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Die andere Seite ...
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Die Gerlach-Vorschläge haben selbstverständlich auch Vorteile. Die innovative Durchbrechung
des Entweder-Oder wird sich im maroden Krankengeld-System als riesiger Fortschritt erweisen.
Wer von der bisher mehr praktisch als rechtlich orientierten Ebene des Krankengeld-Fallmanage-
ments der Krankenkassen und des MDK ausgeht und zudem berücksichtigt, dass beim Krankengeld-
Recht elementare Grundsätze der Sozialgesetzbücher I und X wie “Augenhöhe und Vertrauensschutz”
vom Bundessozialgericht seit vielen Jahren per Rechts-Ignoranz ausgehebelt sind, könnte sogar zum
„glühenden Befürworter“ der 25 %igen Abstufungen werden:
Hurra: vom un-sozialen un-Rechtsstaat zum “orientalischen Krankengeld Bazar” - was für ein
Schritt am Abgrund!
Natürlich sind 25 % immer drin, bei besonderer Hartnäckigkeit auch mal 50 % aber selten 100 %. Darin
liegt der eigentliche Reiz der Gerlach-Vorschläge: Der MDK kann human-er werden und die Versicherten
können entspannen, wenn es nicht mehr um "Alles oder Nichts" geht, sondern nur noch um ein bisschen
Feilschen.
Allerdings ist auch dabei längst ausgemacht, wer künftig auf der Strecke bleibt. Es sind „Dieselben“. VdK,
SoVD, Gewerkschaften … werden auch dann keine hilfreichen Ideen haben, auch im Deutschen Sozial-
rechtsverband e. V. unter den Herren der früheren "BSG-Krankengeld-Falle" und der "Sozialgesetzbuch-
Ignoranz" weiterhin nichts ausrichten.
Das eigentliche Ziel könnte ganz wo anders zu sehen sein. Zumindest vorgeschoben dürfte ein irgendwie
geartetes Interesse bestehen, jahrelange illegale BSG-“Recht“sprechung endlich zum Abschluss zu bringen.
Die schon bei der Rechtsänderung zum Krankengeld ab 23.07.2015 angewandte Gesetzgeber-Technik
hat sich bewährt. Politik und Interessen-Verbände haben den Umbau der „illegalen BSG-Krankengeld-
Falle“ zur „entschärften Gesetzgeber-Krankengeld-Falle“ unbemerkt, zumindest stillschweigend, hin-
genommen.
Ehrlicher wäre also: Die frühere “Sozialleistung” Krankengeld rasch aus dem Anwendungsbereich der
Sozialgesetzbücher I und X auszunehmen und insoweit Teil-Leglität herstellen – ob 25%, 50 % oder
75 % ist verhandlungsfähig.
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