Machts Sinn
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 13 Okt. 2010
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- 1,114
Wann war es denn, dass deine "AU bis Freitags lief und erst Montags verlängert wurde"?
Wenn dies noch während des Arbeitsverhältnisses (bis 17.05.2011) war, wäre es so oder
so unschädlich; wenn es später war, müsstest du ab 18.05.2011 bis zur "Lücke" längst
Krankengeld erhalten haben - oder was gibt es da für Besonderheiten?
Ja, "die KK selbst hatte damit überhaupt kein Problem" - jedenfalls damals! Die Probleme
haben ursprünglich nur die sog. "Sozial"gerichte gemacht, insbesondere das Bundes"sozial"-
gericht mit dem 1. Präsidenten-Senat und seiner Fiktions-"Recht"sprechung, erst später - seit
einigen Jahren - auch die "Abschreiberlinge". Dabei ist regelmäßig nicht berücksichtigt worden,
dass die Praxis viele Jahre ganz anders war und weder Ärzte noch Patienten über Änderungen
informiert wurden. Die Position des 1. BSG-Senates dazu ist unerträglich, halt ebenfalls Fiktion,
weil sonst die anderen Fiktionen in sich zusammengebrochen wären.
Warst du zwischen der Aussteuerung Ende 2009 und der anderen Erkrankung ab Mai 2010 im
Alg-Bezug? Und was war zwischen Mai 2010 und Februar 2011 vor der Arbeit?
Wenn du das SG-Urteil anonymisiert hier einstellen könntest, wäre dies sehr hilfreich.
Ich arbeite inzwischen mal am einem Text-Teil als Entwurf für deinen RA.
Wenn dies noch während des Arbeitsverhältnisses (bis 17.05.2011) war, wäre es so oder
so unschädlich; wenn es später war, müsstest du ab 18.05.2011 bis zur "Lücke" längst
Krankengeld erhalten haben - oder was gibt es da für Besonderheiten?
Ja, "die KK selbst hatte damit überhaupt kein Problem" - jedenfalls damals! Die Probleme
haben ursprünglich nur die sog. "Sozial"gerichte gemacht, insbesondere das Bundes"sozial"-
gericht mit dem 1. Präsidenten-Senat und seiner Fiktions-"Recht"sprechung, erst später - seit
einigen Jahren - auch die "Abschreiberlinge". Dabei ist regelmäßig nicht berücksichtigt worden,
dass die Praxis viele Jahre ganz anders war und weder Ärzte noch Patienten über Änderungen
informiert wurden. Die Position des 1. BSG-Senates dazu ist unerträglich, halt ebenfalls Fiktion,
weil sonst die anderen Fiktionen in sich zusammengebrochen wären.
Warst du zwischen der Aussteuerung Ende 2009 und der anderen Erkrankung ab Mai 2010 im
Alg-Bezug? Und was war zwischen Mai 2010 und Februar 2011 vor der Arbeit?
Wenn du das SG-Urteil anonymisiert hier einstellen könntest, wäre dies sehr hilfreich.
Ich arbeite inzwischen mal am einem Text-Teil als Entwurf für deinen RA.