AW: Beschwerde über das BVA
Hallo,
um Gottes Willen, lasst euch doch jetzt nicht verrückt machen.
Was ist denn bisher passiert. Ein User (der meinen Respekt hat) hat seinen persönlichen Fall hier im Forum veröffentlicht. Eine zweite Userin hat darauf hingewiesen, dass sie einen Selbsthilfeverein für UO gegründet hat. In zwei Varianten wurde mitgeteilt, wie man Öffentlichkeit herstellen kann. Und dann verlieren wir uns wieder in Banalitäten.
Wenn eine Abteilung der BVA zu einem Essen eingeladen wird, wer immer auch der Einladende war, dann liegt noch lange kein Grund vor, Befangenheit anzunehmen. Deshalb Freunde, zuerst überlegen und dann handeln.
Wer Befangenheitsanträge gegen eine Aufsichtsbehörde (Bundesbehörde) stellt, der kann nicht argumentieren, dass Abteilungen dieser Behörde sich von Interessenverbänden zum Essen einladen lassen, und damit würde automatisch Befangenheit vorliegen. Wer so töricht vorgeht, braucht sich nicht zu wundern, wenn er wieder einmal "abgewatscht" wird. Deshalb noch einmal, Befangenheitsanträge egal gegen wen, müssen dahingehend formuliert und inhaltlich substantiiert begründet sein, dass der Antragsgegner auch den subjektiven Eindruck gewinnt, dass Voreingenommenheit in begründeter Form vorliegt. Und dieser subjektive Eindruck kann durch ein Essen (Geste), wer auch immer die Abteilungen eingeladen hat, nicht erhärtet werden.
Wer Sachverständige, Richter, Behörden wegen Befangenheit ablehnen will, muss zumindest dem vorherrschenden System gewachsen sein. D. h. er muss zumindest in der Lage sein, mit den gleichen Waffen auf gleicher Augenhöhe dem vermeintlichen Gegner entgegentreten zu können. Wie dies geschehen kann, hat der User ht5028 anhand seines Beispiels vorgemacht. Dazu gehört eine Menge an Sach- und Rechtskenntnis, die diesem User durchaus attestiert werden muss. Aber es ist nur ein Einzelfall. Ein einzelner Fall, dem der Erfolg auch noch nicht beschieden ist. Aber er zeigt zumindest den richtigen Weg auf.
Deshalb plädiere ich noch einmal - selbst auf die Gefahr - dass einige wieder versuchen, dies negativ zu begleiten, wir müssen unsere Kräfte bündeln, damit wir gemeinsam etwas erreichen. Der Staat - insbesondere der Sozialstaat - wird immer, den gebildeten etablierten Systemen, seine besondere Fürsorge angedeihen lassen, wenn es um die Abwehr von berechtigen Anliegen und Rechte von Antragssteller geht. Und da eine dem Bund unmittelbar unterstehende Aufsichtsbehörde - wie das Bundesversicherungsamt - eine nachgeordnete Behörde des Bundes darstellt, wird sie vordergründig immer zuerst die Interessen des Dienstherrn vertreten müssen. Unter dieser Premise betrachtet, dürfte es doch naheliegend sein, dass der Präsident des BVA - eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die gegen seine ständige Vertreterin eingereicht wurde - in jeder Hinsicht weis - sie abzuwehren. Wer dies nicht glaubt, der hat das herrschende politische System noch nicht durchschaut. Oder glaubt einer tatsächlich, der letzt sich wegen dieser Dienstaufsichtsbeschwerde, zum Rapport, zur Frau Bundeskanzlerin einbestellen.
Gruss
kbi1989