Hallo KämpferD
Wenn dein RA keine medizinischen Unterlagen und Gutachten usw. an das Gericht schickt, wie soll der gerichtlich bestellte Gutachter dann ein Gutachten schreiben und wie soll sich das Gericht ein Bild von deinem Gesundheitszustand machen.
Der Gutachter wird die Unterlagen auflisten, darf sie aber nicht verwenden, er muss sich eine eigenständige Meinung bilden und hierfür braucht er zwingend die Röntgenaufnahmen, MRT, CT usw. die darf und muss er sogar verwenden, wie das Gericht schon schrieb kann er auch noch eigene Aufnahmen machen.
Bist du denn zufrieden mit den Schriftsätzen von deinem RA ans Gericht, dein RA hat bereits sein Anwaltshonorar und die Terminsgebühr für das gesamte Verfahren bekommen, er wird also die nächsten bis zu 10 Jahre umsonst für dich arbeiten müssen, er könnte nur noch eine Vergleichsgebühr bekommen.
MFG Marima
Wenn dein RA keine medizinischen Unterlagen und Gutachten usw. an das Gericht schickt, wie soll der gerichtlich bestellte Gutachter dann ein Gutachten schreiben und wie soll sich das Gericht ein Bild von deinem Gesundheitszustand machen.
Der Gutachter wird die Unterlagen auflisten, darf sie aber nicht verwenden, er muss sich eine eigenständige Meinung bilden und hierfür braucht er zwingend die Röntgenaufnahmen, MRT, CT usw. die darf und muss er sogar verwenden, wie das Gericht schon schrieb kann er auch noch eigene Aufnahmen machen.
Bist du denn zufrieden mit den Schriftsätzen von deinem RA ans Gericht, dein RA hat bereits sein Anwaltshonorar und die Terminsgebühr für das gesamte Verfahren bekommen, er wird also die nächsten bis zu 10 Jahre umsonst für dich arbeiten müssen, er könnte nur noch eine Vergleichsgebühr bekommen.
MFG Marima