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Zivilrichter will trotz rechtsgültigem Bescheid der BG erneute Begutachtung - rechtens?

Hallo KämpferD

Wenn dein RA keine medizinischen Unterlagen und Gutachten usw. an das Gericht schickt, wie soll der gerichtlich bestellte Gutachter dann ein Gutachten schreiben und wie soll sich das Gericht ein Bild von deinem Gesundheitszustand machen.

Der Gutachter wird die Unterlagen auflisten, darf sie aber nicht verwenden, er muss sich eine eigenständige Meinung bilden und hierfür braucht er zwingend die Röntgenaufnahmen, MRT, CT usw. die darf und muss er sogar verwenden, wie das Gericht schon schrieb kann er auch noch eigene Aufnahmen machen.

Bist du denn zufrieden mit den Schriftsätzen von deinem RA ans Gericht, dein RA hat bereits sein Anwaltshonorar und die Terminsgebühr für das gesamte Verfahren bekommen, er wird also die nächsten bis zu 10 Jahre umsonst für dich arbeiten müssen, er könnte nur noch eine Vergleichsgebühr bekommen.

MFG Marima
 
Wer kann mir nochmal einen Rat geben?
Der Richter veranlasste zwei Gutachten (wohlgemerkt mein 10. und 11. Gutachten in 9 Jahren). Also ein chirurgisches und ein psychologisches Gutachten. Die Gutachten trafen im Dezember 2020 beim Richter ein. Die zwei Gutachten bestätigten im Kern alle anderen Gutachten, also gut für mich. Trotzdem gab der Richter der Gegenseite und mir eine 8Wöchige Frist, um Fragen an den Gutachter und/oder Einwendungen anzugeben. Diese Frist ist Mitte/Ende Februar 2021 abgelaufen! Als ich im April immer noch nichts vom Anwalt über das Ergebnis der Frist hörte und ob meine Fragen an den Gutachter weitergeleitet wurden und wie die Antwort des Gutachters ausfiel, bemühte ich meinen Anwalt mit der Bitte um Sachstand. Er antwortete, dass noch keine Info vom Richter da ist und er mich umgehend informiert. Dann passierte nichts, worauf ich den Anwalt zur Informationsbeschaffung aufforderte! Bis heute habe ich keine Information erhalten, weder von Gericht, noch vom Anwalt. Wie kann ich die Verzögerung beenden? Wielange muss ich dieses Theater noch hinnehmen? Was könnt ihr mir raten?

MfG
KämpferD
 
Hallo @KämpferD,
Geduld, Geduld. Du hast jetzt scheinbar 10 Jahre hinter dir, was stören Dich da 3-4 Monate? Ich weiß, dass fällt sicher nicht leicht, aber ich würde jetzt weder Anwalt nich Gericht ärgern. Überlege bitte, besser verzinst bekommst Du derzeit nirgends das Geld. Ich weiß, dass hilft nicht viel. Mein Zivilverfahren war nach über 13 Jahren beendet.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Natürlich werde ich die Geduld aufbringen, seit fast 10 Jahren mache ich nichts anderes, als für sämtliche Behörden, Gutachter, Anwälte Geduld aufzubringen. Ich könnte eigentlich ein faires Verfahren erwarten, hier in unserem Rechtsstaat. Auch ein Anwalt hat Pflichten, z.B. die Informationsbeschaffung. Wie kann es sein, dass von Seiten des Gerichts kein Ergenbis nach Fristende mitgeteilt wird und überhaupt keine Reaktion mehr kommt. Absolute Funkstille. Wie lange soll ich denn noch warten?

Warum wendet das Gericht die Gesetze nicht einfach an? Wieso hat die gegnerische Versicherung immer wieder das Recht und die Möglichkeit, alles anzufechten und abzustreiten, was in 11 Gutachten bestätigt ist!!!!!

Im Gegenteil, die Gutachten bestätigen eine weitere Verschlimmerung des Gesundheitszustandes. Meine wertvolle Lebenszeit verstreicht und ich komme einfach nicht zu meinem Recht. Die Rechtslage ist eindeutig und man treibt eine zermürbende Hinhaltetaktik, damit alle auf ihren Regulierungsgewinn kommen. Die Schadensrückstellung könnte doch mal offengelegt werden!

Warum soll man immer auf die Willkür der Gerichte und Anwälte angewiesen sein?

MfG KämpferD
 
Hallo KämpferD

ich schließe mich Seenixe an: Geduld, Geduld. Ersteinmal ist diese 8 Wochenfrist zur Stellungnahme beider Seiten zu einem neuen Gerichtsgutachten keine Schikane, sondern normale Vorgehensweise. Beide Seiten werden dazu schriftlich gehört und man darf sogar auf die Stellungnahme der Gegenseite auch nochmal seine Sicht gegenüberstellen. Also sobald das Gutachten dir/deinem Anwalt vorliegt, beginnen diese acht Wochen. Hast du eine Stellungnahme geschrieben bekommt sie der Richter und der schickt sie der Gegenseite wieder zu und die bekommen wieder Zeit auf deine Ansicht zu antworten. Also nehmen wir Jan und Feb für Deine Stellungnahme, März und April für die Antwort der Gegenseite.

Wenn dann im Mai alles vorliegt ackert der Richter diese Sachen durch und hakt beim Gutachter falls notwendig nach: Anfrage stellen 4-6 Wochen, Antwort Gutachter 2-3 Monate. Sobald der Aktenberg dann geschlossen ist, wird nach einem Anhörungstermin geforscht. Vielleicht will der Richter den Gutachter hören aber der hat erst in weiteren 6 Monaten mal einen Termin frei. So gehen locker 12 Monate nach Erstellung des Gutachten ins Land, bis ein Gerichtstermin mal feststeht.

Bei mir fand das Gerichtsgutachten im Berufungsverfahren Anfang Nov statt. Die schriftliche Ausführung wurde zuerst ans Gericht geliefert und dann uns übersandt. Diese lag für meinen Anwalt überraschend bereits nach Weihnachten vor. Im Folgejahr habe ich mit meinem Anwalt fristgerecht meine Stellungnahmen bis Ende Feb eingereicht, im folgenden Monat wurde uns die der Gegenseite zugesandt. Der Anhörungstermin = Verhandlung fand dann 12 Monate später im April statt. Von Gutachten bis Verhandlung waren es 18 Monate. Das war keine Verzögerung sondern die normalen Ablaufzeiten, sagte mein Anwalt, weil ich genau wie du, das kaum glauben konnte

Ich wünsche Dir, dass du nicht solange warten musst.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,
hab vielen Dank für Deine Info.

Kann es in meinem Fall so sein, dass die Gegenseite keine Einwände erhob, sonst hätte ich doch längst was erhalten müssen?
LG KämpferD
 
Hallo KämpferD

ja, klar, wenn die meinen alles bereits Wichtige vorgebracht zu haben. Selber kann man Stellung zu einem Gutachten bzw. zur Stellungnahme der Gegenseite nehmen, muss aber nicht.

LG Teddy
 
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