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Wunderheilung durch MDK - wie vorgehen?

Hallo Odyssina,

das einzige, was mir noch einfallen würde: einfach mal mit dem Vorgesetzten im Arbeitsamt reden, die ganze Situation schildern, das Dilemma, in dem du dich befindest ... Dass du es wichtig findest, die Eingliederung wie geplant durchzuführen (dabei evtl. auch auf deine behandelnden Ärzte verweisen, die deinen gesundheitlichen Zustand bestätigen würden, auf die geplanten ausstehenden Untersuchungen verweisen) und einfach um eine schnelle, unbürokratische Lösung zu bitten. Ich denke, zu verlieren hast du da nichts, eher zu gewinnen.

Falls möglich, mache dir so schnell es geht einen Termin zu einem persönlichen Gespräch vor Ort, denn von Angesicht zu Angesicht geht es evtl. doch besser. Nimm deine aussagekräftigsten Unterlagen mit. Vielleicht erreichst du was - und wenn es nur ein Tipp ist, wie du weiter vorgehen solltest.

Alles Gute,

Rudinchen
 
Hallo Machts Sinn, hallo Rudinchen,

herzlichen Dank für Eure Antworten und sorry für meine späte Reaktion - ich habe es einfach nicht geschafft, früher zu antworten.

Mit dem Hausarzt hatte ich inzwischen telefonischen Kontakt. Er verweist mich auf den Facharzt - ich muss dazu sagen, dass er schon die ganzen letzten Wochenenden in Folge mit Anfragen des MDK beschäftigt war und schon angekündigt hat, dass ich mich wegen AU künftig an den Facharzt wenden soll. Ich hoffe, nach meinem Termin beim Facharzt bin ich schlauer, inwiefern er mich unterstützen kann.

Außerdem wurde der Hausarzt aufgefordert, die Wiedereingliederungsvereinbarung anzupassen. Ich denke, eine veränderte Wiedereingliederungsvereinbarung sollte ich nicht unterschreiben, oder?

Mein Arbeitgeber hatte noch die Idee, den Betriebsarzt um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten. Was haltet Ihr davon?

Rudinchen, was meinst Du mit dem Vorgesetzten im Arbeitsamt? Meinst Du die Krankenkasse? Beim Arbeitsamt bin ich ja nicht anhängig; ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

Ich muss dazu sagen, dass ich seit längerem mit dem Gedanken spiele, bei der Krankenkasse um einen Wechsel zu einem anderen Gesundheitsmanager zu bitten, da es schon zu mehreren Ungereimtheiten zu meinen Lasten kam. Bisher habe ich allerdings damit gezögert, da ich befürchte, dass mir dies negativ ausgelegt werden könnte.

Viele Grüße und danke für Eure Unterstützung,

odyssina
 
Mein Arbeitgeber hatte noch die Idee, den Betriebsarzt um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten. Was haltet Ihr davon?

Das ist eine sehr gute Idee.
Denn ich weiß so einen Fall von der Firma meiner Frau.
Da wollte die KK gesundschreiben,die Fa.hat den AN zum Betriebsarzt geschickt.
Und dieser hat das verneint.Da mußte auch die KK sich beugen,war aber ne körperlich Untersuchung.
Nicht nach Aktenlage!
 
Hallo Odyssina,

entschuldige, die meinte natürlich die Krankenkasse ...

Ich meinte einfach, dass du dich an den Vorgesetzten deines Sachbearbeiters wenden solltest. Manchmal bewirkt das schon kleine Wunder... Oder ein anderer Sachbearbeiter.

Aber die Hinzuziehung des Betriebsarztes untermauert dein Anliegen sicher auch noch einmal.

Hast du Hilfe durch den Facharzt erhalten?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo odyssina,

Betriebsarzt - ja eine gute Idee,
denn da gibt es ja auch den Begriff
BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement.

Ja, wieso solltest du eine Änderung zur Wieder-
eingliederungsvereinbarung unterschreiben, so-
lange es dafür keine für dich verständliche Basis
gibt?

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo calucho, hallo Rudinchen, hallo Machts Sinn,

danke für Eure Antworten. Ich behalte das mit dem Betriebsarzt auf jeden Fall im Hinterkopf. Er hat - außer der Arbeitsmedizin - keine fachliche Spezialisierung, die in meinem Fall hilfreich wäre. Aber er kennt den Arbeitsplatz und Arbeitgeber sowie Kollegen sehen ja auch täglich, dass ich bei weitem noch nicht voll belastbar bin. Danke auch für Deinen Erfahrungsbericht, calucho, das ist immer wertvoll!

Mein Facharzt unterstützt mich mit einem Arztbrief; somit hätte ich sowohl für den informellen Weg als auch für den Widerspruch etwas in der Hand. Von der Kasse kam trotz Fristsetzung meinerseits immer noch keine Auskunft, welche Unterlagen dem MDK vorlagen und wie der MDK seine Empfehlung begründet. Eigentlich müsste das ja alles dokumentiert sein.

Außerdem stellen sich mir noch einige Fragen zum Thema aufschiebende Wirkung - kennt sich damit jemand aus?

1. Sehe ich das richtig, dass mein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hätte, ich also beim Sozialgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung nach §86b SGG stellen müsste, um bis zur Entscheidung des Widerspruchs weiter Krankengeld (unter Vorbehalt) zu erhalten sowie bei der Sozialversicherung beitragsfrei gestellt zu sein?

http://dejure.org/gesetze/SGG/86b.html

2. Wie verhält es sich mit meiner Krankenversicherung für die Zeit des Widerspruchs bzw. rückwirkend im Fall einer ablehnenden Entscheidung von Widerspruch bzw. Klage, wenn ich weiter krank und nicht arbeitsfähig sein sollte? Während des Krankengeldbezugs besteht ja Beitragsfreiheit; wenn ich arbeitsfähig bin, bin ich über meinen Arbeitgeber pflichtversichert - aber was, wenn ich nicht arbeiten kann und der MDK die Arbeitsunfähigkeit verneint? Droht da der Verlust des Krankenversicherungsschutzes, oder müsste ich mich schlimmstenfalls nachträglich freiwillig versichern?

Falls sich die Sache nicht kurzfristig klären lässt, bin ich echt ein bisschen am Schwimmen. Angenommen, der Widerspruch läuft und es ist noch nicht entschieden. Wie sollte sich mein Arbeitgeber da am besten verhalten? So, als wäre ich weiter im Krankenstand? Mich unter Vorbehalt bei der Sozialversicherung anzumelden und die Zeit bis zur Widerspruchsentscheidung mit Überstunden und (Rest-)Urlaub zu überbrücken, wird wohl kaum gehen, oder?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Viele Grüße,

odyssina
 
Hallo odyssina,

so einfach ist das nicht. Ein Widerspruch hat nach § 86a Abs. 1 SGG aufschiebende Wirkung. Aber welche Konsequenzen sich daraus ergeben hängt von der – dann weiteren – Wirkung der vorherigen Entscheidung ab. Die Frage ist also, ob die aufschiebende Wirkung zur Weitergewährung des Krankengeldes führt.

Dazu gibt es zwei Rundschreiben des Bundesversicherungsamtes an die bundesunmittelbaren Krankenkassen vom 12.11.2010 und 16.03.2012:

http://www.bundesversicherungsamt.d...ersicherung/Rundschreiben/Rundschreiben49.pdf

http://www.bundesversicherungsamt.d...ersicherung/Rundschreiben/Rundschreiben61.pdf

Offenbar werden diese Weisungen aber weitgehend ignoriert. Und beim Sozialgericht sind die Karten noch schlechter als bei der Krankenkasse.

Falls die KK zickt, könntest du ggf. beim SG den Antrag stellen, die aufschiebende Wirkung "festzustellen" bzw. "anzuordnen". Durch zwei Instanzen musst du mit etwa 3 Monaten rechnen.

Also wie schon geschrieben, das alles wäre in dieser Sache nicht mein Weg.

Zu deinen auch übrigen Fragen rate ich, dich bei der Krankenkasse beraten zu lassen. Darauf hast du Anspruch, § 14 SGB I, http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__14.html . Und im Falle von Nachteilen durch Falschberatung gibt es den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch.

Gruß!
Machts Sinn
 
Hallo Machts Sinn,

danke für Deine Antwort. Ich werde kommende Woche schauen, dass ich mich - nach einer ersten kürzeren Beratung bei der Kasse - noch einmal ausführlicher beraten lasse und mir ggf. anwaltliche Unterstützung hole - die Rechtsschutzversicherung hat eine Deckungszusage erteilt.

Hat jemand eine Empfehlung für einen Anwalt,.der um die Schwierigkeiten von Verletzungen der oberen HWS weiß?

Die Sache mit dem Betriebsarzt überlege ich mir noch. Vielleicht behalte ich das auch in der Hinterhand, falls es - was ich natürlich nicht hoffe - irgendwann um die Frage einer Berentung gehen sollte.

Eigentlich wollte ich mich letzte Woche auch noch bei der Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts beraten lassen, hatte das aber nicht mehr geschafft. Meiner Gesundheit tut die ganze Rennerei und der damit verbundene Wegfall von Zeit für Dinge, die gut tun - z.B. Schwimmen, Wassergymnastik, Erholungszeiten - natürlich auch nicht gut.

Übrigens konnte mir die Krankenkasse trotz mehrfacher Aufforderung keine Begründung des MDK vorlegen. Aus dem Papier, das ich habe, geht für mich auch nur eine - unbegründete - Stellungnahme des MDK hervor, die Wiedereingliederung zeitlich anders zu gestalten. Nicht daraus hervor geht für mich das Verbot, die Wiedereingliederung anzupassen oder eine definitive Gesundschreibung.

Meint Ihr, es wäre möglich und sinnvoll, der geänderten Wiedereingliederung - versuchsweise - zuzustimmen, aber vorab einer Beendigung des KG bei einem erfolglosen Arbeitsversuch zu widersprechen, um zu verhindern, dass mir Nachteile entstehen? Für den Arbeitgeber, der für Krankheitsvertretung gesorgt hat, ist dies natürlich auch eine ärgerliche Situation...

Danke für Eure Unterstützung!

Viele Grüße,

odyssina
 
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