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Wie lange wird ein Betriebsschaden nach Unfall bei Selbstständigen reguliert?

Hallo Isländer,

es gibt noch Menschen die etwas für andere machen und wie Du es so schön beschreibst "für Gottes Lohn".

Keiner sollte sein Herz für Mitmenschen verlieren. Auch wenn es einem schlecht geht, andere darf man auch nicht vergessen.

Hier freut sich doch jeder über einen Tipp, Ratschlag oder auch Denkanstoss.

Daher, Deine Beiträge sind sehr willkommen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Isländer,

herzlich willkommen im Forum für Unfallopfer!

Bezüglich Deiner Beiträge: sie sind alle ok!

Für meine Person brauche ich jetzt kein ausgefülltes "Profil" mehr.


Viele Grüße

Meggy
 
Einnahmen - Überschussrechnung

Hallo Isländer,

Du machst doch bestimmt als Kleinunternehmer eine Einnahmen-Überschussrechnung.

Dafür gibt es mehrere recht brauchbare Programme auf dem Markt, die relativ wenig kosten, z. B. Programme, wie KHK, Sage, usw. die recht einfach bedienbar sind und eine aussagefähige Auswertung zulassen.
.
Ich weiss ja nicht, wie gut Du Dich in Datenbanken auskennst, falls ja, könntest Du Deine Buchhaltung auch mit einer Access-Datenbank erledigen.

Sowohl die am Markt erhältlichen Programme, als auch die Access-Datenbank lassen eine monatliche Auswertung ganz gut zu.

Vorraussetzung ist natürlich, dass Du die Grundlagen der einfachen Buchhaltung beherrscht.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo Rekobär,
war die Nachricht für mich?
Ich habe ein Programm um meine BWA selbst zu erledigen. Das hatte ich für Oktober dann auch gemacht da die Vers die erhöhten Steuerberatungskosten nicht übernehmen will. So, jetzt kommts, die SB erkennt meine BWA nicht an! Ist das nicht der Knaller?

LG AnnaMontana
 
Adressat verwechselt

Hallo annamontana,

in der Tat, Du hast recht. Der letzte Beitrag war tatsächlich für Dich und nicht für Isländer bestimmt. Wird Zeit, dass meine Sekretärin wieder gesund wird und ich meinen Kopf frei bekomme. :D

Die SB der Versicherer versucht alles, um weitere Ansprüche von Dir abzuweisen. Klar ist das eine Frechheit, zumal Du gegenüber Deinem Finanzamt ohnehin für Deine abgegebene BWA selbst verantwortlich bist, selbst, wenn Du einen Steuerberater hättest.

Hallo Isländer,

wenn Du ein reines Gewissen hast, kannst Du Dich ruhig outen. Ich tue es hier auch, ohne dass mich der Moderator gleich maßregelt. Schaue mal auf mein Profil.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
schadensersatz

Wenn Dein Verkauf so hoch war ,musst du deinen Einkauf gegenstellen.Lass dich nie Abfinden Du kannst nicht wissen was noch an Spätfolgen eintreten.
Hast du nur Verkauf ,oder bist du auch eine behandelnde Kosmetikerin!
Dann überleg mal wenn das mit deinen Arm nicht mehr geht.
Den Rat Reintra einzuschalten würde ich befolgen..
Gruss Tini
 
Grüß Dich, Annamontana, Grüß Dich, Tini 16957,

01
Für einen Gutachter hast Du kein Geld?

Auch dafür gibts etwas:

(a) Wer kein Geld hat, der bekommt Prozesskostenhilfe (= PKH) vom Gericht. Es gibt zwei Formen: Mit raten (für die nicht ganz so Armen) und ohne Raten. Über (eventuelle!) Raten hinaus hat das folgede Folgen:

- Keine Gerichtskosten
- Keine Kosten für Zeugen
- keine Kosten für Sachverständige (!)
- Deinen Anwalt zahlt der Staat (aber nur so, dass der draufzahlt, dass es nur so kracht, das ist aber sein Problem, da er wegen PKH kein Mandat ablehnen darf)

Einziges Risiko: Wenn Du verlierst, musst Du den Awnalt der Gegenseite bezahlen.
Dann ist es aber auch schon egal, weil: Wenn's so weiter geht, wie es jetzt geht, dann gehst Du auch pleite, das lingt hart, aber - stimmt, nicht wahr?


(b) PKH gibt es auch für ds sogenannte gerichtliche "selbständige Beweisverfahren".
In einem normalen Prozess wird oft gestritten über einen medizinischen Zustand oder einen Verdienstentgangsschaden. Dabei kommt es i.d.R. zu einer Beweisaufnahme, z.B. durchein Sachverständigegutachten. Diese Beweisaufnahme kann man sozusagen aus dem Prozess herausholen und vom Gericht vorab machen lassen. Das beschleunigt manchmal.

02
Das selbständige Beweisverfahren hat einen Riesen-Vorteil:

(a) Im Prozess mußt Du immer erst behaupten, Du hättest eine bestimmte Beeinträchtigung und einen Verdienstentgang in bestimmter Höhe. Klagst Du zu wenig ein, bekommst Du nur das wenige eingeklagte. Klagst Du zuviel ein, verlierst Du einen Teil des Prozesses, auf den Kosten bleibst Du sitzen. Eine Möglichkeit, im Prozess erst ermitteln zu lassen, wie hoch der einzuklagende Schaden ist gibt es im Prozess nicht.....


(b)
....aber diese "Sschadensermittlung", die im Prozess unzulässig ist, die ist im selbständigen Beweisverfahren zulässig!

Deshalb ist das das Mittel der Wahl für Dich: Selbständiges Beweisverafhren auf PKH.


03
Juristisch unlogisch ist der Schluss von "Verletzung ausgeheilt" auf "kein Verdienstentgang". Ein Mann verlor wegen eines Unfalles seinen Job, weil er nicht mehr arbeiten konnte. Dann heilte die Verletzung nach gut einem Jahr aus. Dann suchte er verbissen nach einem neuen Arbeitsplatz, was er nachwies. Aber der Mann war "schon" 54 Jahre alt, und nach dem Personalwahnsinn, der heutzutage herrscht, bekam er keinen Jiob mehr. Da der alte Arbeitgeber bescheinigte, er können den 54-jährigen nicht wieder einstellen, weil er einen Ersatzmann inwzischen hat, ohne den Unfall aber hätte der das Unfallopfer natürlich behalten, da war die Lage perfekt:

Unfall weggedacht, hätte der Mann weiter Einkommen gehabt. Wegen des Unfalles hat er keines. Dass seine Verletzung inzwischen ausgeheilt ist, mag sein, aber hat keinen Einfluss darauf: Ohne Unfall hätte er Geld, wegen des Unfalles verdient er keines.

Der Versicherer wurde zur Zahlung verurteilt. Allerdings hat sich der Mann besonders pfiffig angestellt. Er hatte einen Beruf, den man auch in der Versicherung brauchen kann. Deshalb bewarb er sich in der "Höhle des Löwen", aber dort wollte man ihm keine Arbeit geben.

Der Versicherer bekam es um die Ohren: Zahlen muss er so oder so. Entweder als Lohn weil er den Mann anstellt, oder als Schadensersatz, wenn er den Mann nicht anstellt. Zahlt er's als Lohn, hat er die Arbeitsleistung des Mannes, zahlt er Verdienstentgangsschaden, zahlt er zwar auch, aber er bekommt die Arbeitsleistung nicht. Also: Die Arbeitsleistung hätte den Versicherer keinen Cent zusätzlich gekostet. Er wollte sie trotzdem nicht. Das war natürlich ein schönes Beispiel dafür, dass nicht mal das zur Arbeitsstelle führt, und auch dafür, wie es in Deutschland zugeht.


04 Und jetzt zu Tini: Tini hat recht. Abfinden tut die Verischerung deswegen, weil sie damit die Schadensaufwendungen kurz halten will. Sie rechnet mit der Gier der Leute, dem Druck der Not und damit, dass die Spätfolgen nicht überblickt werden.

Abfinden? Nein, danke!


Schreibt mal wieder!

ISLÄNDER
 
Hallo Meggy,

ich Danke Dir für Deine freundliche Zustimmung. So rote Ohren habe ich ja noch nie bekommen, seitdem ich (1978) in Island in einer Großfamilie mein Apfelstrudelrezept vorgeführt habe.....

...aber sei Doch so gut: Melde Dich noch mal via Kontrollzentrum bei Mir mit einem privaten Brief. Dann kann's schon sein, dass Du erfährts, wer ich bin, langsam würde ich mich interessieren, was Du machst: Du mußt irgendwie vom Fach sein.

ISLÄNDER
 
Hallo liebe Leute,
anbei die Antwort von der SB meines Anwalts:
[FONT=&quot]Ich habe Frau xxx heute angerufen und es ist so, wie ich das befürchtet habe. Sie wird darauf beharren, dass ein Verdienstausfall nicht mehr auf den Unfall zurückzuführen ist und entsprechende Nachweise verlangen, dass dem nicht so ist.[/FONT]
[FONT=&quot]Sie will uns insoweit ein Schreiben schicken, in welchem Sie dann mitteilt, welche Nachweise das sein könnten. Denkbar ist, wie bereits angesprochen, der Terminkalender und natürlich auch eine ärztlicher Nachweis, dass bestimmte Tätigkeiten noch nicht oder nicht in genügender Ausdauer möglich sind. Schließlich wird es darum gehen, warum Du, wenn Du z.B. keine Ganzkörpermassage machen konntest, diese Zeiten nicht für andere Behandlungen vergeben hast.[/FONT]
[FONT=&quot]Frau xxx hat das Schreiben erst für das neue Jahr in Aussicht gestellt.[/FONT]
[FONT=&quot]Sie meint auch, Du müsstest gegebenenfalls das bereits gezahlte Schmerzensgeld – also vorübergehend bis der Verdienstentgang geklärt ist - einsetzen, wenn Du nicht genügend Geld zur Verfügung hättest.[/FONT]

[FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot]Das ist ja jetzt wohl die Höhe! Ich bin 2 Monatsmieten in Verzug weil die gegnerische Versicherung seit August nichts mehr gezahlt hat, jetzt ist die Aufstellung meines Steuerberaters fertig gestellt worden, in der man eindeutig sieht, dass das letzte Jahr mehr Umsatz hatte als dieses und das ganze ist durch den Unfall so schlecht geworden.[/FONT]
[FONT=&quot]Was mache ich denn jetzt
[/FONT]

[FONT=&quot] [/FONT]
 
Achtung, Annamontana,

setze den Verischerer unter Druck. Dein Anwalt möge ihm schreiben, dass Du bald Deine Miete nicht mehr zahlen kannst, dann droht die Kündigung. Wenn die Versicherung nicht bald zahlt, dann droht ihr der besonders hohe SChaden, dass sie den Umzug bezahlen muss als Folgeschaden. Auf solche besonders hohe Schäden muss man den Verischerer hinweisen, § 254 II BGB, soonst bekommt man ihn nicht ersetzt. Daruaf wachen manche Versicherer auf.

Auichrund welcher Überlegungen ist der Versicherer der Meinung, Deine Leiden kämen nicht vom Unfall-? Was sagt er denn? Das ist wichtig, auf das muss man die Argumente einrichten. Und: Man muss die Gegenbeweise jetzt (!) zusammenkratzen. Also berichte mal.

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,
die e-mail von der SB meines Anwalts:
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif]ich verstehe, dass Du angefressen bist, dass Frau xxx sich jetzt querstellt.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif]Wir dürfen aber auch nicht außer Acht lassen, dass der Ausgleich des Verdienstentgangs bisher optimal gelaufen ist in der Weise, dass die Versicherung (es ist ja nicht wirklich Frau xxx [/FONT]J[FONT=Calibri,sans-serif]) laufend jeden Monat ausgezahlt hat, bis Juli zumindest.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif]Gerade bei Selbständigen läuft das oft so, dass sie erst nach Vorlage der Steuererklärungen und Gewinn- und Verlustrechnungen Zahlungen erhalten, also im Prinzip erst hinterher, manchmal sogar erst ein Jahr später.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif]Wir haben aber hier eine sehr günstige Regelung gefunden mit einem monatlichen Durchschnittswert, der fast zu einem vollständigen Ausgleich des Verdienstausfalls führte.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif] [/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif]Kannst Du eine Bescheinigung Deiner Krankengymnastin erhalten, aus der sich ergibt, inwieweit Dein Arm noch eingeschränkt ist und dass das aufgrund der Verletzung, der OP so ist. Dass Du bei bestimmten Haltungen und Bewegungen des Arms eingeschränkt bist oder auch diese Stellungen aufgrund der Verletzungen noch nicht so lange halten kannst wie ein Gesunder.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif]Weiter wäre es hilfreich, wenn sich aus der Bescheinigung ergibt, dass gerade bestimmte Muskelgruppen oder Sehnen oder was auch immer, die Du für die kosmetischen Behandlungen benötigst und mehr beanspruchst als andere, betroffen sind.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif]Möglicherweise kann man auch einen Orthopäden[/FONT][FONT=Calibri,sans-serif] fragen, ob er eine Begutachtung in Bezug auf die noch bestehenden Einschränkungen gerade in Bezug auf Deine Tätigkeit abgeben kann.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif] [/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif]Schließlich ist eine Liste der verloren gegangenen Kunden hilfreich – und welche neuen Kunden Du dazugewonnen hast. Mein erster Eindruck ist, dass Du viele Nagel-Kunden verloren hast und dafür Gruber-Behandlungen gewonnen.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif]Wir könnten auch die Werbeaktionen nachweisen.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif] [/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif]Also, es gibt schon ein paar Möglichkeiten, um gewisse Nachweise zu bringen, evtl. auch Kalenderblätter.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif] [/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif]Man muss Frau xxx auch zugute halten, dass es natürlich auch solche gibt, die versuchen, die Versicherung auszunutzen, indem sie eben einfach weniger Kunden bearbeiten und damit auch weniger Einnahmen haben und so den Verdienstausfall erhöhen. Für so ein Verhalten muss eine Versicherung natürlich nicht bezahlen.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif] [/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif]Ich hoffe, ich konnte Dich ein wenig beruhigen, dass uns hier nicht die Felle davon schwimmen. Im übrigen habe ich natürlich Frau xxx Druck gemacht und werde das auch weiterhin tun. Wenn sie nicht reagiert, wird die Drohung der Klage unmittelbar folgen.[/FONT][/FONT]
[FONT=Times New Roman,serif][FONT=Calibri,sans-serif][/FONT][/FONT]
Ich habe ihr gerade mal den § geschickt. Meistens stimmt sie den Tipps von diesem Forum nicht zu :-( Ich habe heute auch mit reintra telefoniert. Dort wurde mir erst mal geraten, einen Termin beim Anwalt zu bekommen da für mich selbst noch nicht mal die Klagehaftungsfrage geklärt ist hahahaha sehr traurig, ich habe meinen Anwalt noch nie gesprochen. Aber solange der Dienstentgang optimal reguliert wurde dürfen wir das nicht außer Acht lassen (O-Ton meiner SB) .... danke liebe Versicherung das ihr den Schaden bis Juli reguliert habt und ich jetzt nur 3000 € seit August weniger Verdienst hatte. Langsam wird man da sarkastisch....grrrrrr

Aber trotz allem vielen vielen Dank für die Antwort! ich schreib dann wieder wenn ich mehr weiß.

LG Anna
 
Grüß Dich, Annamontana,

jetzt laufen 2 Sachen durcheinander:

Du schreibst, die Versicherung sagt: Die heutigen Leiden kommen nicht vom Unfall. Prüfe nach, ob das die Aussage der Verischerung ist. Denn: Wenn kein unfallbedinger Schaden da ist, wieso sollte man dann verisuichen, der Schaden zu beiffern. Das tust Du aber vorsichtshalber trotzdem. Denn wir hoffen, dass man so eine Darstellung der Verischerung kippen kann.


ISLÄNDER
 
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