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Wie ist der Umgang bei niedriger Bewertung durch Gerichtsgutachter im Widerspruch zum privaten Gutachten?

Danke liebe seenixe. Der SV meinte er sei M3 und damit die höchste Stundensatzgruppe. Hat bereits 8500€ für das schriftliche Gutachten kassiert. Kalkuliere also 500 +200 Anreise auswärtiger RA. Wenn sich die Rechtsschutzversicherung wieder quer stellt, weis ich was ich was ich dafür beiseite legen muss.
 
hallo,

hierzu ein hinweis:


auf die meinung des SV kommt es dabei nicht an, wie @seenixe bereits zutreffend zitierte:

Psychiatrische Gutachten werden als medizinische/psychologische Gutachten den Gruppen M1–M3 in Anlage 1 zu § 9 JVEG zugeordnet.
M1 (einfache Beurteilung, z.B. einfache Betreuungsfragen): 87 Euro/Stunde.
M2 (durchschnittliche Schwierigkeit, z.B. EM-/BU-Fragen, Schuldfähigkeit einfach): 98 Euro/Stunde.
M3 (hoher Schwierigkeitsgrad, z.B. komplexe Schuldfähigkeit, Prognose, Kriminalprognose, Glaubhaftigkeit): 131 Euro/Stunde.
Psychiatrische Gerichtsgutachten liegen in der Praxis häufig in M2 oder M3, je nach Fragestellung und Schwierigkeitsgrad.

die vergütung hängt demnach vom schwierigkeitsgrad/der zu beurteilenden medizinischen sachlage ab, auch wenn man häufig den eindruck gewinnt, dass die höchststufe "gefälligkeitshalber" von juristischer seite gern unterstellt wird. die bemessungsgrundlage wird demnach von den zu klärenden fragen und dem fachlichen schwierigkeitsgrad abhängen.


gruss

Sekundant
 
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