Hallo
@Hans101,
Für einen psychiatrischen Sachverständigen gelten die medizinischen Honorargruppen M1–M3 des JVEG mit derzeit (seit 1.6.2025) ca. 87–131 Euro je Stunde, zuzüglich Fahrtkosten (hier: 0,42 Euro/km mit dem Pkw). Damit liegt eine Anhörung mit z.B. 2 Stunden Termin und 100 km Anreise größenordnungsmäßig bei deutlich über 300 Euro netto.
Stundensatz Psychiater nach JVEG
Psychiatrische Gutachten werden als medizinische/psychologische Gutachten den Gruppen M1–M3 in Anlage 1 zu § 9 JVEG zugeordnet.
M1 (einfache Beurteilung, z.B. einfache Betreuungsfragen): 87 Euro/Stunde.
M2 (durchschnittliche Schwierigkeit, z.B. EM-/BU-Fragen, Schuldfähigkeit einfach): 98 Euro/Stunde.
M3 (hoher Schwierigkeitsgrad, z.B. komplexe Schuldfähigkeit, Prognose, Kriminalprognose, Glaubhaftigkeit): 131 Euro/Stunde.
Psychiatrische Gerichtsgutachten liegen in der Praxis häufig in M2 oder M3, je nach Fragestellung und Schwierigkeitsgrad.
Fahrtkosten bei 100 km Pkw
Fahrtkosten werden nach § 5 JVEG mit einer Kilometerpauschale ersetzt.
Pauschale für eigenen Pkw: 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer.
Bei 100 km einfacher Strecke = 200 km gesamt: 200 × 0,42 Euro = 84 Euro Fahrtkosten.
Zusätzlich können Parkgebühren und ähnliche Auslagen ersetzt werden, wenn sie notwendig waren.
Grobe Kostenordnung für deine Konstellation
Nehmen wir beispielhaft an: psychiatrischer SV in Gruppe M2 oder M3, 2 Stunden im Sitzungssaal, dazu 2 Stunden Fahrzeit (die als erforderliche Zeit mit dem gleichen Stundensatz vergütet werden kann).
Arbeitszeit (Beispiel M2): 4 Stunden × 98 Euro = 392 Euro.
Fahrtkosten Pkw: 84 Euro.
Damit lägst du grob bei rund 400–500 Euro netto, je nach tatsächlicher Honorargruppe und angesetzter Zeit (Termin- und Fahrzeit).
Hilft Dir das?
Gruß von der Seenixe