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Wie ist der Umgang bei niedriger Bewertung durch Gerichtsgutachter im Widerspruch zum privaten Gutachten?

Ok danke auch. Die Anhörung des Sachverständige durch das Gericht wird bei mir frühestens erst im Herbst sein.
 
Kleines update zu meinem Fall am Landgericht. Der negativ Gutachter hat meine Fragen an ihn schriftlich beantwortet. Jetzt habe ich beantragt ihm meine Einwende schriftlich vorlegen und beantworten zu lassen. Daneben habe ich beantragt ein neues Gutachten nach § 412 ZPO einzuholen, hilfsweise in anzuhören. Daneben habe ich die Einholung eines neurologischen und augenärztlichen Zusatzgutachtens beantragt, da der GA kein Augenarzt ist und kein schwerpunkt neurologe sondern Psychiater. Dabei habe ich neue Befunde meiner Augenärzte und ein Privat(Gegen) Gutachten meines Neurologen vorgelegt.
Der gegnerische RA hat auch schon geantwortet und will das ein Gutachter vom Gericht und nicht von den Parteien ausgesucht wird. Ferner soll der SV sein Gutachten schriftlich ergänzen. Ansonsten werden alle neuen von mir vorgelegten medizinischen Befunde inklusive deren Schlussfolgerungen bestritten.
 
Das Gericht hat einen Beweisbeschluss erlassen
Als neurologischer Gutachter wird Dr Martin Ritter (Münster)
Und augenärztlicher Prof dr Floria Alten ernannt. Vielleicht kennt die jemand?
 
Hallo Hans,

jetzt liegt es an dir, den Gutachtern ein Mappe mit deinen medizinischen Unterlagen zusammenzustellen und die Privatgutachen unauffällig oben drauf zu legen, hat bei mir auch funktioniert.

MFG
 
Danke Herr X
Mach ich auf jeden Fall mit der Mappe.
Der GA sollte auch die ganze Gerichtsakte bekommen wo das negativ Gutachten drinne ist und weiter hinten bzw aktueller das GA meines Neurologen. Werde bei der Begutachtung auf das Privatgutachten und den Unterschied zum GerichtsGA auch hinweisen
 
Hallo,
was hat den der Psychologe vom Gericht festgestellt?
Bestreiten wird die Gegenseite immer! Und warum willst du die Unterschiede der Gutachten in der nächsten Begutachtung besprechen? bring doch alle Einwände schriftlich ein.Warum der Psychologe daneben liegt,ob er wissenschaftlich exakt arbeitet ob er überhaupt noch praktiziert und ob er zu wissenschaftlichen Fortbildungen geht.Arbeitet er für ein Institut oder oft für die BG?
Ist er bekannt u.s.w wenn du das im nächsten Gutachten alles erklären möchtest,kann sein das sie dir das vorwerfen.
vielleicht gibt es ja auch Erfahrungswerte hier im Forum .Wie haben schon erlebt das einige Gutachter ,die identischen Textbausteine verwendet haben obwohl die Patienten andere Erkrankungen hatten.
Lg J
 
lass dir auf alle Fälle per DSGVO alle Unterlagen auch die neuropsychologischen Testergebnisse zusenden.Du hast eine informelle Selbstbestimmung und so wie dir das Gutachten zusteht,müssen Sie dir auch die Testergebnisse rausrücken,sonst gilt er an der Stelle schon als befangen!Mach eine DSGVO anfrage!.Wenn er nicht rausrücht an die landesdatenschutz Behörde schreiben und Beschwerde einreichen.
Lg J
 
Hallo Jens,
danke für die Anwort.
Es ist im GErichtsverfahren. Ich habe nur gesagt, dass ich auf den unterschied Privatgutachten meines neurologen und GA des Gerichtspsychiaters/Psychologen mündliche bei der Begutachtung hinweisen will. Der Gerichtspsychologe hat nur das Vorliegen einer Dissoziativen Störung, Simulation festgestellt und sämtliche anderen Erkrankungen neurologischer Art abgelehnt.
 
Hallo,
der gerichtspsychologe ist Psychologe und kann sich neurologisch,schmerztherapeutisch ect.Gat nicht äußern da es nicht sein Fachgebiet ist.
LG J
 
Hallo,
Danke für die Antworten.
Ich habe eine Frage zu Sachverständigen. Ich will in Zukunft den paychiatrischen Sachverständigen zum Gerichtstermin laden lassen zur Erläuterung seines negativ Gutachtens. Es gilt bei Zeugen und Sachverständigen das JVEG. Kann mir jeman eine Grössenordnung was eine Anhörung des SV mich kosten würde, Stundenvergütung+ 100km Anreise mit dem Pkw. 500, 1000, 1500€?
 
Hallo @Hans101,
Für einen psychiatrischen Sachverständigen gelten die medizinischen Honorargruppen M1–M3 des JVEG mit derzeit (seit 1.6.2025) ca. 87–131 Euro je Stunde, zuzüglich Fahrtkosten (hier: 0,42 Euro/km mit dem Pkw). Damit liegt eine Anhörung mit z.B. 2 Stunden Termin und 100 km Anreise größenordnungsmäßig bei deutlich über 300 Euro netto.
Stundensatz Psychiater nach JVEG
Psychiatrische Gutachten werden als medizinische/psychologische Gutachten den Gruppen M1–M3 in Anlage 1 zu § 9 JVEG zugeordnet.
M1 (einfache Beurteilung, z.B. einfache Betreuungsfragen): 87 Euro/Stunde.
M2 (durchschnittliche Schwierigkeit, z.B. EM-/BU-Fragen, Schuldfähigkeit einfach): 98 Euro/Stunde.
M3 (hoher Schwierigkeitsgrad, z.B. komplexe Schuldfähigkeit, Prognose, Kriminalprognose, Glaubhaftigkeit): 131 Euro/Stunde.
Psychiatrische Gerichtsgutachten liegen in der Praxis häufig in M2 oder M3, je nach Fragestellung und Schwierigkeitsgrad.
Fahrtkosten bei 100 km Pkw
Fahrtkosten werden nach § 5 JVEG mit einer Kilometerpauschale ersetzt.
Pauschale für eigenen Pkw: 0,42 Euro je gefahrenem Kilometer.
Bei 100 km einfacher Strecke = 200 km gesamt: 200 × 0,42 Euro = 84 Euro Fahrtkosten.
Zusätzlich können Parkgebühren und ähnliche Auslagen ersetzt werden, wenn sie notwendig waren.
Grobe Kostenordnung für deine Konstellation
Nehmen wir beispielhaft an: psychiatrischer SV in Gruppe M2 oder M3, 2 Stunden im Sitzungssaal, dazu 2 Stunden Fahrzeit (die als erforderliche Zeit mit dem gleichen Stundensatz vergütet werden kann).
Arbeitszeit (Beispiel M2): 4 Stunden × 98 Euro = 392 Euro.
Fahrtkosten Pkw: 84 Euro.
Damit lägst du grob bei rund 400–500 Euro netto, je nach tatsächlicher Honorargruppe und angesetzter Zeit (Termin- und Fahrzeit).

Hilft Dir das?

Gruß von der Seenixe
 
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