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Wie ist der Umgang bei niedriger Bewertung durch Gerichtsgutachter im Widerspruch zum privaten Gutachten?

Hallo @Kasandra

Mein Befinden und deines haben mit dem Thema hier und mit der Abkürzung AA gar nichts zu tun, wir können uns dazu privat austauschen. Wir alle haben uns weder Unfall noch Gesundheitsschäden ausgesucht.

Ich denke, es ist deutlich geworden, dass eine klare Schreibweise (lieber ausgeschrieben als abgekürzt) gewünscht wird, um es für die möglichen Antwortenden und Hilfegeber nicht schwer zu machen und um im eigenen Interesse Missverständnisse zu vermeiden.

LG
 
Morgen
Das Gericht hat den Sachverständigen jetzt mit der Antwort auf meine Fragen und einer Ergänzung zu seinem Gitachten beauftragt.
Also wegen der Präkulsion Fristen werde ich das Privatgutachten meines Neurologen in den Prozess einführen, sobal der Sachverständigen die negativ Antworten auf die Fragen fertig hat und an das Gericht übersandt hat.
 
Hallo Hans,

Also wegen der Präkulsion Fristen werde ich das Privatgutachten meines Neurologen in den Prozess einführen, sobal der Sachverständigen die negativ Antworten auf die Fragen fertig hat und an das Gericht übersandt hat.

Ich verstehe die Reihenfolge nicht?

Du wartest bis du das schriftliche Ergänzungs-Gerichtgutachten vorliegen hast. Dann könnte dein Privatgutachter noch auf das Ergänzungs-Gerichtgutachten reagieren.

Es ist nicht zu erwarten, dass der Gerichtsgutachter sein Gerichtsgutachten so einfach zu deinen Gunsten ändert.

Nach Zustellung des Ergänzungs-Gerichtgutachten hast du doch wieder eine Frist und kannst den Gerichtsgutachter mündlich Laden zu lassen. Du hast sogar die Möglichkeit den Privatgutachter mit zur mündlichen Verhandlung zu nehmen. Habe ich auch gemacht.

MFG
 
Danke. Ok wusste nicht dass das Gericht dann nochmal eine Frist von fünf wochen setzt oder 2 wochen als das Gutachten zum ersten mal bekannt gegeben worden ist.
Sachverständiger Facharzt für Psychatrie und Neurologie hat bis Augustr für die Ergänzung zeit. Werde bei der Anhörung auf jedenfall das Augenarzt Gutachten bekräftigen was schon schriftlich beantragt wurde das Gericht über den Antrag noch nicht entschieden hat sonder ihn auf die lange bank gelegt hat. "Grundsatz der Fachgleichheit der Begutachtung."
MFG
 
Hat dein Privatgutachter seine arztPraxis an dem Tag zugemacht und hast du mit ihm eine honorarvwreonbarung getroffen?
 
Hallo Hans,

Hat dein Privatgutachter seine arztPraxis an dem Tag zugemacht und hast du mit ihm eine honorarvwreonbarung getroffen?

der Beklagt hat auch einen Beratungsarzt zur Verhandlung mitgebracht und beantragt, dass die Verhandlung an einem Mittwoch-Mittag stattfindet, wo die Ärzte frei hatten. Mein Arzt war auch gleichzeitig mein Vermieter, hat mich nichts gekostet.

Ok wusste nicht dass das Gericht dann nochmal eine Frist von fünf wochen setzt oder 2 wochen als das Gutachten zum ersten mal bekannt gegeben worden ist.

Wir machen hier keine Rechtsberatung, ich gebe Tipps aus meiner eigenen Erfahrung. Bei dir geht es um viel Geld, du solltest Fristen mit deinem RA besprechen, dein RA ist für Fristen verantwortlich.

Mein RA hat eine Frist nicht eingehalten, am Ende ist seine Versicherung dafür den Schaden aufgekommen. Er persönlich musste nur seinen Eigenanteil von 2.500 Euro bezahlen.

MFG
 
Frage: Ist bei der Anhörung des Sachverständige vor Gericht nur der eigene Anwalt und die Partei ich als Kläger berechtigt kritische Fragen an den Sachverständige zu stellen oder darf ich meinen Neurologen der weder Partei noch Zeuge ist mitnehmen?
 
Hallo Hans,

du kannst deinen Neurologen mit zur mündlichen Verhandlung nehmen, dann kannst du ihn aber nicht mehr als Zeugen benennen. Der Neurologe kann über deinen RA Fragen stellen, selbst mit dem Sachverständigen sprechen nicht, kommt auf den Richter an. Ich habe meinen Arzt vorher angekündigt.

Hast du die Fragen schon schriftlich ans Gericht geschickt.

MFG
 
Danke herrx
Ich habe selbst Fragen an den Sachverständige gestellt im Schriftsatz. Der SV ist als Antwort von seiner Ansicht nicht abgerueckt und hält auch durchgeführte neuropsychologische Testergebnisse zurück die nicht zu seinem GA Ergebnis passen sondern eher zu meiner Ansicht.
Ich habe nach den Sommerferien einen Termin beim Neurologen, der fragen stellen will auf meine Bitte hin. Die schriftlichen Fragen werden ich meinem RA schicken
 
Hallo an Alle,

bei mir wird/soll ein Zusatzgutachten zur Bewertung der Thrombosefolgen vom Gericht in Auftrag gegeben werden. :-)

In orthopädischer Bewertung wurde vor allem aufgezeigt im Schriftsatz, das der Gutachter vom Gericht
- keine vollständige klinische Diagnostik gemacht hat, weil die funktionelle Überprüfung fehlte, Enbeinstand, Treppensteigen, Kniebeuge usw. (Ich durfte 3
Schritte vor und zurück gehen und nehme 2 Unterarmgehstützen)
- er in der klinischen Diagnostik eindeutig Befunde feststellte, die er aber unterhalb der Empfehlung nach Schiltenwolf gewertet hat, ohne Fachliteratur und ohne Begründung warum er das getan hat.

Jetzt wurde schon in der Klageschrift ein privates orthopädisches Fachgutachten meinerseits über den RA eingebracht. Dies kommt zu einem deutlich höheren Beinwert und ist wissenschaftlich auch mit Fachliteratur belegt.

Das Gericht entschied jetzt, das im orthopädischem Bereich keine Nachbegutachtung oder ähnliches, also nichts, gemacht wird.

Weiß jemand,
- Welche Beweiskraft hat ein orthopädisches Gerichtsgutachten mit fehlender Literaturangabe?
- Kann sich das Gericht darauf in seinem Urteil stützen?
- Gibt es dazu eine Rechtsprechung OLG oder BGH?
- Wie ist mit dem Unterschied/Widerspruch der beiden Bewertungen in dem Gerichtsgutachten zum Privatgutachten umzugehen?
- Kann ein Obergutachten verlangt werden? Ich meine ich habe da so etwas gelesen gehabt, aber das kann ich auch durcheinander bringen. Kennt jemand falls das doch zutrifft eine Rechtsprechung dazu?

Viele Grüße
Helios




Urteil des BGH vom 18.05.09, Az. IV ZR 57/08, sowieauf das Urteil des BGH vom 12.01.11, Az. IV ZR 190/08:
„Legt eine Partei ein medizinisches Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, so ist vom Tatrichter besondere Sorgfalt gefordert. Er darfin diesem Fall - wie auch im Fall sich widersprechender Gutachten zweier gerichtlich bestellter Sachverständiger - den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchten-de und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt (ständige Rechtspre-chung, vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2009 - IV ZR 57/08, VersR 2009, 975 Rn. 7 m.w.N.). Einwände, die sich aus einem Privatgutachten gegen das Gutachten des gerichtlichen Sachverständigenergeben, muss das Gericht ernst nehmen, ihnen nachgehen und den Sachverhalt weiter aufklären.Dazu kann es den Sachverständigen zu einer schriftlichen Ergänzung seines Gutachtens veranlas-sen. Insbesondere bietet sich die mündliche Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen gemäß§ 411 Abs. 3 ZPO an. Ein Antrag der beweispflichtigen Partei ist dazu nicht erforderlich (Senatsbe-schluss vom 18. Mai 2009 aaO m.w.N.). Gegebenenfalls hat das Gericht den Sachverständigen unterGegenüberstellung mit dem Privatgutachter anzuhören, um dann entscheiden zu können, wieweites den Ausführungen des Sachverständigen folgen will (BGH, Urteil vom 14. April 1981 - VI ZR264/79, VersR 1981, 576 un-ter II 1 b). Wenn der gerichtlich bestellte Sachverständige weder durchschriftliche Ergänzung seines Gutachtens noch im Rahmen seiner Anhörung die sich aus dem Privat-gutachten ergebenden Einwendungen auszuräumen vermag, muss der Tatrichter im Rahmen seinerVerpflichtung zur Sachaufklärung gemäß § 412 ZPO ein weiteres Gutachten einholen (Senatsbe-schluss vom 18. Mai 2009 aaO m.w.N.)“.

Gruß
Elvis64
 
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