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Wie ist der Umgang bei niedriger Bewertung durch Gerichtsgutachter im Widerspruch zum privaten Gutachten?

Ok gern.
Ärzte sind oft unempatisch bis arrogant bei der Begutachtung.
Mein RA hat letzte Woche die Wiederholung des psychiatrischen GA bzw. da das immer sowieso abgelehnt wird die Anhörung des psychiatrischen GA beantragt und das augenärztliche Zusatzgutachten. Als der psychiatrsiche GA vor Annahme des GA Auftrages noch wohlgesonnen war hat er irgendwo bei Gericht im Schreiben vermerkt, dass er ein augenärztliches Zusatzgutachten für sinnvoll hält
 
Hallo Hans,

wenn ich das richtig verstanden habe, hat der psychiatrischen GA deine private BU bestätigt, für die meisten wäre es positives Gutachten. Da aber eine psychiatrische Erkrankung im BU-Vertrag ausgeschlossen wurde, ist es für dich negativ.

Welchen Kommentar schreibt denn beck.de zu dem Ausschluss, wenn mehrere Erkrankungen zu einer vertragsgemäßen BU führen können.

MFG
 
Hallo,
Zu dem Ausschluss schreibt Beck bei multikausalen Ursuchen, dass die Erkrankung die unter den Ausschluss fällt zu 50% vorliegen muss und andere nicht.
 
Der psychatrische GA stellt nur die Diagnose Somatofoe dissoziative Störung auf und zu den Augenerkrankungen Astigmatismus, Gesichtsfelddefekte Myopie sagt er nichts, ausser dass es nicht in sein Fachgebiet fällt und eine tiefeegehende Interpretation dieser Befunde nicht möglich sei
 
Hallo Hans101,

bei der Diagnose, hier ist eine wie ich finde gute Zusammenfassung. Falls du das noch nicht selber gelesen hast.
Meines Erachtens, müßte diese Diagnose immer erst bei einer Ausschlußdiagnostik von organischen Erkrankungen greifen, also, wenn körperlich keine Erkrankung vorliegt.

D.h. eigentlich stelle ich mir die Frage, ob das Gutachten nicht erst nach der Begutachtung der organischen Erkrankung kommen sollte? (Wenn überhaupt, wer hat das denn mit welchem Beweisantrag angeregt?)

Vielleicht interessant und viele Grüße
Helios
 
Danke für den link.
Da triffst du den Punkt. Mein RA hat vor 2 jahren einen beweisantrag auf erstellung eines augenärztlichen und neurologischen ga gestellt. Die beklagte, die sich auf den risikoausschluss beruft eins auf einen psychiater. Das gericht hat gesagt ein psychiater soll aus prozessökonomischen gründen untersuchen ob die Gdefekte, astigmatismus demenz kognitive probleme psychisomatisch seien. Die einholung weiterer augenärztlicher und neurologischer GA bleibt je nach Ausgang dieser Beweisaufnahme vorbehalten.

Daher hat mein RA jetzt sofort das augenärztliche Zusatzgutachten beantragt.
 
Hallo Hans101,

ob die Gdefekte, astigmatismus demenz kognitive probleme psychisomatisch
Wurden denn um die kognitiven Störungen festzustellen Tests durchgeführt? Da gibt es ja eine ganze Menge. D´s unterstreichen usw.
Das würde dann eine Aussage zu kognitiven Beeinträchtigungen ergeben. Bestehen diese, ergibt sich die Ursache aufgrund der Krankengeschichte.

Viele Grüße
Helios
 
Hallo Helios
Der GA hat einen neuropsychologischen Test mit ds unterstreichen, Moca Test, Montreal Test gemacht. Sein ergebnis war, ich simuliere, aggraviere und die testergebnisse seien nicht valide. Von den vorberichten meines neuropsychologen und der uniklinik düsseldorf und münster wollte er nichts wissen bzw diese seien "nicht aussagekräftig" mein anwalt will den GA anhören vor Gericht. Da dabei nichts solides rauskommen wird wurde der beweisantrag auf das ophtalmologische GA gestellt.
 
Hallo Hans,

um was handelt es sich bei Beck.de.

Hast du die ärztlichen Stellungnahmen schon mit eingereicht.

MFG
 
Hallo herrx
Beck ist die jura datenbank.
Ja, ich habe bei den einwendungen und beweisantrag eine vorläufige kurzstellungnahme meines AArztes eingereicht.
 
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