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Wie Abfindung ablehnen?

Hallo meine Lieben,

mittlerweile sind alle 3 Gerichtsgutachten angekommen - Männe ist 110% arbeitsunfähig nach Mopedunfall.
Alle Gutachter loben den DRV-Gutachter und die Doc `s von der BGU- M.

Ja, schon das Gutachten von 2014 welches von der Gegnerischen beantragt wurde ist jetzt Ende 2018 bestätigt!

Zwar steht das Obergutachten, bzw. die Zusammenfassung des Orthopädischen Gutachters noch aus -doch der neurologische Gutachter hat dies irgendwie schon erledigt.

Nun haben 2 Gutachter den gleichen Nachnamen, dadurch ist der Gegneranwalt überfordert: er macht aus unserem Fall einen BG-Fall, stimmt mit irgendeinem BG- Gutachten überein und ist mit einem schriftlichen Verfahren einverstanden! Männe könne laut Gutachten wieder in den Auslandseinsatz?!
Zur eurer Info :Männe war Facharbeiter im Musterbau eines Großkonzerns, immer heimatnah!?

Auch überwies uns die Gegnerische mal wieder ein Trinkgeld (das Erste seit Jahren).

Wenn es nicht um unsere Lebenszeit ging, wäre es zum totlachen- aber es ist keine Satire, es ist nur Nervkram!
Leider kennt ihr das ja;-(((

Danke fürs Lesen
LG
Aramis
 
Hallo Aramais,

wie kann denn jemand 110 % arbeitsunfähig sein? Ist das ein Schreibfehler oder stand das wirklich im Gutachten so drin?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Reko,

nein, es wurde ein Bereich mit 80% Arbeitsunfähigkeit ( Bein) und der Torax zusätzlich mit 30% Arbeitsunfähigkeit bewertet ;-)

Der letzte Gutachter ist auf die unterschiedlichen Bereiche sehr explizit eingegangen.
LG
Aramis
 
Das hört sich nicht so schlecht an!

Ich drücke euch weiterhin die Daumen.

MfG


GSXR
 
Hallo Ihr Lieben!

Männe und ein Freund hier aus dem Forum möchten, dass ich über den weiteren Verlauf berichte.

Also, letztens fand eine Art Güteverhandlung vor Gericht statt.

Ich beschreibe etwas großzügig, es ist einfach zuviel noch offen ;-(

Richter machte dem gegner. RA gleich klar, dass die 450€ Abzüge wegen mögl. Arbeitskraftverwertung entfallen wegen eindeutiger medizinischer Gutachten. ( Sorry, mir ist zum erbrechen, weil diesen Einkommen eh überobligatorisch wäre- nur davon will keiner Kenntnis haben und nur die DRV davon was hätte...)

Wir lehnten einen Vergleich des Erwerbsschadens ab, wegen Null-zins bei Banken und auch den Bedenken wegen des zu erwarteten neuen Bankencrashes. Ist das Geld weg , kann es nicht wieder erarbeitet werden! Der gegn. RA wollte das nicht verstehen, unser RA hat es ihm nochmal erklärt. Richter verstand unseren Einwand.

Der Haushaltsführungsschaden wird vom Richter mit dem Kauf der neuen Wohnung und den Gutachten für Umbau des ex-Mietshauses verrechnet und möglw. von uns als Abfindung in Betracht gezogen, ebenso wie Kleidermehrverschleiss und Physio+ Medi -zuzahlungen.

Ergo: Richter gibt den Parteien seine Eckpunkte ( was im Urteil stehen würde) , die Parteien müssen sich einigen!
Steuer und Aufzahlungen auf den erwiesenen Rentenschaden werden vom Richter explizit mit aufgeführt!

Es bleibt nervig

LG
Aramis
 
Hallo,

wir warten jetzt schon 3 Monate auf den Richterspruch!
Richter wollte uns zeitnah, dann nach 2 Monaten , dann nochmal etwas später bescheid geben.

Auf den Richterspruch ließen wir uns nur wegen der Dauer eines Urteils ein, langsam kommen uns Zweifel ...
LG
Aramis
 
Hallo Aramis,
selbst wurde ich von Richtern schon zweimal
in meinem Leben (wobei ich mich sehr „im Recht“
glaubte) sehr enttäuscht.
Wünsche Euch Beiden ganz viel GLÜCK

Viele liebe Grüße
Meggy
 
Danke liebe Meggy,

ja, "sehr enttäuscht" trifft es wohl!

Wir haben uns vom Richter echt einlullen lassen- dann machen wir halt weiter- mit WARTEN-

Unser RA ist auch genervt: Männe fragte an wegen AG-Parkausweis (Urheberrecht von Gerichtsgutachten).

Nee, ich mag/ kann auch nich mehr!

LG
Aramis
 
hallo Aramis,

Unser RA ist auch genervt: Männe fragte an wegen AG-Parkausweis (Urheberrecht von Gerichtsgutachten).

wenn damit die verwendung eines bereits erstellten GA gemeint ist, sieh dir mal den beitrag unter

Gutachten Unfallkasse an DRV

an. es gibt für gerichtliche/behördliche belange ausnahmen bestehender urheberrechte; zudem dürfte n.m.M. ein urheberrechtsgrund bei gewöhnlichen GA wie es hier der fall ist vorliegen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Aramis,

aus "Der medizinische Sachverständige":

Die Frage, ob und inwieweit medizinische Gutachten urheberrechtlich geschützt sind, ist in Rechtsprechung und Wissenschaft weitgehend unerörtert. Gleichwohl ist sie von erheblichem praktischem Interesse, weil viele Sozialleistungsberechtigte Einsicht in Gutachten nehmen möchten, um Ansprüche gegen Dritte – in der Regel Privatversicherer – geltend zu machen. Der wissenschaftliche Inhalt muss frei und jedermann zugänglich sein. Einen inhaltlichen Schutz kann es deshalb von vorn herein nicht geben. Zur Beurteilung der urheberrechtlich ausschlaggebenden Individualität kann damit nur auf die Form des wissenschaftlichen Werkes – Umstände der Sammlung, Einteilung, Gliederung und Verarbeitung des Materials – zurückgegriffen werden. Nur wenn ein Werk insoweit das „alltägliche Maß“ deutlich überragt, ist es schutzfähig.
Medizinische Gutachten erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht. Auch in freier Form erstattete Gutachten folgen einer vorgegebenen Form und Darstellung. Die hier tiefer gehende Auseinandersetzung mit den relevanten Fragen ist hervorragende wissenschaftliche Arbeit, aber Ausdruck der allgemein in Deutschland erreichten hohen Qualität medizinischen Fachwissens. Insofern ist eine Einzelfallbeurteilung in aller Regel keine aus der Vielzahl der Gutachten besonders herausragende Leistung der Wissenschaft. Ausnahmen können etwa Gutachten zur erstmaligen grundlegenden Klärung höchst komplexer Sachverhalte mit erheblicher Breitenwirkung – z. B. Zusammenhangsfragen bei Erkrankungen im Sinne des § 9 Abs. 2 SGB VII – sein.
Die Übermittlung eines für eine Behörde oder ein Gericht gefertigten Gutachtens an die üblicherweise in Betracht kommenden privaten Empfänger ist zulässig und sinnvoll, wenn sie auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen erfolgt. Sie erleichtert die teils staatlich geförderte private Absicherung gegen Lebensrisiken. Auch die Weitergabe an einen anderen Sachverständigen zur Überprüfung, Forschung oder Qualitätssicherung ist möglich, wenn sie im Rahmen gesetzlicher Befugnisse oder mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten erfolgt. Der Datenschutz und die Zweckbestimmung des Gutachtens ziehen hinreichend enge Grenzen, um eine missbräuchliche Verwendung weitgehend auszuschließen.

Ich persönlich habe bisher alle gerichtlich eingeholten Gutachten in andere Prozess eingeführt, da es ein Gesundheitszeugnis ist und damit eine Beweisurkunde. Im 17. Jahr meiner Prozesskarriere hat bisher auch noch kein Gutachter Ansprüche aus seiner geistig-schöpferischen Abreist geltend gemacht...

Gruß
tamtam
 
Hallo Sekundant, hallo tamtam,

Männe macht diese Versorgungsamtssachen über den VdK. Die wollten schon bei dem GdB -Verschlimmerungsantrag die Freigabe des Gutachtenerstellers!

Dank Euch für Grundlagen und Erfahrungen!

LG
Aramis
 
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