Hallo Lilie 13,
ich habe jetzt nicht alles bzgl. Deiner Einsichtnahme in die GKV-Unterlagen gelesen. Aber ich habe dazu umfänglich schon mal geschrieben.
Ganz kurz:
1.
Diese Sozialdaten werden bei der GKV gespeichert:
Arbeitsunfähigkeit mit Zeit und Diagnose,
Krankenhausaufenthalte mit Zeit und genauen Diagnosen,
Heilmittel / Verordnungen mit Namen des Therapeuten und Kosten (ohne Diagnosen),
Apotheken mit Namen und Kosten und Zuzahlungen,
Besuche bei Ärzten nur Namen ohne Fachrichtung und Kosten ohne Diagnosen
Meine GKV speicher die Daten nur ca. 2 Jahre, außer AUs und die Stationären Aufenthalte wenn ein Haftpflichtschaden vorliegt.
2.
Die anderen Sozialdaten gem. § 83 SGB X sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung gespeichert bei der Abrechnungsstelle. Da wird jeder Arzt namentlich genannt, seine Diagnose und der Abrechnungsbetrag. Die KVB (Bayern) speichert aber nur 4 Jahre diese Sozialdaten und nur in bestimmten Fällen, wenn ein Verfahren wegen Abrechnungsbetrug z.B. läuft, dann natürlich länger.
Du bis nicht verpflichtet - jedenfalls in einem Zivilprozess - jemanden und schon gleich gar nicht der beklagten Versicherung Einsichtnahme in Deine Sozialdaten zu gewähren. Wenn Du dass trotzdem machen möchtest, dann empfehle ich Dir, die Einsichtnahme zu beschränken auf das Fachgebiet bzw. auf Ärzte bestimmter Fachrichtungen, die bei Dir haftungsbezogene Diagnosen gestellt haben.
Auf jeden Fall aber würde ich an Deiner Stelle vor einer Schweigepflichtentbindung selbst Dir die gespeicherten Unterlage von GKV und KV zuschicken lassen nach § 304 SGB V und bei der KV zusätzlich noch gem. § 83 SGB X.
Du kannst dann auch ein kleines "blaues Wunder" erleben, denn es ist gar nicht so selten, dass Ärzte Dir Diagnosen zuschreiben, die gar nicht zutreffen. Oder eine Mitarbeiterin in der Verwaltung hat eine falsche Patientennummer eingegeben, dann hast Du plötzlich eine von Geburt an verkrümmte Wirbelsäule oder eine Skoliose oder sonst etwas, was einen ganz anderen Patienten betrifft mit z.B. gleichen Nachnamen. Dann nachzuweisen, dass es da eine Verwechslung gegeben hat, wird schwierig sein, wenn es den Arzt gar nicht mehr gibt oder es schon Jahre zurückliegt.
Manche Ärzte stellen in den Abrechnungen bei der KV (Kassenärzliche Vereinigung) auch Diagnosen außerhalb ihres Fachgebietes, um womöglich einen höheren Abrechnungsbetrag zu erreichen. Dann bist Du gelackmeiert! Und die Beklagte wird sich freuen, Dir evtl. eine Dich belastende Diagnose nachweisen zu können, die gar nicht zutrifft, aber zufällig von den Symtomen zum Prozessstoff paßt zugunsten der Beklagten.
Die Einsichtnahme bei den KVs ist auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Soweit ich weiß, wird es in Hamburg wieder ganz anders gehandhabt. Ich habe mal gelesen, dass man da nach Voranmeldung mit dem Personalausweis hingehen kann und direkt Einsichtnahme bekommt.
Aber die Info hatte ich schon vor längerem.
Es kann aber auch sein, dass die KV Deines Bundeslandes Dir sagt, dass Du alles über deine Krankenkasse (GKV) anfordern mußt. Dann müßte die GKV Dir ihre Daten zuschicken und die Daten von der KV in einem verschlossenen Umschlag bei dieser anfordern. Die Krankenkasse selbst hat kein Einsichtnahmerecht in die bei der KV gespeicherten Daten!! Sie muß sie lediglich bei der KV anfordern und Dir im verschlossenem Umfschlag - wie von der KV erhalten - an Dich weiterleiten.
Gruss Bobb