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Was der Krankenkasse zur Verfügung stellen?

Hallo Rudinchen, hallo Kasandra,

vielen Dank für diesen wertvollen Tipp. Das war mir auch völlig unbekannt. Ich hatte wohl von der Krankenkasse eine Übersicht über AU-Zeiten angefordert inklusive Diagnose, die 8 oder 10 Jahre rückwirkend einsehbar waren. Das wurde mir auch zugeschickt, mehr aber auch nicht. Mir sagte sogar noch ein Sachbearbieter der KK, dass sie ja gar nicht sehen könnten, wann ich wo beim Arzt war und welche Therapien ich hatte. Da werde ich mich nächste Woche mal dran begeben. Jetzt weiß ich dank Euch ja mehr.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Zusammen,

als kleine Info für Euch: Die Patientenquittung kann man 4 Jahre rückwirkend erhalten. Davor ist nichts mehr vorhanden.
Schade, dass es nicht länger zurückgeht, dann hätte man damit vielleicht ein weiteres Beweisstück an der Hand gehabt, dass manche Beschwerden erst seit dem Unfall auftreten.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo,

danke für die Info. Länger zurück liegende Infos kannst du beim Hausarzt und/oder Facharzt bekommen.

Entweder können sie dir gleich einen Ausdruck machen über alles, was digital vorliegt oder du kannst Einsicht in die Patientenakte beantragen und dir die entsprechenden Seiten kopieren/abfotografieren. Kann dann natürlich etwas kosten für die Kopien, die Zeit oder das Ausdrucken.

Aber dran denken: alle Krankheiten, die nicht mit dem Streitfall zu tun haben, würde ich schwärzen.

Viele Grüße und viel Erfolg

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

danke für den Hinweis.

Ich habe mir von meinem Hausarzt ein Attest ausstellen lassen, in dem alle Beschwerden aufgeführt sind, die seit dem Unfall aufgetreten sind. Er schreibt, dass ich vor dem Unfall nie über diese Beschwerden geklagt habe. Ich hoffe, so ein Attest reicht auch aus, um zu belegen, welche Beschwerden von dem Unfall kommen? Jedenfalls hat die Haftpflichtversicherung trotz dieses Attests die Zahlungen abgelehnt. Aber wie ist das vor Gericht?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

Die HPV lehnt immer gerne ab. Das spart ihr Geld.

Vor Gericht sieht es anders aus. Das Gericht wird im Streitfall Gutachter bestellen, die beurteilen sollen, welche Beschwerden vom Unfall kommen oder nicht. Je mehr Beweise du hast, umso besser! Was du brauchst, ist ein fairer Gutachter, der die Beweise würdigt und den Zusammenhang glaubhaft erklärt. Je mehr eindeutige Unterlagen, umso besser.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

und da liegt die Krux:
Vor Gericht sieht es anders aus. Das Gericht wird im Streitfall Gutachter bestellen, die beurteilen sollen, welche Beschwerden vom Unfall kommen oder nicht.

Das Gericht bestimmt die Gutachter und lenkt somit das Verfahren!

Was du brauchst, ist ein fairer Gutachter, der die Beweise würdigt und den Zusammenhang glaubhaft erklärt. Je mehr eindeutige Unterlagen, umso besser.

Somit hebelt es sich aus, dass man eigene faire, neutrale und korrekte Gutachter hat.

Hier hat man primär nur im SG nach 109er GA eine Chance.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kassandra,

Wenn die HPV nicht zahlen will, hast du überhaupt NUR mit einer Gerichtsverhandlung die Chance, Geld zu erhalten.

Wie das Verfahren ausgeht, weißt du erst hinterher.

Hallo Lilie13,

Hier im Forum wirst du auf jeden Fall Hilfe und Unterstützung finden!

LG,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

Dein Tipp mit den Patientenquittungen war super. Ich habe die Unterlagen nun durchgesehen, und habe festgestellt, dass sich die Diagnosen nicht immer mit den Arztberichten decken. Allerdings hat sich der Radiologe in dieser Quittung eindeutig auf Unfallfolgen festgelegt, während er die Hirnblutung in dem Arztbericht unter einer Diffenrenzialdiagnose als Unfallfolge aufgeführt hat. Ich denke, beide Informationen zusammen, sind ein Schritt zum Ziel.

Hallo Kasandra,

ich habe gehört, dass das 109er GA gar nicht so hoch bewertet wird bei Gericht, sondern nur das GA, das der vom Gericht bestellte GA gemacht hat. Ich weiß, dass man einmal im gesamten Verfahren dieses 109er GA machen darf. Wann ist es taktisch eigentlich am besten?

Wie sind Eure Erfahrungen?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

das 109er GA kannst Du erstellen lassen, wenn Du mir dem gerichtlich angeordneten GA nicht einverstanden bist, sowie
nach Deiner Auffassung nicht alles korrekt beantwortet und bewertet wurde.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Rudinchen,

ich denke Du meintest Lilie:

Hallo Kassandra,

Wenn die HPV nicht zahlen will, hast du überhaupt NUR mit einer Gerichtsverhandlung die Chance, Geld zu erhalten.

Wie das Verfahren ausgeht, weißt du erst hinterher.

Ich gehe auch davon aus, dass Lilie einen RA hat für Ihr Verfahren und nun sind ja auch 5 Jahre nach dem Unfall vergangen, da wurde wahrscheinlich schon die Klage eingereicht oder die Klageschrift ist in Vorbereitung.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

danke für Deine Antwort. Dann werde ich abwarten, was passiert. Es stimmt, ich habe einen RA und die Klageschrift ist in Vorbereitung.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

Dann sorge dafür, dass dein RA von dir alle Unterlagen vorliegen hat. Du hast ja jetzt noch neue Unterlagen bekommen.

Je besser und vollständiger die Unterlagen gleich bei Gericht eingereicht werden, umso besser. Wichtig ist auch, welche Beschwerden gleich nach dem Unfall dokumentiert sind und welche Beschwerden du daraus resultierend hast und welche Behandlungen vom Unfall bis heute erfolgt sind.

Am besten geht das mit einer kleinen Tabelle, in der du das jeweilige Datum, den Arztbesuch/die erfolgte Behandlung, die Diagnose und eine Dokumentennr. aufführst. Die dazu gehörenden Dokumente kannst du dann durchnummmerieren und als Anlage beifügen, z. B. :

01.01.2021: Dr. Knochenbrecher , Orthopäde - Untersuchung - Diagnose XYZ als Unfallfolge - Anlage 1

02.02.2021: Herr Ungelenk, Physiotherapeut - Manuelle Therapie - Diagnose XYZ - Anlage 2

usw.

Die vollständigen und gut sortierten Unterlagen gibst du deinem RA - darauf kann er dann prima seine Klageschrift aufbauen.

Ebenso ausführlich und gut dokumentiert solltest du die finanziellen Einbußen aufführen: Mehrkosten, Fahrtkosten zum Arzt/zu Behandlungen, evtl. finanzielle Einbußen bei der Arbeit/bei der Rente, Zuzahlungen zu Behandlungen usw.

Ebenso evtl. eine Liste mit Sachen, die du vor dem Unfall gut konntest, jetzt nicht mehr oder schlechter kannst. Falls du dazu Zeugen (Familie, Freunde, Arbeitskollegen, Arbeitgeber,...) benennen kannst und diese deine Aussagen schriftlich bestätigen, umso besser.

Du siehst, je besser und Du die Klage zusammen mit Deinem RA vorbereitet, desto eindeutiger und schneller kann ein Urteil erfolgen. Und den Unfallbericht der Polizei nicht vergessen! Damit anfangen und dem Befundbericht des erst behandelnden Arztes/Krankenhauses!

Überlasse das nicht alles deinem RA, sondern arbeite ihm gut zu!

Viele Grüße

Rudinchen
 
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