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Was der Krankenkasse zur Verfügung stellen?

Lilie13

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
31 Mai 2018
Beiträge
281
Hallo Zusammen,
seit meinem Unfall 2016 erhalte ich regelmäßig Therapien. Jetzt hat mich meine Krankenkasse angeschrieben, weil ich Anfang des Jahres Heilmittel in Anspruch genommen habe, und nachgefragt, ob ich an diesem Tag einen Unfall gehabt hätte. Ich habe mit der Krankenkasse bereits telefoniert und dabei ist herausgekommen, dass sie von nichts wussten. Jetzt habe ich einen Unfallermittlungsbogen von denen erhalten. So weit, so gut. Ich soll allerdings, so der Sachbearbeiter, auch Gutachten und medizinische Unterlagen mit einreichen, wenn sie mir vorliegen.
Ist das so normal? Ich bin unsicher, ob ich sie mitschicken soll und wenn ja, was.

Habt Ihr ähnliche Erfahrungen?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie,

das Vorgehen Deiner KK ist absolut normal - weil die differenzieren müssen, ob es sich z. B.. um einen Arbeits/Wegeunfall handelt oder auch um ein Fremdverschulden.

Dies ist absolut wichtig - weil z. B. Arbeits/Wegeunfall handelt oder auch um ein Fremdverschulden anderen Kostenträgern zuzuordnen sind und nicht über die KK über die Allgemeinheit zuzuordnen ist. Warum sollen Berufstätige mit ihen Sozialversicherungsbeiträgen andere Versicherungen subventionieren? Denn für diese werden ja bereits Versicherungsbeiträge bezahlt.

Wie ist Dein Status?

Viele Grüße

Kasandra
 
hallo,

die erste frage, die mir dazu einfällt: wer ist bisher kostenträger und wer unfallverursacher? und wurde der unfall als solcher nicht bei der KK angegeben?

soweit die KK eine unfallmeldung fordert, ist das der übliche weg. was aber darüber hinausgeht - behandlungsunterlagen, gutachten - ist das schon etwas anderes. war die KK bisher kostenträger, wird sie die kosten von einem evtl verursacher (wenn fremdverschulden vorlag) einfordern. dann muss sie sich aber mit weiteren auskünften an die behandelnden ärzte wenden, nicht an dich.


gruss

Sekundant
 
Hallo Lilie,

ähnlich war es bei mir. Der Krankenkasse wurde vom D-Arzt nicht gemeldet, dass die AU unfallbedingt war.
Hätte meine KK nicht über mich (nicht planmäßig) davon erfahren, wären die Kosten dort hängen geblieben. Einen solchen Fragebogen wie du musste ich auch ausfüllen, aber keine Unterlagen schicken! Du schickst nur das, was dir passt und dir keine Nachteile bringt. Die Kostenübernahme regeln die Kostenträger (BG / Krankenkasse) untereinander im Regress.
Du kannst bei deiner KK fragen, wer in deinem Fall für den Regress zuständig ist und per Mail einiges klären / fragen / melden.

LG
 
Hallo Kasandra, Sekundant, HWS-Schaden,

danke für Eure Antworten. Das ganze ist bei mir ein fremdverschuldeter Autounfall gewesen. Kein Arbeits- oder Wegeunfall.
Ich habe gesehen, dass ich 2016 etwa eine Woche nach dem Unfall bereits einen Unfall-Ermittlungsbogen der Krankenkasse hatte, bei dem aber noch gar nicht alle Diagnosen eingetragen werden konnnte, da die MRT-Aufnahmen und Untersuchungen noch gar nicht alle gemacht waren.
Ich hatte mich auch schon gewundert, denn von der Rentenkasse hatte ich so einen Bogen schon zwei Mal erhalten, nur nicht von der Krankenkasse, und die leisten ja seit dem Unfall für alles.
Dann werde ich mal meine Gutachten und Arztberichte durchsehen und einige davon zur Krankenkasse schicken. Das scheint ja völlig o.k. zu sein.

Ich habe im Forum schon oft gelesen, dass man in manchen Situationen die Krankenkasse mit ins Boot holen sollte, weil die einen unterstützen kann. Wie kann einen denn den Krankenkasse in der Auseinandersetzung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers unterstützen? Oder wo kann sie sonst noch helfen?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie

Eine Unterstützung seitens der Krankenkasse kann ich in meinem Fall nicht erkennen.
Die KK ist aber auskunftspflichtig - auch dazu, welche Informationen von Dritten angefragt wurden und welche sie weitergegeben hat.

LG

Nachtrag: Keine Schweigepflichtentbindung erteilen, die Situation ist ohne Zuständigkeit einer gesetzl. Unfallversicherug eine andere! Deine Privat-UV hat nicht die gleichen Abkommen mit der KK wie die GUV!
Wenn du Arztberichte einreichst, dann mit dem deutlichen Hinweis, diese vertraulich zu behandeln.
Und: Alles schriftlich, Telefonate gelten nicht als Nachweis für eine z.B. angefragte Auskunft.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo Lilie,

Ich habe im Forum schon oft gelesen, dass man in manchen Situationen die Krankenkasse mit ins Boot holen sollte, weil die einen unterstützen kann.

was du vermutlich meinst, ist eine unterstützung bei behandlungsfehlern, wie es mit der neueren gesetzgebung eingeführt wurde. dies hat aber nichts mit der vorliegenden sache zu tun.

ich würde auch keine berichte o.ä. selbst einreichen, die KK ist für die abrechnungen zuständig, nicht für heilbehandlungen an sich. sie muss allerdings die umstände kennen, die zu der behandlung führten (unfall), einen möglichen verantwortlichen verursacher, um ggf. kosten bei ihm/dessen versicherung geltend machen zu können. sie muss weiter wissen, wo du in diesem zusammenhang behandelt wurdest, um die rechtmässigkeit und zuordnung von kosten zu prüfen. nötige arztberichte fordert sie dann selbst bei den behandlungsstellen an. dann kann man auch recht sicher sein, dass auch nur sachlich zutreffende auskünfte und berichte gegeben werden. ein freundlicher hinweis, dass berichte bei arzt X und klinik Y eingeholt werden können, sollte genügen.


gruss

Sekundant
 
Hallo HWS-Schaden, Sekundant,

danke für Eure Antworten und Hinweise. Vor allem mit der Schweigepflichtsentbindungserklärung; der habe ich sogleich widersprochen mit dem Hinweis, dass auf Nachfrage diese ggf. gezielt erteilt werden kann.
Ich glaube, dann werde ich ein paar Berichte mit einreichen, dann weiß ich wenigstens, was die Krankenkasse vorliegen hat. Ich werde aber noch einmal in meinem Anschreiben daraufhin weisen, dass diese Unterlagen vertraulich zu behandeln sind.

Was die Unterstützung durch die KRankenkasse angeht, das wäre auch zu schön gewesen, um wahr zu sein. Dabei profitieren die am Ende ja auch von dem Kampf, den man allein gegen die Haftpflichtversicherung führen muss. Aber, wen wundert es?

Dabei fällt mir ein, ist die KK eventuell großzügiger, was die Anzahl der neuropsychologischen Therapiestunden anbelangt, wenn sie weiß, dass es aufgrund eines fremdschuldeten Unfalls notwendig ist?

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo Lilie13,

Wenn du einen fremdverschuldeten Unfall hattest, gibt es von der Polizei sicher eine Unfallanzeige und evtl. sogar ein Urteil wegen des Unfalls?! Falls ja, kannst du das mit bei der Krankenkasse einreichen, damit schneller geklärt werden kann, wer für die Behandlungskosten aufkommen muss: die Krankenkasse oder die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen,

ja, es existiert eine Unfallanzeige von der Polizei, die habe ich dann auch mit beigelegt. Daran hätte ich gar nicht gedacht. Danke.

Ich habe mit der Krankenkasse ja aufgrund dieser Unfallsache am Anfang der Woche telefoniert. Nur, weil ich immer wieder nachgefragt habe, wurde ich überhaupt an die Fachabteilung für Unfall und Regress weitergeleitet. Der Krankenkassenmitarbeiter, mit dem ich zuerst gesprochen hatte, wollte nur vermerken, dass es Unfallfolgen von 2016 sind und meinte dann, dass ich den Unfallermittlungsbogen vernichten könnte. Nachdem ich dann doch mit der richtigen Abteilung gesprchen hatte, kam ja erst heraus, dass gar nicht alle Unfallfolgen bekannt waren.

Was habe ich daraus gelernt: Immer mit der richtigen Abteilung bzw. Sachbearbeiter verbinden lassen und sich auf nichts verlassen! Gilt ja auch für andere Einrichtungen.

Viele Grüße

Lilie13
 
Hallo,

Freut mich, dass ich helfen konnte.

Vielleicht noch ein kleiner Tipp: Du kannst dir von deiner Krankenkasse für jedes Jahr eine Patientenquittung geben lassen (aktuell für 2019-2020,frage mal nach, wie weit zurück das geht) , da stehen dann alle Behandlungen drin mit Diagnose und auch alle Medikamente, die du bekommen hast.

Das ist sehr praktisch, auch um z. B. der Haftpflichtversicherung nachzuweisen, wann du wohin unfallbedingt fahren müsstest, damit du das Kilometergeld erstattet bekommst.

Und damit kannst du auch den Krankheitsverlauf nachweisen.

Wichtig ist: Wenn du das nach außen gibst (Behörde, Versicherung o. ä), dann nur als Kopie und alles, was nichts mit dem Unfall zu tun hat, weglassen oder schwärzen, denn das geht sie nichts an.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo Lilie,

und mit diesem Protokoll von Deiner KK kenzeichnest Du alle Behandlungen, Untersuchungen etc. welche im Zusammenhang mit Deinem Unfall sind. Eine Kopie solltest Du auch Deiner KK zur Verfügung stellen, damit diese in den Regress gehen kann mit der HPV.

Viele Grüße
Kasandra
 
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