Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage:
darf eine Versicherung von ihrem Versicherungsnehmer eine Anfahrt zu einer Untersuchung verlangen die über seine Schmerzgrenze hinaus geht?
(z.B. kann das UO nur noch ca. eine 2/3 Std als Beifahrer im Auto sitzen, die Fahrt zur anderen Klinik dauert aber mind.1,5 Std. Dazu soll die Untersuchung ca. 6 Std. dauern)
Die neuen Untersuchungen wurden alle schon gemacht, aber eben von einer anderen Klinik. Sie sind sehr schmerzhaft.
Gibt es auch Grenzen für eine Versichung, was sie von ihrem Versicherungsnehmer verlangen kann ohne das dieser die Zahlungen verliert.
Gruß
Kai-Uwe
ich habe mal eine allgemeine Frage:
darf eine Versicherung von ihrem Versicherungsnehmer eine Anfahrt zu einer Untersuchung verlangen die über seine Schmerzgrenze hinaus geht?
(z.B. kann das UO nur noch ca. eine 2/3 Std als Beifahrer im Auto sitzen, die Fahrt zur anderen Klinik dauert aber mind.1,5 Std. Dazu soll die Untersuchung ca. 6 Std. dauern)
Die neuen Untersuchungen wurden alle schon gemacht, aber eben von einer anderen Klinik. Sie sind sehr schmerzhaft.
Gibt es auch Grenzen für eine Versichung, was sie von ihrem Versicherungsnehmer verlangen kann ohne das dieser die Zahlungen verliert.
Gruß
Kai-Uwe