brunnenmax
Mitglied
- Registriert seit
- 2 Jan. 2017
- Beiträge
- 38
Hallo Miteinander,
zu meinem Unfall hatte ich mich hier im Forum schon hinreichend geäußert... das Urteil für die ersten 5 Monate des insgesamt 22 Monate andauernden Erwerbsausfalls hatte ich ebenso ausführlich veranschaulicht. (siehe frühere Beiträge).
Die weiteren 17 Monate der Erwerbsunfähigkeit ( Einkommensschaden ) stehen aber noch aus... hier haben wir aus verfahrenstaktischen Gründen nur noch die Versicherung des Unfallverursachers verklagt. Somit wechselt die Zuständigkeit des Gerichtes und wir laufen nicht Gefahr, wieder auf den selben Richter zu treffen, welcher für die ersten 5 Monate des Schadenszeitraumes zuständig war.
Diese Klage haben wir im März 2018 eingereicht, im Dezember 2018 erhielten wir nach Anfrage bzgl. des Verfahrensfortschrittes die Antwort des LG, das die Akte erst jetzt versehentlich der zuständigen Richterin vorgelegt worden sei, das Verfahren nun aber bevorzugt behandelt werde.
Nun haben wir September 2019 und haben seitdem vom Gericht kein Bild und kein Ton vernommen !! Wenn das bevorzugt sein soll, möchte ich verlangsamt nicht erleben
Die zuständige Richterin ist im übrigen nach Geschäftsverteilungsplan ansonsten der Zivilkammer für Immobilien- und Grundstücksgeschäfte zugeordnet.
Zudem teilte uns das Gericht im März 2018 bei der Bestätigung des Klageeingangs mit, das sie mit den Urteilen des LG Bielefeld ( den Schmarren könnt Ihr im Beitrag Gerichte und Versicherungen, eine unheilvolle Allianz nachlesen) konform gehen wollen... da haben sich Zahlen geändert, Gutachten, welche dem LG Bielefeld noch nicht vorlagen wurden zwischenzeitlich erstellt... usw. Das Interessiert die wohl gar nicht ???
Gruß Volker
zu meinem Unfall hatte ich mich hier im Forum schon hinreichend geäußert... das Urteil für die ersten 5 Monate des insgesamt 22 Monate andauernden Erwerbsausfalls hatte ich ebenso ausführlich veranschaulicht. (siehe frühere Beiträge).
Die weiteren 17 Monate der Erwerbsunfähigkeit ( Einkommensschaden ) stehen aber noch aus... hier haben wir aus verfahrenstaktischen Gründen nur noch die Versicherung des Unfallverursachers verklagt. Somit wechselt die Zuständigkeit des Gerichtes und wir laufen nicht Gefahr, wieder auf den selben Richter zu treffen, welcher für die ersten 5 Monate des Schadenszeitraumes zuständig war.
Diese Klage haben wir im März 2018 eingereicht, im Dezember 2018 erhielten wir nach Anfrage bzgl. des Verfahrensfortschrittes die Antwort des LG, das die Akte erst jetzt versehentlich der zuständigen Richterin vorgelegt worden sei, das Verfahren nun aber bevorzugt behandelt werde.
Nun haben wir September 2019 und haben seitdem vom Gericht kein Bild und kein Ton vernommen !! Wenn das bevorzugt sein soll, möchte ich verlangsamt nicht erleben
Die zuständige Richterin ist im übrigen nach Geschäftsverteilungsplan ansonsten der Zivilkammer für Immobilien- und Grundstücksgeschäfte zugeordnet.
Zudem teilte uns das Gericht im März 2018 bei der Bestätigung des Klageeingangs mit, das sie mit den Urteilen des LG Bielefeld ( den Schmarren könnt Ihr im Beitrag Gerichte und Versicherungen, eine unheilvolle Allianz nachlesen) konform gehen wollen... da haben sich Zahlen geändert, Gutachten, welche dem LG Bielefeld noch nicht vorlagen wurden zwischenzeitlich erstellt... usw. Das Interessiert die wohl gar nicht ???
Gruß Volker