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Wann passiert hier mal endlich etwas ? und wenn was ?

Hallo Rekobär,

zu Deinem Satz stellt sich mir eine Frage:
Da gibt es einen Richterverteilungsplan an jedem Gericht. Und dann wechseln die Richter regelmäßig die Kammern.
Ist mit den wechseln der Kammern auch ein Aufstieg verbunden?
Mir war mal zu Ohren gekommen, das Richter die viele Fälle schaffen schneller Karriere machen.
Wäre vielleicht ein Grund, das Unfallopfer mit aufwändigen Akten das nachsehen haben, weil es sich die Richter durch willige Schlechtachter leicht machen können ohne sich ernsthaft mit den Akten beschäftigen zu müssen.
Und so viele Fälle mit wenig Aufwand erledigen können, mit dem Ziel der eigenen Karriere im System.
Oder Versicherungen mit ihren Gutachtern auch dafür sorgen, das die Akten aufwändiger werden, so das die Richter auf diesem Weg gelenkt werden, wie die Entscheidung ausfallen soll.
Herrscht vielleicht auch innerhalb der Kammern eine gewisse Erwartung an die Richter?

Vielleicht findet da ja noch jemad etwas zu herraus.

VG Dahlie
 
Hallo Dahlie,

wie unterschreibt Dein Richter*in im Schriftverkehr?

Als: Richter*in xy

oder als

Richter*in am SG oder LG?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Dahlie,

es geht darum, dass es u. U. ein Richter "in Probe" ist oder ein mittlerweile "verbeamteter Richter" ist :cool:.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo, ich melde mich mal wieder an alle "Leidensgenossen"

Merkt Ihr, welche Richtung dieser Meinungsaustausch hier nimmt ? Welcher Richter, Gutachter, medizinische Folgen.... ? Darum geht es mir gar nicht! Ich frage mich insgesamt, worum es hier eigentlich noch geht !!!

Mir ging es vorrangig darum, wie ein "einfacher" Unfall ( ein unstrittiges Unfallopfer, ein Unfallverursacher...) derartig auseinandergenommen wird, das man sich irgendwann fragt, bin ich hier im Zivilrecht oder Strafrecht unterwegs.... Ich habe eigentlich in diesem Forum schon ausreichend den Fall beschrieben.

Da sich seit ca. 3 Jahren von dem LG Hannover so gut wie nichts höre, und wenn, nix gutes , bringe ich euch mit einem Schreiben an den Bundespräsidenten mal im Anhang auf den relativ neuesten Stand. (Lesedauer etwa 10 bis 15 min.) Vielleicht interessiert es ja jemanden:cool:

Gruß Brunnenmax
 

Anhänge

  • Juristen und Gerichtsverfahren.pdf
    298.8 KB · Aufrufe: 28
Hallo brunnenmax,

das ist leider der ganz "Normaler" Wahnsinn vor Gericht. Die VHV Versicherung ist ja dafür berüchtigt, bei Gericht vor gar nichts zurück zu schrecken, selbst der eignen Beklagtenakte zu widersprechen.
Die Richter lassen dann so ziemlich alles durchgehen und kommen Ihrer Aufagabe nicht nach.

Selbst amtliche Dokumente kann ein Gutachter bewusst Ignorieren ohne jegliche Folgen, waren halt alles Verdachtsdiagnosen oder gibt es nicht trotz Akteninhalt.
Die Herrn Anwälte sitzen dann da wie die Öl-Götzen und bekommen den Mund nicht auf und zu guter letzt spielen Sie sogar noch aktiv mit gegen den eigenen Mandanten.

Auch der Prozessstoff kann komplett auf den Kopf gestellt werden und der Gutachter kann nach belieben falsche Kausalitäten+Prozessstoff ansetzen, geht alles. Ja und der Beweisbeschluss wird nie korregiert und wenn der schon falsch und unvollständig ist, dann gute Nacht.

Man sollte auch nie vergessen, dass im Zivilprozess es um Parteienvortrag geht und wenn der eigene Anwalt darin zu unsicher ist oder keine Lust hat, geht halt nichts.
Selbst sogenannte Experten wissen scheinbar nicht, wie rechtlich sauber vor Gericht vorzutragen ist. Dann gibt es noch die Sorte Anwälte die nur Interessiert, bei Gericht, beim nächsten mal gut angesehen zu werden und deshalb nie den Mund aufmachen bzw. sich alles gefallen lassen usw.

Und belietes Spiel ist auch den Streitwert bewusst unter 20 000.-€ anzusetzen damit man nicht vor den BGH kann, sollte dann bei einem Großschaden ein Arlarmsignal sein, dass der Anwalt vielleicht doch nicht sogut ist wie er meint. Als Anfänger kennt man halt solche missen Tricks halt nicht, oder das einen falsche Rechtsauskünfte erteilt werden usw.

Die höhere Rechtssprechung interessiert an den unteren Gerichten(LG u. AG) keinen Richter und wenn nichts gerügt wird und der Streitwert zu niedrig ist, wenn juckt es, wenn es keine Folgen hat.

LG
Isswasdoc
 
Hallo Isswasdoc,

schönen Dank für die Antwort. Das der Zug für den Einkommensverlust der ersten 5,5 Monate (12.000.-€) durch die Urteile des LG Bielefeld und Berufungsinstanz OLG Hamm abgefahren ist, ist mir klar.

Gutachter o.ä. haben an dem Spielchen hier noch gar nicht teilgenommen... Auch die Rechtsvertretung der Versicherung konnte in der Verhandlung in Bielefeld ein Nickerchen machen... die VHV ist zu dem Urteil gekommen, wie die Jungfrau zum Kind!

Das hat der Richter durch ignorieren der Aktenkundigen Sachverhalte, höherwertigen Rechtsgüter (BGB, GG, Rechtsprechung des BGH...), durch offensichtliches Verdrehen von Tatsachen (CT- Bilder der deutlich sichtbaren Knochenbrüche ect., das gleichsetzen von zwei völlig unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern, weglassen von Zeugenaussagen...usw.) ganz allein erledigt !!!

Da wird ein Urteil derart offensichtlich "zusammengeschustert", das ich überzeugt bin, das der Richter gar kein anderes Urteil in Betracht gezogen hat! Der wollte das so ! Wer aus der Vorgehensweise keine Absicht erkennt, der will diese wohl auch nicht erkennen.

Um 24 Knochenbrüche (teilweise um doppelte Rippenbreite) auf hochauflösenden CT-Bildern zu erkennen, brauche ich keinen Gutachter...
Die Verletzungen sind in den Arztberichten genauestens beschrieben... es reicht aus, wenn man lesen kann.

Meine Meinung zu der bisherigen Vorgehensweise habe ich ja hier deutlich gemacht...

Ich habe mir 15.000.-€ zusammengespart und gehe notfalls bis zum BGH, um mir vom höchsten Gericht erklären zu lassen, das man sich in Deutschland unverschuldet über den Haufen fahren lassen darf, dadurch seiner Arbeit nicht nachgehen kann, hierdurch kein Einkommen hat und in die Sozialhilfe "abrutscht" und selbstverständlich keinen finanziellen Schaden hat...

Wie klar muss ein Sachverhalt denn sein, damit nicht die ganzen Horden von Juristen und anderweitig beteiligten Quacksalber, anschließend Ihr privates Monopoly-Spielchen daraus machen...

Gruß
Brunnenmax
 
Hallo Brunnenmax,


das die Versicherungen zw. deren Anwälte nicht viel machen müssen, scheint ein ungeschriebenes Gesetzt zu sein, für was ist schließlich der Richter da, richtig um die Interessen der Versicherungen und SVT zu vertreten.

Ja in der schönen BRD in der wir gut und gerne leben, muss sich der Normal-Bürger zusammen fahren lassen und wird dann wie ein verurteilter Schwerverbrecher behandelt. Das ein Opfer hier einen besonderen Schutz untersteht ist ein Märchen.

Komisch ist nur, dass es in der BRD nicht möglich ist, dass nach 3-4-Jahren alles geregelt ist. So zb. kann es nicht angehen, wenn man durch den Unfall nicht mehr arbeiten kann, man nicht sofort in Rente kommt.

Weil das Arbeitsamt, Jobcenter machen ja Gutachten wo die Leistungsfähigkeit beurteilt wird und wenn da drin steht 8-h Arbeitsfähig egal leichte arbeiten usw., schlagen diese Akten bei Gericht auf und schon hat man den Simulantenstempel, man könne ja "Arbeiten" sei ja nicht so krank bzw. simuliert um angeblich abzuzocken.

Die Versorgungsämter mischen dann auch noch kräftig mit, obwohl wie du richtg schreibst alle sehr eindeutigen Befunde da sind, gibt es pauschal für jeden nur 30%-GdB, so geht das Spielchen jahrelang, bis sich doch noch rausstellt was sein muss, aber da sind schon meist alle Verfahren gelaufen gegen den Geschädigten.

Besonders schön, wenn die Geschädigten jahrelang in Hartz-4 abgeschoben wurden und eigentlich schon lange Ihre Rente bekommen müssten die entweder gleichhoch wie ALG-2 oder höher ist.

Die Fehlberatung der Behörden ist ein kaum zu unterschätzender Störfaktor, der M.E. eine Entschädigung mit verhindern kann, da wie obig bereits schon erwähnt falsche Gesundheitszeugnisse und Dokomentationen im Hintergrund bestehen.

In der schönen BRD gibt es M.E. eine gut geschmierte Maschinerie die gegen Geschädigte arbeitet in allen Ebenen und am besten wenn man damit noch Geld verdient.

Gruss
Isswasdoc
 
Hallo ,
ja das ist wohl so, aus meiner Sicht kann und darf das aber nicht so bleiben ! Da liegen eindeutige Fakten auf dem Tisch und das Gericht darf im Namen des Volkes entscheiden, das die Erde eine Scheibe ist... wenn da erst mal der offizielle Stempel drunter ist, dann ist die Erde ab sofort eine Scheibe... wieder besseren Wissens und wieder glasklarer Fakten.

Schwachsinn gibt es allerorts genug, das einem dieses aber als Rechtsstaatliches Verfahren verkauft wird... Manchmal kann man gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte...

Gruß Brunnenmax
 
Hallo brunnenmax,

manchmal sollte man auch mal über Anwaltshaftung nachdenken, weil was nicht gerügt und vorgetragen wird auch nicht zu einem Verfahrensfehler oder Erfolg führen kann.

M.E. wäre ich dein Anwalt gewesen, hätte ich dir zunächst geraten, wenige Monate zu warten mit der Klage, vorasugesetzt die Verjährung setzt nicht ein bzw. läuft aus, damit du über die 20 000.- € gekommen wärst.

Und immer wieder der ultimative Fehler, nein vor Klageerhebung brauchen Sie kein Biomechanisches Privatgutachten(Rechtsverfolgungskosten) oder Privatgutachten, dass macht das Gericht und schon geht es seinen "Gewohnten Gang"--> Klageabweisung oder Prozessverlust!

Auf was will man klagen, wenn man es nicht vorher beweisen kann und es dem "Bekannten System" der Beweiszerstörung bei Gericht überlässt?

Richtig, dann wenn man es dem Gericht überlast, kann der Anwalt auch nicht vorab begründet und rechtlich fundiert vortragen, ergo M.E. es droht Prozessverlust mit hoher Wahrscheinlichkeit.

M.E. deshalb die guten Anwälte handeln außergerichtlich einen guten Vergleich aus, weil Sie wissen was vor Gericht ein M.E. Schizophrener-Pank und Schlammschlacht abgeht.

Gruss
Isswasdoc
 
Hallo Isswasdoc,

es ging bisher nie um ein Gutachten... Es war und ist bei Gericht nicht über Gutachterlich zu beweisende Folgeschäden (körperlicher Schaden) gegangen. Es war völlig unstrittig, das der Versicherungsnehmer der VHV zu 100 % schuld an dem Unfall war! Die Versicherung zahlte vor der Klage ein angemessenes Schmerzensgeld, und bot mir eine Abfindung auf die zu erwartenden Folgeschäden an.

Selbst die VHV rechnete also schon mit Folgeschäden bei dem Verletzungsmuster ( die haben ja auch Statistiken).

Es ging einzig darum, das ich 2 Tage nach dem Unfall, eine vereinbarte, neue, Arbeitsstelle nicht antreten konnte... hier weigerte sich die Versicherung den Verdienstausfall auszugleichen. Einzig darum ging und geht es !

Selbst das Gericht hat ja den generierten Verdienst aus dem Arbeitsvertrag errechnet. Dieses generierte Einkommen wird dann aber derart kurz und klein gerechnet, das unter dem Strich dabei herauskommt, das ich über die Sozialhilfe ca. 360.- € mehr erhalten habe, als durch einen Sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplatz.... siehe meine Stellungnahme.

Die Herangehensweise des Gerichtes stelle ich gehörig in Frage, darum geht es!

Gruss
Brunnenmax
 
Hallo Brunnenmax,

deine Problematik habe ich schon verstanden, ist mir bestens selbst bekannt.

Gerichte dürfen in der BRD halt alles, als kleines Beispiel:

Ein LG stellt fest mit Urteil, der Kläger konnte nach §286 ZPO seine Unfallverletzungen nicht im Vollbeweisen erbringen,
als Prozessstoff war vorgegeben, dass eine HWS-Distorsion unstreitig war zwischen den Prozessparteien, Prozessstoff ist was die Prozessparteien vortragen.

Die Beklagte hatte in Ihrer Beklagtenakte zusätzlich mit "Ärztlichen Attest" in Gutachtenqualität eine LWS-Distorsion als Vollbeweis.
Jedoch die LWS-Distorsion wurde von der Begklagten bestritten, da der Unfallmechanismus dazu nicht geeignet war,
M.E. ein Negativvortrag, genauso wie bei dir nur vorm Gericht selbst, kann nicht sein, evtl Prozessbetrug.

Der Sachverständige des Gerichts begutacht die HWS Distorsion nach §286 ZPO obwohl diese Unstreitig gestellt wurde von beiden Prozessparteien!
Laut der eigenen Lehrmeinung des Prof-Gutachters, geht sowas gar nicht, jedoch wenn er vom Gericht den Gutachtenauftrag ausführen soll schon zu Gunsten der Versicherungen wie meist in allen seinen Begutachtungen, Reaktion des eigenen Anwalts null.
M.E. Rechtsbeugung und Beweisvereitelung des Gutachters.


Das OLG weist die Berufung zurück, jedoch habe das LG eine HWS-Distorsion festgestellt--> Trotz LG der Kläger konnte nach §286 ZPO garkeine Verletzungen(inks. HWS-Distorsion) im Vollbeweis nachweisen.


Komisch wenn dies im LG explezide ausgeschlossen wurde, also hat doch das OLG die HWS-Distorsion festgestellt und hätte das LG-Urteil aufheben müssen.


Das OLG sieht die HWS-Distorsion als bewiesen an nach ZPO §286 und alle anderen Verletzungsfolgen wären nach §286 Vollbeweis nicht als erwiesen nachzusehen. Reaktion des Anwalts null.

Der allgemeine Leitsatz, wenn der Primärschaden im Vollbeweis nach §286 vorliegt sind weitere Verletzungsfolgen nach §287 mit schlüssigen Vortrag Beweiserleichterung zu erbringen, wenn nicht gerade ein völliger Abwegiger lebensfremder unrealistischer Vortrag erfolgt,
gibt es beim OLG nicht!!! Streitwert unter 20 000.- und tschüss...

Bei solch einer Rechtsprechung und Rechtsauffasung der Gerichte OLG u LG braucht eine Versicherung garnichts mehr zu tun, wie immer wieder die gleichen vorgefertigten Textbausteine vorzutragen und das Gericht hat seine üblichen Handlungsanweisungen wie die Flälle "Ökonomisch" mit dem immer gleichen System und Herangehensweise abgebügelt werden, also mit Rechtsprechung hat das nichts zu tun.

Es ist M.E. nur ein Geschäftsvorgang mehr nicht, so auch bei dir. Natürlich funktioniert das Ganze nur und um so besser, wenn der eigene Anwalt bei diesem Miessen- Spiel mitmacht und seine Leistung nicht erbringt, dass wird auch nicht besser, wenn von Ihm eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung von 250.-€ vereinbart werden soll, weil das Buget der Rechtsschutzversicherung aufgebraucht ist.

Du siehst ein Primärschaden so auch bei dir zählt garnichts, welch Irronie, rechtlich kann ein Richter die Versicherung immer Schadlos halten zu ungunsten der berechtigten Ansprüche bzw. des Anspruchsstellers.
So perfekt ist unser Rechtssystem. Was im Gesetz steht interessiert niemanden und kann wie vor Ende des 2-Weltkriegs völlig frei ausinterprätiert werden, auch Sinnfrei.

Als ALG-2 Fall, wird man von jedem Gericht benachteiligt, weil es gibt Personenkreise die gleicher sind als Gleich, was zwar Verfassungswidrig ist, aber auf die Verfassung wird M.E. von jedem Gericht der BRD gepfiffen, das pfeiffen schon die Spatzen von allen BRD-Dächern und die Politiker fragen was ist eine Dampfmaschine und was ist die Demokratie schützen, ja auf die Verfasssung können wir verzichten, merkt doch niemand bei der Probaganda die wir geschickt mit Zensur verbreiten.

Nein, dass ist nichts vom Verschwörungstheoretiker sondern sehr "Bittere-Realität" in unseren schönen Demokratie.

Der Bundeskanzler kommt zum lieben Gott, der fragt, wann die Verfassung vereinzelt beachtet wird, der Bundeskanzler dann bin ich nicht mehr im Amt und tod.
Der Bundeskanzler fragt Gott, wann es dann einen perfekt funktionierenden "Verfassungskonformen" Rechtsstaat mit voller EU-DGSVO in der BRD gibt, Gott--> dann bin ich nicht mehr im Amt.

Gruss
Isswaadoc
 
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