Hallo Brunnenmax,
deine Problematik habe ich schon verstanden, ist mir bestens selbst bekannt.
Gerichte dürfen in der BRD halt alles, als kleines Beispiel:
Ein LG stellt fest mit Urteil, der Kläger konnte nach §286 ZPO seine Unfallverletzungen nicht im Vollbeweisen erbringen,
als Prozessstoff war vorgegeben, dass eine HWS-Distorsion unstreitig war zwischen den Prozessparteien, Prozessstoff ist was die Prozessparteien vortragen.
Die Beklagte hatte in Ihrer Beklagtenakte zusätzlich mit "Ärztlichen Attest" in Gutachtenqualität eine LWS-Distorsion als Vollbeweis.
Jedoch die LWS-Distorsion wurde von der Begklagten bestritten, da der Unfallmechanismus dazu nicht geeignet war,
M.E. ein Negativvortrag, genauso wie bei dir nur vorm Gericht selbst, kann nicht sein, evtl Prozessbetrug.
Der Sachverständige des Gerichts begutacht die HWS Distorsion nach §286 ZPO obwohl diese Unstreitig gestellt wurde von beiden Prozessparteien!
Laut der eigenen Lehrmeinung des Prof-Gutachters, geht sowas gar nicht, jedoch wenn er vom Gericht den Gutachtenauftrag ausführen soll schon zu Gunsten der Versicherungen wie meist in allen seinen Begutachtungen, Reaktion des eigenen Anwalts null.
M.E. Rechtsbeugung und Beweisvereitelung des Gutachters.
Das OLG weist die Berufung zurück, jedoch habe das LG eine HWS-Distorsion festgestellt--> Trotz LG der Kläger konnte nach §286 ZPO garkeine Verletzungen(inks. HWS-Distorsion) im Vollbeweis nachweisen.
Komisch wenn dies im LG explezide ausgeschlossen wurde, also hat doch das OLG die HWS-Distorsion festgestellt und hätte das LG-Urteil aufheben müssen.
Das OLG sieht die HWS-Distorsion als bewiesen an nach ZPO §286 und alle anderen Verletzungsfolgen wären nach §286 Vollbeweis nicht als erwiesen nachzusehen. Reaktion des Anwalts null.
Der allgemeine Leitsatz, wenn der Primärschaden im Vollbeweis nach §286 vorliegt sind weitere Verletzungsfolgen nach §287 mit schlüssigen Vortrag Beweiserleichterung zu erbringen, wenn nicht gerade ein völliger Abwegiger lebensfremder unrealistischer Vortrag erfolgt,
gibt es beim OLG nicht!!! Streitwert unter 20 000.- und tschüss...
Bei solch einer Rechtsprechung und Rechtsauffasung der Gerichte OLG u LG braucht eine Versicherung garnichts mehr zu tun, wie immer wieder die gleichen vorgefertigten Textbausteine vorzutragen und das Gericht hat seine üblichen Handlungsanweisungen wie die Flälle "Ökonomisch" mit dem immer gleichen System und Herangehensweise abgebügelt werden, also mit Rechtsprechung hat das nichts zu tun.
Es ist M.E. nur ein Geschäftsvorgang mehr nicht, so auch bei dir. Natürlich funktioniert das Ganze nur und um so besser, wenn der eigene Anwalt bei diesem Miessen- Spiel mitmacht und seine Leistung nicht erbringt, dass wird auch nicht besser, wenn von Ihm eine zusätzliche Vergütungsvereinbarung von 250.-€ vereinbart werden soll, weil das Buget der Rechtsschutzversicherung aufgebraucht ist.
Du siehst ein Primärschaden so auch bei dir zählt garnichts, welch Irronie, rechtlich kann ein Richter die Versicherung immer Schadlos halten zu ungunsten der berechtigten Ansprüche bzw. des Anspruchsstellers.
So perfekt ist unser Rechtssystem. Was im Gesetz steht interessiert niemanden und kann wie vor Ende des 2-Weltkriegs völlig frei ausinterprätiert werden, auch Sinnfrei.
Als ALG-2 Fall, wird man von jedem Gericht benachteiligt, weil es gibt Personenkreise die gleicher sind als Gleich, was zwar Verfassungswidrig ist, aber auf die Verfassung wird M.E. von jedem Gericht der BRD gepfiffen, das pfeiffen schon die Spatzen von allen BRD-Dächern und die Politiker fragen was ist eine Dampfmaschine und was ist die Demokratie schützen, ja auf die Verfasssung können wir verzichten, merkt doch niemand bei der Probaganda die wir geschickt mit Zensur verbreiten.
Nein, dass ist nichts vom Verschwörungstheoretiker sondern sehr "Bittere-Realität" in unseren schönen Demokratie.
Der Bundeskanzler kommt zum lieben Gott, der fragt, wann die Verfassung vereinzelt beachtet wird, der Bundeskanzler dann bin ich nicht mehr im Amt und tod.
Der Bundeskanzler fragt Gott, wann es dann einen perfekt funktionierenden "Verfassungskonformen" Rechtsstaat mit voller EU-DGSVO in der BRD gibt, Gott--> dann bin ich nicht mehr im Amt.
Gruss
Isswaadoc