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Wann passiert hier mal endlich etwas ? und wenn was ?

brunnenmax

Mitglied
Registriert seit
2 Jan. 2017
Beiträge
38
Hallo Miteinander,
zu meinem Unfall hatte ich mich hier im Forum schon hinreichend geäußert... das Urteil für die ersten 5 Monate des insgesamt 22 Monate andauernden Erwerbsausfalls hatte ich ebenso ausführlich veranschaulicht. (siehe frühere Beiträge).

Die weiteren 17 Monate der Erwerbsunfähigkeit ( Einkommensschaden ) stehen aber noch aus... hier haben wir aus verfahrenstaktischen Gründen nur noch die Versicherung des Unfallverursachers verklagt. Somit wechselt die Zuständigkeit des Gerichtes und wir laufen nicht Gefahr, wieder auf den selben Richter zu treffen, welcher für die ersten 5 Monate des Schadenszeitraumes zuständig war.

Diese Klage haben wir im März 2018 eingereicht, im Dezember 2018 erhielten wir nach Anfrage bzgl. des Verfahrensfortschrittes die Antwort des LG, das die Akte erst jetzt versehentlich der zuständigen Richterin vorgelegt worden sei, das Verfahren nun aber bevorzugt behandelt werde.

Nun haben wir September 2019 und haben seitdem vom Gericht kein Bild und kein Ton vernommen !! Wenn das bevorzugt sein soll, möchte ich verlangsamt nicht erleben :)
Die zuständige Richterin ist im übrigen nach Geschäftsverteilungsplan ansonsten der Zivilkammer für Immobilien- und Grundstücksgeschäfte zugeordnet.

Zudem teilte uns das Gericht im März 2018 bei der Bestätigung des Klageeingangs mit, das sie mit den Urteilen des LG Bielefeld ( den Schmarren könnt Ihr im Beitrag Gerichte und Versicherungen, eine unheilvolle Allianz nachlesen) konform gehen wollen... da haben sich Zahlen geändert, Gutachten, welche dem LG Bielefeld noch nicht vorlagen wurden zwischenzeitlich erstellt... usw. Das Interessiert die wohl gar nicht ???

Gruß Volker
 
Hallo Volker,
die Mühlen der Justiz mahlen sehr langsam. Mein Zivilverfahren über 2 Instanzen hat tatsächlich 11 Jahre gedauert. Es geht doch eventuell nur um die Existenzgrundlage eines Menschen. Du wirst Dich noch einige Zeit gedulden müßen. Nach der Güteverhandlung, die dann irgendwann ansteht fangen dann erst die langwierigen Schriftsätze - und jedes Mal natürlich Fristverlängerung - mit der Gegenseite an.

Sorry, ist leider so in unserem Justizsystem

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Volker,

Hast du die neuen Gutachten und evtl. auch Arztbefunde durch deinen RA immer mit Begründung, weshalb das ursächlich auf den Unfall zurückzuführen ist, bei Gericht eingereicht?

Hast du die Patientenakte aus dem erstbehandelnden Krankenhaus? Nicht nur den Entlassungsbrief. Aus dieser Akte (und dem Anbulanzbrief) geht oftmals mehr über die unfallbedingten Verletzungen hervor als aus dem Entlassungsbrief.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Seenixe hallo Rudienchen,
selbstverständlich haben wir alles verfügbare eingereicht, ich habe allerdings den Eindruck, das die Justiz völlig überlastet ist, teilweise einfach keinen Bock hat, schlicht gesagt,das dort teilweise Personal vorhanden ist, welches fachlich, sachlich und nicht zuletzt auch menschlich für das was dort eigentlich gewährleistet sein sollte, nicht geeignet ist... das Fass vom sogenannten Richterrecht mache ich hier nicht nochmal auf ! Wenn das Gericht der Meinung ist, das die Erde eine Scheibe ist, dann ist die Erde eben eine Scheibe, im Namen des Volkes !

Wo ich allerdings kein Verständnis mehr habe ist, das selbst glasklare Fakten ( nachweislich unverschuldeter Unfall, nachweislich dadurch 2,5 Jahre nicht arbeitsfähig und somit kein Einkommen...) derart lange "verhandelt" werden muss... ich verstehe nicht einmal im Ansatz, was man dort überhaupt verhandeln muss !!! (Hauptsache das Einkommen der Juristen ist da gewährleistet)

Das war keine Massenkarambolage, wo erst gutachterlich mühsam auseinander dividiert werden muss, wer prozentual wie viel Schuld hat, das ist unstrittig, genauso wie die Tatsache, das ich eben Unfallbedingt 2,5 Jahre kein Einkommen hatte !!!

Und wenn dann eine Richterin das Zepter in die Hand bekommt, welche ansonsten Immobiliengeschäfte verhandelt.... ich rufe ja auch keinen Schornsteinfeger, wenn ich Darmkrebs habe...

Ausserdem gibt es schöne CT-Bilder (weiß auf schwarz) , auf denen kann selbst mein 8-jähriger Neffe erkennen, das die Rippen 24 mal gebrochen waren, das Knie gebrochen ist usw. aber nein, da müssen noch Gutachten drüber geschrieben werden , jeder Justiz- und Juristenkasper muss seinen mehr oder weniger unqualifizierten Senf dazu geben... das sollte der Gerichtsbarkeit doch bekannt sein, welche "Verschleppungstaktiken" da insbesondere von den Versicherungen betrieben werden.

Die ganze Sippschaft trifft sich doch regelmässig zu Fortbildungen... und der gesetzgebende Volksvertreter sitzt daneben und hat keine Ahnung davon ? Ein unsägliches Possenspiel ist das... wie gesagt, meinen Namen können die beim "Im Namen des Volkes" getrost weglassen !!!

LG Volker
 
Hallo Volker,

es wundert mich auch manchmal, wie man Richter einen Fall rechtlich beurteilen lassen kann, der von der Materie keine Ahnung hat. Aber, in der Tat, so ist das in unserem Rechtssystem, wie @seenixe schon richtig gesagt hat. Da gibt es einen Richterverteilungsplan an jedem Gericht. Und dann wechseln die Richter regelmäßig die Kammern. Da kommt es schonmal vor, dass man als Kläger während der Zeit des Klageverfahrens mehrmals einen anderen Richter bekommt, weil diese in der Zeit die Kammer wechseln.

Das scheint aber völlig normal zu sein, wie ich während meiner jahrelangen Unterstützung von Geschädigten erfahren durfte.

Interessant wird es, wenn der Richter bestimmte Gutachter einsetzt. Daran erkennt man schon, welche Richtung der Fall gehen soll.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)

PS an Alle: Bitte nicht traurig sein, wenn ich in den nächsten zwei Wochen nur sporadisch hier hinein sehe. Ich bin nämlich bis einschließlich 22.09.2019 in Marokko im Urlaub.
 
Hallo Volker,

ich kann deinen Ärger verstehen - du musst ja von was leben, und da ist jeder Tag, den es länger dauert mit dem Gerichtsverfahren bitter.

Aber Tatsache ist leider, dass da Richter urteilen müssen, die ÜBERHAUPT KEINE medizinsiche Ahnung haben - und wenn, dann nur das, was sie sich privat oder im Laufe ihres Lebens auch beruflich - angelesen haben.

Das ist so, als solltest du, oder dein Bäcker, oder dein ... auf einmal beurteilen, was medizinisch richtig oder falsch ist - und zwar zweifelsfrei. Die Richter haben "nur" Jura studiert - deine Richterin halt mit Schwerpunkt Immobilienrecht. Trotzdem muss sie medizinische Sachverhalte entscheiden. Das ist halt für sie auch nicht leicht. Das entschuldigt natürlich keine Fehlentscheidungen, lange Wartezeiten usw.

Ich dachte erst auch, dass ein Richter über Fälle entscheidet, in denen er seine Schwerpunkte hat. Ist aber nicht so, die müssen über alles entscheiden, Betrug, Steuerhinterziehung, Verkehrsvergehen, Mord ... Ich kann mir das für die Richter auch nicht einfach vorstellen. Aber sie haben diesen Beruf gewählt und sollten deshalb verantwortungsvoll dementsprechend handeln. Wenn das nicht immer passiert, umso schlimmer.

Es gibt zig Ansätze, die dieses System verbessern sollten/könnten/müssten. Aber das brauchen wir jetzt nicht zu diskutieren. Wir müssen halt das nehmen, was wir haben und versuchen, das beste draus zu machen. Wir kämpfen uns nun auch schon seit Jahren da durch ...

Viel Erfolg!

Rudinchen
 
Lieber Brunnenmax,

vorab muss Dir klar sein, dass Dein Verfahren mit der Verfügung vom März 2018 im Grunde gelaufen ist. Das Gericht wird dringlichere
Verfahren in Fordergrund stellen. Sofern Du mit der zu erwartenden Summe irgendwie leben kannst, soll Dein Anwalt die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Einzelrichter beantragen. Dann solltest Du binnen drei Monaten das Urteil haben.

Immer vorausgesetzt, dass Dein Anspruch auf Einkommensschaden nur der Höhe nach streitig ist.

Gegen das Urteil gehst Du der Höhe nach in Berufung. Die Versicherung dürfte Abweisung beantragen und das Urteil halten.
Damit ist eine geringere als die zugesprochene Summe ausgeschlossen , die Versicherung hat den vorläufigen Schaden zu regulieren.
Folgerichtig erhälst Du so am schnellsten Dein Geld mit Option, in der Berufung eine höhere Summe zu erzielen.


Ist Dein Anspruch auf Einkommensschaden dem Grunde nach streitig, wird das LG die Klage in ein oder zwei Jahren abweisen.
Die Verfügung vom März 2018 wirst Du in dieser Kammer nicht mehr aus der Welt bringen.

Darum musst Du einen anderen Weg gehen. Da muss Dein Anwalt aber mitziehen.

1. Dein Anwalt bittet das Gericht um Fortgang des Verfahrens (Untätigkeitsrüge).,

Reagiert das Gericht nicht binnen zwei Monaten, erhebst Du am OLG Klage wegen überlangem Gerichtsverfahren für den Zeitraum
März 2018 bis Dezember 2018. Diese Klage ist begründet, dass Gericht hat ja bereits ein versehen schriftlich eingeräumt.
Der Staat macht keine Fehler, darum ist ein versehen immer ein Amtshaftungsanspruch.

Für jeden Monat stehen Dir zumindest 100€ zu, ergo von April bis Dezember sind das 900€ Streitwert.

Sobald die Klage am OLG anhängig ist, hast Du binnen zwei Wochen einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Das liegt an der Tatsache,
dass Du im selben Verfahren auch mehrfach auf überlange Verfahrensdauer klagen kannst.

Wenn die mündliche Verhandlung nicht wie gewünscht läuft, soll Dein Anwalt in der Berufung den Verstoß gegen den gesetzlichen Richter
vortragen. Sofern das LG den Geschäftsverteilungsplan verletzt hat, was häufig genug vorkommt, geht die ganze Sache zurück ans LG zu einer anderen Kammer.

Eine ander Möglichkeit, die Richter am LG in Spur zu bringen sehe ich nicht.

Mit besten Grüssen
Chumana
 
Hallo Chumana, das ist ja mal eine wirklich hintergründige Empfehlung, von drr nicht nur Volker profitieren dürfte. Hoffentlich bleibst Du uns hier lange erhalten. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Chumana, das ist ja mal eine wirklich hintergründige Empfehlung, von drr nicht nur Volker profitieren dürfte. Hoffentlich bleibst Du uns hier lange erhalten. Gruß Rehaschreck

Guten Morgen Reha,

vielen Dank für die Blumen. Das Thema sich ziehender Verfahren belastet ungemein und ein wirklich geeignetes Mittel dagegen gibt es nicht.

Der Trick mit der Klage auf Entschädigung aus Verfahrensverzögerung wird von den wenigesten Anwälten angewendet, da der Streitwert meist nicht im Verhältnis zum Aufwand steht. Dazu kommt die fehlende begeisterung der betroffenen Richter, was für den Anwalt das größere Übel darstellt. Mancher Richter kann mit Kritik, was eine derartige Klage nun einmal ist, nicht umgehen.

Nach meiner Auffassung haben die meisten Unfallgeschädigten einen Anspruch auf Entschädigung aus überlangem Verfahren, aber die wenigsten wissen, dass es so einen Anspruch gibt. Problematisch ist die fehlende Norm, ab wann es sich um ein überlanges Verfahren handelt. Dazu kommt die Anwaltspflicht und solche Verfahren sind auch am Landessozialgericht kostenpflichtig. Meiner Ansicht zu hohe Hürden und finanzielle Risiken für Amtshaftungsansprüche. Hier muss der Gesetzgeber dringend nachbessern.

Bis dahin ist der einfachste Weg zum Erfolg ein verschleppter Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH). Über PKH ist bei Entscheidungsreife zu befinden.
PKH ist eilbedürftig und hat damit den Vorzug gegenüber länger anhängig gewordenen Verfahren. Entscheidungsreife liegt mit einer halbweges schlüssigen Antragsbegründung und der Vorlage eines vollständig ausgefüllten PKH Antrages vor. Darauf lässt sich ein Anspruch herbeileiten.

Liegt Entscheidungsreife vor, ist binnen 1 - 3 Monaten zu entscheiden, womit gerade Zivilgerichte, vor allem Landgerichte ein Problem haben.
Entschädigt wird ab einem Verzögerung von einem Monat. Richtwert sind 100€ pro verzögerten Monat.

Entschädigung aus überlangen Gerichtsverfahren ist kein anzurechnendes Einkommen, also keine Angst vor Minderung von Rentenzahlungen usw.

Eine Klage auf Entschädigung aus Verfahrensverzögerung ist spätestens binnen 6 Monaten nach Abschluss des Verfahrens zu erheben. Dabei spielt
es keine Rolle, ob das Verfahren gewonnen wurde.

So zog sich die Klage auf Entschädigung aus einem Verkehrsunfalll über 28 Jahre. Eingeklagt wurden 12.000 DM. Der Prozess ging verloren.
Für die lange Verfahrensdauer erhielt der Kläger eine Entschädigung über 60.000€ zugesprochen.

Natürlich ist die Entschädigung von 100€ in vielen Fällen viel zu gering angesetzt. Aber einen anderen Hebel gegen verschleppte Verfahren sehe
ich derzeit nicht.

Beste Grüsse
Chumana
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Chumana, da Du ja ganz offenkundig vom Fach bist, Rechtsanwältin, wie ich vermute, und zudem auf das Prozessrecht spezialisiert, wäre es natürlich für für alle hier von Vorteil, Dich im Bedarfsfalle auch mandatieren zu können. Natürlich nur, falls Dir daran ebenfalls gelegen sein sollte und nicht etwaigen Regeln hier im Forum zuwiderläuft. Nochmals vielen Dank für Deine interessanten Ausführungen. Gruß Rehaschreck
 
Hallo Rehaschreck,

ich bin kein Rechtsanwalt, aber ein schwerer Unfall hat mich gewissermaßen dazu gezwungen, dass Prozessrecht in der Praxis zu studieren.
Es brauchte Lösungen, wo das Zitieren von höchstrichterlicher Rechtsprechung aus sachfremder Ideologie kein Gehör findet.

Ich werde immer wieder dazu aufgefordert, ein Buch über all die Erfahrung mit Justiz und Verwaltung zu schreiben.
Das scheiterte bis dato daran, dass es einem normalen Menschen nicht vermittelbar ist, wie Krank eines der besten Rechtssysteme ist.

Als ich vor rund 10 Jahren angefangen habe die dicksten Bretter zu bohren und der Referent des Ministerpräsidenten in meinem Büro vorbeikam
um einen Deal auszuhandeln, hätte ich nicht für möglich gehalten, was dem streitbarer Bürger blüht, der in deren Augen etwas aus der Spur läuft.

Gerne werde ich meine Erfahrungen in das Forum einbringen.

Beste Grüsse
Chumana
 
Hallo Chumana, auch ich bin infolge schwerer Unfallverletzungen auf dieses Forum gestoßen und schon seit vielen Jahren dabei. Ich könnte mir vorstellen, dass Deine Expertise hier sehr gefragt sein wird und freue mich schon auf Deine künftigen Beiträge. Gruß Rehaschreck
 
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