Mad Maverick
Nutzer
- Registriert seit
- 14 Mai 2007
- Beiträge
- 10
Hallo zusammen,
gerne möchte ich Eure Unterstützung erneut in Anspruch nehmen.
Den Sachverhalt habe ich soweit wie möglich nachfolgend dargelegt. Es gelten die AUB 88. Und hier insbesondere § 11 IV.
Für eventuell aufkommende Fragen, gebe ich selbstverständlich gerne Auskunft.
Im Voraus besten Dank
Mad Maverick
Sachverhalt
Im Oktober 2004 brach ich mir beim Sport den Tibiakopf rechts. Nach erfolgter Behandlung kam dann die erste Begutachtung in der von den Versicherern vorgegeben Frist im März 2006.
Der Gutachter kam zu folgendem Ergebnis:
Gesamtgebrauchsbeeinträchtigung 1/3-Beinwert. Es wird empfohlen, mit 1/4 Beinwert zu bevorschussen. Die abschließende Untersuchung sollte dann kurz vor Ablauf der Dreijahresfrist erfolgen.
Die daraus fälligen Invaliditätsleistungen haben die Versicherer gezahlt.
Im Mai 2007 kontaktierte ich dann den in diesem Fall "federführenden" Versicherer zwecks Neubegutachtung/Nachuntersuchung. Man veranlasste einen Termin bei dem Gutachter, den ich bereits im März 2006 hatte. Hierzu legte ich Widerspruch ein. Wenig später bekam ich dann einen neuen Termin bei einem anderen Gutachter. Diesen Termin mußte ich mehrfach verschieben, so dass die Begutachtung nun für Anfang November - und somit nach Ablauf der 3-Jahres-Frist - vorgemerkt ist.
Heute nun bekam ich von dem "federführenden" Versicherer in einem Schreiben unmissverständlich mitgeteilt, dass ich diesen Termin unbedingt wahrnehmen muss!
Außerdem werde ich gebeten, eine Einverständniserklärung abzugeben, dass die Begutachtung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Anspruchsfristen stattfindet.
Hierzu nun folgende Fragen:
gerne möchte ich Eure Unterstützung erneut in Anspruch nehmen.
Den Sachverhalt habe ich soweit wie möglich nachfolgend dargelegt. Es gelten die AUB 88. Und hier insbesondere § 11 IV.
Für eventuell aufkommende Fragen, gebe ich selbstverständlich gerne Auskunft.
Im Voraus besten Dank
Mad Maverick
Sachverhalt
Im Oktober 2004 brach ich mir beim Sport den Tibiakopf rechts. Nach erfolgter Behandlung kam dann die erste Begutachtung in der von den Versicherern vorgegeben Frist im März 2006.
Der Gutachter kam zu folgendem Ergebnis:
Gesamtgebrauchsbeeinträchtigung 1/3-Beinwert. Es wird empfohlen, mit 1/4 Beinwert zu bevorschussen. Die abschließende Untersuchung sollte dann kurz vor Ablauf der Dreijahresfrist erfolgen.
Die daraus fälligen Invaliditätsleistungen haben die Versicherer gezahlt.
Im Mai 2007 kontaktierte ich dann den in diesem Fall "federführenden" Versicherer zwecks Neubegutachtung/Nachuntersuchung. Man veranlasste einen Termin bei dem Gutachter, den ich bereits im März 2006 hatte. Hierzu legte ich Widerspruch ein. Wenig später bekam ich dann einen neuen Termin bei einem anderen Gutachter. Diesen Termin mußte ich mehrfach verschieben, so dass die Begutachtung nun für Anfang November - und somit nach Ablauf der 3-Jahres-Frist - vorgemerkt ist.
Heute nun bekam ich von dem "federführenden" Versicherer in einem Schreiben unmissverständlich mitgeteilt, dass ich diesen Termin unbedingt wahrnehmen muss!
Außerdem werde ich gebeten, eine Einverständniserklärung abzugeben, dass die Begutachtung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Anspruchsfristen stattfindet.
Hierzu nun folgende Fragen:
- Muss ich die angefragte Einverständniserklärung abgeben?
- Welche rechtliche Nachteile entstehen mir durch die Begutachtung ausserhalb der 3-Jahres-Frist?
- Ein Versicherer schreibt mir: ... wir sind gerne bereit, das verspätete Gutachten auf rein freiwilliger Basis ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu prüfen. Was bedeutet das im Einzelnen?
- Gibt es vielleicht die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen und/oder einen Termin zur Begutachtung vor Ablauf der 3-Jahres-Frist noch auf die Schnelle zu organisieren. Die Frist endet in 6 Tagen!
Zuletzt bearbeitet: