Grüß Dich, Josef,
(I)
wir wünschen Dir und Deiner Frau alles Gute für 2014! Schön, dass Du auf unser Forum gefunden hast! Wir werden uns bemühen, Deiner Frau und Dir dazu zu helfen, dass das Jahr 2014 auch ein Erfolgsjahr werden wird.
(II)
Du schreibst, Deine Frau bekomme "Verdienstausfall 950,00 Euro", daraus schließe ich:
An dem Unfall ist ein anderer schuld, der muss jetzt Schadensersatz leisten. Für meine weitere Antwort setzt ich voraus, dass meine Annahme zutrifft. (Falls ich mich geirrt habe, bitte schreibe uns: Wer zahlt die 900,00 Euro im Monat?)
(III) Nun endlich zu den Fragen:
01: Wann kann sie "Unfallrentnerin" werden? Wie lange wird bezahlt?
Eine "Unfallrente" bekommt man von der Berufsgenossenschaft. Die BG zahlt solche Renten aber nur für Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle.
(a) Ein Arbeitsunfall war's wohl nicht, denn sonst wäre schwer zu verstehen, dass irgendjemand den Lohnausfall bezahlt.
(b) Ein Wegeunfall könnte es sein. Dann ist Deine Frau auf dem Weg von der Arbeit oder von dort zurück verunglückt.
(c) BG-Renten werden grundsätzlich lebenslang bezahlt. Die Rente berechnet sich so:
Zuerst wird geschaut: Was hat Deine Frau im Jahr an Einkommen gehabt (= "Jahresarbeitsverdienst" = JAV). Davon 2/3, und aus diesen 2/3 nimmst du soviele Prozent, wie die Minderungs der Erwerbsfähigkeit ist. Bei Deiner Frau also: So 40 %.
(d) BG-Renten werden wie die normalen Altersrenten der Deutschen Rentenversicherung (= DRV) angepasst. Das ist bei Deiner Frau dumm. Denn sie wäre ja nicht auf Dauer Lehrling geblieben. Sie kann aber von der BG verlangen, dass die BG ihr JAV so anpasst, wie es sich bei ihr -ohne den Unfall- entwickelt hätte. Das steht im § 90 Abs. 2 SGB VII. Ein wichtiger Paragraph! Wenn Du näheres wissen willst, greif zur Tastatur....
(e)
Die DRV zahlt Renten wegen Erwerbsminderung.
(ea)
Wer noch soviel Arbeitskraft hat, dass er am Tag noch 6 Std. konkurrenzfähig arbeiten kann, bekommt nichts. Wer noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kann, bekommt eine Halbrente. Wer keine 3 Stunden mehr arbeiten kann, bekommt eine volle Rente.
(eb)
Der Pferdefuß daran ist: Die Rente setzt voraus, dass schon genug Versorgungsan-wartschaften zusammengekommen sind, 5 Jahre sind nötig (§ 50 SGB VI). Das wird wohl bei einem Lehrling im 2. Lehrjahr noch nicht erfüllt sein.
(f)
Vor allen anderen habe ich aber den Unfallverursacher und seine Versicherung im Visier. Die müssen den entgangenen Verdienst ersetzten. Ich vermute, aus dieser Ecke kommen die 950,00 Euro.
Und da ist "Musik drin", würde ich sagen. Denn....950,00 Euro netto? Da stimmt was nicht.
Bitte teil mal mit, damit ich genauer schätzen kann: In welchem Jahr war der Unfall?
Wann hätte Deine Frau ausgelernt gehabt? Lebt ihr in den neuen Bundesländern oder den alten?
Deine Frau muss entschädigt werden so, dass sie dasjenige hat, was (ohne den Unfall) "solche wie Deine Frau" im Durchschnitt verdienen. Ich bin selbst Arbeitgeber für Bürokräfte, 950,00 Euro, das klingt nach "Über den Tisch gezogen". Das werden wir zu ändern wissen!
(Hier sagen nämlich Versicherer gerne: "Tja...weisen Sie nach, dass Sie, Unfall mal weggedacht, mehr verdienen würden-": Und das schafft man oft nicht. Nur, und das ist der Trick dran: Das muss man gar nicht beweisen! AD gibt's wunderschöne Beweiserleichterungen, den § 252 BGB und den § 287 ZPO. Von denen erzähle ich aber später, sonst schreibe ich ein Buch hier.
02 Schmerzensgeld:
(a) Jetzt Vollauszahlung halt ich für ein Risiko!
(b) Schmerzensgeld hängt ab von vielen Faktoren. Wenn der Unfall auf einfacher Fahrlässigkeit des Verursachers beruht, könnte man bei 40 - 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit an 30.000,00 bis 60.000 Euro denken. Die gewaltige Spanne zeigt an: Da weiß ich noch zu wenig, um es genauer sagen zu können.
03 Haushaltsführungsschaden und anderes:
Mir ist aufgefallen, dass Du nicht nach dem Haushaltsführungsschaden gefragt hast. Möglich, dass Du nach dem Schmerzensgeld nicht gefragt hast, weil Du vom Haushaltsführungsschaden noch nie etwas gehört hast, das Schmerzensgeld wollt ihr jetzt haben, um:
(a) Eine Haushaltshilfe anzustellen
(b) Das Haus umbauen zu können
(c) Ein Auto umbauen lassen zu können
(d) Reha und Kur bezahlen zu können, die die Kasse nicht zahlt.
Ist an meiner Annahme irgendetwas dran? Falls ja:
Dann finden wir Wege, wie das alles entschädigt wird, ohne dass Deine Frau einen Cent des Schmerzensgeldes anrührst. Das geht nämlich alles extra!
04
Habt ihr schon gewusst? Der BGH sagt: Wenn ihr keine Haushaltshilfe nehmt: Auch recht. Dann bekommt Deine Frau das Netto ausbezahlt, das das Hausmadl bekommen hätte, wenn es nur da gewesen wäre (= fiktive Abrechnung). Merkt ihr, um was es geht? Es geht um den "vergessenen 100.000,00-Euro-Schein" der Unfallregulierung.
Dazu wann anders. Denn der Beitrag ist schon lang genug. Bitte antwortet, wahrscheinlich kann man euch gut helfen!
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