Grüß Dich, Josef 09,
01 Verdienstentgang:
Ich vermute, dass der Unfall im Jahr 2011 war und dass der Unfall dazu geführt hat, dass Deine Frau mit einem Jahr Verzögerung (Herbst 2012 statt Herbst 2011) die Prüfung ablegen konnte.
Dann wäre sie (Unfall weggedacht) seit Herbst 2011 Bürokauffrau. Dann wäre sie heute kein Anfänger mehr. Generell kann man sagen: Berufsanfänger ist man im ersten Jahr nach der Gesellenprüfung. Ab da geht das Gehalt rauf, nach 3 bis 5 Jahren spricht man von einer vollständig erfahrenen Fachkraft, so für Bürokaufleute: Landgericht Passau, Urt. 4 O 63/07.
02 Steuer:
Es wird Zeit, die steuerrechtliche Seite der Sache anzugehen.
(a)
Verdienstentgang muss versteuert werden. Geschieht das nicht, blüht eine Steuerhinterziehung. Soweit daraufhin Steuer nachzuzahlen ist (was ich mal vermute), dann muss der gegnerische Versicherer diese Steuer erstatten.
(b)
Bei Steuerklasse III/V könnte es auch sein, dass ihr, Unfall weggedacht, bei Steuererklärung etwas rausbekommen hättet. Das geht Euch jetzt durch die Lappen, es ist vom Versicherer Euch zu erstatten!
03
Unterstellt einmal, der Haushalt von Euch war in jeder Beziehung durchschnittlich, so ist das schon viel unterstellt. Unterstellt, ihr habt den Haushalt auf völlig durchschnittliche Art und Weise betrieben, dann könnte z.B. herauskommen:
Wenn Ihr Euch die Arbeit hälftig geteilt habt (kommt mal vor; i.d.R. arbeitet aber die Damenwelt mehr im Haushalt), dann könnte als erste Rohpeilung angenommen werden für die Zeit, in der Deine Frau zu Hause war, aber nichts im Haushalt tun konnte:
Ein 2-Personen-Durchschnittshaushalt, bei dem alles durchschnittlich ist, kann mit etwa 30,8 Std/Woche Arbeitszeitaufwand angesetzt werden. Davon ist dann der Anteil Deiner Frau 50 %, macht 15,4 Std/Woche. In den neuen Bundesländern kann man ganz grob für die Jahre 2010/2011 bei Haushaltshilfen mit Einsatz für Krankenpflegerische Aufgaben 9,00 Euro bis 10,00 Euro netto pro Stunde ansetzen. Das macht dann im Monat näherungsweise 600,00 bis 660,00 Euro aus. Gaaanz grob!
04
Private Kontakte:
(a)
Wer 25 Beiträge geschrieben hat, der darf private Nachrichten schreiben. Das führt dazu, dass er einen Teilnehmer direkt anschreibt. Es wird für die anderen Teilnehmer im Forum nicht sichtbar. 25 Beiträge....nun....das könntest Du bald zusammen haben.
Soviel ich weiß (unsicher), gilt die 25-Beiträge-Regel dann nicht, indem man aktiver Sponsor wird. Dazu aber setze Dich mit Michi (=Chefadministrator) in Verbindung.
(b)
Ungeachtet der Frage, ob ich Anwalt bin oder nicht (dazu möchte ich im Forum nichts sagen):
Gespräche mit mir haben immer Sinn! Du siehst, ich arbeite nach dem Motto: "Der Tapfre rühmt die Tat. Nur Lumpe sind bescheiden", stammt von Schiller! Dann muss es ja stimmen!
Bedenke aber auch: Wir haben hier Leute im Forum, die ein Wissen haben, toll. Da würde sich mancher Anwalt gerne eine Scheibe abschneiden.
(c)
Du kannst natürlich auch wagen, Deine Telefonnummer im Forum zu veröffentlichen, aber was das für Folgen hat, das wage ich nicht abzuschätzen. Dem Datenschutzbeauftragten dürften jedenfalls die Haare zu Berge stehen.
05
Sachverständige für Haushaltsführungsschäden bräuchtest Du wahrscheinlich noch dringender. Sind nur schwer aufzutreiben, es gibt nur 4 in Deutschland, soweit ich weiß. Wer bei Google "Sachverständiger für Haushaltsführungsschäden" eingibt, bekommt viele Artikel darüber, dass es so was gibt, aber keine Adresse von so jemandem.
Es ist sinnvoller, einzugeben: "Sachverständigenbüro für Haushaltsführungsschäden", da müsste mehr zu finden sein.
ISLÄNDER
01 Verdienstentgang:
Ich vermute, dass der Unfall im Jahr 2011 war und dass der Unfall dazu geführt hat, dass Deine Frau mit einem Jahr Verzögerung (Herbst 2012 statt Herbst 2011) die Prüfung ablegen konnte.
Dann wäre sie (Unfall weggedacht) seit Herbst 2011 Bürokauffrau. Dann wäre sie heute kein Anfänger mehr. Generell kann man sagen: Berufsanfänger ist man im ersten Jahr nach der Gesellenprüfung. Ab da geht das Gehalt rauf, nach 3 bis 5 Jahren spricht man von einer vollständig erfahrenen Fachkraft, so für Bürokaufleute: Landgericht Passau, Urt. 4 O 63/07.
02 Steuer:
Es wird Zeit, die steuerrechtliche Seite der Sache anzugehen.
(a)
Verdienstentgang muss versteuert werden. Geschieht das nicht, blüht eine Steuerhinterziehung. Soweit daraufhin Steuer nachzuzahlen ist (was ich mal vermute), dann muss der gegnerische Versicherer diese Steuer erstatten.
(b)
Bei Steuerklasse III/V könnte es auch sein, dass ihr, Unfall weggedacht, bei Steuererklärung etwas rausbekommen hättet. Das geht Euch jetzt durch die Lappen, es ist vom Versicherer Euch zu erstatten!
03
Unterstellt einmal, der Haushalt von Euch war in jeder Beziehung durchschnittlich, so ist das schon viel unterstellt. Unterstellt, ihr habt den Haushalt auf völlig durchschnittliche Art und Weise betrieben, dann könnte z.B. herauskommen:
Wenn Ihr Euch die Arbeit hälftig geteilt habt (kommt mal vor; i.d.R. arbeitet aber die Damenwelt mehr im Haushalt), dann könnte als erste Rohpeilung angenommen werden für die Zeit, in der Deine Frau zu Hause war, aber nichts im Haushalt tun konnte:
Ein 2-Personen-Durchschnittshaushalt, bei dem alles durchschnittlich ist, kann mit etwa 30,8 Std/Woche Arbeitszeitaufwand angesetzt werden. Davon ist dann der Anteil Deiner Frau 50 %, macht 15,4 Std/Woche. In den neuen Bundesländern kann man ganz grob für die Jahre 2010/2011 bei Haushaltshilfen mit Einsatz für Krankenpflegerische Aufgaben 9,00 Euro bis 10,00 Euro netto pro Stunde ansetzen. Das macht dann im Monat näherungsweise 600,00 bis 660,00 Euro aus. Gaaanz grob!
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Private Kontakte:
(a)
Wer 25 Beiträge geschrieben hat, der darf private Nachrichten schreiben. Das führt dazu, dass er einen Teilnehmer direkt anschreibt. Es wird für die anderen Teilnehmer im Forum nicht sichtbar. 25 Beiträge....nun....das könntest Du bald zusammen haben.
Soviel ich weiß (unsicher), gilt die 25-Beiträge-Regel dann nicht, indem man aktiver Sponsor wird. Dazu aber setze Dich mit Michi (=Chefadministrator) in Verbindung.
(b)
Ungeachtet der Frage, ob ich Anwalt bin oder nicht (dazu möchte ich im Forum nichts sagen):
Gespräche mit mir haben immer Sinn! Du siehst, ich arbeite nach dem Motto: "Der Tapfre rühmt die Tat. Nur Lumpe sind bescheiden", stammt von Schiller! Dann muss es ja stimmen!
Bedenke aber auch: Wir haben hier Leute im Forum, die ein Wissen haben, toll. Da würde sich mancher Anwalt gerne eine Scheibe abschneiden.
(c)
Du kannst natürlich auch wagen, Deine Telefonnummer im Forum zu veröffentlichen, aber was das für Folgen hat, das wage ich nicht abzuschätzen. Dem Datenschutzbeauftragten dürften jedenfalls die Haare zu Berge stehen.
05
Sachverständige für Haushaltsführungsschäden bräuchtest Du wahrscheinlich noch dringender. Sind nur schwer aufzutreiben, es gibt nur 4 in Deutschland, soweit ich weiß. Wer bei Google "Sachverständiger für Haushaltsführungsschäden" eingibt, bekommt viele Artikel darüber, dass es so was gibt, aber keine Adresse von so jemandem.
Es ist sinnvoller, einzugeben: "Sachverständigenbüro für Haushaltsführungsschäden", da müsste mehr zu finden sein.
ISLÄNDER