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Verkehrsunfall und 40 Gdb (Verdienstausfall?, Schmerzensgeld?, Unfallrente?)

josef09

Mitglied
Registriert seit
1 Mai 2013
Beiträge
36
Nach einer unglücklichen Verkehrsunfall laut ärztlicher Befundbericht, hat meine Frau posttraumatischer Belastungsstörung, Fraktur des 2. Halswirbels und einer dislozierten und verhakten Luxationsfraktur des 3. und 4. Halswirbels ( anamnestisch seit 2012). Sie war azubi im Bürobereich, darf bis zur 5 Std mit stündlich 15 min. pause arbeiten, ist aber leider seit 2 Jahren arbeitslos und findet keine stelle. Sie bekommt zurzeit Verdienstausfall in höhe von 950€. Grad der Behinderung beträgt 40, darauf hin haben wir auf Gdb 50 antrag gestellt wurde aber abgelehnt.

  1. Wie lange bekommt sie Verdienstausfall?
  2. Wann kann sie Unfallrenterin werden und was würde sie bei so einer Rente monatlich bekomen?
  3. Wie hoch könnte die Schmerzensgeldvollauszahlung sein?
Vielen dank Josef
 
Grüß Dich, Josef,

(I)
wir wünschen Dir und Deiner Frau alles Gute für 2014! Schön, dass Du auf unser Forum gefunden hast! Wir werden uns bemühen, Deiner Frau und Dir dazu zu helfen, dass das Jahr 2014 auch ein Erfolgsjahr werden wird.

(II)
Du schreibst, Deine Frau bekomme "Verdienstausfall 950,00 Euro", daraus schließe ich:

An dem Unfall ist ein anderer schuld, der muss jetzt Schadensersatz leisten. Für meine weitere Antwort setzt ich voraus, dass meine Annahme zutrifft. (Falls ich mich geirrt habe, bitte schreibe uns: Wer zahlt die 900,00 Euro im Monat?)


(III) Nun endlich zu den Fragen:

01: Wann kann sie "Unfallrentnerin" werden? Wie lange wird bezahlt?

Eine "Unfallrente" bekommt man von der Berufsgenossenschaft. Die BG zahlt solche Renten aber nur für Arbeitsunfälle oder Wegeunfälle.

(a) Ein Arbeitsunfall war's wohl nicht, denn sonst wäre schwer zu verstehen, dass irgendjemand den Lohnausfall bezahlt.

(b) Ein Wegeunfall könnte es sein. Dann ist Deine Frau auf dem Weg von der Arbeit oder von dort zurück verunglückt.

(c) BG-Renten werden grundsätzlich lebenslang bezahlt. Die Rente berechnet sich so:
Zuerst wird geschaut: Was hat Deine Frau im Jahr an Einkommen gehabt (= "Jahresarbeitsverdienst" = JAV). Davon 2/3, und aus diesen 2/3 nimmst du soviele Prozent, wie die Minderungs der Erwerbsfähigkeit ist. Bei Deiner Frau also: So 40 %.

(d) BG-Renten werden wie die normalen Altersrenten der Deutschen Rentenversicherung (= DRV) angepasst. Das ist bei Deiner Frau dumm. Denn sie wäre ja nicht auf Dauer Lehrling geblieben. Sie kann aber von der BG verlangen, dass die BG ihr JAV so anpasst, wie es sich bei ihr -ohne den Unfall- entwickelt hätte. Das steht im § 90 Abs. 2 SGB VII. Ein wichtiger Paragraph! Wenn Du näheres wissen willst, greif zur Tastatur....

(e)
Die DRV zahlt Renten wegen Erwerbsminderung.

(ea)
Wer noch soviel Arbeitskraft hat, dass er am Tag noch 6 Std. konkurrenzfähig arbeiten kann, bekommt nichts. Wer noch zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kann, bekommt eine Halbrente. Wer keine 3 Stunden mehr arbeiten kann, bekommt eine volle Rente.

(eb)
Der Pferdefuß daran ist: Die Rente setzt voraus, dass schon genug Versorgungsan-wartschaften zusammengekommen sind, 5 Jahre sind nötig (§ 50 SGB VI). Das wird wohl bei einem Lehrling im 2. Lehrjahr noch nicht erfüllt sein.

(f)
Vor allen anderen habe ich aber den Unfallverursacher und seine Versicherung im Visier. Die müssen den entgangenen Verdienst ersetzten. Ich vermute, aus dieser Ecke kommen die 950,00 Euro.

Und da ist "Musik drin", würde ich sagen. Denn....950,00 Euro netto? Da stimmt was nicht.

Bitte teil mal mit, damit ich genauer schätzen kann: In welchem Jahr war der Unfall?
Wann hätte Deine Frau ausgelernt gehabt? Lebt ihr in den neuen Bundesländern oder den alten?

Deine Frau muss entschädigt werden so, dass sie dasjenige hat, was (ohne den Unfall) "solche wie Deine Frau" im Durchschnitt verdienen. Ich bin selbst Arbeitgeber für Bürokräfte, 950,00 Euro, das klingt nach "Über den Tisch gezogen". Das werden wir zu ändern wissen!

(Hier sagen nämlich Versicherer gerne: "Tja...weisen Sie nach, dass Sie, Unfall mal weggedacht, mehr verdienen würden-": Und das schafft man oft nicht. Nur, und das ist der Trick dran: Das muss man gar nicht beweisen! AD gibt's wunderschöne Beweiserleichterungen, den § 252 BGB und den § 287 ZPO. Von denen erzähle ich aber später, sonst schreibe ich ein Buch hier.


02 Schmerzensgeld:

(a) Jetzt Vollauszahlung halt ich für ein Risiko!

(b) Schmerzensgeld hängt ab von vielen Faktoren. Wenn der Unfall auf einfacher Fahrlässigkeit des Verursachers beruht, könnte man bei 40 - 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit an 30.000,00 bis 60.000 Euro denken. Die gewaltige Spanne zeigt an: Da weiß ich noch zu wenig, um es genauer sagen zu können.


03 Haushaltsführungsschaden und anderes:

Mir ist aufgefallen, dass Du nicht nach dem Haushaltsführungsschaden gefragt hast. Möglich, dass Du nach dem Schmerzensgeld nicht gefragt hast, weil Du vom Haushaltsführungsschaden noch nie etwas gehört hast, das Schmerzensgeld wollt ihr jetzt haben, um:

(a) Eine Haushaltshilfe anzustellen
(b) Das Haus umbauen zu können
(c) Ein Auto umbauen lassen zu können
(d) Reha und Kur bezahlen zu können, die die Kasse nicht zahlt.

Ist an meiner Annahme irgendetwas dran? Falls ja:

Dann finden wir Wege, wie das alles entschädigt wird, ohne dass Deine Frau einen Cent des Schmerzensgeldes anrührst. Das geht nämlich alles extra!

04
Habt ihr schon gewusst? Der BGH sagt: Wenn ihr keine Haushaltshilfe nehmt: Auch recht. Dann bekommt Deine Frau das Netto ausbezahlt, das das Hausmadl bekommen hätte, wenn es nur da gewesen wäre (= fiktive Abrechnung). Merkt ihr, um was es geht? Es geht um den "vergessenen 100.000,00-Euro-Schein" der Unfallregulierung.

Dazu wann anders. Denn der Beitrag ist schon lang genug. Bitte antwortet, wahrscheinlich kann man euch gut helfen!

ISLÄNDER
 
Hallo josef09 mit Frau;)

dein:
Grossen Verkehrsunfall hinter mir, wurde am Wirbelsäule operiert, es ist schon 1 jahr rum und habe immer noch schmerzen wo ich leben lang ertragen muss, kann mir jemand helfen was für eine Vorteile ich habe oder auf was ich anspruch habe? Ob ich monatlich etwas kassieren kann staatlich oder von der gegen versicherung?

Es war auf der Autobahn, die gegenseite war schuldig und es gibt eine kfz-Haftpflichtversicherung der gegenseite. Arbeiten ja aber teilzeit, da ich schmerzen habe und es nicht anstrengen darf. Eine pivate Unfallversicherung habe ich leider nicht.

ich war vor dem Unfall in der lehre, habe die ausbildung nach dem unfall fertig absolviert. Jetzt kann ich aber nur noch teilzeit arbeiten, was ist mit rest meines einkommens? Bekomm ich für die zukunft eine finanzielle unterstützung monatlich? Und wenn woher oder wie?

Nach einer unglücklichen Verkehrsunfall laut ärztlicher Befundbericht, hat meine Frau posttraumatischer Belastungsstörung, Fraktur des 2. Halswirbels und einer dislozierten und verhakten Luxationsfraktur des 3. und 4. Halswirbels ( anamnestisch seit 2012).

Sie war azubi im Bürobereich, darf bis zur 5 Std mit stündlich 15 min. pause arbeiten, ist aber leider seit 2 Jahren arbeitslos und findet keine stelle. Sie bekommt zurzeit Verdienstausfall in höhe von 950€. Grad der Behinderung beträgt 40, darauf hin haben wir auf Gdb 50 antrag gestellt wurde aber abgelehnt.


Also josef09, es betrifft nicht dich selber sondern deine Frau!

z. B. Der Isländer und ich haben dir ja schon einiges dargelegt, bitte auch mal gut durchlesen;) sonst ist die Mühe für die Katz:rolleyes:

u. a. auch die Links.
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=225145#post225145


dein:
1.Wie lange bekommt sie Verdienstausfall?

I. d. R. fiktiv bis zur Regelaltersgrenze von 65 oder 67J.
Info:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Prognose.php
http://www.verkehrslexikon.de/Module/EinkommensNachteile.php
http://www.verkehrslexikon.de/Module/EinkommensNachteile.php

Beachte auch:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Vermehrte_Beduerfnisse.php


dein:
2.Wann kann sie Unfallrenterin werden und was würde sie bei so einer Rente monatlich bekomen?

dito Isländer: wenn sie die Versicherten- Jahre voll hat!
Info:
In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung).
Sie müssen mindestens fünf Jahre versichert sein (so genannte Wartezeit).


Quelle:
http://www.deutsche-rentenversicher...rwerbsminderungsrente.html#doc189700bodyText2


dein:
3.Wie hoch könnte die Schmerzensgeldvollauszahlung sein?

Je nach dem bzw. i.d. R. wird die geg. Vers. bei einer Vollabfindung noch was drauf legen!

http://www.schmerzensgeld.info/aktuelles-zum-schmerzensgeld-30/fachartikeldetail.aspx

http://www.verkehrslexikon.de/Module/SchmerzensGeld.php

http://app.olg-ce.niedersachsen.de/cms/page/schmerzensgeld.php?sort=betrag
http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata/komm/IMMDAT/cont/IMMDAT.htm


Grüße und alles gut durchlesen;)


Nochmals Frage:

Macht die DRV was nach § 119 SGB X hinsichtlich den Rentenbeiträgen? Deine Frau zahlt ja nicht soviel durch die Teilzeitb. ein, was sie
hätte ohne Unfall "einzahlen" können. Somit müsste die DRV eigentlich ausgehent von dem fiktiven Vollgehalt, die fiktiven Fehlbeträge bei der geg. Versicherung regressieren
und in das Rentenkonto einspielen.

Dadurch würde auch die Höhe von in der Zukunft event. Erwerbsminderungsrente steigen!
und deine Frau """keinen""" Altersrentenschaden erleiden!

Info:
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/10/index.php?norm_ID=1011900


Siegfried21
 
1. Die 950 € werden für Verdienstausfall von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Der Unfall war auf dem Weg zur Verwandtschaft im 2012, 6 monate später hat sie Ihre Prüfung bestanden als bürokauffrau.
Wir leben in den neuen Bundesländer. Daraufhin hat sie keine stelle mehr gefunden und hat Verdienstausfall in höhe von 950€ bekommen.
-Da Sie höchstens 5 std. arbeiten kann, heisst es also das sie anspruch auf Halbe rente hat?
-Kann sie Verdienstausfall und Unfallrenter Parallel kriegen? ( wenn sie Unfallrente bekommt) Oder bekommt man Unfallrente erst wenn Sie kein Verdienstausfall mehr bekommt?
2. Schmerzensgeld wollen wir deshalb auszahlen lassen, da sie lebenlang die schmerzen tragen muss und eine neue OP die schmerzen nicht mindern würden. Bei einer Vollauszahlung könnten wir z.B. als Kapitalanlage nutzen.
3. Eine Haushaltsführungsschaden haben wir ganz ehrlich nicht beantragt. Da unsere Rechtsanwalt sagte, bei putzen, einkaufen, kochen ihr mann (also ich) helfen kann, ist eine Haushaltsführungsschaden nicht zu förderlich.
4. Punkt vier habe ich leider nicht ganz verstanden, kannst du es bichen ausführlicher erklären bitte?

liebe grüße
Josef
 
Hallo josef09,

bitte um eine direkte Ansprache;)

Ich habe dir z. B. schon einiges geschrieben...leider ohne viel
Resonanz:confused:

Danach weiß ich nicht... warum ihr so scharf auf eine EMR sind?

Natürlich kann man die EMR parallel zum Verdienstausfallschaden bekommen!

Aber...........

die EMR wird sicherlich weit unter den Erwartungen ausfallen. Zugleich sich
unter der Summe des Verdienstausfall platzieren, und voll auf den
Verdienstausfall anrechenbar sein.

Wenn deine junge Frau noch 5 Std. thero. Arbeitsfähigkeit aufweist, ist es sowieso sehr schwer die EMR zu bekommen, dito auch als halbe EMR.

Nichts desto trotz, die Beantragung kann man schon probieren, wenn die
"versicherungsrechtliche Voraussetzung" vorliegen.
(event. langt es für eine befristete Arbeitsmarktrente.


dein:
Wir leben in den neuen Bundesländer. Daraufhin hat sie keine stelle mehr gefunden

Für die Arbeitsmarktlage allg. bekommt man keine Rente.
Danach bekommt man bei der BG bei einen Arbeitsunfall ggf. eine Unfallrente und bei der DRV- eine Erwerbsminderungsrente.


Darum nochmals meine Frage:

Was macht die DRV hinsichtlich dem § 119 SGB X bzw. regressiert sie
ausgehend vom fiktiven Brutto, die Rentenbeiträge und spielt diese
in das Rentenkonto der Frau ein:confused:

Übrigens....für Zahlungen von der geg. Versicherung, die den Verdienstausfall betreffen sind "Steuern" zu zahlen!


dein:
Haushaltsführungsschaden haben wir ganz ehrlich nicht beantragt. Da unsere Rechtsanwalt sagte, bei putzen, einkaufen, kochen ihr mann (also ich) helfen kann, ist eine Haushaltsführungsschaden nicht zu förderlich.

So viel in die Richtung des Anwalt:D......:eek:


Hier kannst mal schauen was-wie-vom Schadenersatz möglich ist.

http://www.kanzlei-doehmer.de/personenschaden.htm


Grüße

Siegfried21
 
Grüß Dich, Josef,

Ein gutes neues Jahr 2014 wünsche ich Euch.

Langsam wird für mich Euere Lage schon klarer. Damit ergeben sich aber zunehmend Punkte, Euch zu helfen.

01 Verdienstentgang:

(a)
Ich habe einmal anhand der Zahlen von 2010 (da müssen noch ein paar % dazu) nachgesehen. Die Berufegruppe 781 = "Bürofachkräfte" verdiente damals in den neuen Ländern durchschnittlich Euro 32.184 im Jahr, wenn Vollzeit tätig. Brutto! Netto macht das je nachdem, welche Steuerklasse gewählt worden wäre, bei:

Steuerklasse 3 monatlich netto rund 1.960,00 Euro
Steuerklasse 4 monatlich netto rund 1.700,00 Euro
Steuerklasse 5 monatlich netto rund 1.375,00 Euro

(b)
Einige "kleine Faktoren", wie: Alter? Kinder? Kirchenzugehörigkeit? weiß ich nicht. Was ich geschrieben habe, ist eine Daumenpeilung, die aber auf den Daten des Statitischen Bundesamtes fußt.


02
Deine Frau muss nicht beweisen, dass sie einen Job bekommen hätte und dabei netto sonundsoviel bekommen hätte.

Sie muss nur überwiegend wahrscheinlich (so § 287 ZPO) machen, dass "solche wie sie" (also: Gelernte Bürokräfte) üblicherweise (so: § 252 BGB) das verdienen, was Deine Frau jetzt hoffentlich fordert.

Diese Beweiserleichterungen werden oft übersehen.


Es mag ja durchaus sein: In den ersten Jahren nach Lehrende ist man ein Berufsanfänger. Da mag es schon einen Abschlag geben. Aber selbst das erklärt nicht, wieso 950,00 Euro/Monat richtig sein sollen. Und: Das bessert sich! Nicht vergessen!


03
Jetzt muss man aufpassen: Man muss abziehen,

(a) was Deine Frau wirklich selbst erarbeitet, soweit ihr das zugemutet werden kann.

(b) was sie WEGEN des Unfalles an Sozialleistungen bekommt: z.B.: Eine Rente wegen geminderter Erwerbsfähigkeit.

Das heißt: So eine Rente nutzt ihr nicht viel. Man beantragt sie aber häufig, damit man nachweisen kann, dass man kein Recht darauf hat, so dass die Versicherung nicht sagen kann: "Selbst schuld, wenn Sie keine Rente haben. Aber dafür kommen wir nicht auf".


04 Zum Haushaltsführungsschaden:

Die Ansicht Deines Anwalts hat mich verblüfft. Seit etwa 25 Jahren habe ich mit Haushaltsführungsschäden beruflich fast täglich zu schaffen. Aber dieser Ansicht hat der BGH das Licht ausgeblasen. Zu dumm! Ich bin gerade nicht im Büro! Dort könnte ich das raussuchen, wo das entscheiden ist. Die Tatsache, dass es so entschieden ist steht fest:

(a)
Wenn Du nun entsprechend mehr arbeitest, dann führt das nicht dazu, dass der Versicherer einen Deppen gefunden hat, der ihm die Entschädigung durch Handarbeit kostenlos erzeugt.

(b)
Wenn ihr nun Arbeiten, die vorher gemacht wurden, einfach nicht mehr macht ("1 x die Woche Staubsaugen statt 2 x"), dann ändert das nichts am Schaden.

(c)
Beides entlastet den Schädiger nicht. Auf Deutsch: Das, was Deine Frau vorher im Haushalt gemacht hat, jetzt nicht mehr machen kann, das wird entschädigt. Ob das innerhalb der Familie damit ausgeglichen wird, dass Du jetzt mehr arbeitest, ist rechtlich belanglos.

(d)
Wie gesagt: Ich kanns Dir gerne raussuchen.

(e)
Der Haushaltsführungsschaden ist nicht einfach zu schätzen.

(ea)
Viele Anwälte versuchen, so etwas am Schreibtisch selbst zu schätzen. Dazu konnte man das Standartwerk von Schulz-Borck/Hofmann (+) benutzten.

(eb)
Aber das geht nicht mehr, seit Pardey den (verstorbenen) Co-Autor Hofmann ersetzt hat. Seither ist das Werk selbst für Fachleute nicht mehr verstehbar. So z.B. habe ich ausgerechnet in den Erläuterungen einen Satz gefunden, der schlicht kein deutscher Satz ist! Ich habe meine Frau gefragt, die ist Deutschlehrerin am Gymnasium, die stimmt mir zu.

(ec)
Ich habe noch nie verstanden, wie man die Menge der Arbeit in einem Haushalt schätzen will, wenn man den Haushalt nicht besichtigt hat.

(ed)
Die Kosten zur Ermittlung der Schadenshöhe muss der Versicherer ersetzen. Deswegen verstehe ich nicht, wieso sich viele auf dieses Stück Glatteis begeben, statt einen Sachverständigen zu rufen.


Derzeit kann ich wirklich nicht sagen, in welcher Höhe der Schaden besteht, aber wahrscheinlich geht's um eine deutlich 4-stellige Summe pro Jahr. Ein wenige mehr könnte ich peilen, wenn ich von Verletzungen, Zahl der Teilnehmer im Haushalt, aber auch Wohnfläche und Gartenfläche etwas erfahren könnte. Wie hoch ist die MdE (oder: Grad der Schwerbehinderung) Deiner Frau?


ISLÄNDER
 
Hallo josef09,

bei dir alles im Butter oder spricht du nicht mehr mit uns:D.....:confused:
Oder wartest du bis zur EM-Rente:p

Grüße

Siegfried21
 
Casa blanca ?

Guten Abend, Siegfried,
tja, so ist halt das Selbsthilfeforum, da kommen paar Typen temporär reingeschneit und erwarten eine kostenfreie Rechtsberatung, Du und Isländer steigen voll rein- obwohl man einen eigenen Anwalt für sich schaffen lässt- und schau mal ganz in die Anfänge rein-
fällt Dir da das Gleich auf:

Hallo, ich habe einen grossen Verkehrsunfall hinter mir, wurde am Wirbelsäule operiert, es ist schon 1 jahr rum und habe immer noch schmerzen wo ich leben lang ertragen muss, kann mir jemand helfen was für eine Vorteile ich habe oder auf was ich anspruch habe? Ob ich monatlich etwas kassieren kann staatlich oder von der gegen versicherung? Dankeschön


Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=27750&page=2#ixzz2pSbx9jdy

Richtig, es geht nicht um Selbsthilfe, sondern um Tipps zum KASSIEREN !
Nicht die Problematik Unfall-Folgen usw., sondern Kassieren von Geld.
Das mal zum Öffnen der Augen, schade um die Zeit, welche engagierte Foren-Oldies hier verplembern,
:mad: meint Uwe
 
Hallo UWE,

d’accord!;)

Du hast es treffent auf den Punkt gebracht!

Nicht alle sind so, aber es gibt schon einige darunter!

Am liebsten liebe ich die Eintagsfliegen:rolleyes: bzw. die Bude brennt
und am nächsten Tag "wie-wo-was-wann" hat es gebrannt:p.

Zugleich auch die Damen und Herren, die in ihrer Freizeit z. B. Boxauto- Silver Star (Achterbahnen)-schnelles ruckartiges Tanzen ect. ohne Probleme mit der HWS-WS ect. machen können, dann aber bei einem "leichten "Auffahrunfall " eha mein Genick wo bin ich bzw. da kann man doch ggf. 1000€ rausholen.
(das v. g. Problem habe ich schon ausgiebig mit "Ärzten-Anwalten-Ass. jur.-Versicherungen-Geschädigten ect. erörtert)

Die leidtragenden und nicht mehr für voll genommenen, sind denne die Unfallopfer, die wirklich lange Zeit zu "Leiden-Kämpfen-sich Demütigen" von Ärzten-Versicherungen-Behörden-§§ lassen müssen.:(
(wir haben hier genug im Forum!)

Grüße
Siegfried21
 
Grüß Euch, Josef, Uwe und Siegfried!

01
Ich möchte nicht sagen, dass Josef zu denen gehört, denen es nur um's Abkassieren geht:

(a)
Ich erlebe oft in meinen persönlichen Beratungsgesprächen, dass ich etwas erkläre, und eigentlich glaube, jetzt hätte ich's gut erklärt. Aber die nächsten Minuten bringen mir Fragen, die zeigen: Ich konnte mich leider nicht so verständlich machen, dass mein Gegenüber das richtig verstanden hat.

(b)
Die, die in einem Bereich Expertise haben, wozu Ihr beiden, Siegfried und Uwe dazugehört, kommen oft nicht auf Punkte, die ein Unfallopfer aber fürchterlich bewegen. Daher gelingt es gerade einem Fachmann oft nicht, das zu leisten, was er eigentlich sollte.

(c)
Auch ein Forum hat seine Nachteile. Man sieht den anderen nicht, kann also auf einen verdutzten Blick (aha! Da muss ich genauer erklären!) nicht reagieren: Ich sehe den Leser ja nicht. Ich kenne ihn ja auch nur aus seine Zeilen, das ist in der Regel wenig, um einen Menschen zu beurteilen.

02
Es hat einmal einen wirklich feinen und mutigen Mann gegeben, das war der Pater Rupert Mayer in München, der vor rd. 65 Jahre gestorben ist. Ein sehr hilfreicher Mann, immer ein offenes Ohr in der Not. Obwohl selbst (im ersten Weltkrieg) mit einem Holzbein unterwegs! Ein echtes Vorbild für mich:

Der hat einmal gesagt, er wisse schon, dass er immer wieder auch missbraucht werde. Aber das muss man in Kauf nehmen: Denn wenn man das ausschließen will, dann kann man niemandem mehr helfen.

03
Vor diesem Hintergrund werde ich in Gottes Namen ab und zu ausgenutzt, das ist mir lieber, als wenn ich hart und letztlich grausam werde.

Ich glaube, dass es eine Missbrauchsquote gibt. Da gebe ich Uwe und Siegfried recht: Ein Ärgernis. Aber ich nehme an, dass sie aber überblickbar ist.

04
Also, Josef: Jetzt....lass Dich nicht beirren. Vielleicht, war es auch so, dass Deine Botschaft nicht ganz genau so angekommen ist, wie Du Dir das gedacht hast, wie meine in dem o.a. Beispiel.

Was also, Josef, hast Du auf dem Herzen?
Dann werden wir sehen, was zu machen ist.



ISLÄNDER

P.S.: Auch das muss zu mir gesagt werden. Auch ich bin nicht heilig. Ich habe auch meine Mucken, derer ich mich ab und zu schäme. So ist der Mensch. Jedenfalls der Isländer, und den würde es wundern, wenn es anderen nicht genau so ginge.

IS
 
Ich weiss nicht was du für ein problem hast Uwe63. Nur weill ich ein paar tage nicht ans PC konnte hast du schon märchen hinter mir geschrieben.

Ich bin dir sehr dankbar Isländer, hast mir vieles mitgeteilt was ich nicht wusste.

01 Verdienstentgang:

Da Sie in den ersten Jahren nach Lehrende ein Berufsanfänger zählte, bekamm Sie mit Steuerklasse 5 eine Bruttogehalt 1600€ Netto 950€. Genau hat sie Kauffrau für Bürokommunikation gelernt.
Wir haben keine Kinder. Haben eine Wohnung mt 100qm. Die gegen seite war 100 % schuldig.

Zum Haushaltsführungsschaden sagte ihre Anwalt, das ihr mann also ich ihr im Haushalt helfen kann und dafür eine Haushaltsführungsschaden nicht brauchbar wäre. Sie kann kein Staub von Lampen nehmen, sie kann keine einkaufstaschen tragen, sie kann keine Fenster putzen... da sie schmerzen hat wo sie lebenlang darunter leiden muss.
3 mal in der Woche muss sie zur Massage. Grad der Schwerbehinderung ist 40.

Sind sie Anwalt ( Isländer ) würde gerne auch privat mit Ihnen in Kontakt gehen.
 
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