Katzenauge
Mitglied
Hallo,
da ich neu im Forum bin, weiß ich nicht, ob ich beim richtigen Gebiet gelandet bin, denn meine Probleme passen in mehrere Themengebiete hier.
Es geht um Folgendes:
1997 erlitt ich im Dienst einen Verkehrsunfall als Insasse im Pkw. Ich trug eine HWS-Beschleunigungsverletzung davon die eine vollständige Blockade meiner Kopfgelenke zur Folge hatte, sprich: ich konnte meinen Kopf nicht mehr bewegen. Es hatten sich die oberen Halswirbel verschoben und es hatte sich eine Schwellung an der HWS gebildet, die sich bis heute nicht mehr vollständig zurückgebildet hat.
1999 erlitt ich einen weiteren Verkehrsunfall bei dem ich schwer verletzt wurde. Es handelt sich hier um einen Wegeunfall. Bei diesem Unfall trug ich eine Herzprellung, HWS-Beschleunigungsverletzung und eine PTBS davon.
Beide Dienstunfälle sind als solche anerkannt, aber nicht die Folge- oder Spätschäden, wie Bewegungseinschränkung der HWS und die PTBS. Dies habe ich 2011 (denn hier wurde die PTBS überhaupt erst festgestellt!) per Verschlechterungsantrag versucht. Ich wurde zu einem Gutachter (Chirurg/ Orthopäde) geschickt, der sich zusätzlicher Gutachter bediente (Neurologe, Radiologe, Psychologin). Das Gutachten fiel zugunsten der Behörde aus in dem Sinne, dass ich froh sein konnte, dass wenigstens die Unfälle an sich nicht wegbegutachtet werden konnten. Alles andere wurde Verschleißerscheinungen zugerechnet oder für nicht vorhanden erklärt! Dafür hatte ich plötzlich ein Karpaltunnelsyndrom? Wen interessiert das denn?
Ich bin zum Gutachten in Widerspruch gegangen, welchen der Gutachter mit seinem Gutachten "widerlegte". Inzwischen ist eine Klage anhängig, die nun noch begründet werden muss. Nach Aussage meines Anwaltes kann ich hier auch von meiner Seite aus Gutachter benennen/ vorschlagen. Mein Problem: ich kenne niemanden und meine Nachfragen bei Ärzten haben bisher nichts erbracht. Mein Anwalt hat selbst keinen Vorschlag gebracht, so dass ich das Gefühl habe, dass er vielleicht nicht der Richtige für diese Sache ist, da er mich doch ziemlich allein lässt. Es ist einer von der Gewerkschaft vorgegebener. Der den ich in anderweitigen Dienstsachen bemühen musste, ist leider plötzlich verstorben. Der war richtig gut - aber nunja...
Was kann ich noch tun? Wie gehen solche Sachen weiter?
Inzwischen ist letztes Jahr ein weiterer Unfall dazugekommen. Nein, mal kein Verkehrsunfall (man mags kaum glauben...). Einem Kollegen ist im Dienst ein Schuss aus der Waffe gebrochen (kann leider passieren). Ich habe hier ein Knalltrauma mit Dauertinnitus davongetragen. Seitdem bin ich krank geschrieben, da ich leider unverständige Vorgesetzte habe, die mir trotz dieser Umstände keinen anderen Arbeitsplatz/ andere Stelle zuweisen (wollen).
Ich habe einen Antrag auf Feststellung Behinderung eingereicht bei der Behörde, der sehr niedrig beschieden wurde und wo ich in Widerspruch gegangen bin, denn 20% sind einfach zu wenig für die ganzen Beschwerden und gesundheitlichen Probleme die ich nun mit mir rumschlepp. Ich muss diesen Wiederspruch noch begründen, habe nur erstmal pauschal für das Einhalten der Frist den Widerspruch eingelegt gehabt.
Wie schreibt man eine solche Begründung am besten?
Das war jetzt nur ein Kurzabriss, um einen Überblick zu geben.
Hoffe, dass jemand helfen kann, denn bei den vielen Sachen, die parallel laufen, habe ich echt zu tun, den Durchblick zu behalten.
Danke schonmal.
LG
da ich neu im Forum bin, weiß ich nicht, ob ich beim richtigen Gebiet gelandet bin, denn meine Probleme passen in mehrere Themengebiete hier.
Es geht um Folgendes:
1997 erlitt ich im Dienst einen Verkehrsunfall als Insasse im Pkw. Ich trug eine HWS-Beschleunigungsverletzung davon die eine vollständige Blockade meiner Kopfgelenke zur Folge hatte, sprich: ich konnte meinen Kopf nicht mehr bewegen. Es hatten sich die oberen Halswirbel verschoben und es hatte sich eine Schwellung an der HWS gebildet, die sich bis heute nicht mehr vollständig zurückgebildet hat.
1999 erlitt ich einen weiteren Verkehrsunfall bei dem ich schwer verletzt wurde. Es handelt sich hier um einen Wegeunfall. Bei diesem Unfall trug ich eine Herzprellung, HWS-Beschleunigungsverletzung und eine PTBS davon.
Beide Dienstunfälle sind als solche anerkannt, aber nicht die Folge- oder Spätschäden, wie Bewegungseinschränkung der HWS und die PTBS. Dies habe ich 2011 (denn hier wurde die PTBS überhaupt erst festgestellt!) per Verschlechterungsantrag versucht. Ich wurde zu einem Gutachter (Chirurg/ Orthopäde) geschickt, der sich zusätzlicher Gutachter bediente (Neurologe, Radiologe, Psychologin). Das Gutachten fiel zugunsten der Behörde aus in dem Sinne, dass ich froh sein konnte, dass wenigstens die Unfälle an sich nicht wegbegutachtet werden konnten. Alles andere wurde Verschleißerscheinungen zugerechnet oder für nicht vorhanden erklärt! Dafür hatte ich plötzlich ein Karpaltunnelsyndrom? Wen interessiert das denn?
Ich bin zum Gutachten in Widerspruch gegangen, welchen der Gutachter mit seinem Gutachten "widerlegte". Inzwischen ist eine Klage anhängig, die nun noch begründet werden muss. Nach Aussage meines Anwaltes kann ich hier auch von meiner Seite aus Gutachter benennen/ vorschlagen. Mein Problem: ich kenne niemanden und meine Nachfragen bei Ärzten haben bisher nichts erbracht. Mein Anwalt hat selbst keinen Vorschlag gebracht, so dass ich das Gefühl habe, dass er vielleicht nicht der Richtige für diese Sache ist, da er mich doch ziemlich allein lässt. Es ist einer von der Gewerkschaft vorgegebener. Der den ich in anderweitigen Dienstsachen bemühen musste, ist leider plötzlich verstorben. Der war richtig gut - aber nunja...
Was kann ich noch tun? Wie gehen solche Sachen weiter?
Inzwischen ist letztes Jahr ein weiterer Unfall dazugekommen. Nein, mal kein Verkehrsunfall (man mags kaum glauben...). Einem Kollegen ist im Dienst ein Schuss aus der Waffe gebrochen (kann leider passieren). Ich habe hier ein Knalltrauma mit Dauertinnitus davongetragen. Seitdem bin ich krank geschrieben, da ich leider unverständige Vorgesetzte habe, die mir trotz dieser Umstände keinen anderen Arbeitsplatz/ andere Stelle zuweisen (wollen).
Ich habe einen Antrag auf Feststellung Behinderung eingereicht bei der Behörde, der sehr niedrig beschieden wurde und wo ich in Widerspruch gegangen bin, denn 20% sind einfach zu wenig für die ganzen Beschwerden und gesundheitlichen Probleme die ich nun mit mir rumschlepp. Ich muss diesen Wiederspruch noch begründen, habe nur erstmal pauschal für das Einhalten der Frist den Widerspruch eingelegt gehabt.
Wie schreibt man eine solche Begründung am besten?
Das war jetzt nur ein Kurzabriss, um einen Überblick zu geben.
Hoffe, dass jemand helfen kann, denn bei den vielen Sachen, die parallel laufen, habe ich echt zu tun, den Durchblick zu behalten.
Danke schonmal.
LG