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Verkehrsunfall/ Dienstunfall/ Mehrfachschädigung/ Neubegutachtung im Klageverfahren

Katzenauge

Mitglied
Registriert seit
9 Juni 2015
Beiträge
44
Ort
Sachsen
Hallo,

da ich neu im Forum bin, weiß ich nicht, ob ich beim richtigen Gebiet gelandet bin, denn meine Probleme passen in mehrere Themengebiete hier.

Es geht um Folgendes:

1997 erlitt ich im Dienst einen Verkehrsunfall als Insasse im Pkw. Ich trug eine HWS-Beschleunigungsverletzung davon die eine vollständige Blockade meiner Kopfgelenke zur Folge hatte, sprich: ich konnte meinen Kopf nicht mehr bewegen. Es hatten sich die oberen Halswirbel verschoben und es hatte sich eine Schwellung an der HWS gebildet, die sich bis heute nicht mehr vollständig zurückgebildet hat.

1999 erlitt ich einen weiteren Verkehrsunfall bei dem ich schwer verletzt wurde. Es handelt sich hier um einen Wegeunfall. Bei diesem Unfall trug ich eine Herzprellung, HWS-Beschleunigungsverletzung und eine PTBS davon.

Beide Dienstunfälle sind als solche anerkannt, aber nicht die Folge- oder Spätschäden, wie Bewegungseinschränkung der HWS und die PTBS. Dies habe ich 2011 (denn hier wurde die PTBS überhaupt erst festgestellt!) per Verschlechterungsantrag versucht. Ich wurde zu einem Gutachter (Chirurg/ Orthopäde) geschickt, der sich zusätzlicher Gutachter bediente (Neurologe, Radiologe, Psychologin). Das Gutachten fiel zugunsten der Behörde aus in dem Sinne, dass ich froh sein konnte, dass wenigstens die Unfälle an sich nicht wegbegutachtet werden konnten. Alles andere wurde Verschleißerscheinungen zugerechnet oder für nicht vorhanden erklärt! Dafür hatte ich plötzlich ein Karpaltunnelsyndrom? Wen interessiert das denn?

Ich bin zum Gutachten in Widerspruch gegangen, welchen der Gutachter mit seinem Gutachten "widerlegte". Inzwischen ist eine Klage anhängig, die nun noch begründet werden muss. Nach Aussage meines Anwaltes kann ich hier auch von meiner Seite aus Gutachter benennen/ vorschlagen. Mein Problem: ich kenne niemanden und meine Nachfragen bei Ärzten haben bisher nichts erbracht. Mein Anwalt hat selbst keinen Vorschlag gebracht, so dass ich das Gefühl habe, dass er vielleicht nicht der Richtige für diese Sache ist, da er mich doch ziemlich allein lässt. Es ist einer von der Gewerkschaft vorgegebener. Der den ich in anderweitigen Dienstsachen bemühen musste, ist leider plötzlich verstorben. Der war richtig gut - aber nunja...

Was kann ich noch tun? Wie gehen solche Sachen weiter?


Inzwischen ist letztes Jahr ein weiterer Unfall dazugekommen. Nein, mal kein Verkehrsunfall (man mags kaum glauben...). Einem Kollegen ist im Dienst ein Schuss aus der Waffe gebrochen (kann leider passieren). Ich habe hier ein Knalltrauma mit Dauertinnitus davongetragen. Seitdem bin ich krank geschrieben, da ich leider unverständige Vorgesetzte habe, die mir trotz dieser Umstände keinen anderen Arbeitsplatz/ andere Stelle zuweisen (wollen).
Ich habe einen Antrag auf Feststellung Behinderung eingereicht bei der Behörde, der sehr niedrig beschieden wurde und wo ich in Widerspruch gegangen bin, denn 20% sind einfach zu wenig für die ganzen Beschwerden und gesundheitlichen Probleme die ich nun mit mir rumschlepp. Ich muss diesen Wiederspruch noch begründen, habe nur erstmal pauschal für das Einhalten der Frist den Widerspruch eingelegt gehabt.

Wie schreibt man eine solche Begründung am besten?

Das war jetzt nur ein Kurzabriss, um einen Überblick zu geben.
Hoffe, dass jemand helfen kann, denn bei den vielen Sachen, die parallel laufen, habe ich echt zu tun, den Durchblick zu behalten.
Danke schonmal.

LG
 
Hallo Katzenauge,

willkommen hier im Forum!
Ganz schön viel, was du da so mit gemacht hast!
Viele hier im Forum haben ähnliche Situationen erlebt und darüber geschrieben!
Kann dir aber leider zur Zeit (Schmerzen) nicht weiter helfen!
Über die Suchfunktion kannst du dir aber nützliche Infos rausfiltern!
 
Hallo Katzenauge,

schön das es mit dem Thema geklappt hat.

Sage mir mal bitte, wann wurde die Dislokation (c1 ? und ist das nach vorn oder hinten verschoben?) festgestellt und warum hat die BG auf diese Schädigung keine rentenpflichtige MdE erhoben?
Sind neben der Schädigung der HWS auch andere Auswirkungen da? Kribbeln oder Taubheit in den Armen u./o. Beinen, Darm- oder Blasenfunktionsstörung seit dem Unfall, Müdigkeit, Kopfschmerzen von der HWS ausgehend u.s.w.?

Zur Ptbs kann ich leider nicht so viel beitragen.
 
Hallo ptpspmb,

ja ich bin bereits am suchen und lesen im Forum. Es ist erschreckend wie gravierend die Probleme im deutschen "Rechtswesen" sind und bei der Vielzahl der Beiträge liest es sich wie eine Fahrt durchs Gruselkabinett.

LG und danke für die freundliche Aufnahme in der Leidensgemeinschaft

Hallo Rajo,

die Verschiebung ist bescheinigt auf C0, C1 und C2 als lateral (glaube das ist seitlich?). Als MdE wurde mir nach dem zweiten Unfall 10% bescheinigt. Das dürfte wohl nicht stimmen? Kann aber gut möglich sein, dass der behandelnde Arzt mir meinen Beruf ni versauen wollte, wo ich ja grade erst die Ausbildung gemacht hatte und Berufsanfänger war. Das hätte es für mich gewesen sein können. Allerdings schlage ich mich nun seit 1997 mit unfallbedingten Leiden durchs Leben, wo die Folgen und Schäden für mein Leben insgesamt gar nicht erfasst werden können.
Ich habe infolge der HWS-Probleme ständig unter Kopfschmerzen gelitten bzw. leide immer noch drunter und stehe in Abständen immer mal wieder im Dunkeln (Schwindel). Dieses Problem kündigt sich über von über die HWS ziehende Kopfschmerzen an, so dass ich mir noch rechtzeitig eine Stelle zum Hinsetzen oder festhalten suchen kann, bevor es mich ereilt. Der behandelnde Arzt meinte damals, dass es die Möglichkeit gibt, die HWS zu versteifen, hatte mir aber davon abgeraten, weil ich noch so jung war (22 Jahre). Für diese Entscheidung bin ich trotz der Probleme dankbar.

LG

P.S. kann den doppelten Beitrag oben jemand löschen bitte? Wie auch immer das zustande kam :(
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Katzenauge,

die Ptbs muss somit garkeine sein..... Die gleiche Symptomatik kommt bei einer Dislokation der Kopfgelenke ebenfalls vor, da könnte man auch von einer Verschlechterung des Erstunfalles ausgehen (auf Grund der Lage des oberen Rückenmarks/unteren Hinrstammes).

http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CCIQFjAAahUKEwifndSsjofGAhUGiSwKHUQiAOQ&url=http%3A%2F%2Fwww.researchgate.net%2Fprofile%2FThomas_Mittlmeier%2Fpublication%2F225885546_Problematik_rotatorisch_atlantoaxialer_Dislokation_der_HWS_bei_polytraumatisierten_Patienten%2Flinks%2F004635280d2c976540000000.pdf&ei=7Dd5VZ_3IIaSsgHExICgDg&usg=AFQjCNGri-dZh4tkbqbtD1ml80DCCjuj3g&bvm=bv.95277229,d.bGg

http://flexikon.doccheck.com/de/Lateral

Definition

Lateral bedeutet "seitlich" oder "von der Körpermitte abgewandt". Der Begriff stammt aus der topografischen Anatomie und wird in der Medizin dazu benutzt, Lageangaben zu machen, bzw. Strukturen räumlich zueinander in Beziehung zu setzen.
Bild zur Anatomie:

http://edoc.hu-berlin.de/dissertationen/hermann-kay-geert-2000-07-17/HTML/hermann_html_74f7ac3c.gif

Lateral ist zu einer Seite verdreht
 
Hallo Rajo,

der Beitrag zu dem ersten Link ist sehr aufschlussreich. Soweit ich erkennen kann, wurde bei mir keine solche umfassende CT-Diagnostik durchgeführt. Immer alles nur in der starren Geradeaus-Blickrichtung meines Kopfes. Weiß nicht ob das nach so langer Zeit noch iwie zu retten ist?

Das psych. Problem habe ich unabhängig trotzdem und ist sicher diagnostiziert, auch wenn es der Gutachter nicht wahrhaben will.

LG und danke
 
Hallo Katzenauge,

Deine Frage kannst Du Dir relativ einfach selbst erklären mit den Anhaltspunkten:

http://www.versorgungsmedizinische-...gane Versorgungsmedizinische Grundsätze.html

ohne Bewegungseinschränkung oder Instabilität
0

mit geringen funktionellen Auswirkungen (Verformung, rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität geringen Grades, seltene und kurz dauernd auftretende leichte Wirbelsäulensyndrome)
10

mit mittelgradigen funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität mittleren Grades, häufig rezidivierende und über Tage andauernde Wirbelsäulensyndrome)
20

mit schweren funktionellen Auswirkungen in einem Wirbelsäulenabschnitt (Verformung, häufig rezidivierende oder anhaltende Bewegungseinschränkung oder Instabilität schweren Grades, häufig rezidivierende und Wochen andauernde ausgeprägte
Wirbelsäulensyndrome)
30

Anhaltende Funktionsstörungen infolge Wurzelkompression mit motorischen Ausfallerscheinungen – oder auch die intermittierenden Störungen bei der Spinalkanalstenose – sowie Auswirkungen- auf die inneren Organe (z. B. Atemfunktionsstörungen) sind zusätzlich zu berücksichtigen. Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen kann auch ohne nachweisbare neurologische Ausfallerscheinungen (z. B. Postdiskotomiesyndrom) ein GdS über 30 in Betracht kommen.
 
danke Rajo, der Link ist auch sehr gut. Hab mich gleich noch weiter informiert und einzelne Begrifflichkeiten, auch was die psych. Dinge betrifft gegoogelt. Also mit dem Zeugs was ich da so habe, müsste ein GdB von mind. 50 rauskommen, allein nur durch die psych. Diagnosen! Hab jetzt so aufm Schirm, wie ich die Begründung für den Widerspruch schreiben kann. Ganz herzliches Danke :)
 
Hey Katzenauge,

schreibe bitte unbedingt "in Anlehnung an die versorgungsmedizinischen Grundsätze wäre ein Grad der Schädigung (GdS)" .......

wichtig, denn sonst kommt gleich das der GdB nicht mit der MdE zu tun hat....
und so meinst Du nur die versorgungsmedizinischen Tabellen als Anhaltspunkt für die Schädigung ;)
 
Hallo Katzenauge,

das mit den 10% kommt schon hin!
Bei meinem Bekannten wurde bei Knochenabsprenung im HWS Bereich C4 10% festgestellt und bescheinigt!
Es ist ja nicht so, dass alles Verletzungen zusammengezählt werden, sondern ein mittel Wert ermittelt wird! Langwierige Geschichte!
 
Hallo Micha,

da muss ich Dir leider widersprechen.

C4 hat herzlich wenig mit C0, C1 und C2 zu tun und das hat anatomische Hintergründe.
Knochenabsprechnung hat auch herzlich wenig mit einer rotataorischen Dislokation des Kopfgelenkes zu tun.
 
Hallo Katzenauge,

der Hinweis, dass MdE und GdB unterschiedliche Dinge sind, ist wichtig.
Wenn du ans Versorgungsamt schreibst (wo du einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hast), geht es nicht um die MdE.

Für deinen Widerspruch wegen des Antrags auf SchwB:
1.
Es ist zunächst wichtig, dass du Akteneinsicht nimmst. Die für dich zuständige Schwerbehindertenvertretung sollte dir dabei helfen (können), auch beim Schreiben der Widerspruchsbegründung.
Anhand der Akte siehst du, welchedeiner Ärzte angeschrieben wurden, welche Berichte berücksichtigt wurden und - das Wichtigste - was nicht berücksichtigt wurde.
Du kannst die fehlende Berücksichtigung dieser Arztberichte und -befunde bemängeln.
2.
Bei der Anerkennung der SchwB geht es nicht nur darum, welche Diagnosen vorliegen (also welche gesundheitlichen Probleme mit welchem ICD-10-Code du hast), sondern insbesondere kommt es darauf an, welche Auswirkungen diese gesundh. Probleme auf dein Leben haben.
Darum ist es wichtig, diese Einschränkungen genau zu beschreiben. Sie können bei gleicher Diagnose je nach Lebenssituation und -umfeld individuell sehr verschieden ausfallen.
Falls du deinem Erstantrag nicht solch eine ausführliche Beschreibung deiner Einschränkungen (konkreten Auswirkungen der Diagnosen) beigefügt hast, dann ist mein Tipp, dies bei deinem Widerspruch zu tun.
Hattest du eine solche Beschreibung bereits eingereicht, dann könntest du nach der Akteneinsicht prüfen, ob etwas davon ignoriert wurde.

Zu den Dienstunfällen:
Ich habe dich so verstanden, dass du mehr als 10 J. nach dem anerkannten Unfall die PTBS als Unfallfolge geltend gemacht hast.
Wie ist denn da der Stand? Soweit ich mich ins Beamtenrecht und Urteile eingelesen habe, wird nach mehr als 10 J. die Anerkennung weiterer Folgen abgelehnt, speziell über PTBS habe ich es gelesen. Ich habe im Hinterkopf, dass es davon seltene Ausnahmen gibt, wobei du auf jd. Fall nachweisen müsstest, warum du die Folgen (PTBS) nicht vorher geltend machen konntest (nichts davon wissen konntest). Dazu benötigst du eine gute Unterstützung eines entsprechenden Facharztes. Vermutlich bist du wegen der PTBS in Behandlung, dort würde ich nachfragen (wenn noch nicht geschehen).

Zur MdE wegen der anerkannten Dienstunfälle:
Ich gehe davon aus, dass bei dir Landesbeamtenrecht gilt (nicht Bund). Ist das richtig?
Wenn ja, dann prüfe bzw lasse den Rechtsanwalt prüfen, ob im Sächsischen Landesbeamtenrecht zur Unfallfürsorge unter "Unfallausgleich" in der aktuellen Fassung der Begriff "MdE" oder "GdS" benutzt wird.
Es gab hier eine Änderung beim Bund, die von den Ländern m.W. übernommen wurde. Hier in Bremen ist es jedenfalls so, dass in der Fassung von 2015 "GdS" benutzt wird.

Zu deinem RA:
Ich vermute, du hast über eine Mitgliedschaft bei deiner Gewerkschaft beruflichen Rechtsschutz und hast deshalb über die gewerkschaftl. Rechtsberatung zu deinem RA gefunden.
Weißt du, wie häufig dieser Anwalt bereits Dienstunfälle mit gesundheitlichen Spätfolgen bearbeitet hat, hat er Erfahrung?


Liebe Grüße HWS-Schaden
 
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