Katzenauge
Mitglied
danke für die vielen Tipps.
@ HWS-Schaden:
- also das mit den etwas mehr als 10 Jahren hat man im Bescheid den ich anfechte nicht angekreidet! Ich weiß nicht, ob man mir das anlasten kann, wenn
es medizinisch erst so spät festgestellt und festgeschrieben wurde. Es war insofern ein "Zufallsfund", da ich mit nem anderen Problem in Behandlung war, wo sich dann herausstellte, dass die Ursache insgesamt in dem Unfall liegt.
- Landesbeamtengesetz Sachsen: muss ich nochmal aktuell nachschauen, aber ich glaube bei uns hat sich da nix geändert (wir sind hier bissel anders wie andere...)
- Antrag SchwB: ich habe für die Begründungsfassung die Unterlagen angefordert und hab sie vorliegen. Das Amt schreibt selbst, dass sie nicht alle Unterlagen vorliegen haben, noch welche fehlen. Mein Antrag wurde bei einer Reha dieses jahr dort von der Sozailarbeiterin ausgefüllt. Da war gar nix vorgesehen von wegen Beschreibung der Lebensumstände oder so. Ich mach das jetzt mit der Begründung mit, so wie ihr das schreibt und mit Verweis auf den Befund vom Psychologen (der hat das nämlich eigentlich alles beschrieben, aber scheint keiner so genau gelesen zu haben)
- der RA wird soweit ich jetzt Kennung habe von der GdP für solche Gesundheitsproblematiken genutzt. Da ich bisher mehr oder weniger Begründungen selbst geschrieben habe und der RA diese so ziemlich unverändert übernommen hat bzw. mit wenigen Änderungen, habe ich eben das Gefühl, dass ich da nicht gut beraten bin. Genauso jetzt, da ich versuche Gutachter zu finden, von ihm aber dazu nix kommt bzw. er bis jetzt keine Vorschläge gemacht hat. Habe ja bei dem schweren Unfall 99 bereits so schlechte Erfahrungen gemacht mit nem RA, darum fühl ich mich sehr unsicher so wie es ist. Ich kann mir nicht leisten, dass das Ding voll vor den Baum geht, denn dann wäre alles bisher gekämpfte umsonst gewesen.
@ HWS-Schaden:
- also das mit den etwas mehr als 10 Jahren hat man im Bescheid den ich anfechte nicht angekreidet! Ich weiß nicht, ob man mir das anlasten kann, wenn
es medizinisch erst so spät festgestellt und festgeschrieben wurde. Es war insofern ein "Zufallsfund", da ich mit nem anderen Problem in Behandlung war, wo sich dann herausstellte, dass die Ursache insgesamt in dem Unfall liegt.
- Landesbeamtengesetz Sachsen: muss ich nochmal aktuell nachschauen, aber ich glaube bei uns hat sich da nix geändert (wir sind hier bissel anders wie andere...)
- Antrag SchwB: ich habe für die Begründungsfassung die Unterlagen angefordert und hab sie vorliegen. Das Amt schreibt selbst, dass sie nicht alle Unterlagen vorliegen haben, noch welche fehlen. Mein Antrag wurde bei einer Reha dieses jahr dort von der Sozailarbeiterin ausgefüllt. Da war gar nix vorgesehen von wegen Beschreibung der Lebensumstände oder so. Ich mach das jetzt mit der Begründung mit, so wie ihr das schreibt und mit Verweis auf den Befund vom Psychologen (der hat das nämlich eigentlich alles beschrieben, aber scheint keiner so genau gelesen zu haben)
- der RA wird soweit ich jetzt Kennung habe von der GdP für solche Gesundheitsproblematiken genutzt. Da ich bisher mehr oder weniger Begründungen selbst geschrieben habe und der RA diese so ziemlich unverändert übernommen hat bzw. mit wenigen Änderungen, habe ich eben das Gefühl, dass ich da nicht gut beraten bin. Genauso jetzt, da ich versuche Gutachter zu finden, von ihm aber dazu nix kommt bzw. er bis jetzt keine Vorschläge gemacht hat. Habe ja bei dem schweren Unfall 99 bereits so schlechte Erfahrungen gemacht mit nem RA, darum fühl ich mich sehr unsicher so wie es ist. Ich kann mir nicht leisten, dass das Ding voll vor den Baum geht, denn dann wäre alles bisher gekämpfte umsonst gewesen.