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Verkehrsunfall/ Dienstunfall/ Mehrfachschädigung/ Neubegutachtung im Klageverfahren

danke für die vielen Tipps.

@ HWS-Schaden:

- also das mit den etwas mehr als 10 Jahren hat man im Bescheid den ich anfechte nicht angekreidet! Ich weiß nicht, ob man mir das anlasten kann, wenn
es medizinisch erst so spät festgestellt und festgeschrieben wurde. Es war insofern ein "Zufallsfund", da ich mit nem anderen Problem in Behandlung war, wo sich dann herausstellte, dass die Ursache insgesamt in dem Unfall liegt.

- Landesbeamtengesetz Sachsen: muss ich nochmal aktuell nachschauen, aber ich glaube bei uns hat sich da nix geändert (wir sind hier bissel anders wie andere...)

- Antrag SchwB: ich habe für die Begründungsfassung die Unterlagen angefordert und hab sie vorliegen. Das Amt schreibt selbst, dass sie nicht alle Unterlagen vorliegen haben, noch welche fehlen. Mein Antrag wurde bei einer Reha dieses jahr dort von der Sozailarbeiterin ausgefüllt. Da war gar nix vorgesehen von wegen Beschreibung der Lebensumstände oder so. Ich mach das jetzt mit der Begründung mit, so wie ihr das schreibt und mit Verweis auf den Befund vom Psychologen (der hat das nämlich eigentlich alles beschrieben, aber scheint keiner so genau gelesen zu haben)

- der RA wird soweit ich jetzt Kennung habe von der GdP für solche Gesundheitsproblematiken genutzt. Da ich bisher mehr oder weniger Begründungen selbst geschrieben habe und der RA diese so ziemlich unverändert übernommen hat bzw. mit wenigen Änderungen, habe ich eben das Gefühl, dass ich da nicht gut beraten bin. Genauso jetzt, da ich versuche Gutachter zu finden, von ihm aber dazu nix kommt bzw. er bis jetzt keine Vorschläge gemacht hat. Habe ja bei dem schweren Unfall 99 bereits so schlechte Erfahrungen gemacht mit nem RA, darum fühl ich mich sehr unsicher so wie es ist. Ich kann mir nicht leisten, dass das Ding voll vor den Baum geht, denn dann wäre alles bisher gekämpfte umsonst gewesen.
 
Hallo Katzenauge,

es ist eigenartig, dass dir (wenn richtig von mir verstanden) das Amt für Versorgung in der Ablehnung deines Antrags auf SchwB schreibt, dass nicht alle Unterlagen berücksichtigt wurden, weil sie nicht vorlagen.
Bedeutet das, die Ärzte haben die Anfrage des Amts an sie nicht ausgefüllt zurückgeschickt?
Oder hast du sie nicht von der Schweigepflicht entbunden?
Wenn dir die Akte bereits vorliegt, müsstest du das erkennen können.

Wegen des Landesrechts schau unbedingt nach! Bremen gilt auch als "anders" und hat es in GdS geändert. Soweit ich es verstanden habe, musste es die Anpassung an den Bund geben.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS-Schaden,

der Antrag ist ja nicht abgelehnt, es wurden 20% bescheinigt, die aber in Anbetracht der ganzen Einschränkungen einfach zu wenig sind. Das hat mir auch meine SchwerB-Vertretung gesagt. Sie meint das Amt setzt immer erstmal an der untersten Schiene an (Kosten...), so dass man in Widerspruch gehen muss. Wer weiß wieviele an dem Punkt das einfach so hinnehmen, um nicht im Papierkrieg zu enden. Gut fürs Amt, etwas weniger Arbeit...

Die Anschreiben an die Ärzte wurden mir nicht mit zugeschickt, habe aber auch nicht explizit drum ersucht, sondern nur um den Erhalt der der Entscheidung zugrundeliegenden Befunde/ Berichte gebeten. Es gibt dabei keines vom Orthopäden, also fehlt da ne Grundlage. Werde sicherheitshalber nochmal zum Ortho gehen und ne Untersuchung machen lassen und dann eben diesen Befund hinschicken. Vielleicht einfacher und schneller und direkt aktuell?

LG
 
hallo katzenauge

wenn du einen rechtskräftigen Bescheid hast über diese mageren 20% ist es wichtig binnen der Frist - normalerweise 1 Monat - Widerspruch einzulegen, dass, wie Rajo oben schon schrieb, nach versorgungsmedizinischen Grundsätzen zu wenig berücksichtigt worden ist.

Bei mir wollten sie mir 30% zugestehen, mein Anwalt meinte, das ist zu wenig: also Widerspruch, da wollten sie ohne zusätzliche ärztliche Befunde 40%. Das hat mein Anwalt auch abgelehnt und vor dem Sozialgericht Klage erhoben - (dieses Verfahren kostet keine Gerichtsgebühren!), das Versorgungsamt hat dann einen Vergleich vorgeschlagen mit 50%, den ich angenommen habe.

Das alles Schritt für Schritt ist LEIDER Normalfall geworden.

Im Fall meiner Mutter hat der Hausarzt davor gewarnt eigene Arztbefunde zuzusenden. Dort im Amt sitzen KEINE ÄRZTE sondern Amtsleute, keine Mediziner. Sinnvoller ist es, dass die vom Amt deinen Behandlern die Formfragebögen zusenden und diese den GdB in % einschätzen. Bei meiner Mutter haben sie nur die Diagnosen aus den von mir mitgelieferten Arztberichten aufgelistet und haben alle anderen Beeinträchtigungen unter den Tisch fallen lassen und nichtmal den Hausarzt angeschrieben, was ich im Widerspruch moniert habe.

Zum Zeitablauf: August 2014 Antrag auf Verschlimmerung gestellt. Bescheid Dezember 2014. Widerspruch im Januar 2015 erhoben BIS HEUTE keine Antwort Der Amtsschimmel wiehert - das Schneckentempo ist wahnsinn, ich glaube die warten, bis meine Mutter das Zeitliche segnet!

Also was ich dir raten kann, spreche mit deinen Behandlern, dass das Versorgungsamt einen Fragebogen sendet und bitte sie, den schnellstens wieder zurückzusenden. Das ist besser als einem Nichtmediziner im Amt deine Krankengeschichte zu überlassen.

LG Teddy
 
Hallo Teddy,

bei den von mir angeforderten dem Bescheid zugrundeliegenden Untersuchungsbefunden hängt ein zusammenfassendes Protokoll dran, wo alle Beeinträchtigungen aufgelistet sind. Dieses Schriftstück nennt sich das SG 01 "Stellungnahme durch den Ärztlichen Dienst". Es ist erstellt von einem Dr. med (Name lass ich hier mal lieber weg). Was das für ein ärztlicher Dienst ist, steht nicht da. Es ist auch nicht unterschrieben, der Name nur aufgedruckt. Für den Widerspruch hat das Amt einen vorgefertigten Widerspruchsbogen mitgeschickt. Da könnte man direkt selbst angeben, welchen GdB man beantragt und welches Merkzeichen etc. sowie nochmal ne Tabelle, wo man die bereits im Antrag aufgeführten Ärzte erneut angeben kann. Meine SchwerB-Vertretung meinte, dass ich erst die dritte bei ihr wäre, die mit so nem seltsamen Vordruck käme und hat mir davon abgeraten da irgendwas einzutragen. (ich wollte diese Steilvorlage vom Amt nämlich einfach testen und einfach 100% eintragen, denn was nicht passt wird dann schon gekürzt nehme ich an, wie beim Finanzamt). Von meiner Hausärztin hat man offensichtlich nur den Kurbericht angefordert, denn andere Unterlagen befinden sich nicht dabei.

LG
 
Hallo,

ich weiß nicht, wie viel Zeit dir noch bleibt bis zur Abgabe der Widerspruchsbegründung. Ich würde Akteneinsicht beantragen und wundere mich, dass dir die SchwBV dazu nicht geraten hat, denn die dir vorliegenden Unterlagen scheinen nicht alles darzulegen.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Moin @ all,

bekomme ich Akteneinsicht beim Amt überhaupt einfach so? Bei StA und Gericht geht das alles ja immer nur über nen Anwalt :(

LG
 
Hallo Teddy,

du hast oben geschrieben, dass die angeschriebenen Ärzte den GdB auf den Unterlagen vom Amt einschätzen und dort notieren. Ich habe die Unterlagen durchgesehen. Auf den Protokollen/ Befunden gibt es eine solche Einschätzung nicht, sie ist auf den Vordrucken nicht vorgesehen!
Ist es möglich, dass die Unterlagen von Amt zu Amt verschieden sind? Wenn dem so ist, dann muss ich hier vielleicht auch noch zusätzlich gegen den gutachtenden Arzt des Amtes vorgehen. Hat da jemand Erfahrung mit?

LG
 
Hallo Katzenauge,

die eingeholten Unterlagen (oder auch nur die vorliegenden, das liegt im Ermessen des Amtes) werden an einen Gutachter geschickt und dieser gibt eine Empfehlung zu den Einzel GdB´s sowie dem zu bildenden Gesamt GdB ab.

Wie hoch dieser letzt endlich durch das Amt anerkannt wird ist eine Amtsentscheidung (Bescheid).

Du kannst auch (so haben wir es gemacht) die Einschätzung der Einzel GdB´s durch den begutachtenden Arzt abfordern ;) Da weiß Du was dieser in einzelnen Punkten festgestellt hat - oder auch nicht und wo Du noch weitere Nachweise über den Gesamtumfang nachsetzen kannst.
 
Hallo,

ja, die Akteneinsicht bekommst du ohne anwaltliche Unterstützung.

Deine SchwBV müsste das wissen und dich unterstützen können, aber das hab ich schon geschrieben.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
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