Hallo,
Ich hatte vor kurzem einen Autounfall und habe mir dabei die Hand gebrochen (5. Mittelhandknochen).
Die Schuldfrage ist noch nicht ganz geklärt. Wird aber wohl auf eine teilschuldregelung hinauslaufen.
Mein Arbeitskollege (bei dem ich mitgefahren bin) sagte mir jetzt allerdings ich könnte von ihm kein schmerzensgeld bekommen, weil ich freiwillig in sein Autoeingestiegen bin.
kann das ein ausschulusskriterium für schmerzensgeld sein ?
und wenn ich schmerzensgeld beantrage brauche ich dann einen anwalt oder soll ich es so versuchen indem ich der Versicherung einen brief mit der schadensnummer etc. schreibe ?
gibt es irgendwo eine liste an der man sich orientieren kann, wie viel schmerzensgeld man verlangen kann ?
LG
Ich hatte vor kurzem einen Autounfall und habe mir dabei die Hand gebrochen (5. Mittelhandknochen).
Die Schuldfrage ist noch nicht ganz geklärt. Wird aber wohl auf eine teilschuldregelung hinauslaufen.
Mein Arbeitskollege (bei dem ich mitgefahren bin) sagte mir jetzt allerdings ich könnte von ihm kein schmerzensgeld bekommen, weil ich freiwillig in sein Autoeingestiegen bin.
kann das ein ausschulusskriterium für schmerzensgeld sein ?
und wenn ich schmerzensgeld beantrage brauche ich dann einen anwalt oder soll ich es so versuchen indem ich der Versicherung einen brief mit der schadensnummer etc. schreibe ?
gibt es irgendwo eine liste an der man sich orientieren kann, wie viel schmerzensgeld man verlangen kann ?
LG