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Verkehrsunfall-Beifahrerin- Hand gebrochen

Elmo

Nutzer
Registriert seit
29 Feb. 2008
Beiträge
5
Hallo,
Ich hatte vor kurzem einen Autounfall und habe mir dabei die Hand gebrochen (5. Mittelhandknochen).
Die Schuldfrage ist noch nicht ganz geklärt. Wird aber wohl auf eine teilschuldregelung hinauslaufen.
Mein Arbeitskollege (bei dem ich mitgefahren bin) sagte mir jetzt allerdings ich könnte von ihm kein schmerzensgeld bekommen, weil ich freiwillig in sein Autoeingestiegen bin.
kann das ein ausschulusskriterium für schmerzensgeld sein ?
und wenn ich schmerzensgeld beantrage brauche ich dann einen anwalt oder soll ich es so versuchen indem ich der Versicherung einen brief mit der schadensnummer etc. schreibe ?
gibt es irgendwo eine liste an der man sich orientieren kann, wie viel schmerzensgeld man verlangen kann ?
LG
 
Hallo, mir ist vor 4 Monaten das selbe passiiert!

Bei meiner Kollegin und Freundin als Beifahrerin im Auto gesessen - Unfall - und sie hat sich nichts getan, ich habe einen Trümmerbruch an der linken Hand erlitten (Elle und Speiche gebrochen, sowie einen Sehnenriss).

Ich darf am 10.02.08 wieder Arbeiten, dann ist der Unfall genau 4 Monate + 1 Tag her!

Ich habe nach 3 monaten von Ihrer Versicherun anstandslos (R+V) einen Vorschuss von 1.500,-€ Schmerzensgeld erhalten!
Ein kleines bisschen erhalte ich nun in ca 1-2 Monaten noch, da ich wieder arbeiten darf (meine Hand ist allerdings noch nicht ok, erst zu 50-60% zu drehen, aber wird schon gehen)!
Den Rest an schmerzensgeld erhalte ich nach Abschluss der Behandlung, wenn absehbar ist ob irgendwelche Spätfolgen bleiben oder nicht, d.h. in 1-2 Jahren, wenn die Platten und die Schraube aus meinem Handgelenk enfernt werden!

Dir steht auf jeden Fall Schmerzensgeld zu!

Bei uns ist u.U. auch eine Teilschuld!
Sollte die Unfallgegnerin jedoch mit ihrem Anwalt punkten, so ist meine Kollegin zu 100% Schuld!

Suche dir am Besten einen Anwalt, habe ich auch gemacht!
Habe demnächst wieder ´nen Termin!

Die Schmerzensgeldtabellen sind überall unterschiedlich!
Ich bin von 2-4.000€ ausgegangen, hier im Forum wurde mir allerdings geschrieben, dass das weitaus mehr sein müsste!

Lg,
Zunami
 
Hallo Elmo,

Schmerzensgeld bekommst du nicht von deinem Freund, sondern von der Haftpflichtversicherung seines Wagens. Dazu gehören auch alle zusätzlichen Aufwendungen, die dir durch den Unfall entstanden sind.

Bei Teilung der Schuld wird der dir entstandene Schaden entsprechend der Teilung von beiden Versicherung getragen.

Gruß Jens
 
Hallo Elmo,

als Fahrer haftet man (bzw. dessen Kfz -Versicherung) für jeden den man ins Auto nimmt. Als Beifahrer hat meine keine Teilschuld. Also es steht dir 100% Schmerzensgeld.
Erfahrungsgemäß würde dir hier jeder raten einen Anwalt zu nehmen. Den Anwalt musst du selbst nicht bezahlen.

Viele Grüße,
Hela
 
Hallo,
Ich hatte vor kurzem einen Autounfall und habe mir dabei die Hand gebrochen (5. Mittelhandknochen).
Die Schuldfrage ist noch nicht ganz geklärt. Wird aber wohl auf eine teilschuldregelung hinauslaufen.
Mein Arbeitskollege (bei dem ich mitgefahren bin) sagte mir jetzt allerdings ich könnte von ihm kein schmerzensgeld bekommen, weil ich freiwillig in sein Autoeingestiegen bin.
kann das ein ausschulusskriterium für Schmerzensgeld sein ?
.......................

Hallo Elmo, du schreibst, es sei ein Arbeitskollege, bei dem du mitgefahren bist. Wart ihr auf dem Weg zur, oder von der Arbeit? Oder wart ihr beruflich unterwegs?

Das ist sehr wichtig zu klaeren, BEVOR du zu einem Anwalt rennst. Schreibe mal was dazu. Weiter schreibst du von einer Teilschuld - hast du als Beifahrer etwa ins Lenkrad gegriffen oder das Gaspedal getreten oder die Tuer waehrend der Fahrt aufgemacht - oder etwa Pornos gezeigt?.....:rolleyes:

Wir wollen doch hoffen, dass du freiwillig ins Auto eingestiegen bist - sonst waere ja eine Anzeige wegen Entfuehrung auch noch faellig....... :cool:

Aber diese Freiwilligkeit hat nichts, aber auch garnichts mit irgendwelchen Ersatzanspruechen zu tun!

Gute Besserung :)
 
Hallo
also es war ein wegeunfall das ist schon geklärt, die BG hat das auch gleich als solches anerkannt und anstandslos alle anfallenden kosten erstattet.
also ich habe weder ins lenkrad gegriffen oder sonst irgendwas ...
mal sehen ich habe halt nur bedenken wegen der anwaltskosten muss ich die auf keinen fall tragen
LG
Elmo
 
Hallo Elmo,

ich nehme mal an, dass du mit der Teilschuld eine Teilschuld deines Fahrers meinst, oder?

Anwaltskosten hast du nicht zu tragen. Kannst die Frage der Kosten ja schon bei der Terminvereinbarung beim RA stellen.

Gruß Jens
 
Nein Elmo,
musst du definitiv NICHT!

Die Kosten für deinen RA muss die generische Versicherung tragen, in deinem Fall die deines Fahrers!

Ist bei mir ebenfalls so gehandhabt und ich bin echt froh, dass ich mir einen RA zugelegt habe, seit letzter Woche Montag ist bei mir nämlich jetzt alles am Laufen!^^
 
Hallo
also ich war gestern beim RA.
Das ganze wird jetzt so laufen das nicht mein arbeitskollege das Schmerzensgeld zahlen muss sondern die frau die vor uns die spur gewechselt hat ohne zu blinken und somit unseren bremsweg verkürzt hat.
danke aber noch mal für eure hilfe.
ich hoffe mal das da jetzt mal irgendwas bei rauskommt.
gruß
elmo
 
Das hört sich doch super an!;)
super, dass du dir einen RA genommen hast!:)
 
So.
Ich habe jetzt schon wieder ein Problem, beide Versicherungen (die des Unfallgegeners und die des Fahrers bei dem ich mitgefahren bin) verweisen jeweils auf die Gegenseite.
Mein RA rät zur Klage gegen beide Versicherungen.
So jetzt meine Frage: Macht das überhaupt Sinn ?
Ich meine 2 Versicherungen zu verklagen ist nicht gerade einfach oder ?
:mad:
 
Hallo Elmo,

soweit ich weiß, wenn es einen Unfallgegner bzw. Unfallverursacher gibt und so ist bei dir der Fall, dann haftet er und nicht der Fahrer bzw. deren Versicherung.

Bin gespannt was die andere Forumteilnehmer schreiben, aber ich denke dein Anwalt gibt dir einen verkehrten Ratschlag, ich denke du kannst nicht beide Versicherungen verklagen. Der Fahrer wurde nur dann haften wenn es keinen Unfallverursacher gäbe.

Viele Grüße,
Hela
 
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