Gregorsamsa1
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Der Gesetzgeber sagt , dass nur objektiv festgestellte Schäden entschädigt werden können. Und objektiv im rechtlichen Sinn ist nur ein Sachverständigengutachten. Dito im Fall der Erwerbsunfähigkeit.
Das weiß ich. Worauf beziehst du dich denn mit vermeintlich subjektiven Schäden? Die psychischen, die meine Mutter versuchte einzuklagen? Da sagte ich ja selbst schon, dass das in meinem Fall aussichtslos ist und eher Zeitverschwendung war.
@Tscharlie danke für deine Tipps, da werde ich mich nach der Arbeit mit beschäftigen.