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Urteil vom VGH aus 2010; wird aber nicht umgesetzt

für ariel

Beides..
Sorry das du nicht mitkommst, aber um eine Geschichte die seit Jahren köchelt auf den Punkt zu bringen, muss man kurz und knapp die Fakten schreiben. Wenn ich einen Roman schreibe was alles gewesen ist, dann steigt der Großteil nach der Hälfte vom Text aus.. gerade in einem Forum wo Geschädigte sich austauschen kann man nicht erwarten das jeder sich 30 Minuten Zeit nimmt und dann auch den Sachverhalt komplett erfasst. Vielmehr geht es jetzt hier um einen Hilferuf von mir! Beweisen muss ich ja glücklicherweise nach den Gutachten nicht mehr.

Zu deiner Frage, ich bin entlassen worden! Nicht weil ich das wollte, sondern weil die Amtsärzte das so wollten. Eine Zusammenhang zum DU wollten die nicht erkennen. Dieses Zusammenhang habe ich nun vom VGH bestätigt bekommen und das die Entlassung rechtswidrig war.
Was die Behörde nun aber draus gemacht hat, ist eine Frechheit. Einfach die Umsetzung monatelang aussitzen und so tun als ob man nicht genau wüsste wie man das Urteil nun zu werten hat. Klartext, ich werde mit Mindestbezügen abgespeist, obwohl mir seit 1,5 Jahren Unfallbezüge zustehen.. Ich hoffe du konntest mir folgen und haust es mir nicht gleich wieder um die Ohren
 
Urteil vom VGH aus 2010

Hallo Ariel

Ist doch egal wie jemand schreibt. In erster Linie geht es um schnelle Hilfe.
Und entschuldige: so schwer ist es nicht, den Beitrag zu lesen. Selbst ich habs sofort geschnallt.:D


Gruß
 
Hallo Andreas 43,

Ist doch egal wie jemand schreibt. In erster Linie geht es um schnelle Hilfe.

Stimmt, es ist egal, wie jemand schreibt (was die Rechtschreibung betrifft).
Es ist auch egal, ob jemand helfen möchte und schnell.

Und entschuldige: so schwer ist es nicht, den Beitrag zu lesen. Selbst ich habs sofort geschnallt.:D

Schön, dass Du mir voraus bist, im "schnallen" des Textes, konntest Du auch in der Sache schnell helfen? und qualifiziert helfen?

Wunderbar, dass Du bestimmst, ob das Lesen für mich nicht schwer sein sollte.:rolleyes:

Übrigens, ich habe mich getraut, das zu sagen, was ich für richtig halte und meine. Und das hat meist für viele Betroffene auch weiter geholfen.
Vielleicht siehst du mal auf die Rückseite der Medaille.

Die Rubrik hier heißt, "Beamtenrechtliche Gerichtsverfahren" und wer einen Dienst tut, als Beamter, der wird nicht von einem Amtsarzt 'entlassen' aus dem Dienst, auch nicht von zwei oder mehreren Amtsärzten. Zur Ruhe setzen, das kann nur die entsprechende Behörde, der Amtsarzt wird nur um die Diagnose beauftragt.

Ein Beamter wird wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, erst vorübergehend, nach 5 Jahren irreversibel.
Ein Beamter wird vor seiner Verbeamtung so geschult, dass er zumindest auch die Termina und Beamtengesetze kennt. "Entlassung" kommt bei Erkrankung nicht vor, nur bei anderen Dingen.

Gruß Ariel
 
Ein Beamter wird wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, erst vorübergehend, nach 5 Jahren irreversibel.

Hallo,

hat sich geändert
Beamter kann je nach Bundesland, bzw. Bund einen Antrag bis 5 bzw. 10 Jahre nach der DDU auf Aktivierung stellen, wenn er wieder Gesund ist

Der Dienstherr immer bis zum Regeltermin der Zuruhesetzung

Ein Beamter wird vor seiner Verbeamtung so geschult, dass er zumindest auch die Termina und Beamtengesetze kennt.
Wenn das immer so ist...

Gruß
netzguru
 
Liebe Ariel

Was du hier machst ist juristische Erbsenzählerei; ich bitte um Hilfe und nicht um einen Deutschkurs oder eine Schulung im Beamtenrecht!
Ok, ich bin krank, behindert und traumatisiert, ABER NICHT BLÖD

Aber der Form halber, die Amtsärzte ( es waren zwei ) haben durch ihre Amtsärztliches Atteste dafür gesorgt, das meine Dienstherr mich entlassen hat
Ich hoffe das ist dir jetzt korrekt genug
Ich kann wirklich nicht verstehen warum du Menschen die Hilfe suchen erstmal belehren musst Das führt hier auch völlig am Thema vorbei! in der Schule hätte deine Deutschlehrerin gesagt, Themaverfehlung; Note 6;
Wenn du dich wirklich dafür interessierst und helfen möchtest dann schreib mir eine PN die mehr hat als zwei Worte ("Vergiss es")
Alles andere find ich wirklich unangebracht Dem Andreas43 danke ich aber ausdrücklich, denn der hat mir schon wertvolle Hinweise gegeben, die mich aufmuntern weiter zu machen..
 
Sorry,

wenn ich hier teilweise widerprechen muss, andererseits vielleicht die Wahrnehmung mancher Vorgänge aus meiner Sicht darstellen will.

Die Rubrik hier heißt, "Beamtenrechtliche Gerichtsverfahren" und wer einen Dienst tut, als Beamter, der wird nicht von einem Amtsarzt 'entlassen' aus dem Dienst, auch nicht von zwei oder mehreren Amtsärzten. Zur Ruhe setzen, das kann nur die entsprechende Behörde, der Amtsarzt wird nur um die Diagnose beauftragt.

Ein Beamter wird wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, erst vorübergehend, nach 5 Jahren irreversibel.
Ein Beamter wird vor seiner Verbeamtung so geschult, dass er zumindest auch die Termina und Beamtengesetze kennt. "Entlassung" kommt bei Erkrankung nicht vor, nur bei anderen Dingen.

Du hast recht, Ariel, wenn Du schreibst, dass der Arzt den Beamten nicht entlässt. Dennoch wird der Vorgang - und ich weiss, wovon ich spreche - von vielen so wahrgenommen und kommuniziert. Auch wenn grundsätzlich die Beschäftigungsbehörde dahinter steht.

Im übrigen wissen wir doch, dass der Arzt, besonders gilt das für den Dienstarzt, der im Auftrag seines Arbeitgebers die Patienten be[miss]achtet, nur das wiedergeben kann, was man von ihm hören will. Dies gilt insbesondere in Bayern und soweit ich mitbekommen habe auch Hessen.

Damit zum zweiten Punkt. Wenn ich geschrieben habe: "entlassen", so trifft dies uU auch tatsächlich so zu. Hier sind die Vorschriften im Beamtengesetz (jetzt: Beamtenstatusgesetz) und den jeweiligen Landesgesetzen je nach geltender Fassung variierend. Solange der Beschäftigte nicht den Status "Beamter auf Lebenszeit" hatte (zB B. auf Probe/Widerruf), kann er unter gegebenen Umständen entlassen werden/ist er zu entlassen.
Ich bin mir sicher, dass dieser Fall hier auch gegeben ist. Es kann zumindest nichts anderes unterstellt werden.


Gruss

Sekundant
 
Hallo netzguru,

hat sich geändert
Beamter kann je nach Bundesland, bzw. Bund einen Antrag bis 5 bzw. 10 Jahre nach der DDU auf Aktivierung stellen, wenn er wieder Gesund ist
Danke für die Information, das nenn ich doch mal "Hand in Hand arbeiten".




Man mußte zu meiner Zeit noch Prüfung ablegen, hat sich das auch geändert?

Gruß Ariel
 
Hallo ptbs,

dann schreib mir eine PN die mehr hat als zwei Worte ("Vergiss es")

Danke, für dei Freundliche Erlaubnis, jedoch würde ich wieder einem Forumsteilnehmer eine PN schreiben, der hier den Inhalt der PN im Forum verbreitet, egal was drin steht. Das ist Vertrauensmissbrauch.
Solch eine 'Lehre' habe ich schon mal hier im Forum erlebt, war vor ein paar Jahren.

Man muß meine Ratschläge nicht annehmen, aber sich Ratschläge verbieten, das ist schon seltsam, wenn man hier doch um Rat nachfragt.
Hilfreich wäre, wenn man mitteilt bei der Fragestellung, wie die Antwort lauten sollte und was dabei auf jeden Fall nicht geschrieben werden dürfe.

Setz mich auf deine Ignorierliste, dann musst du nicht lesen, was ich schreibe.

Gruß Ariel
 
Was an "Vergiss Es" hilfreich sein soll verstehe ich nicht.. enter
Das ist auch nix vertrauliches, sondern nur bitter für mich..enter
mehr sage ich dazu nicht mehr..enter
dachte hier wird geholfen und nicht nochmal draufgehauen..
 
an 123

p.s.

denke dafür ist es schon zu spät, Klage läuft bereits
trotzdem kläre ich das am Montag gleich nochmal mit meinem Anwalt ab.
 
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