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Urteil vom VGH aus 2010; wird aber nicht umgesetzt

Tja, das Gesetz und laufende Rechtssprechungen scheinen nicht mehr zu funzen...auch die Presse hilft kaum. Beweis: über meinen Fall wurde z.B. in der "Bild" und Lokalzeituingen wie "Haffelländer", sowie bei RBB (Abendschau) berichtet. Und? Vor kurzem gabs auch eine lange und interessante Sendung bei WIESO+ über mehrere PTBS-Patienten und ihre Schicksaale (Stasiopfer). Und?
Darum bin ich :mad: skeptisch und pessimistisch, was die Umsetzung der laufenden Rechtssprechung angeht: Es ist wie Epoche der organisierten Unszuständigkeit - die Behörden tun nix, der Staat zieht sich nur zurück, die Gerichte sind übervoll, und Anwälte haben nur Aktenleichen. Ales läuft nach dem Motto: Ad Acta per Acta. Das ist die Wahrheit, leider.
Kämpfen mußt Du aber trotzdem. Laß Dich nicht unterkriegen! Und nix da "die Behörden haben nix zu fürchten"!Wenn dein Urteil rechtskräftig geworden ist - geltende Rechtssprechung - gehst Du zu deinem Ortsgericht, lege es vor und laß dich dort von der Justiz direkt beraten, wie es weiter gehen soll. Alles andere ist Käse. Warum, weil wenn Du weiter und immer weiter klägst, wird die Gegenseite sich freuen und immer was neues gegen Dich aufstellen. Die BGs sind im Grunde verfassungswidrig und wulffen nur auf Kosten der Arbatgeber und anderer Steuerzahler. Also, geh mit Dienem Urteil einfach zum Gericht (Vorinstanz) und versuche alle Anwaltsklippen zu vermeiden. Deine Sache ist lupenrein klar! "What`s don can be not undan",-wie die Engländer sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

warum sollte er das machen?

Sollten sie - was dienstunfallrechtlich leider geht - verlangen, dass du dich auf bestimmte Weise ärztlich untersuchen lässt, ...

Nicht verwechseln, es geht hier nicht darum, einen Zustand im Rahmen der Aufklärung zu ermitteln. Die Sache ist geklärt, es besteht ein Urteil! Es könnte nur ein erneutes Vorgehen denkbar sein im Rahmen einer Reaktivierung. Aber das ist ja hier nicht der Fall.


Gruss

Sekundant
 
Alles unrichtig. Ich habe soeben mit meinem Anwalt gesprochen. Er meint, daß ein Urteil zu haben ist schön, doch es soll (meistens) noch "durchgesetzt" werden. D.h. Du gehst zum RA oder direkt zum zuständigen Gericht - erkundige Dich erst telefonisch, wo es sich befindet - und stellst dort einen Antrag auf VOLLSTRECKUNG des Urteils vom so und so vielten etc. Nur so geht das. Denn es wäre hirnrissig, gegen/für ein bereits erhaltenes positives Urteil anzukämpfen. Es sit sehr einfach, man stellt den Antrag auf Vollstreckung nicht gegen eine Behörde, sondern gegen ihrren Vorsitzenden. Und zwer so, daß er für jeden Tag der Verweigerung bis 250 000€ zahlt, hilfsweise 6 Monate Knast! So ist das Vollstreckungsrecht in D! Außerdem Du kannst gegen ihn noch ein Haftbefehl (rotes Papierhech) beantragen und dieses Ding einem Gerichvollzieher in die hand drücken. Du scheinst keinen guten RA zu haben.

Gruß
123
 
Hallo
Vielen Dank für eure Anteilnahme. Mittlerweile habe ich ausführlich mit meinem Anwalt sprechen können. Ich zitiere Ihn jetzt einfach mal.
Mein VGH Urteil ist eindeutig. Er wüsste keinen vernünftigen Grund warum ich meine Ansprüche nicht durchgesetzt bekomme. Ausserdem sagte er, der Sachbearbeiter war schon das eine oder andere mal Gegner in diversen Prozessen. Es ist mittlerweile System erst mal alles großzügig auszusitzen und dann abzulehnen. Jeden Scheiss den die Schreiben will er gar nicht mehr kommentieren..Es wurden drei Gutachten erstellt, von gerichtlich bestellten Gutachtern..das reichte dem VGH um ein Urteil zu sprechen..warum jetzt ein kleiner Amtsarzt und sein Sb aufmucken wollen, erklärt sich ihm nicht..
Das VG bei dem ich jetzt Klage eingereicht habe, wg. Untätigkeit und Durchsetzung meiner Ansprüche, hätte gar kein Interesse daran ein VGH Urteil nicht umzusetzen, da Sie es spätestens vom VGH ja wieder um die Ohren kriegen. Das hat kein Richter gern..
Deshalb soll ich mich entspannen, auch wenn es schwerfällt..bis zum Sommer..dann sollte der Schlussvorhang fallen in diesem unsäglichen Akt..hoffentlich
 
p.s. bezüglich der Zwangsvollstreckung..das hatte ich ursprünglich noch überlegt beim Ministerpräsidenten mal eine Zwangsvollstreckung einzuleiten..da s hätte aber sicher Ärger gegeben..jetzt wo die Klage läuft ist es eh zu spät..
und ich wollte noch sagen, das ich natürlich nicht zu einem Arzt gehe den der Freistaat vorschlägt..bin ja nicht bekloppt..
wenn es um die Feststellung der Mde geht, gehe ich nur zu einem Gerichtsverständigen, bzw verweise wieder auf die Bad Pyrmonter Klassifikation von psychischen Unfallfolgen..Hier geht man bei Ptbs und Dienstunfähigkeit von 50% aus. Das haben 40 Amtsärzte bundesweit ausgehandelt..
 
p.s.s
ach ja..und da die Gutachter sogar geschrieben haben:
Wären meine Symptome früher und in ausreichender Form von den Amtsärzten gewürdigt worden, wäre eine Heilung möglich gewesen. Da der Beamte aber bei den Amtsärzten kein Gehör fand, muss man von einem chronischen Leiden ausgehen..
Heist für mich, sollten die ich mich noch länger mit ihrer Art und Weise immer wieder belästigen, retraumatisieren und behandeln wie ein Stück Sch.... dann prüfe ich mal Ansprüche wg. Amtshaftung und privatem Schadensersatz ich habs jetzt echt satt! seit 10 Jahren geht das jetzt so..früher war ich soweit das ich aus dieser Welt freiwillig ausscheiden wollte..jetzt stelle ich mich auf die Hinterbeine und teile aus wie Bud Spencer zu seiner besten Zeit..
 
Unglaublich!

Da fragt man sich allen Ernstes, warum wir noch über Zustände in Russland oder Haiti klagen. Das haben wir doch alles selbst vor unserer Tür.

Es gab mal Zeiten, da haben sich andere Länder wie zB Griechenland an unseren Gesetzen orientiert. Heute orientieren sich Ex&LexGermania an Gepflogenheiten von "Schurkenstaaten" und verkaufen es als Fortschritt.


Gruss

Sekundant

@ptbs: man hört sich sicher nochmal.
 
Frage: Ist das ein Veststellungsurteil oder ein Urtei auf Zahlung?
Steht da auf Papier irgendwo geschrieben -"Dieses Urteil ist Vollstreckbar"?
Wenn nicht, dann mußt du es nach Leipzig schicken und um etspr. Vermerk bitten.
Die BG begeht eine klare arglistige teuschung, indem sie neue ablehnende Argumente da vorbringt, um die Vollstreckung auszusetzen.
Ob du gegen einen Minister oder Direktor im Rahmen der Zwangsvollstreckung vorgehst ist nicht peinlich, sondern einfach richtig - vorm Gesetz sind alle gleich...
 
Urteil vom VGH aus 2010

Hallo ptbs

Ich glaube zu wissen, dass dein DU mit einer dienstlichen Winterveranstaltung zu tun hatte. Wenn ich mich irren sollte, bitte ich schon mal um Verzeihung.
Aber ich glaube ich kenne deinen Fall von einem uns bekannten Diplom soz. Pädagogen. Alles ohne Namen natürlich, aber auch ich kämpfe gegen den Freistaat Bayern seit 2003. Ich hatte auch einen schweren DU und leide an einer ptbs. Auch bei mir zickt das Lff rum.
Wenn nötig schreibe mir eine pn.
Halt durch!

Grüße
Andreas43
 
an 123

Ja, in meinem Urteil steht auch das es vollstreckt werden kann..
 
Heilloses Durcheinander von Fakten und Erzählungen

Hallo ptbs,

Das war dann 2003 für die Amtsärzte Anlass genug mich zu entlassen. Die Begründung war schlicht, psychosomatische Störung-Dienstunfallzusammenhang NEIN.


Für mich ist es enorm schwierig, Deinen Beitrag überhaupt zu lesen.

Schreibst du mit einem Schreibprogramm oder ist der Schreibstil wie in den Polizeiberichten? Nach dem Motto, alles auf engem Platz dicht zusammen zu quetschen, damit Papier gespart werde.


Also, wenn du möchtest, dass ich dir antworte und auf Deinen Fall eingehe, dann mach bitte nach einem Gedanken einen Absatz, dabei drückst du einfach die Entertaste, weiter nichts.
Dann schreibst du den nächsten Fakt oder Gedanken.


Zur Sache:
Bist du nun 2003 in den Ruhestand versetz worden, zwangsweise oder auf eigenem Wunsch?
Oder wurdest du entlassen, was bedeutet für dich gelten nicht die Beamtenregeln?

1. Die Beurteilung über eine Unfallrente bezieht sich auf den Tag des Ausscheidens aus dem Dienst. Alles, was danach kommt, ist unerheblich für die Dienstunfallrente.

2. Die Beurteilung über die Dienstunfähigkeit bezieht sich auf die von dir im Dienst ausgeübten Tätigkeiten und ob du wegen deiner Beschwerden diese nicht mehr diensttauglich ausführen kannst.

3. Die Beschwerden, die dich deinen Dienst nicht mehr diensttauglich ausführen lassen, müssen in Folge des D-Unfalles sein.
Die Anerkennung über den Dienstunfall, enthält diese Urkunde die Verletzungen durch den Unfall?
Du musst ja medizinische Befunde haben, über die Unfallverletzungen, teile mir diese bitte mit, aber bitte über PN.

In Hessen wurde ein psychiatrischer Gutachter verurteilt, wegen Gefälligkeitsgutachten, weil er 4 Finanzbeamte aus einem Amt gleichermaßen als psychisch defekt befundete. Grund: Sie hatten zu übereifrig und korrekt ihren Dienst ausgeführt. So was stößt bei einflussreichen Steuerhinterziehern bitter auf und lässt sofort den Beziehungskreisel anlaufen. Behörden wissen, wie man kostengünstig unangenehme Beamte entsorgt. Und immer mit im Spiel eine Konstante, die Psychiatrischen Gutachter.

Gruß Ariel
 
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