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Unverschuldeter Verkehrsunfall - Berufsunfähig - was nun???

Hallo @max366 ,
danke für Deinen Hinweis mit dem Neurologen.
Bisher wurde das nie erwähnt. Die Reha, auf die man ihn schickte war auch nicht neurologisch.
Vor einem Monat hat zum ersten mal die neue Hausärztin (die alte, ging in Rente) erwähnt wir sollten mal einen Neurologen aufsuchen.
Mitte August haben wir auch einen Termin bekommen.
Die meisten sagten, das ist die Depression, aber was mich schon länger stutzig machte, hat man bei einer Depression Wortfindungsstörungen und Probleme mit dem Gedächtnis?
Naja abwarten und schauen was raus kommt.
Viele Grüße Tine
 
Hallo @Isländer,
vielen Dank für Deinen ausführlichen Bericht, ich war gestern einfach überfordert.
01
Zunächst mal wird es langsam Zeit, dass man einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellt. Ich würde das etwa 6 Monate vor Ende des Krankengeldes tun.

Wer dafür zuständig ist? Nun, hat ein Mann schon einmal von der Deutschen Rentenversicherung (entweder DRV Bund oder DRV in Deinem Bundesland) schon einmal Post bekommen?
01
Mein Mann war ja auf Reha, und dort musste er einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Dieser wurde genehmigt, aber findet aktuell nicht statt, weil er ja noch krankgeschrieben ist. Der Mann von der DRV meinte er meldet sich im Oktober nach der OP um dann zu sehen was er machen kann. Davor hat mein Mann halt auch etwas Panik, und zwar in dem Sinne, dass sie ihm was aufzwingen, was er gar nicht machen will so wie Bürojobs... Allein wenn er zu Hause am PC was machen muss, dreht er fast am Rad, das ist nicht seine Welt.
Von Erwerbsminderungsrente war nie die Rede, denn er kann ja noch arbeiten nur seinen Beruf nicht mehr.
02
Auf was alles hat Dein Mann Anspruch?

(a)
Zunächst einmal Schmerzensgeld. 5000,00 € sind schon längst nicht mehr angemessen, nachdem, was Du mitteilst, müsste eigentlich eine 5-stellige Summe jedenfalls als Anzahlung kommen. sein.
ich kann es deswegen nicht sagen, wie vieles genauer sein müsste, weil ich noch zu wenig weiß.
Das Schmerzensgeld ist das einfachste, aber in solchen Fällen auch eigentlich der überblickbare Posten.
02 (a) Also unser Anwalt meinte mit 5000 € sollten wir froh sein. Was müßtest Du denn alles genau wissen?
(b)
Im Augenblick gibt es noch Krankengeld. ich nehme einmal an, dass das Krankengeld ganz grob so ungefähr das bisherige Nettogehalt ersetzt, vielleicht bleibt es 10 % runter. Stimmt das?
02 (b) Er bekommt ca. 80% seines bisherigen Nettogehalts.
(c) Verdeinstentgang:

(ca)
Jedenfalls hat Dein Mann Anspruch auf Verdienstentgang. Das muss die gegnerische Kraft-Haftpflicht Versicherung bezahlen. Das ist das, was Deinem Mann netto deswegen fehlt, weil er nicht mehr arbeiten kann. Das Krankengeld und später die Rente müssen allerdings angerechnet werden.

Allerdings werden derzeit auch keine Rentenbeiträge mehr einbezahlt für Deinen Mann. Das ist ein Problem, dass dann die Deutsche Rentenversicherung bearbeiten muss, das ist nicht Euer Problem. Aber man muss bewachen, dass es auch funktioniert. Auch das ist eine Geschichte, die bringen wir hin.
02 (ca) Den Verdienstausfall kenne ich, aber wann da mal was kommt, keine Ahnung. Wegen der Rentenbeiträge, da hat der Mann der DRV schon was erwähnt.
(cb)
Ich müßte etwas wissen: Jetzt, nach einem Jahr: Was ist mit den Händen möglich, was nicht? Erzähle mal ein bischen, was mit den Händen Deines Mannes derzeit funktioniert, und was er nicht kann. Vielleicht kann ich dann mehr zum Schmerzensgeld sagen.
02 (cb)
Also bei den Händen... man kann sie ja im Normalfall beugen und strecken, sowie seitlich. Bei meinem Mann geht links die Beweglichkeit einer Streckung und Beugung ca. 70-0-70 Grad. An der rechten Hand deutliche Bewegungseinschränkung von 50-0-50 Grad und seitlich geht fast gar nichts mehr. Im Bereich des Daumensattelgelenkes ist ein Reiben und geringgradig die Beweglichkeit eingeschränkt. Stechende Schmerzen und Spannungsgefühl immer wieder, aber nicht dauerhaft. Meist bei Anstrengung oder längerer gleicher Belastung. Abwechselnd muss er rechts eine Schiene oder einen Kompressionshandschuh tragen, wenn die Schmerzen zu stark oder die Finger zu dick werden.
(cc)
VORSICHT, Falle:

Sobald die gegnerische Versicherung Netto Verdienstentgang bezahlt, muss auch versteuert werden. Die Steuern muss die Versicherung wieder ersetzen. Vorsicht, an dieser Stelle droht eine Falle:

Die Finanzämter wissen es nicht, wenn Euch die Versicherung des Unfallverursachers Zahlungen auf den Netto Verdienstentgang leistet. So merken die Finanzämter nicht, wenn die Steuer darauf nicht bezahlt wird. Es gibt Anzeichen dafür, dass in überblickbarer Zeit eine Meldepflicht für die Krafthaftpflichtversicherer entstehen könnte, und dann merkt es das Finanzamt. Also merken wir uns: da werden keine Steuern hinterzogen, sondern die Schäden damit bei der gegnerischen Krafthaftpflichtversicherung geltend gemacht.
2 (cc) Panik!!! ;-)
(d)
Es gibt jede Menge „kleiner Ausgaben“, vom Trinkgeld für das Pflegepersonal im Krankenhaus bis zur Zuzahlung dort, auch dafür gibt es Ersatzansprüche.
2 (d) Anwalt sagte mir nur ich solle die ganzen Belege von Zuzahlungen sammeln und Kilometer zu den ganzen Therapien und Ärzten aufschreiben.
(e)
Und dann gibt es noch etwas, was Dir wahrscheinlich noch niemand gesagt hat, sonst hättest Du davon berichtet:

Den Haushaltsführungsschaden. Und den Assistenzschaden.
2(e) Das ist mir fremd, das hat auch der Anwalt nicht gesagt.
(ea) Haushaltsführungsschaden
Beim Haushaltsführungsschaden ist Voraussetzung, dass Dein Mann im Haushalt irgendetwas an Haushaltsarbeit verrichtet hat. Ich weiß nicht, was er gemacht hat. Aber es ist selten geworden, dass Männer im Haushalt überhaupt nichts machen. Und das ist jetzt ausgefallen. Was wurde daraus? Entweder ist die Arbeit liegen geblieben, oder Du (falls vorhanden: vielleicht auch die Kinder) haben diese Arbeit zusätzlich übernommen, die den Mann erledigt hätte, wenn es den Unfall nicht gegeben hätte. der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach entschieden, dass das, was folgt, rechtlich völlig korrekt ist: Jetzt bekommt Dein Mann dasjenige, was eine Ersatzkraft netto bekommen hätte, wenn sie nur da gewesen wäre. Das nennt man: Abrechnung auf fiktiver Basis. Dass es schon schwieriger unter Kontrolle zu bringen, aber auch das geht. man bringt es unter Kontrolle, dafür liegen hier Erfahrungen vor. Es geht wirklich.
2 (ea) Im Haushalt das ist jetzt nicht sooooo schlimm. Das einzige was mir jetzt sofort einfällt, weil ich ja selbst schwer krank bin und das dann übernehmen musste und ich mir sehr schwer getan habe. Rasenmähen - Sträucher schneiden (da hat mir dann der Nachbar geholfen) - und im Winter Gehweg räumen. Sowie Getränkekisten, das hat mein Mann immer gemacht.
(eb) Assistenzschaden
"Das wäre ja hübsch gewesen, wenn nur die Haushaltsarbeit ausgefallen wäre. Aber mein Mann hat pausenlos Hilfe gebraucht, weil er eben diese Verletzungen hatte." Stimmt: er brauchte Hilfe, um überhaupt zu Hause existieren zu können, allein hätte er es nicht geschafft – oder nur unter qualvollen Umständen, und es ist auch nicht zumutbar. Und das nennt man „Assistenzschaden“. Dein Mann brauchte Assistenz, um leben zu können. Um sich waschen zu können. Vielleicht auch auf der Toilette. Um sich kleiden zu können, allein konnte er mit 2 kaputten Händen nicht zum Arzt fahren, dann musste er gefahren werden. Das gibt, Du wirst mir sicher zustimmen: einen ganzen Rattenschwanz. Auch da ist die Abrechnung so ähnlich wie beim Haushaltsführungsschaden. Jetzt bekommt Dein Mann das, was so eine „Hilfe zum Leben" für solche Arbeiten netto bekommen hätte.
2 (eb) Das stimmt, das ist mir gar nicht bewußt gewesen, aber das hat auch der Anwalt nie erwähnt. Ich mußte ihn 6 Wochen beim Waschen helfen, beim Anziehen, beim Essen und ich mußte ihn zu den Ärzten und Therapien fahren.
03
Ich höre Dich direkt sagen: "Ja... Wahnsinn! Irre! Aber wie kommt man da nur dran?"

Das ist alles machbar. Nur: Schritt für Schritt. Offensichtlich ist es so, dass Euch bis jetzt völlig unklar ist, was es alles gibt und was für Euch getan werden kann. Also muss sich erst einmal ein ganz grobes Raster schaffen, dass einen ganz, ganz groben Überblick gibt, was es da so gibt. Ich kann Dir nicht alles auf einmal erzählen, sonst könnte ich Dir gleich ein dickes Buch schicken. Und es ist zu viel auf einmal, da kommst Du nicht durch. Also müssen wir uns Stück für Stück voran arbeiten.
03 "Ja... Wahnsinn, das ist wirklich irre." Vor allem weil der Anwalt da auch nie etwas erwähnte. Er sagte halt, Geld fürs Motorrad, Schmerzensgeld, und dann Verdienstausfall und die Zuzahlungskosten sowie Kilometer. Ich bin daher jetzt auch etwas verunsichert...
04
Wie geht das? Zu aller erst einmal damit, dass Du nicht aufgibst, denn man auch nicht, dass Du immer fleißig Dich im Forum betätigst, meldest, was los ist, was sich tut, wo es klemmt, wo Deine Nöte sind. nur, wenn wir regelmäßig von Euch etwas hören, können wir auch helfen.
04
Ich werde mein bestes geben.
05
Wir haben hier im Forum viele Leute, die bestens Bescheid wissen und Euch mit Sicherheit viel schreiben werden. Leute, die selbst anhand ihrer eigenen Unfälle sich gründliche Kenntnisse erarbeitet haben, andere Leute, die im Unfallwesen berufliche Kenntnisse haben, medizinische, juristische. Ein dreifach Hoch auf das Forum!
05 Ja ein Hoch auf das Forum - ich bin gerade so sprachlos und aber auch ängstlich. Aufgrund meiner Erkrankung ob ich das wirklich alles so stemmen kann.
06
gibt es bei Euch eine private Unfallversicherung? Oder im Auto eine Insassenschutzversicherung? Dann müsste man jetzt allmählich auf die Fristen aufpassen, es gibt eine, die im kürzesten Fall 15 Monate nach dem Unfall endet. Das dürfte jetzt nicht mehr weit sein, bitte schaue danach. Oft gibt es solche private Unfallversicherungen als Anhängsel zu anderen Versicherungen. Ich habe das einmal sogar als Anhängsel an einem Bausparvertrag gefunden.
06 Es gibt eine private Unfallversicherung und da haben wir Glück, denn unser Vesicherungsmakler hat mir da gleich geholfen und das läuft alles.
Vielen vielen DANK schon mal!!!
 
Liebe Tine1972,

01
nur die Ruhe. In der Sekunde brennt ja nichts an. Eine Weile lang läuft das Krankengeld noch, also haben wir genüsslich Zeit, dass man Dich und Deinen Mann sozusagen an der Hand nimmt und ein wenig herumgeführt in der seltsamen Welt des Personenschadens.

Zwar haben wir noch nicht sehr viele Informationen, aber so, wie es aussieht, bietet dieser Unfall viel Arbeit, aber - soweit man das jetzt sehen kann – ist das schon beherrschbar. Dein Mann wird vielleicht folgendes Beispiel gut verstehen können:

Das Leben wieder auf Füße zu stellen, das ist nicht zu vergleichen mit einer kleinen Spritztour mit dem Motorrad – das ist eher einen Fahrt mit einem Unimog (= kleiner, sehr stämmiger, kurzer Gelände-Lastwagen, ein Hochleistungsgerät) durch schweres, felsiges Gelände. Für einen, der die Kunst des Fahrens im Gelände beherrscht, eine Sache, die er sich zutraut.

Das wird nicht einfach, und manchmal muss man aussteigen, um den Weg zu Fuß zu erkunden, aber: wer viele 100 Stunden Erfahrung mit „Unimog im Gelände“ hat, der sagt: "Na ja, das bringen wir schon zuusammen".

Ein Mann wird es sicherlich genauso sehen: nicht jede Schraube geht sofort auf. Es gibt so richtig alte, zusammengerostete Muttern, die sich schief und krumm lachen, wenn jemand an die Mutter herangehen, obwohl ihm die verschiedenen fachlichen Kenntnisse, Tipps und Tricks noch abgehen.
Der Lehrling versucht, sie mit dem Ringsschlüssel auf zu bekommen. Hat der Lehrling dann aus der Mutter eine "Rundse" gemacht, schaut er hilflos. Aber damit ist die Welt ja nicht zu Ende. gründlich eingearbeitete Fachleute legen jetzt erst richtig los: Ein flankengetriebener Schlüssel könnte helfen, Kriechöl auch, und auch gerade Kriechöl die Chance haben sollte, über Nacht einzuwirken. Was? Das Ding will immer noch nicht aufgehen? Schauen wir einmal, ob es mit der rauschenden Gasflamme des Schweißbrenners geht....

Mit einem Wort: es kann nicht immer alles gleich fertig sein, und es kann nicht immer alles einfach funktionieren. Tut es auch nicht. Das ist aber kein Grund, zu verzweifeln, dann muss es halt eben anders gehen, "wir werden ihm schon geben, und wenn ihm quiekt!"

Ruhe finden, Tritt fassen, zuversichtlich bleiben.das ist jetzt am Anfang wichtig.


02
Die Ratschläge der anderen Teilnehmer sind aus meiner Sicht durchaus sehr berechtigt. Wir werden sie aufgreifen, wenn ihr Euch wohler fühlt, weil ihr Euch nicht mehr im Urwald seht, sondern Struktur erlebt und eine Vorstellung bekommt, was es da alles gibt, auf was man aufpassen muss, und wie man das macht, kurz: Sobald ihr Euch ein wenig sicherer auf diesem Gebiet bewegt.

03
Du sagst, dass Du nicht so viel auf einmal verarbeiten kannst. Das glaube ich Dir.

Wundere Dich nicht: Wer zum 1. Mal auf dem Pferd sitzt, hat von einer Viertelstunde im Sattel einen Muskelkater. Es braucht eben Zeit, bis man einen ganzen Tagesritt ohne Muskelkater machen kann. ddas ist mit anstrengender Kopfarbeit genau das gleiche. Da bist Du auch nicht allein, und auch nicht die erste, der das passiert.


ISLÄNDER
 
Mal so nebenbei angemerkt, habt ihr schon einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt? Offensichtlich leidet ihr beide leider unter funktionalen Einschränkungen. Der Antrag kann in der Regel über die Homepage der Krankenkasse gezogen werden oder einfach anrufen und zu schicken lassen. Pflegegeld wird immer dann gezahlt wenn funktionelle und/oder men,tale Einschränkungen vorliegen die länger als 6 Monate bestehen. Also z.B. Hilfe beim An- und Ausziehen, beiden Toilettengängen und der Körperpflege. Auch die Unterstützung bei der Tagesstruktur zählen dazu......
Leistungen werden aber nur auf Abtrag erbracht und zwar ab dem 1. des Monats in dem der Antrag eingehet. Möglicherweise kannst du auch für dich selbst einen Antrag stellen.
 
Mal so nebenbei angemerkt, habt ihr schon einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt? Offensichtlich leidet ihr beide leider unter funktionalen Einschränkungen. Der Antrag kann in der Regel über die Homepage der Krankenkasse gezogen werden oder einfach anrufen und zu schicken lassen. Pflegegeld wird immer dann gezahlt wenn funktionelle und/oder men,tale Einschränkungen vorliegen die länger als 6 Monate bestehen. Also z.B. Hilfe beim An- und Ausziehen, beiden Toilettengängen und der Körperpflege. Auch die Unterstützung bei der Tagesstruktur zählen dazu......
Leistungen werden aber nur auf Abtrag erbracht und zwar ab dem 1. des Monats in dem der Antrag eingehet. Möglicherweise kannst du auch für dich selbst einen Antrag stellen.
Danke für die Info. Aber mittlerweile braucht mein Mann hierbei keine Hilfe mehr. Er kann fast alles wieder selber machen. Die Bewegungseinschränkung ist ja sozusagen eine Behinderung und damit muss er lernen umzugehen.
Pflegegeld steht mir nicht zu.
Aber danke!!!
 
@Isländer
Ja es brennt noch nicht, aber ich will halt einfach nichts übersehen.
Zugegeben etwas verunsichert bin ich jetzt schon, ob der Anwalt wirklich das beste macht...
Aber noch mal zu der Geschichte meines Mannes, ich versuch es kurz zu fassen, was schwierig werden dürfte.
Am 26.8.23 fuhr mein Mann mit seiner 42er Harley Flathead auf der Vorfahrtsstraße durch ein Dorf. Ein Traktor, mit heruntergelassener Schaufel nahm ihm die Vorfahrt. Mein Mann schlug angeblich in der Schaufel ein und rutschte dann irgendwie unter den Traktor.
Mit dem Rettungshubschrauber wurde er in die Uniklinik Augsburg gebracht wobei folgende Diagnosen gestellt wurden:
SHT Grad 1 - Mittelgesichtsfrakturen links (Orbitaboden, Sinus maxillaris und Hämatosinus), Os zygomaticum - Nasenbeinfraktur - Bennetfraktur des MHK 1 rechts - Radiusfraktur rechts - geringgradige Lungenkontusion im rechten Oberlappen - Stich-/Risswunde links ventraler Unterschenkel.
Erinnerungslücke im Sinne einer retrograden Amnesie - Tiefe Risswunde im Bereich des linken Augenlides - Monokelhämatom links. Deutliche Schwellung und Druckschmerz im linken Oberarm - Diskreter Thoraxkompressionsschmerz - Beide Beine oberflächliche Schürfwunden, deutliche Schwellung im rechten Oberschenkel - und bei der Stichwunde war es eine Fasziendurchtrennung.
Nach 24 Stunden wurde er aus der Klinik "entlassen" - ich weigerte mich ihn mitzunehmen, aber sie sagten es sei kein Bett frei und sie würden ihn dann mit dem Taxi heimschicken. Am darauffolgenden Morgen musste ich den Rettungsdienst rufen, da er sich mehrmals erbrach. Der Rettungsdienst untersuchte ihn und meinte es sei sehr mutig gewesen ihn zu entlassen und nahm ihn aber nicht mit, weil anderer Landkreis und er wäre in ein anderes Klinikum gekommen. Sollte er wieder erbrechen erneut Rettungsdienst rufen oder selbst ins Uniklinikum fahren. Zum Glück ging alles gut.
An den darauffolgenden 4 Tagen mussten wir aber jeden Tag 1 Stunde ins Uniklinkum fahren für alle OP Vorbereitungen und so weiter und so fort. Er sackte mir oft im Rollstuhl weg - wegen Müdigkeit und Schmerzen. Zur OP blieb er 1 Nacht an der Hand und 2 Nächte bei der Gesichtsop.
Bei den Kontrollen und beim Hausarzt erwähnte er immer wieder dass er Schmerzen im Gesäß hat, sowie am rechten Knie und am linken Handgelenk. Es hieß immer nur Prellungen. Nach 5 Wochen machte ich aber bei einem Orthopäden einen Termin, der dann MRT forderte und bis das dann aber stattfand war es dann schon Mitte oder Ende Oktober als wir erfuhren, dass am linken Handgelenk ebenfalls eine distale Radiusfraktur mit Gelenkflächenbeteiligung und am Knie Impressionsfraktur - 4gradiger Knorpeldefekt mit Ödem - Distorsion vorderes Kreuzband - Degeneration des Außenmeniskushorns und kleine degenrative Läsion des Innenmeniskushinterhorns. Ödem an der Quadizepssehne - Kniegelenkerguss mit gelappter Bakerzyste. Es konnte aber nichts mehr gemacht werden, da die Brüche zum Glück gut verheilten. Am Knie bekam er Physio und es ist soweit gut, allerdings kann er sich nicht richtig hinknien oder gar in die Hocke gehen.
Am 13.11 wurde dann an der rechten Hand im Uniklinikum die Diagnose V. a. CRPS gestellt. Es erfolte eine Cortison-Stoß Therapie über 4 Wochen, wobei es dann besser wurde und seither nicht mehr ausbrach. Lediglich immer wieder Schmerzen und ab und an Schwellungen wofür er einen Kompressionshandschuh erhalten hat, den er dann tragen muss oder eben eine Schiene, je nachdem was gerade mehr überwiegt.
Zwischenzeitlich litt er auch unter Lagerschwindel, der aber mit Übungen dann verging.
Wo er allerdings bis heute Probleme hat ist das Sitzen. Es wurde aber bisher nichts gefunden. Das MRT der LWS zeigte nur eine flache Bandscheibenprotrusion L5/S1, das soll angeblich nichts ausmachen.
Im Februar war er dann auf Reha, wobei aber überwiegend nur das Knie behandelt wurde und festgestellt wurde, dass mein Mann unter einer mittelschweren Depression leidet und dringend psychologische Hilfe benötigt. Im Mai konnte er dann zum ersten mal zur Psychologin, diese erwähnte dann eben auch, dass er sich auch noch neurologisch wo vorstellen sollte. Die neue Hausärztin befürwortete das dann auch und im August hat er dann dort einen Termin. Neue Hausärztin deshalb, weil die andere in der Gemeinschaftspraxis aufhörte und weit weg zog.
Aktuell finden die letzten Ergotherapiestunden statt, da es keine Besserung mehr gibt und da er jetzt erst mal als austherapiert gilt und erst in 6 Monaten wieder ein Rezept erhalten kann. Physio sind es jetzt auch die letzten Stunden. Daher kommen wir auch jetzt nach fast einem Jahr erstmals ein wenig zur Ruhe, denn seit Oktober hatte er täglich entweder Ergo - Physio - T-Rena - Psyche oder Arzttermine und dazu immer die weiten Fahrten.
Ich hoffe Euch damit einen halbwegs guten Einblick geschaffen zu haben.
 
Hallo Tine,

um erstmal in die Maßnahmen zu kommen solltet ihr einen sogn. "Antrag auf Gleichstellung" stellen, damit Dein Mann dann mit einem Schwerbehinderten "gleichgestellt" ist und alle Maßnahmen ausschöpfen kann.
Der Antrag auf Schwerbehinderung läuft, aber er wird keine 50 GdB bekommen, ab denen dann der Schwerbehinderten Ausweis gilt
Gerne beantworte ich die Vorgehensweise und Tipps.

Auch der Hinweis zum betrb. BEM fehlt mir. Du schreibst, Dein Mann ist kein "Lerner" - aber ggf. kann er im Autohaus eine Funktion als Lagerleiter, Einkauf Ersatzteilmanagement etc. übernehmen, soweit diverse Positionen vakant sind.

Wurde dieses und wird dieses Überprüft? Auch sollte er sich so gut auskennen, dass er administrativ auch die Prozesse, Beschaffung Ersatzteile und Terminkoordination Werkstatt planen können.
Da gibt es leider nicht viel zu prüfen, denn es war ein 3 Mann Betrieb. Da macht jeder alles, bzw. Chef ist im Büro und macht alles und die beiden anderen schrauben.
Hier ergeben sich doch vielfältige Ansätze!

Auch ein kleiner Hinweis am Rande; Ich kenne einen KFZ Mechatroniker, welcher nach einem Unfall - Oberarm-Amputiert seinen KFZ-Meister gemacht hat!!!

RESPEKT; aber es ist Tatsache!!! Die "Arm-Prothese" hat ihn behindert, aber nicht seinen Geist. Er hat sogar sein Unfallfahrzeug später noch einarmig / einhändig repariert und dann seinen Meister gemacht!!!! Ich kenne ihn persönlich! Keine erfundene Geschichte! Ich war auch baff und irritiert nach dem Unfall und bin einfach nur unsäglich stolz und begeistert von diesem Mann!!!
Absoluter Respekt!!! Ich denke, das Problem ist einfach auch, dass sein Chef zwar traurig ist, dass er als Arbeiter fehlt, aber Unterstüzung in Sachen Meister oder so Fehlanzeige. In den anderen Betrieben bei uns in der Gegend ist es meist so, dass sie keinen mehr nehmen der Ü50 ist. Soll jetzt keine Ausrede sein, aber die Motivation fehlt dahingehend. Vielleicht liegt es aber auch aktuell einfach auch an der Depression.
 
Hallo Tine1972,

genau für diese Behinderungen gibt es vom Versorgungsamt einen GdB und einen Pflegegrad - eben, weil dein Mann nicht mehr alles kann wie vorher. Dein Mann bekommt wahrscheinlich einen Pflegrad, weil er beide Hände nicht mehr (voll) einsetzen kann. Und dann erhält er Pflegegeld. Dafür könnt ihr auch Tätigkeiten bezahlen, die dein Mann jetzt nicht mehr machen kann, z.B. Gartenarbeit.

Das ist nicht Sinn der Sache, dass dein Nachbar und du für den Rest eures Lebens die Arbeit übernehmen, die dein Mann nicht mehr machen kann. Gerade dafür gibt es diese Hilfen.

Woher weißt du, ob ihm/dir kein Pflegrad zusteht? Wurde das bereits abgelehnt?

Das sind alles wertvolle Tipps, denen ihr nachgehen solltet, denn mit der Zeit handelt es sich um viel Geld.

Das Geld generell kann schnell knapp werden, falls dein Mann ausgesteuert wird, keine/nicht sofort adäquate Stelle/Umschulung findet und ihr von Bürgergeld oder Grundsicherung leben müsst oder irgendwann für die benötigten Hilfen jemanden bezahlen müsst (z.B. einen Gärtner). Bis die Versicherung bezahlt, kann - aber muss nicht - viel Zeit verstreichen.

Diese Tipps erhältst du nicht ohne Grund! Es sind schon viele durch einen unverschuldeten Unfall in finanzielle Not geraten, zusätzlich zu den Unfallverletzungen.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Liebe Tine1972!

Eins nach dem anderen. Ich fange an bei Ziffer 06. Weil es da am ehesten pressieren könnte.

01
Da geht es um die sogenannte private Unfallversicherung (kurz: PUV). oft hat man eine Insassenschutzversicherung bei der Auto Versicherung mit dabei. Auch das ist eine PUV.

02
Das, was jetzt kommt, gilt nur für die PUV. Für alle anderen Versicherungen gilt es nicht.

(a)
Private Unfallversicherung besteht aus 2 Teilen:

Das eine ist der Versicherungsschein.

Das andere sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, bei Euch: die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen, häufig auch abgekürzt "AUB".

Das ist das sogenannte Kleingedruckte. Meistens ist es ein dünnes Heft, DIN A4, mit winziger Schrift, möglichst nur dunkelgrau auf hellgraues Papier gedruckt, damit man es möglichst nicht lesen kann.

(b)
Jetzt holst Du Dir erst einmal dieses Kleingedruckte her und dann eine Lupe.

Jede Versicherung hat ihr eigenes „Kleingedrucktes“, deshalb sind nicht alle AUBs gleich. Aber es ist typisch, dass sie doch recht ähnlich sind.

Aus diesem Kleingedruckten müssen wir etwas wissen.
Keine Sorge! Das beißt nicht!

(c)
So gehst Du vor:

Das Kleingedruckte hat Nummern. Wir brauchen jetzt erst einmal die Ziffern 2. Da steht etwas von der Invaliditätsleistung. Der Text in diesem Kapitel ist wiederum unterteilt, und ziemlich weit oben müsstest Du finden:

"2.1.1 Voraussetzungen der Leistung:"

Wenn Du das hast, bist Du schon in der richtigen Richtung unterwegs.
Auch dieser Bereich 2.1.1 ist wieder aufgeteilt, wir suchen die Unterabteilung:

2.1.1.1

In diesem Bereich steht irgendetwas von "3 Jahren", das ist jetzt nicht so wichtig, und so ziemlich gegen Ende des Bereiches 2.1.1.1 steht von den Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung vermutlich folgendes da:

Voraussetzung ist u.a.:

"Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht."

(d)
Jetzt schaust Du noch einmal genau hin.


Steht dort wirklich etwas von "15 Monaten“? Es kommt nämlich nicht selten vor, dass etwas anderes da steht zum Beispiel habe ich schon gelesen: "18 Monate“, „21 Monate“ und „24 Monate“.

Das macht jede Versicherung anders. So kann es sein, dass Ihr mehrere verschiedene private Unfallversicherungen hat, und für jede gilt eine andere Invaliditätsfrist. So heißt das Ding nämlich.

(e)
jetzt haben wir es gleich. Ich möchte jetzt wissen:

Was steht denn in den Versicherungsbedingungen drin, die Du hast? Wie viel Monate haben die dort vorgesehen?

(f)
Was machst Du, wenn Du das nicht findest?

(fa)
Dann könnte es sein, dass Du einen ganz alten Versicherungsvertrag hast, in dem noch eine ganz andere Einteilung vorkommt. Er ist nach Paragrafen aufgeteilt, dort kommt also das Zeichen "§" noch vor. Wenn Du so einen Fall vor Dir liegen hast, sage es. Dann zeige ich Dir, wo das entsprechende in diesen Versicherungsbedingungen steht.

(fb)
Wenn Du einfach nicht findest, was Du brauchst: Dann hilft vielleicht ein Trick. Als der Versicherungsmakler den Unfall gemeldet hat, dauerte es nicht lange, und es kam Post von der Versicherung. Vielleicht hast Du diese Post noch. Bitte Sie nach, gab es dort Formulare zum Ausfüllen? Es ist sehr wahrscheinlich, dass in diesen Formularen die besagte „Invaliditätsfrist“ ebenfalls vorkommt.

Vielleicht bist Du dort fündig. Wenn Du es gefunden hast, dann würde mich der ganze Satz interessieren. Er beginnt häufig so oder so ähnlich:

„Lassen Sie das Formular durch ihren behandelnden Facharzt ausfüllen....."

Wie lautet der Satz bei Dir ganz genau?

(fc)
Und wenn auch das nicht funktioniert: Dann meldest Du Dich wieder. Und – Geduld. Es kann nicht immer alles gleich funktionieren. Du brauchst nicht von Dir erwarten, dass Du mit einem Tempo, mit "geeichtem Adlerauge" sofort siehst, was wir hier im Forum lange Jahre gelernt haben teilweise studiert haben, teilweise seit Jahrzehnten beruflich ausüben.


03
Etwas Vorfreude: Die Leistungen, die von einer PUV kommen, muss man sich nicht auf den Schadensersatz anrechnen lassen, den man von der gegnerischen Krafthaftpflichtversicherung bekommt. Das ist nämlich ein Fall sogenannter privater Vorsorge, und für die gilt:

„Niemand hat Euch geholfen, die Versicherungsprämien zu bezahlen, also braucht Euch auch niemand zu helfen, die Versicherungsleistungen zu kassieren!"

04
Für die Sozialversicherungsträger, also: Leistungen von Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegeversicherung gilt etwas anderes.


05
In Kürze mehr. Denn Du hattest ja noch mehr Fragen. Aber eines kann ich schon einmal vorab sagen: Du hast „Panik“ gesagt, wie das Thema mit den Steuern auftauchte. Das Thema wird noch lange nicht auftauchen. Das dauert noch ein bisschen.

Aber: auch das gehört zu den lösbaren Problemen!

ISLÄNDER











auch die häufig bei der Autoversicherung mit eingeschlossenen So etwas gibt es
 
Liebe Tine1972,

hinsichtlich der Hände wäre jetzt interessant, welche typischen Alltagstätigkeiten beeinträchtigt sind, bei welcher Belastung. Die Beweglichkeit der Gelenke in allen Ehren, aber damit ist noch nicht geklärt, was alles getan werden kann. Denn die Beweglichkeit der Gelenke wird festgestellt im Leerlauf, ohne Belastung. Was würdest Du sagen zu einem Mechaniker, der prüfen soll, ob ein Motorrasenmäher richtig funktioniert, und der dann folgendes macht: er startet den Rasenmäher, das funktioniert auch, ergibt ein bisschen Gas, das geht auch, dann lässt er ihn ein wenig im Leerlauf vor sich hin laufen, macht ihn dann aus und strahlt Dich an: Ist doch alles in Ordnung!?

Da würdest Du Dich wundern. Wie testet man einen Rasenmäher? Nun, zuallererst, indem man im Rasen mäht. Das Muster können, dazu ist er da. Mit dem „Test“, den der glücklicherweise erfundenen Mechaniker „durchgeführt“ hat, kann man ja noch nicht einmal feststellen, ob unten überhaupt ein Messerbalken dran ist. Da kann ich Dir aber verbindlich sagen, wenn der fehlt, dann wird das nix mit dem Rasenmähen.
Es kann gut sein, dass es viele Belastungen gibt, die Dein Mann noch kurzzeitig kann. Ich will jetzt nichts einreden, aber es gibt sehr viel mehr als die reine Gelenksbeweglichkeit im Leerlauf, die zu beachten wäre. Zum Beispiel vielleicht (ich weiß es ja nicht): einen vollen Bierkasten anheben. Aber er könne nicht mehr 25 m weit tragen. Weil das so wehtut, dass man freiwillig auf das Bier verzichtet. Also hält Dein Mann (wenn es so ist wie in dem Beispiel) einen mittleren Zug von 16 kg nur weniger als 30 Sekunden aus. Dann nutzt die ganze Beweglichkeit in den Handgelenken reichlich wenig, wenn man nicht mehr recht anheben kann. Ist es denn auf zumutbare Art und Weise überhaupt noch möglich, dass Dein Mann ein Rad mit dem Radkreuz ein Rad demontiert, dass Rad abhebt, dann wieder an den Radflansch montiert? Bin ich ein wenig gespannt, wie das alles gehen soll.

5000 € Schmerzensgeld, das würde (jetzt einmal eine ganz grobe Daumenpeilung) für eine lästige Verletzung langen, die aber im wesentlichen nach 3-6 Monaten so weit ausgeheilt ist, dass nur noch unbedeutende Reste übrig sind. Das ist jetzt ein Erfahrungswert, den ich aus einer dicken Schmerzensgeldtabelle mal schnell über den Daumen gepeilt habe. Erscheint ein Mann aber eine andere Qualitätsstufe erlitten zu haben.


ISLÄNDER
 
Hallo Tine1972,

genau für diese Behinderungen gibt es vom Versorgungsamt einen GdB und einen Pflegegrad - eben, weil dein Mann nicht mehr alles kann wie vorher. Dein Mann bekommt wahrscheinlich einen Pflegrad, weil er beide Hände nicht mehr (voll) einsetzen kann. Und dann erhält er Pflegegeld. Dafür könnt ihr auch Tätigkeiten bezahlen, die dein Mann jetzt nicht mehr machen kann, z.B. Gartenarbeit.

Das ist nicht Sinn der Sache, dass dein Nachbar und du für den Rest eures Lebens die Arbeit übernehmen, die dein Mann nicht mehr machen kann. Gerade dafür gibt es diese Hilfen.

Woher weißt du, ob ihm/dir kein Pflegrad zusteht? Wurde das bereits abgelehnt?

Das sind alles wertvolle Tipps, denen ihr nachgehen solltet, denn mit der Zeit handelt es sich um viel Geld.

Das Geld generell kann schnell knapp werden, falls dein Mann ausgesteuert wird, keine/nicht sofort adäquate Stelle/Umschulung findet und ihr von Bürgergeld oder Grundsicherung leben müsst oder irgendwann für die benötigten Hilfen jemanden bezahlen müsst (z.B. einen Gärtner). Bis die Versicherung bezahlt, kann - aber muss nicht - viel Zeit verstreichen.

Diese Tipps erhältst du nicht ohne Grund! Es sind schon viele durch einen unverschuldeten Unfall in finanzielle Not geraten, zusätzlich zu den Unfallverletzungen.

Viele Grüße

Rudinchen
Danke Rudinchen ich werde mich da noch mal kundig machen.
 
Liebe Tine1972!

Eins nach dem anderen. Ich fange an bei Ziffer 06. Weil es da am ehesten pressieren könnte.

01
Da geht es um die sogenannte private Unfallversicherung (kurz: PUV). oft hat man eine Insassenschutzversicherung bei der Auto Versicherung mit dabei. Auch das ist eine PUV.

02
Das, was jetzt kommt, gilt nur für die PUV. Für alle anderen Versicherungen gilt es nicht.

(a)
Private Unfallversicherung besteht aus 2 Teilen:

Das eine ist der Versicherungsschein.

Das andere sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, bei Euch: die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen, häufig auch abgekürzt "AUB".

Das ist das sogenannte Kleingedruckte. Meistens ist es ein dünnes Heft, DIN A4, mit winziger Schrift, möglichst nur dunkelgrau auf hellgraues Papier gedruckt, damit man es möglichst nicht lesen kann.

(b)
Jetzt holst Du Dir erst einmal dieses Kleingedruckte her und dann eine Lupe.

Jede Versicherung hat ihr eigenes „Kleingedrucktes“, deshalb sind nicht alle AUBs gleich. Aber es ist typisch, dass sie doch recht ähnlich sind.

Aus diesem Kleingedruckten müssen wir etwas wissen.
Keine Sorge! Das beißt nicht!

(c)
So gehst Du vor:

Das Kleingedruckte hat Nummern. Wir brauchen jetzt erst einmal die Ziffern 2. Da steht etwas von der Invaliditätsleistung. Der Text in diesem Kapitel ist wiederum unterteilt, und ziemlich weit oben müsstest Du finden:

"2.1.1 Voraussetzungen der Leistung:"

Wenn Du das hast, bist Du schon in der richtigen Richtung unterwegs.
Auch dieser Bereich 2.1.1 ist wieder aufgeteilt, wir suchen die Unterabteilung:

2.1.1.1

In diesem Bereich steht irgendetwas von "3 Jahren", das ist jetzt nicht so wichtig, und so ziemlich gegen Ende des Bereiches 2.1.1.1 steht von den Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung vermutlich folgendes da:

Voraussetzung ist u.a.:

"Die Invalidität ist innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht."

(d)
Jetzt schaust Du noch einmal genau hin.


Steht dort wirklich etwas von "15 Monaten“? Es kommt nämlich nicht selten vor, dass etwas anderes da steht zum Beispiel habe ich schon gelesen: "18 Monate“, „21 Monate“ und „24 Monate“.

Das macht jede Versicherung anders. So kann es sein, dass Ihr mehrere verschiedene private Unfallversicherungen hat, und für jede gilt eine andere Invaliditätsfrist. So heißt das Ding nämlich.

(e)
jetzt haben wir es gleich. Ich möchte jetzt wissen:

Was steht denn in den Versicherungsbedingungen drin, die Du hast? Wie viel Monate haben die dort vorgesehen?

(f)
Was machst Du, wenn Du das nicht findest?

(fa)
Dann könnte es sein, dass Du einen ganz alten Versicherungsvertrag hast, in dem noch eine ganz andere Einteilung vorkommt. Er ist nach Paragrafen aufgeteilt, dort kommt also das Zeichen "§" noch vor. Wenn Du so einen Fall vor Dir liegen hast, sage es. Dann zeige ich Dir, wo das entsprechende in diesen Versicherungsbedingungen steht.

(fb)
Wenn Du einfach nicht findest, was Du brauchst: Dann hilft vielleicht ein Trick. Als der Versicherungsmakler den Unfall gemeldet hat, dauerte es nicht lange, und es kam Post von der Versicherung. Vielleicht hast Du diese Post noch. Bitte Sie nach, gab es dort Formulare zum Ausfüllen? Es ist sehr wahrscheinlich, dass in diesen Formularen die besagte „Invaliditätsfrist“ ebenfalls vorkommt.

Vielleicht bist Du dort fündig. Wenn Du es gefunden hast, dann würde mich der ganze Satz interessieren. Er beginnt häufig so oder so ähnlich:

„Lassen Sie das Formular durch ihren behandelnden Facharzt ausfüllen....."

Wie lautet der Satz bei Dir ganz genau?

(fc)
Und wenn auch das nicht funktioniert: Dann meldest Du Dich wieder. Und – Geduld. Es kann nicht immer alles gleich funktionieren. Du brauchst nicht von Dir erwarten, dass Du mit einem Tempo, mit "geeichtem Adlerauge" sofort siehst, was wir hier im Forum lange Jahre gelernt haben teilweise studiert haben, teilweise seit Jahrzehnten beruflich ausüben.


03
Etwas Vorfreude: Die Leistungen, die von einer PUV kommen, muss man sich nicht auf den Schadensersatz anrechnen lassen, den man von der gegnerischen Krafthaftpflichtversicherung bekommt. Das ist nämlich ein Fall sogenannter privater Vorsorge, und für die gilt:

„Niemand hat Euch geholfen, die Versicherungsprämien zu bezahlen, also braucht Euch auch niemand zu helfen, die Versicherungsleistungen zu kassieren!"

04
Für die Sozialversicherungsträger, also: Leistungen von Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegeversicherung gilt etwas anderes.


05
In Kürze mehr. Denn Du hattest ja noch mehr Fragen. Aber eines kann ich schon einmal vorab sagen: Du hast „Panik“ gesagt, wie das Thema mit den Steuern auftauchte. Das Thema wird noch lange nicht auftauchen. Das dauert noch ein bisschen.

Aber: auch das gehört zu den lösbaren Problemen!

ISLÄNDER











auch die häufig bei der Autoversicherung mit eingeschlossenen So etwas gibt es
Hallo Isländer,
ich habe es wohl vergessen zu erwähnen.
Unser Versicherungsmakler hat mich darauf hingewiesen und da müßte eigentlich alles laufen. Aber ich frag nochmal nach.
Die Invalidität ist innerhalb von 14 Monaten nach dem Unfall eingetreten und innerhalb von 16 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht.
Diese Fristen sind es bei uns.
Ich habe alles erforderliche hingeschickt, dann kam ein Fragebogen, den der Arzt ausfüllen mußte, diesen hab ich dann wieder zurückgeschickt und die Versicherung sagte, sie werden sich dann an den Arzt wenden, ich müsse nichts mehr tun.
 
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