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Unverschuldeter Verkehrsunfall - Berufsunfähig - was nun???

Tine1972

Mitglied
Hallo,
mein Mann hatte vor einem Jahr einen schweren unverschuldeten Verkehrsunfall (Schuldfrage ist zu 100% geklärt).
Er erlitt dabei ein Schädelhirntrauma - Nasenbeinbruch - mehrfacher Jochbeinbruch - Lungenprellung - Benettfraktur rechts - Radiusfraktur rechts - Radiusfraktur links (dieser Bruch wurde aber erst nach 2 Monaten festgestell) - Stich- und Risswunde ventraler Unterschenkel links - Impressionsfraktur rechtes Knie (auch dieser wurde erst nach 2 Monaten festgestellt sowie Arthrose Grad 4.
Nach 2 Op´s und langem Warten kam mein Mann im Februar auf Reha, dabei wurde er als berufsunfähig entlassen (nur für seinen Job als KFZ Mechaniker).
Die beiden Radiusfrakturen führten dazu dass seine Handgelenke nur noch eingeschränkt beweglich sind.
Er ist vorläufig weiter krank geschrieben, da im Oktober und Januar noch mal OP´s stattfinden, aber im Februar wird er ausgesteuert, wie geht es dann weiter?
Zu guter letzt verfiel mein Mann jetzt in eine mittelschwere Depression gefallen - wo er aber nun in Behandlung ist.
Nun geht es aber langsam darum, wie es dann alles weitergehen soll.
Wie gesagt, im Februar wird er ausgesteuert.
Eine Umschulung kann er sich nicht vorstellen, denn Schule war schon immer Horror für ihn und zudem ist er absolut niemand der sich vorstellen kann einen Bürojob zu machen oder in der Schulbank zu sitzen. Er ist ein Macher, er war 35 Jahre im gleichen Betrieb und wollte dort auch bis zum Schluß bleiben.
Zu was kann ihn die gegnerische Haftpflichtversicherung verpflichten?
Was wäre, wenn mein Mann nur noch eine Teilzeitstelle findet?
Wann muss die gegnerische Versicherung mal wieder was zahlen? Bisher zahlten sie nur das Fahrzeug und 5000 €. Wir haben einen Anwalt, aber der sagt, es wird alles dauern, bis die wieder mal was zahlen...
Ich bin langsam am Ende meiner Zuversicht.
 
Privater Unfall oder Wegeunfall? Schon GdB beantragt? Welche funktionellen Einschränkungen liegen aktuell vor? Wie wäre es denn mit einem Meisterlehrgang sofern die PUV zahlt?
 
Es war ein privater Unfall.
GdB wurde beantragt, ist aber noch in Bearbeitung.
Für einen Meister fühlt er sich überfordert, insbesondere weil es immer mehr Elektronik ist. Er ist auch schon ü50.
Und wie gesagt als kfz mechaniker kann er nicht mehr arbeiten, die Handgelenke sind stark eingeschränkt.
 
Liebe @Tine1972 ,
die Deutsche Rentenversicherung kann testen, wie leistungsfähig Dein Mann noch ist. Dafür arbeitet sie mit entsprechenden Einrichtungen z.B. den Berufsförderungswerken zusammen. Es gilt immer der Grundsatz "Reha vor Rente".

Es gibt auch Vorbereitungskurse auf Umschulungen und Weiterbildungen mit dem Ziel, das Lernen wieder zu lernen.

Dort weiß man , mit den Einschränkungen umzugehen und führt die Teilnehmer mit verschiedenen Übungen wieder an die Lernarbeit heran. Eine Einrichtung wären die Berufsförderungswerke.

Berufe im Büro sind heute auch sehr anspruchsvoll, das Problem sehe ich eher bei den Folgen des Schädel-Hirn-Traumas.

Er ist vorläufig weiter krank geschrieben, da im Oktober und Januar noch mal OP´s stattfinden, aber im Februar wird er ausgesteuert, wie geht es dann weiter

Bevor er ausgesteuert wird, muss er bei der Bundesagentur für Arbeit Nahtlosigkeitsgeld beantragen, dies hat eine andere gesetzliche Grundlage wie das ALG 1.

LG KS1973
 
Grüß Dich, Tine1972,

Wir begrüßen Dich und freuen uns, dass Du zu uns gefunden hast. Obwohl er im Augenblick nicht danach ist:

Zuversicht ist wichtig. Mal mit enem Satz gesagt: Bei Deinem Mann, da geht viel.

01
Zunächst mal wird es langsam Zeit, dass man einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente stellt. Ich würde das etwa 6 Monate vor Ende des Krankengeldes tun.

Wer dafür zuständig ist? Nun, hat ein Mann schon einmal von der Deutschen Rentenversicherung (entweder DRV Bund oder DRV in Deinem Bundesland) schon einmal Post bekommen? Kann schon länger her sein.
Da hast Du die Versicherungsnummer, und dann geht es relativ einfach. Es genügt ein Brief an diese Stelle, in dem Dein Mann mitteilt, dass er Rente wegen Erwerbsunfähigkeit haben will. Das nennt man „formlosen Rentenantrag“.

Als nächstes kommt dann ein ganzer Berg an Formularen, der Dich aber nicht erschreckt, und zwar deshalb nicht: Du rufst in Deiner Heimatgemeinde an und fragst nach dem sogenannten "Rentenältesten", der ist zuständig, Euch beim Ausfüllen der Formulare zu helfen. Siehst Du! Haben wir schon einmal eine Erleichterung.

02
Auf was alles hat Dein Mann Anspruch?

(a)
Zunächst einmal Schmerzensgeld. 5000,00 € sind schon längst nicht mehr angemessen, nachdem, was Du mitteilst, müsste eigentlich eine 5-stellige Summe jedenfalls als Anzahlung kommen. sein.
ich kann es deswegen nicht sagen, wie vieles genauer sein müsste, weil ich noch zu wenig weiß.
Das Schmerzensgeld ist das einfachste, aber in solchen Fällen auch eigentlich der überblickbare Posten.

(b)
Im Augenblick gibt es noch Krankengeld. ich nehme einmal an, dass das Krankengeld ganz grob so ungefähr das bisherige Nettogehalt ersetzt, vielleicht bleibt es 10 % runter. Stimmt das?

(c) Verdeinstentgang:

(ca)
Jedenfalls hat Dein Mann Anspruch auf Verdienstentgang. Das muss die gegnerische Kraft-Haftpflicht Versicherung bezahlen. Das ist das, was Deinem Mann netto deswegen fehlt, weil er nicht mehr arbeiten kann. Das Krankengeld und später die Rente müssen allerdings angerechnet werden.

Allerdings werden derzeit auch keine Rentenbeiträge mehr einbezahlt für Deinen Mann. Das ist ein Problem, dass dann die Deutsche Rentenversicherung bearbeiten muss, das ist nicht Euer Problem. Aber man muss bewachen, dass es auch funktioniert. Auch das ist eine Geschichte, die bringen wir hin.

(cb)
Ich müßte etwas wissen: Jetzt, nach einem Jahr: Was ist mit den Händen möglich, was nicht? Erzähle mal ein bischen, was mit den Händen Deines Mannes derzeit funktioniert, und was er nicht kann. Vielleicht kann ich dann mehr zum Schmerzensgeld sagen.

(cc)
VORSICHT, Falle:

Sobald die gegnerische Versicherung Netto Verdienstentgang bezahlt, muss auch versteuert werden. Die Steuern muss die Versicherung wieder ersetzen. Vorsicht, an dieser Stelle droht eine Falle:

Die Finanzämter wissen es nicht, wenn Euch die Versicherung des Unfallverursachers Zahlungen auf den Netto Verdienstentgang leistet. So merken die Finanzämter nicht, wenn die Steuer darauf nicht bezahlt wird. Es gibt Anzeichen dafür, dass in überblickbarer Zeit eine Meldepflicht für die Krafthaftpflichtversicherer entstehen könnte, und dann merkt es das Finanzamt. Also merken wir uns: da werden keine Steuern hinterzogen, sondern die Schäden damit bei der gegnerischen Krafthaftpflichtversicherung geltend gemacht.

(d)
Es gibt jede Menge „kleiner Ausgaben“, vom Trinkgeld für das Pflegepersonal im Krankenhaus bis zur Zuzahlung dort, auch dafür gibt es Ersatzansprüche.

(e)
Und dann gibt es noch etwas, was Dir wahrscheinlich noch niemand gesagt hat, sonst hättest Du davon berichtet:

Den Haushaltsführungsschaden. Und den Assistenzschaden.

(ea) Haushaltsführungsschaden
Beim Haushaltsführungsschaden ist Voraussetzung, dass Dein Mann im Haushalt irgendetwas an Haushaltsarbeit verrichtet hat. Ich weiß nicht, was er gemacht hat. Aber es ist selten geworden, dass Männer im Haushalt überhaupt nichts machen. Und das ist jetzt ausgefallen. Was wurde daraus? Entweder ist die Arbeit liegen geblieben, oder Du (falls vorhanden: vielleicht auch die Kinder) haben diese Arbeit zusätzlich übernommen, die den Mann erledigt hätte, wenn es den Unfall nicht gegeben hätte. der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach entschieden, dass das, was folgt, rechtlich völlig korrekt ist: Jetzt bekommt Dein Mann dasjenige, was eine Ersatzkraft netto bekommen hätte, wenn sie nur da gewesen wäre. Das nennt man: Abrechnung auf fiktiver Basis. Dass es schon schwieriger unter Kontrolle zu bringen, aber auch das geht. man bringt es unter Kontrolle, dafür liegen hier Erfahrungen vor. Es geht wirklich.


(eb) Assistenzschaden
"Das wäre ja hübsch gewesen, wenn nur die Haushaltsarbeit ausgefallen wäre. Aber mein Mann hat pausenlos Hilfe gebraucht, weil er eben diese Verletzungen hatte." Stimmt: er brauchte Hilfe, um überhaupt zu Hause existieren zu können, allein hätte er es nicht geschafft – oder nur unter qualvollen Umständen, und es ist auch nicht zumutbar. Und das nennt man „Assistenzschaden“. Dein Mann brauchte Assistenz, um leben zu können. Um sich waschen zu können. Vielleicht auch auf der Toilette. Um sich kleiden zu können, allein konnte er mit 2 kaputten Händen nicht zum Arzt fahren, dann musste er gefahren werden. Das gibt, Du wirst mir sicher zustimmen: einen ganzen Rattenschwanz. Auch da ist die Abrechnung so ähnlich wie beim Haushaltsführungsschaden. Jetzt bekommt Dein Mann das, was so eine „Hilfe zum Leben" für solche Arbeiten netto bekommen hätte.

03
Ich höre Dich direkt sagen: "Ja... Wahnsinn! Irre! Aber wie kommt man da nur dran?"

Das ist alles machbar. Nur: Schritt für Schritt. Offensichtlich ist es so, dass Euch bis jetzt völlig unklar ist, was es alles gibt und was für Euch getan werden kann. Also muss sich erst einmal ein ganz grobes Raster schaffen, dass einen ganz, ganz groben Überblick gibt, was es da so gibt. Ich kann Dir nicht alles auf einmal erzählen, sonst könnte ich Dir gleich ein dickes Buch schicken. Und es ist zu viel auf einmal, da kommst Du nicht durch. Also müssen wir uns Stück für Stück voran arbeiten.

04
Wie geht das? Zu aller erst einmal damit, dass Du nicht aufgibst, denn man auch nicht, dass Du immer fleißig Dich im Forum betätigst, meldest, was los ist, was sich tut, wo es klemmt, wo Deine Nöte sind. nur, wenn wir regelmäßig von Euch etwas hören, können wir auch helfen.

05
Wir haben hier im Forum viele Leute, die bestens Bescheid wissen und Euch mit Sicherheit viel schreiben werden. Leute, die selbst anhand ihrer eigenen Unfälle sich gründliche Kenntnisse erarbeitet haben, andere Leute, die im Unfallwesen berufliche Kenntnisse haben, medizinische, juristische. Ein dreifach Hoch auf das Forum!

06
gibt es bei Euch eine private Unfallversicherung? Oder im Auto eine Insassenschutzversicherung? Dann müsste man jetzt allmählich auf die Fristen aufpassen, es gibt eine, die im kürzesten Fall 15 Monate nach dem Unfall endet. Das dürfte jetzt nicht mehr weit sein, bitte schaue danach. Oft gibt es solche private Unfallversicherungen als Anhängsel zu anderen Versicherungen. Ich habe das einmal sogar als Anhängsel an einem Bausparvertrag gefunden.

bin gespannt, was Du antwortest!

ISLÄNDER
 
Hallo Isländer,
welch ein Glück und welch Bereicherung für alle Ratlosen hier, dass Du wieder zu uns gefunden hast. Bis auf Dich und Fender sind ja nur Laien unterwegs, die sich zwar ebenfalls redlich bemühen, aber natürlich Dein Beratungsniveau bei weitem unterschreiten. Es ist immer wieder erfrischend und lehrreich, Deine Kommentare hier zu lesen. Alles Gute
 
Hallo Tine,
Ich schließe mich dem Kommentar von Rehaschreck an.
Isländer ist hier die große Stütze.

Nun zum Thema.
Mir ging es ähnlich wie euch.
Wir geht es weiter?
Wo soll das Geld herkommen? Und, und....
Auch wenn es schwer fällt: versucht euch zu entspannen.
Wie Isländer schon gesagt hat, stellt einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Das wir dauern, aber ihr fallt nicht ins Bodenlose.
Nach dem Krankengeld kommt das Arbeitslosengeld - und nein, dein Mann wird nicht vermittelt, wenn er krankgeschrieben ist.
Das ist nur ein anderer Kostenträger.
Wichtig (!) ist nur immer rechtzeitig die Krankmeldung einzureichen

Was ist mit dem SHT? Bei mir hat es Jahre gedauert bis ich es kapiert und akzeptiert habe, was mit mir los ist.
Ständig müde, dann "quengelig", schlechte Konzentration, Kopfschmerzen und so weiter.
Lass euch unbedingt durch einen Neurologen begleiten. Man selber unterschätzt das völlig.
Vielleicht ist eine Reha mit der Kombi Neurologie nicht verkehrt.
Lieben Gruß und Kopf hoch
Max
 
Liebe @Tine1972 ,
die Deutsche Rentenversicherung kann testen, wie leistungsfähig Dein Mann noch ist. Dafür arbeitet sie mit entsprechenden Einrichtungen z.B. den Berufsförderungswerken zusammen. Es gilt immer der Grundsatz "Reha vor Rente".

Es gibt auch Vorbereitungskurse auf Umschulungen und Weiterbildungen mit dem Ziel, das Lernen wieder zu lernen.

Dort weiß man , mit den Einschränkungen umzugehen und führt die Teilnehmer mit verschiedenen Übungen wieder an die Lernarbeit heran. Eine Einrichtung wären die Berufsförderungswerke.

Berufe im Büro sind heute auch sehr anspruchsvoll, das Problem sehe ich eher bei den Folgen des Schädel-Hirn-Traumas.



Bevor er ausgesteuert wird, muss er bei der Bundesagentur für Arbeit Nahtlosigkeitsgeld beantragen, dies hat eine andere gesetzliche Grundlage wie das ALG 1.

LG KS1973
Danke für die Info, insbesondere für den Tip mit dem Nahtlosigkeitsgeld.
 
Liebe Tine,

hat dein Mann bereits einen Schwerbehindertenausweis? Falls nicht, bitte unbedingt einen beantragen. Ab 30 GdB ist beim Arbeitsamt der Schwerbehindertenbeauftragte zuständig, der feststellen muss, ob dein Mann noch arbeitsfähig ist bzw. welche Hilfen er benötigt, um weiterhin erwerbsfähig zu sein.
Er kann einen Antrag auf Teilhabe stellen.

LAsst euch da mal beraten.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Hallo @Isländer,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort - was für ein Lichtblick.
Ich werde mich morgen melden um alles zu beantworten, ich bin jetzt erst mal überfordert (Warum?)
Ich bin selbst schwer krank und habe Schwierigkeiten mich zu konzentrieren je später der Tag ist.
Daher setze ich mich morgen nach meinem Termin in aller Ruhe hin und melde mich.
Liebe Grüße Tine
 
Hallo Tine,

um erstmal in die Maßnahmen zu kommen solltet ihr einen sogn. "Antrag auf Gleichstellung" stellen, damit Dein Mann dann mit einem Schwerbehinderten "gleichgestellt" ist und alle Maßnahmen ausschöpfen kann.

Gerne beantworte ich die Vorgehensweise und Tipps.

Auch der Hinweis zum betrb. BEM fehlt mir. Du schreibst, Dein Mann ist kein "Lerner" - aber ggf. kann er im Autohaus eine Funktion als Lagerleiter, Einkauf Ersatzteilmanagement etc. übernehmen, soweit diverse Positionen vakant sind.

Wurde dieses und wird dieses Überprüft? Auch sollte er sich so gut auskennen, dass er administrativ auch die Prozesse, Beschaffung Ersatzteile und Terminkoordination Werkstatt planen können.

Hier ergeben sich doch vielfältige Ansätze!

Auch ein kleiner Hinweis am Rande; Ich kenne einen KFZ Mechatroniker, welcher nach einem Unfall - Oberarm-Amputiert seinen KFZ-Meister gemacht hat!!!

RESPEKT; aber es ist Tatsache!!! Die "Arm-Prothese" hat ihn behindert, aber nicht seinen Geist. Er hat sogar sein Unfallfahrzeug später noch einarmig / einhändig repariert und dann seinen Meister gemacht!!!! Ich kenne ihn persönlich! Keine erfundene Geschichte! Ich war auch baff und irritiert nach dem Unfall und bin einfach nur unsäglich stolz und begeistert von diesem Mann!!!

Viele Grüße,

Kasandra
 
Liebe @Tine1972 ,
das Nahtlosigkeitsgeld kann man auch über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Dazu benötigt man einen Code zum Personalausweis, diesen kann man bei der Meldestelle auf der Stadtverwaltung erhalten.

Die Krankenkasse schickt einen Bescheid, dort steht, wann das letzte Mal Krankengeld gezahlt wird. Dieser Bescheid ist wichtig für die Beantragung des Nahtlosigkeitsgelds. Das Arbeitsamt schickt einen ausführlichen Fragebogen zur gesundheitlichen Situation, diesen sollte Dein Mann gründlich ausfüllen und mit seinen behandelnden Ärzten besprechen. Sie werden auf dem Dienstweg angeschrieben.

Herzliche Grüße,
KS 1973
 
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