derosa
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Hallo,
das Finanzamt möchte natürlich immer Nachweise haben, aus denen hervorgeht, was und wofür ausgegeben wurde.
Medikamente ohne Verordnung erkennt es in der Regel nicht an. Wie will man nachweisen, dass man es selber genommen hat? Könnte ja auch für eine Nachbarin sein...
Wenn einem der Arzt allerdings eine "Bescheinigung" ausstellt, dass er Medikament x empfohlen hat, dieses die Beschwerden verringert hat, er von einer Verordnung abgesehen hat, weil z. B. die KK die Kosten hierfür nicht übernimmt, sollte eigentlich nichts im Wege stehen, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Bei solchen Aktionen sollte man sich jedoch überlegen, ob sich der Aufwand lohnt.
Es ist ein Irrglaube, dass einem das FA die Kosten erstattet! Solche Kosten schmälern lediglich das Einkommen, so dass dieses um den geminderten Betrag zu versteuern ist.
Vorsicht ist übrigens bei z. B. Verletztengeld und Krankengeld aus gesetzlichen Versicherungen geboten. Es heißt zwar immer so schön, dass dieses steuerfrei sei, es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt und wird auf das Einkommen zugerechnet, womit sich der Steuersatz erhöht.
Viele Grüße
Derosa
das Finanzamt möchte natürlich immer Nachweise haben, aus denen hervorgeht, was und wofür ausgegeben wurde.
Medikamente ohne Verordnung erkennt es in der Regel nicht an. Wie will man nachweisen, dass man es selber genommen hat? Könnte ja auch für eine Nachbarin sein...
Wenn einem der Arzt allerdings eine "Bescheinigung" ausstellt, dass er Medikament x empfohlen hat, dieses die Beschwerden verringert hat, er von einer Verordnung abgesehen hat, weil z. B. die KK die Kosten hierfür nicht übernimmt, sollte eigentlich nichts im Wege stehen, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Bei solchen Aktionen sollte man sich jedoch überlegen, ob sich der Aufwand lohnt.
Es ist ein Irrglaube, dass einem das FA die Kosten erstattet! Solche Kosten schmälern lediglich das Einkommen, so dass dieses um den geminderten Betrag zu versteuern ist.
Vorsicht ist übrigens bei z. B. Verletztengeld und Krankengeld aus gesetzlichen Versicherungen geboten. Es heißt zwar immer so schön, dass dieses steuerfrei sei, es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt und wird auf das Einkommen zugerechnet, womit sich der Steuersatz erhöht.
Viele Grüße
Derosa