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Unfallkosten als Werbungskosten (Steuer-Tipp)

MEGGY..

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Registriert seit
2 Juni 2009
Beiträge
1,627
Ort
West-Deutschland
Hallo,

diesen Artikel habe ich heute in meiner Tageszeitung gelesen:

Steuer-Tipp

Unfallkosten als Werbungskosten

Wer auf der Fahrt von/zu der Arbeit einen Unfall baut, kann die Kosten als
Werbungskosten steuerlich absetzen. Das berichtet das Internetpostal
steuertipps.de http://www.steuertipps.de/lexikon/u/unfallkosten

Die Kosten müssen in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie bezahlt
wurden, die Ausgaben für eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung
(AfaA) müssen dagegen im Unfalljahr steuerlich geltend gemacht werden.

Außerdem muss nachgewiesen werden, dass sich der Unfall auf einer beruflichen
Fahrt ereignet hat. Hilfreiche Indizien hierfür sind Ort und Uhrzeit des Unfalls.

Besonders aussagekräftig ist dabei eine Bescheinigung des Arbeitgebers, aus der
der Anlass der Fahrt ersichtlich ist. Alle relevanten Informationen sollten daher
möglichst zeitnah nach dem Unfall zusammengestellt werden, da es erfahrungs-
gemäß Monate später beim Erstellen der Steuererklärung schwierig wird.



Viele Grüße

Meggy
 
Das gilt übrigens auch für andere aussergewöhnliche Schäden wie Getriebe- oder Motorschaden, wenn nicht aufgrund des Alters damit zu rechnen war.


Gruss

Sekundant
 
Steuerliche Geltendmachung

Hallo Meggy, Hallo Sekundant,

die steuerliche Geltendmachung nützt aber nur etwas, wenn man in dem Jahr der Geltendmachung soviel Geld verdient hat, dass man als Arbeitnehmer zum Beispiel Lohnsteuer zahlen musste.

Das heißt, man bekäme ohnehin dann maximal den Lohnsteuerbetrag, der vorher vom Lohn / Gehalt abgezogen wurde, vom Finanzamt wieder. Mehr nicht.

Beim Selbstständigen könnte man über die Einnahmen- Überschussrechnung eventuell einen Verlust ausweisen, der dann ins nächste Jahr vorgetragen werden könnte, falls durch die Gegenrechnung der Aufwendungen durch den Unfall in Bezug auf die Selbstständigkeit bzw. Gewerbetätigkeit ein Verlust entsteht.

Ich wollte dies nur einmal erwähnen, damit nicht der Eindruck entsteht, dass das Finanzamt eventuell den Schaden ersetzt.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo zusammen,

auch Fahrten zum Arzt können abgegeben werden als Werbungskosten, wenn die BG/Unfallkasse weniger erstattet als man bei der Steuer ansetzen kann.
Selbstbehalte,
Verpflegung wenn man über die Zeit kommt 8 Arbeit Plus Fahrt und Behandlung ohne das man Zuhause war

gruß
netzguru
 
Guten Morgen,

ich hab da gerade was gelesen
, dass die BG nicht nur Verletztengeld zahlt.
ist das so?
Gruß würmchen
 
Hallo Würmchen,

natürlich zahlt die BG nicht nur Verletztengeld. Aber was meinst Du genau?

Viele Grüße
Fender
 
Auslagen

Hallo Fender,

ich hatte jede Menge Auslagen, Parkgebühren, zusätzlich Medikament, Fahrkosten, ob man da was von von der BG zurückbekommen kann?
Liebe Grüße Würmchen
 
Hallo Würmchen,

mache eine Aufstellung über alle Fahrten: Datum & Kilometer sowie Parkscheine und sende diese an die BG mit Angabe Eurer Kontoverbindung.

Pro km werden € 0,20 bezahlt.

Bei den Medikamenten, wenn diese unfallbedingt waren ist wohl auf dem Rezept nicht der richtige Kostenträger angekreuzt worden. Als BG-Patient bist Du - sprich Dein Mann - von Zuzahlungen befreit.
Hier könntest Du mal Kontakt mit Eurer KK aufnehmen, evtl. läßt sich da noch etwas rückwirkend klären.

Ebenso entfallen z. B. Zuzahlungen für Physiotherapie etc. sowie für Heil- u. Hilfsmittel (z. B. Halskrause).

Weiterhin noch das Krankenhaustagegeld (wieviel ist es genau pro Tag? Irgendwas über € 10,- (12 Euro?) - weiß ich jetzt leider nicht genau.

So, das war erstmal die Masse an relevanten Infos.

Viele Grüße

Kasandra
 
Leider ist es ja so, dass man nach dem Unfall oft die Nerven nicht mehr hat für solche Feinheiten der Einkommenssteuererklärung. Mir ging es damals sooo schlecht, dass ich an die Steuererklärungen (Vorjahr, laufendes Jahr) nicht gedacht habe. Das war mir piepegal - auch wenn man deswegen ne Menge Kosten hat. Und notieren und aufbewahren von Fahrkosten und anderem kann man oft auch nicht, man ist überfordert oder liegt nur noch.
Nun , in den späteren Jahren, wo ich in der Steuererklärung immer Arztkosten, Fahrtkosten, Rechtsanwaltskosten etc als ausergewöhnliche Belastung angebe, lohnt es sich bei der kleinen Rente nicht mehr. Habe noch ein paar Zinserträge, die ich nun ohne die aussergewöhnlichen Belastungen allein durch die Schwerbehinderung, wieder zurück erhalte. Denn man bekommt nicht mehr als die Steuern zurück. Tja, und wenn man nichts verdient, sind ja kaum Steuern da :-(
 
Danke Kasandra,
ich habe noch alle Parkscheine die ich gezahlt habe , weil ich jeden Tag
ca 8- 9 Std bei meinen Mann im Krankenhaus war. Das war 27 Tage
pro Tag 9.-€ und 46Km pro Tag.
Muss ich für das Krankenhaustagegeld einen Antrag stellen oder geht das formlos.

Wir haben viel Geld für Medikamente ausgegeben, die nicht verschrieben wurden. zum Beisp. Globolis, die super geholfen haben.

lieben Grüße würmchen
 
Hallo Wurzlpurzl

ja, es ist traurig, dass du zu der gesundheitlichen Belastung auch noch auf Geld verzichten must. Meinem Mann war auch alles egal, Es ist bedauerlich dass es für solche Ausnahmezustände keine seperate Regelung gibt. Schlimm finde ich auch dass sogar für kleine Renten noch Steuer bezahlt werden muss.

Liebe Grüße Würmchen
 
Wir haben viel Geld für Medikamente ausgegeben, die nicht verschrieben wurden. zum Beisp. Globolis, die super geholfen haben.

Hallo,

ich habe beim Finanzmt nur Medikamente usw. angerechnet bekommen, von denen ich ein Rezept hatte.
(Medikamente ohne Rezept werden gestrichen, auch private KG usw.)
Ich lasse mir jetzt vom meinem Arzt für alles was die Kasse nicht zahlt auch ein Rezept ausstellen, damit ich es bei der Steuer einreichen kann.

Gruß
netzguru
 
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