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Unfallkosten als Werbungskosten (Steuer-Tipp)

Hallo,

das Finanzamt möchte natürlich immer Nachweise haben, aus denen hervorgeht, was und wofür ausgegeben wurde.

Medikamente ohne Verordnung erkennt es in der Regel nicht an. Wie will man nachweisen, dass man es selber genommen hat? Könnte ja auch für eine Nachbarin sein...

Wenn einem der Arzt allerdings eine "Bescheinigung" ausstellt, dass er Medikament x empfohlen hat, dieses die Beschwerden verringert hat, er von einer Verordnung abgesehen hat, weil z. B. die KK die Kosten hierfür nicht übernimmt, sollte eigentlich nichts im Wege stehen, dass das Finanzamt die Kosten anerkennt.

Bei solchen Aktionen sollte man sich jedoch überlegen, ob sich der Aufwand lohnt.

Es ist ein Irrglaube, dass einem das FA die Kosten erstattet! Solche Kosten schmälern lediglich das Einkommen, so dass dieses um den geminderten Betrag zu versteuern ist.

Vorsicht ist übrigens bei z. B. Verletztengeld und Krankengeld aus gesetzlichen Versicherungen geboten. Es heißt zwar immer so schön, dass dieses steuerfrei sei, es unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt und wird auf das Einkommen zugerechnet, womit sich der Steuersatz erhöht.

Viele Grüße

Derosa
 
Werbungskosten / Steuererklärung

Hat schon mal jemand seine unfallbedingten Krankheitskosten und andere diesbezügliche Kosten eines Wegeunfalls als Werbungskosten angesetzt?
Und wenn ja, wie habt ihr belegt, dass es unfallbedingt ist/war? Diagnosen gegenüber dem FA vorgelegt? BG und/oder gegnerische Kfz-Haftpflicht erkennen die Unfallfolgen ja oft nicht sofort an, so dass diesbezüglich kein Nachweis vorliegt.
Wichtig wäre das ja mit den Werbungskosten, da bei außergewöhnlichen Belastungen kein Verlustvortrag/rücktrag gemacht werden kann.
 
Hallo MIis,

schau mal Derosa hatte am 7.12.2012 das letzte mal diesbezüglich geantwortet.

Wenn du unfallbedingte Kosten gegenüber dem FA geltend machen möchtest, frag am besten einen Steuerberater.
LG Wolle
 
Hallo Wolle53,

Danke dir, den Beitrag habe ich natürlich gelesen. Mir geht es viel mehr darum, ob die Verordung/Diagnose vom Arzt ausreicht, um darzulegen, dass die Krankheitskosten tatsächlich unfallbedingt sind.
Eine ärztliche Verordnung ist bei Krankheitskosten in der Steuererklärung immer nötig, egal ob es sich um außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten handelt. Sind Krankheitskosten nämlich nicht unfallbedingt und/oder war der Unfall nicht auf dem Weg zu Arbeit, so sind die Krankheitskosten außerhewöhnliche Belastungen und keine Werbungskosten. Das macht einen großen Unterschied aus. Außergewöhnliche Belastungen greifen erst ab einer nicht mehr zumutbaren Höhe, die prozentual vom Einkommen abhängt, und hier ist auch kein Verlustvortrag in andere Steuerjahre möglich. Bei Werbungskosten jedoch schon.
 
ich suche auch danach, aber leider sind die Leute, die richtig Ahnung davon haben gesperrt :confused: oder kommen nicht mehr ins Forum.
 
Hallo,

auf dem Rezept kann der Arzt, soweit ich weiß, "Arbeitsunfall" ankreuzen. Das Rezept könntest du vor Abgabe kopieren. Eine andere Möglichkeit ist eine extra Bescheinigung des Arztes, dass die Medis unfallbedingt verordnet worden sind.
Aber hat es bei der Steuer überhaupt Relevanz, aus welchem Grund Medis verordnet wurden? M.W. ist lediglich wichtig, dass sie verordnet wurden - also nicht rezeptfrei sind.

Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo Mis,

da hast du ja schon selber dir die Antwort gegeben in deinem Bericht.

Also kann dir nur sagen wie es bei mir war. Es musste ein Arbeitsunfall sein, der D- Arzt musste eine Bescheinigung ausstellen. die ich jedes Jahr wieder neu dem FA vorlegen durfte.
Ok. dies ist bestimmt noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt deshalb schrieb ich ja frage einen Steuerberater oder direkt beim FA.
Und bei mir ging es um meine Selbständigkeit wo ich trotz Krankmeldungen und Bescheinigungen immer wieder vom FA dazu aufgefordert worden bin dies dementsprechend darzulegen als Arbeitsunfall, das ich in den Jahren durchgehend AU war reichte dem FA nicht, durch dem Schriftzug Arbeitsunfall konnte ich es dadurch als Werbungskosten deklarieren.

Wobei ich manchmal der Meinung war das gewisse Mitarbeiter des FA selber keine Ahnung hatten und manchmal ihren Vorgesetzten fragen mussten, der selber (grins..... lach)
keinen richtigen Durchblick hatte.
LG Wolle
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke euch für eure Erfahrungsberichte. Mal schauen, was das FA als Nachweis fordern wird. Wenn etwas an Unterlagen fehlt, werden sie sich ja mit Sicherheit melden.
 
Hallo mis,
bei mir wurde es zunächst nicht berücksichtigt und ich musste in den Widerspruch gehen. Habe es dann nochmal erläutert und das erste Schreiben von der BG "wir sind für sie da bla bla" dazugetan.
Medis und Co. hat man als BG-Fall ja nicht so die Kosten, aber ich habe alle Fahrten, wo mich wer besuchen kam oder auch die zerstörte Kleidung und verschmutzte und kaputte Arbeitsmittel (Fachbücher, Schreibzeug, Messinstrumente etc.) Angegeben und nach dem Widerspruch anerkannt bekommen, halt alles das, was die BG nicht übernommen hat.

lg Ellen
 
Hallo Ellen,

Ich befürchte auch, dass es erstmal nicht anerkannt wird vom FA und ein Widerspruch nötig wird. Telefonisch bekam ich schon mal die falsche Auskunft vom FA, krankheitsbedingte Kosten könnten nie Werbungskosten sein und außerdem müssten ja sämtliche Kosten von Krankenkasse oder Unfallverursacher übernommen werden. Schön wäre es, wenn dem so wäre, wäre dieses Forum kaum existent.

Hallo mis,
bei mir wurde es zunächst nicht berücksichtigt und ich musste in den Widerspruch gehen. Habe es dann nochmal erläutert und das erste Schreiben von der BG "wir sind für sie da bla bla" dazugetan.
Medis und Co. hat man als BG-Fall ja nicht so die Kosten, aber ich habe alle Fahrten, wo mich wer besuchen kam oder auch die zerstörte Kleidung und verschmutzte und kaputte Arbeitsmittel (Fachbücher, Schreibzeug, Messinstrumente etc.) Angegeben und nach dem Widerspruch anerkannt bekommen, halt alles das, was die BG nicht übernommen hat.

lg Ellen
 
Hallo elster999,

Hat bei dir das erste Schreiben der BG für den Widerspruch beim FA ausgereicht? Oder darf das FA bei der BG weitere Nachfragen stellen oder umgekehrt? Eigentlich wäre hierfür ja eine Schweigepflichtentbindung dann nötig... :confused::confused::confused::confused:
 
Hallo mis,
mein Widerspruch hat völlig gerecht. Habe halt den Unfall als Arbeitsunfall nachgewiesen mit dem Schreiben der BG und erklärt, wie es zu den angegebenen Kosten gekommen ist. Das hat denen dann völlig gereicht und der Widerspruch wurde anerkannt und der Bescheid geändert.
So konnte ich es absetzen....also sämtliche neue Kleidung, Uhr, Tasche, Besuchsfahrten etc.

LG Ellen
 
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