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Deleted member 36984
Guest
Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage:
Muss die BG im Rahmen der Feststellung einer Berufskrankheit / eines Arbeitsunfalles auch Ermittlungen durchführen, ob der Arbeitgeber wesentliche Arbeitsschutzvorschriften eingehalten hat oder nicht? Bei mir ist es zu einem Arbeitsunfall / Berufskrankheit gekommen, weil der Arbeitgeber Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten hat. Meine BG weigert sich, weiter zu ermitteln, da sie ja meinen Unfall als Berufskrankheit anerkannt habe. Sie müsse das nicht tun. Allerdings belastet mich das Ereignis bzw. die nachfolgenden Umstände sehr, finde keine Ruhe mehr. Ich habe alles selbst ermitteln müssen, weil die BG eine BK zunächst abgelehnt hat.
Ich habe auch inzwischen eine Folgeerkrankung (Depression) anerkannt bekommen. Im psychiatrischen Gutachten wird aber auch gesagt, dass auch ein Vorschaden vorläge. Daher haben sie teilweise die Folgeerkrankung anerkannt. Der sogenannte Vorschaden (Krebserkrankung mit psychoonkologischer Begleittherapie) liegt aber nun mehr als 10 Jahre zurück und ich gelte schon lange als voll geheilt. Bis zum Unfallereignis habe ich keine psychischen Beschwerden mehr gehabt.
Die mich belastenden Umstände des Unfallereignisses will die BGW auch nicht anerkennen, da der Unfall ja kein Arbeitsunfall sondern eine Berufskrankheit sei. Aber per Def. ist der Unfall beides. Ein sogenannter Konkurrenzfall, daher es aber dennoch bei einer BK bleibt. Lex spezialis soll es auch bei einer BK bleiben, möchte aber auch, dass die BG den Arbeitsunfall bzw. die Umstände, die dazu geführt haben, anerkennt. Und die Arbeitgeber nicht schützt.
Was meint ihr dazu?
Außerdem würde ich gern mit Betroffene einen Gesprächskreis gründen, die beruflich verunfallt sind und keine(n) oder aber eine anerkannte BK bzw. anerkannten Arbeitsunfall haben. Ich möchte gern über die Schwierigkeiten sprechen, die sich einem in den Weg stellen und über die Verfahrensweisen der BG. Einfach über die teilweise zermürbenden Erfahrungen. Wie wäre das möglich?
Gruß von ************
ich habe mal eine Frage:
Muss die BG im Rahmen der Feststellung einer Berufskrankheit / eines Arbeitsunfalles auch Ermittlungen durchführen, ob der Arbeitgeber wesentliche Arbeitsschutzvorschriften eingehalten hat oder nicht? Bei mir ist es zu einem Arbeitsunfall / Berufskrankheit gekommen, weil der Arbeitgeber Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten hat. Meine BG weigert sich, weiter zu ermitteln, da sie ja meinen Unfall als Berufskrankheit anerkannt habe. Sie müsse das nicht tun. Allerdings belastet mich das Ereignis bzw. die nachfolgenden Umstände sehr, finde keine Ruhe mehr. Ich habe alles selbst ermitteln müssen, weil die BG eine BK zunächst abgelehnt hat.
Ich habe auch inzwischen eine Folgeerkrankung (Depression) anerkannt bekommen. Im psychiatrischen Gutachten wird aber auch gesagt, dass auch ein Vorschaden vorläge. Daher haben sie teilweise die Folgeerkrankung anerkannt. Der sogenannte Vorschaden (Krebserkrankung mit psychoonkologischer Begleittherapie) liegt aber nun mehr als 10 Jahre zurück und ich gelte schon lange als voll geheilt. Bis zum Unfallereignis habe ich keine psychischen Beschwerden mehr gehabt.
Die mich belastenden Umstände des Unfallereignisses will die BGW auch nicht anerkennen, da der Unfall ja kein Arbeitsunfall sondern eine Berufskrankheit sei. Aber per Def. ist der Unfall beides. Ein sogenannter Konkurrenzfall, daher es aber dennoch bei einer BK bleibt. Lex spezialis soll es auch bei einer BK bleiben, möchte aber auch, dass die BG den Arbeitsunfall bzw. die Umstände, die dazu geführt haben, anerkennt. Und die Arbeitgeber nicht schützt.
Was meint ihr dazu?
Außerdem würde ich gern mit Betroffene einen Gesprächskreis gründen, die beruflich verunfallt sind und keine(n) oder aber eine anerkannte BK bzw. anerkannten Arbeitsunfall haben. Ich möchte gern über die Schwierigkeiten sprechen, die sich einem in den Weg stellen und über die Verfahrensweisen der BG. Einfach über die teilweise zermürbenden Erfahrungen. Wie wäre das möglich?
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