• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Unfall aufgrund erhebelicher Arbeitsschutzverstöße

  • Ersteller des Themas Deleted member 36984
  • Erstellungsdatum
D

Deleted member 36984

Guest
Guten Morgen,
ich habe mal eine Frage:

Muss die BG im Rahmen der Feststellung einer Berufskrankheit / eines Arbeitsunfalles auch Ermittlungen durchführen, ob der Arbeitgeber wesentliche Arbeitsschutzvorschriften eingehalten hat oder nicht? Bei mir ist es zu einem Arbeitsunfall / Berufskrankheit gekommen, weil der Arbeitgeber Arbeitsschutzvorschriften nicht eingehalten hat. Meine BG weigert sich, weiter zu ermitteln, da sie ja meinen Unfall als Berufskrankheit anerkannt habe. Sie müsse das nicht tun. Allerdings belastet mich das Ereignis bzw. die nachfolgenden Umstände sehr, finde keine Ruhe mehr. Ich habe alles selbst ermitteln müssen, weil die BG eine BK zunächst abgelehnt hat.

Ich habe auch inzwischen eine Folgeerkrankung (Depression) anerkannt bekommen. Im psychiatrischen Gutachten wird aber auch gesagt, dass auch ein Vorschaden vorläge. Daher haben sie teilweise die Folgeerkrankung anerkannt. Der sogenannte Vorschaden (Krebserkrankung mit psychoonkologischer Begleittherapie) liegt aber nun mehr als 10 Jahre zurück und ich gelte schon lange als voll geheilt. Bis zum Unfallereignis habe ich keine psychischen Beschwerden mehr gehabt.

Die mich belastenden Umstände des Unfallereignisses will die BGW auch nicht anerkennen, da der Unfall ja kein Arbeitsunfall sondern eine Berufskrankheit sei. Aber per Def. ist der Unfall beides. Ein sogenannter Konkurrenzfall, daher es aber dennoch bei einer BK bleibt. Lex spezialis soll es auch bei einer BK bleiben, möchte aber auch, dass die BG den Arbeitsunfall bzw. die Umstände, die dazu geführt haben, anerkennt. Und die Arbeitgeber nicht schützt.

Was meint ihr dazu?

Außerdem würde ich gern mit Betroffene einen Gesprächskreis gründen, die beruflich verunfallt sind und keine(n) oder aber eine anerkannte BK bzw. anerkannten Arbeitsunfall haben. Ich möchte gern über die Schwierigkeiten sprechen, die sich einem in den Weg stellen und über die Verfahrensweisen der BG. Einfach über die teilweise zermürbenden Erfahrungen. Wie wäre das möglich?

Gruß von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Arbeitsschutz

Hallo ************,

ich Rahmen der Unfallverhütung ermittelt normalerweise auch die BG in Hinblick auf Verstöße gegen den Arbeitsschutz, was letztlich zu einer Regressforderung gegen den Arbeitsgeber führen kann, aber nicht unbedingt muss.

Ich weiss das deshalb, weil ich erst kürzlich von der Staatsanwaltschaft Rostock einen Auftrag hatte, einen tödlichen Arbeitunfall zu rekonstruieren und sich in der Staatsanwaltschaftsakte auch der Untersuchungsbericht der BG befand.

Du selbst wirst davon aber nichts haben und auch keine Informationen bekommen. Insofern bleibt die Beantwortung Deiner Frage leider für Dich ohne Konsequenz.

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Rekobär,

danke für deine Antwort. Bei einem tödlichen Unfall schaltet sich wohl die Staatsanwaltschaft automatisch ein. Die BG wird in einem solchen (schlimmen) Fall nicht umhin kommen, zu ermitteln. Bei mir handelt es sich um einen gesundheitlichen Schaden mit psychischen Folgen.

Ja, meine Frage diesbezüglich hat mir bisher noch keiner beantworten können oder wollen. Ich meine BMAS, Landesamt für Arbeitsschutz u.a. Die BG will nicht. Mich interessiert, ob hier eine grundsätzliche Verpflichtung seitens der BG besteht. Im Mindesten dann, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt. Zumindest wäre eine solches Vorgehen eine Hilfe für den Verunfallten. Ich habe lange gebraucht, um objektivierbare Fakten auf einem anstrengenden Umweg zu sammeln. Allein subjektive - wenn auch wahre - Aussagen reichen eben nicht.

Wie wichtig das Thema Arbeitsschutz ist, die Gefährdungsbeurteilung und und und, die Rechte der Arbeitnehmer diesbezüglich, kann man nicht oft genug betonen. Wichtig auch dann, wenn ein Unfall passiert ist.

Gruß von ************
 
Hallo ************,

Dir und Deinen Kollegen/innen würde es sehr gut tun, auf die Amtsermittlungspflicht hinzuweisen.

Was die BG´n nicht alles im Sinne der "Arbeitssicherheit" niederschreiben sind sie auch verpflichtet ihre "Mitgliedsunternehmen" oder auch "Versicherungsunternehmen" hinsichtlich der korrekten Umsetzung zu überprüfen.

Dieses fällt auch unter die Amtsermittlungspflicht.

Wie ist der aktuelle Status bei Dir und Deinem Unternehmen?

Was sagt der TAD

Viele Grüße

Kasandra
 
Danke für deine Antwort, Kasandra

Amtsermittlungspflicht - Du triffst den Nagel auf den Kopf. Genauso sehe ich es auch und streite mich mit meiner BG rum. Aber erstens wird gemeint, bei der Anerkennung der Berufsunfähigkeit würde nicht weiter ermittelt werden müssen. Zweitens werden Ausreden verwendet, um nicht weiter ermitteln zu müssen. U.a. habe man "vergessen", der Präventionsabteilung im Rahmen der Feststellung bzw. bei Anzeige eine Mitteilung zu machen, so dass sie hätten frühzeitig ermitteln können. Und dafür haben sich entschuldigt.

Aber die Entschuldigung kann ich nicht annehmen, weil keine Änderung der Vorgehensweise der BG folgt. Und dann wurde mir noch gesagt, ich möge doch vergeben, jeder mache mal Fehler, Echt! Und das bei einer 98 %igen unheilbaren Erkrankung, die nun meinen Alltag prägt.

Nach der Entschuldigung nur Ausreden, suchen nach Argumenten, warum nicht ermittelt wird. Die Umstände des Unfalles belasten mich seit Jahren psychisch sehr. Eine Folgeerkrankung wurde von einer psychiatrischen Gutachterin anerkannt, aber auch im Gutachten ein angeblicher psychischer "Vorschaden" angegeben. Eine Belastungsreaktion, posttraumatische Belastungstörung nicht anerkannt, was zur Folge hat, dass diese nun in der Reha, die demnächst ansteht, nicht vollumfänglich behandelt werden kann.

Ganz ungeachtet der Umstände, die zum Unfall und zu einer psychischen Belastungsreaktion neben ener Depression geführt haben: Ich habe meine BG von einer sehr unangenehmen Seite kennengelernt. Musste alles alleine ermitteln, äußerst erschöpfend, aber mit Erfolg, sonst hätte ich u.a. keine BK erhalten. Was ich in den Jahren mit meiner BG erlebt habe, ist unvorstellbar. Aus meiner Sicht sind viele Verfahrensweisen skandalös und intransparent. Die meisten Verunfallten schaffen es daher nicht bis zur einer Anerkennung eines Arbeitsunfalles bzw. Berufskrankheit zu gelangen. (Ich meine, bei begründeten Fällen, und davon gibt es viele, wenn auch nicht alle.).

Zunächst glaubte man mir nicht, der Arbeitgeber log, dass die Balken krachten. Jetzt ist man noch der Meinung, man sei mir entgegegen gekommen. Die volle Wahrheit soll nicht ans Tageslicht kommen. Es wird alles getan, um dagegen zu steuern. Hat natürlich einen Grund.

Die Verfahrensweisen der BG haben Methode, zu Lasten der Versicherten / Verunfallten und zu Gunsten der Arbeitgeber, die ihre Sorgfaltspflichten / Arbeitsschutzpflichten erheblich vernachlässigen, was natürlich Folgen hat: Erhöhtes Risiko, einen Unfall zu erleiden. So war es bei mir. Der Unfall hätte vermieden werden können und damit weitere Folgen des Unfalls. Arbeitsschutz, oft Theorie, Überwachung und Kontrolle der Betriebe, oft Theorie, echte tiefgreifende Ermittlung, oft Theorie, Sanktionen, auch in der Regel nur Theorie, die AG werden geschützt.

Für meine BG bin ich ein rotes Tuch, weil ich nicht aufgebe und Klarheit will. Habe unfreundliche und mich belastende Sachbearbeiter erlebt, die Geschäftsführung tut nichts, steht auf der Seite der Sachbearbeiter bzw. gibt vor, was in meinem Fall zu tun ist. Es gibt nur wenige sachliche und freundliche Sachbearbeiter, aber es gibt auch welche, wenn auch seltene, die im Mindesten sachlich bleiben. U.a. so meine neue Sachbearbeiterin. Das ist wirklich erleichternd, aber die hat natürlich eine Vorgesetzte.

Es laufen noch Klagen beim Sozialgericht. Mal abwarten, wie es weitergeht. Ich möchte, dass es mir psychisch und physisch besser geht, aber ich finde keine Ruhe mehr. Hätte nie geglaubt, dass es so was gibt, diese Erfahrungen mit der BG, die auch belastend sind.

Naja, wenn es Spitzel / Maulwürfe hier gibt, dann meine Empfehlung; Mehr Empathie für die Verunfallten. mal ein Heineinversetzenkönnen lernen, in die Situation der Verunfallten.

Gruss von ************
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo!
Arbeitsschutz wurde bei mir auch nicht eingehalten. Eigentlich hätte alle 2 Jahre eine Gefahrenbeurteilung erfolgen müssen. Das wäre verdammt wichtig gewesen. Vielleicht wäre dann aufgefallen, welch gravierende Sicherheitsmängel vorliegen. Fand aber nicht statt.
Bei mir sind 2 Bgen involviert, da es im Team verschiedene Arbeitgeber gibt.
Und? Nichts!
Man hat sich 1,5 Jahre nach der Tat auf Drängen der Mitarbeiter, aber ohne diese getroffen und konnte kein Problem feststellen. Erstaunlich bei 5 Verletzten in 2 Jahren bei nur 6 Mitarbeitern (und es waren keine Wegeunfälle). Mit folgenden Konsequenzen: 1x ein Jahr AU und Therapiekosten, 1x 3/4 Jahr AU und Therapiekosten und 1x berentet mit Therapiekosten und Medikamentenkosten.

Aber: Keine Beanstandungen.

Arbeitsschutz ist ein Witz! Die Kollegin, die darauf gedrängt hat, dass die BG sich kümmern muss, wurde von ihrem Arbeitgeber richtig fertig gemacht.

Allen einen schönen Montag
 
Hallo hella

Ich bin da heute noch am Ball. Kann aber hier keine nähere Angaben machen, zur gg. Zeit aber schon. Eben, es geht dabei zwar um mich, aber auch um meine Kollegen / Kolleginnen, Arbeitnehmer. Da muss einfach was passieren, damit auch andere Verunfallte zu ihrem Recht kommen. Auch aus diesem Grunde würde ich gern eine Selbsthilfegruppe gründen. Der Arbeitsschutz, Kontrolle und Überwachung sowie entsprechende Ermittlungen spielen keine untergeordnete Rolle. Ganz im Gegenteil.

Auch dir einen schönen Montag, ************
 
Hallo ************,

hast Du Dich schon mal an Dein zuständiges Amt für Arbeitsschutz gewandt?
Viele Grüße

Kasandra

Danke für deine Frage.
Und ob ich das habe! Was dabei letztendlich herauskam, ist skandalös. Es geht aber weiter. Kann aber derzeit keine näheren Angaben machen.
PS: Ich kenne alle relevanten Stellen und Behörden und kenne mich mittlerweile mit dem Thema Arbeitsschutz ganz gut aus. Zumindest in Teilbereichen, die meine BK betrifft.

Grüße von ************
 
Hallo kleine Schnecke,
gute Überlegung, ich denke, das stimmt was du sagst. Deshalb u.a. ist ja auch ein Klageverfahren anhängig.

Gruss von ************
 
Hallo Leute,

einfach selbst eine Anzeige gegen den Betrieb wegen fehlender Sicherheit erstatten.
In Bayern kann man auch das gewerbliche Aufsichtsamt einschalten,
ähnliche Institute gibt es in anderen BL.
 
Top