ZdF Sendung Anne Will vom 08.03.06
Hallo,
es steckt bei manchen Personen schon viel Populismus dahinter, bzw. erst wirkten die Damen und Herren bei der Gesundheitsreform mit und danach, ja alles nicht gut, gescheitert, muss man wieder ändern.
Zugleich wurde auch mit der Pauschale aufgeräumt, dass alle Ärzte 120000 €
verdienen. Nach Abzug von den Abgaben, Personalkosten, Versicherungen bleiben manchem 2500- 3000 € netto und dies verdient z. B. auch ein guter Metallfacharbeiter.
Dann wie soll ein Arzt mit dem jetzigen Honorar auskommen, er ist gezwungen die Patienten schnell durchzuschleifen und was erwarten manche Patienten für die paar €, etwa Spitzenmedizin, spitzen Behandlungen und ein ½ Gespräch.
Seit ich meinen Unfall hatte (9 J). muss ich z. B. für einen Termin beim Orthopäden min 4-6 Wochen warten und bekomme nur, was die Kasse für gut hält und das ist außer Spritzen (die sind auch für Kassenpatienten beschränkt)
wenige KG und weitere nicht viel mehr.
Behandlungen die Erleichterungen bringen wie z. B. Osteopathie, Chirotherapie, Akupunktur, Enzymtherapie, Dorn-Breus, Signaltherapie, Induktionstherapie, Homöopathie, Phytotherapie usw. muss ich selber zahlen.
Wenn ich dies finanziell nicht kann, dann bleibt mir nur eimerweise Schmerzmittel (Ipuprofen) zu Fressen bis mein Magen, Nieren, Leber “jouhou“ schreien.
Egal wer da jetzt wieder schuldig ist und den schwarzen Peter am Hals hat, der leidtragende ist wiederum der Patient.
Grüße
Siegfried21
Info:
Maßgeblich für die Versorgung unserer Kassenpatienten ist Absatz 1 § 12 des Sozialgesetzbuches V. Dieser beinhaltet das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ für Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen:
Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht erwirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ Quelle:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/
Zu diesem Gesetz ist aus unserer Sicht folgendes zu bemerken:
Das Problem dieses Gesetzes besteht darin, das nicht festgelegt ist, was notwendig wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend ist.
Fragen Sie als Patient bei Ihrer Krankenkasse nach, erhalten Sie in der Regel die Antwort, dass Ihnen alle Therapien zustehen, die ihr behandelnder Arzt medizinisch als „notwendig“ erachtet. Es erfolgt in der Regel kein Hinweis, dass Ihnen gesetzlich nur eine „ausreichende“ (= Schulnote 4) und keine optimale Therapie zusteht.
Quelle SWR: Autor: Dr. Markus Bohn
Gibt es in der Krebsbehandlung eine Zweiklassenmedizin?
Ja. Auch viele reiche Menschen werden vom Krebs unerbittlich dahingerafft. Aber wer privates Vermögen einsetzen kann oder auch nur privat versichert ist, hat manchmal bessere Heilungs- oder Überlebenschancen.
Für Kassenpatienten gibt es nur, was "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist. So schreibt es das Sozialgesetzbuch vor, und das gilt ganz generell. Teure technische Verfahren oder Medikamente, zu denen es preiswertere Alternativen gibt, werden deshalb in der Regel nicht erstattet.
Beispiel: Die Krebsbehandlung mit Protonenstrahlen ist in vielen Fällen wirkungsvoller und zugleich schonender als der Einsatz von Röntgenstrahlen. Der hohen Kosten wegen wird sie von den gesetzlichen Kassen aber nur in Ausnahmefällen bezahlt, z. B. bei Netzhautmelanomen oder bestimmten Tumoren an der Schädelbasis, wo ihre Überlegenheit nicht zu bestreiten.
Therapiewahl Behandlung erster und zweiter Klasse
Dank der Fortschritte der Medizin können immer mehr Krebspatienten geheilt werden oder zumindest länger mit ihrer Krankheit leben. Manche hochwirksamen Medikamente sind aber so teuer, dass sie längst nicht jedem Patienten verschrieben werden.
Sandra Munkler ist so ein Beispiel. Sie war 32 Jahre alt, als bei ihr Krebs diagnostiziert wurde. Neun Monate lang verweigerte ihre Krankenkasse, das einzige rettende Medikament zu zahlen. Zunächst glaubte die Patientin an ein Versehen: "Ich dachte, das kann nicht sein, dass die Krankenkasse die Therapie nicht übernimmt. Wir sind uns sicher, dass privat versicherte Leute diese Probleme, die wir hatten, nicht durchstehen müssen."
Recht muss manchmal eingeklagt werden
Dass sich manche gesetzliche Krankenkasse zunächst weigert, die Kosten für teure Medikamente und Therapien zu übernehmen, ist leider kein Einzelfall.
Aber wenn der Einsatz aufgrund von Tests Erfolg verspricht, sollte man sich damit nicht abfinden. Michael Schlander, Professor für Gesundheitsökonomie an der Fachhochschule Ludwigshafen kennt einen ähnlichen Fall: Die Patientin musste den Weg über die Sozialgerichte zur zweiten Instanz gehen, um die Finanzierung der Therapie bewilligt zu bekommen. "Und die Zweiklassenmedizin setzt genau in dem Punkt ein, dass natürlich nicht jeder Patient in der Lage ist, seine Interessen in dieser Weise zu vertreten und durchzusetzen", sagt Prof. Schlander.
Teurere Therapien für Kassenpatienten in Einzelfällen
Für Kassenpatienten gibt es nur, was "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich" ist. So schreibt es das Sozialgesetzbuch vor. Teuere Medikamente oder technische Verfahren, zu denen es preiswertere Alternativen gibt, werden deshalb in der Regel nicht erstattet. Beispiel:
Die Behandlung mit Protonenstrahlen. Sie ist in vielen Fällen wirkungsvoller und zugleich schonender als der Einsatz von Röntgen- oder Gammastrahlen. Der hohen Kosten wegen - pro Patient rund 20.000 Euro - wird sie von den gesetzlichen Kassen aber nur bei ganz wenigen Tumorarten bezahlt - nämlich dann, wenn die Überlegenheit der Protonentherapie nicht zu bestreiten ist.
Bis sich neue Diagnose- und Therapieverfahren in klinischen Studien als eindeutig besser erwiesen haben, können Jahre vergehen. Derweil haben Kassenpatienten das Nachsehen. Ist dieser Nachweis jedoch erst einmal erbracht, zahlt auch die gesetzliche Krankenversicherung. Prof. Christof von Kalle, der Direktor des Nationalen Zentrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg, nennt als Beispiel die Knochenmarkstransplantation bei Leukämie, die in den Anfangsjahren sehr aufwändig war. Investitionen "im Millionenmaßstab" seien für den einzelnen Patienten erforderlich gewesen, erzählt der Mediziner. Dennoch sei das Verfahren weiterentwickelt worden und habe sich so stark verbreitet, dass es heute Patienten, die es wirklich benötigen, zur Verfügung steht.