Hallo Leute,
bin neu in diesem Forum.
Habe durch eine Rollerunfall am 9.11.2007 eine Schienbeinkopffraktur erlitten.Bin seitdem Krankgeschrieben.Habe beim versorgungsamt Verschlimmerungsantrag gestellt.Habe bis jetzt 30 %. Gleichzeitig habe ich invaliditätsansprüche bei der PV geltend gemacht.Nun soll ich zum Gutachter.Kurzer Schadensverlauf:Operation anschließend Infektion mit 5wöchigen Bewegungsverbot.Anschließend 5 mal Physio dann nach 5 Monaten Reha.Dort festgestellt :Man kann nichts mehr an dem Knie machen,bleibt eingeschränkt.Streckung 20Grad,Beugung 110 Grad.Belastungsschmerz bleibt,wahrscheinlich innerhalb eines Jahres neues Kniegelenk da schon starke Arthrose.Wie muß ich mich verhalten?,und wie wird die Schadenshöhe errechnet.Ich lese immer 2/5 oder3/5 .Ich dachte das wirt in % ausgerrechnet.Ich habe eine Unfallversicherung nach AGB 95.,das heißt Knie ganz kaputt 50%.Ich würde mich freuen wenn mir jemand ein wenig helfen könnte.
MFG.G.Siegmund
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Habe durch eine Rollerunfall am 9.11.2007 eine Schienbeinkopffraktur erlitten.Bin seitdem Krankgeschrieben.Habe beim versorgungsamt Verschlimmerungsantrag gestellt.Habe bis jetzt 30 %. Gleichzeitig habe ich invaliditätsansprüche bei der PV geltend gemacht.Nun soll ich zum Gutachter.Kurzer Schadensverlauf:Operation anschließend Infektion mit 5wöchigen Bewegungsverbot.Anschließend 5 mal Physio dann nach 5 Monaten Reha.Dort festgestellt :Man kann nichts mehr an dem Knie machen,bleibt eingeschränkt.Streckung 20Grad,Beugung 110 Grad.Belastungsschmerz bleibt,wahrscheinlich innerhalb eines Jahres neues Kniegelenk da schon starke Arthrose.Wie muß ich mich verhalten?,und wie wird die Schadenshöhe errechnet.Ich lese immer 2/5 oder3/5 .Ich dachte das wirt in % ausgerrechnet.Ich habe eine Unfallversicherung nach AGB 95.,das heißt Knie ganz kaputt 50%.Ich würde mich freuen wenn mir jemand ein wenig helfen könnte.
MFG.G.Siegmund