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Tibiakopffraktur links Hilfe muß zum Gutachter

Siegmund

Nutzer
Registriert seit
4 Juni 2008
Beiträge
3
Hallo Leute,
bin neu in diesem Forum.
Habe durch eine Rollerunfall am 9.11.2007 eine Schienbeinkopffraktur erlitten.Bin seitdem Krankgeschrieben.Habe beim versorgungsamt Verschlimmerungsantrag gestellt.Habe bis jetzt 30 %. Gleichzeitig habe ich invaliditätsansprüche bei der PV geltend gemacht.Nun soll ich zum Gutachter.Kurzer Schadensverlauf:Operation anschließend Infektion mit 5wöchigen Bewegungsverbot.Anschließend 5 mal Physio dann nach 5 Monaten Reha.Dort festgestellt :Man kann nichts mehr an dem Knie machen,bleibt eingeschränkt.Streckung 20Grad,Beugung 110 Grad.Belastungsschmerz bleibt,wahrscheinlich innerhalb eines Jahres neues Kniegelenk da schon starke Arthrose.Wie muß ich mich verhalten?,und wie wird die Schadenshöhe errechnet.Ich lese immer 2/5 oder3/5 .Ich dachte das wirt in % ausgerrechnet.Ich habe eine Unfallversicherung nach AGB 95.,das heißt Knie ganz kaputt 50%.Ich würde mich freuen wenn mir jemand ein wenig helfen könnte.

MFG.G.Siegmund
 
Hallo Siegmund,

ich nehme mal an Du hast den Unfall Deiner PU fristgerecht gemeldet.

Deine AUB's 95 kenne ich zwar nicht, aber nach den allgemein gängigen UV-Bedingungen habe ich lt. Gliedertaxe explizit Knie nirgends gelesen.

Es wird immer auf Beinwert abgestellt. Z. B: Beinwert 70 % würde bedeuten, sofern das Bein amputiert ist, 70 %. 2/5 oder 3/10 ist dann der entprechende Wert, der den verbleibenden Schaden bewertet, sofern das Bein dauerhaft funktionsuntüchtig bleibt.

In der Regel wird der Unfall gemeldet und nach einer Frist von einem Jahre und den anschließender weiterer drei Monate muß ein Arzt die Diagnose bestätigt haben.

Heiß auch meistens nach einem Jahr Begutachtung. Die Begutachtung wird meist von den Versicheren initiiert, aber den Versicherten steht dieses Recht auch zu. Inwieweit das GA dann anerkannt wird, hängt von den Versicherungsgesellschaften ab.

Bei Dir ist es ja noch nicht solange her, was hat die Versicherung denn bisher mitgeteilt.

Übrigens bis zur endgültigen Schadensabwicklung sind drei Jahre nach dem Unfall anzusetzten. Studiere mal genau Deine Versicherungebedingungen.

Um Dir weiterhin Fragen beantworten zu können, müsstest Du schon etwas mehr schreiben. Und das Versorgungsamt ist völlig unabhängig davon zu bewerten.

Gute Besserung.
Reikja
 
Hallo Siegmund,
mich wundert, dass du schon nach so kurzer Zeit zum Gutachter der PUV sollst!
Eine mögliche Erklärung könnte sein:
wahrscheinlich innerhalb eines Jahres neues Kniegelenk da schon starke Arthrose
Der Gutachter soll die Arthrose bestätigen und feststellen, dass diese nicht vom Unfall herrührt. Wenn das neue Kniegelenk eingebaut ist, wird sich eine unfallbedingte Arthrose nicht mehr bestätigen lassen.

Gruß
Luise
 
Hallo Reikja,


Nein, es kommt auf die vereinbarte AUB an! Mir liegt eine AUB 94 vor, dort steht:
Als feste Invaliditätsgrade gelten … bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit
Eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %
Eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
Eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %
Eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %​

Diese Beschreibungen und Invaliditätsgrade können unterschiedlich sein. Der Gutachter kennt meistens die genaue Beschreibung nicht und schreibt was vom Beinwert. Eine Funktionsunfähigkeit des Knies ist in der o.a. AUB nicht aufgeführt. Es müsste die Funktionsbeeinträchtigung des Beines bis zur Mitte des Oberschenkels festgestellt werden z.B. 2/5. Der Invaliditätsgrad ergibt sich dann aus dem vereinbarten festen Invaliditätsgrad z.B. 2/5 von 60 % = 24 % Invalidität oder, wenn als fester Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 80 % vereinbart sein sollte, betrüge der Invaliditätsgrad 2/5 von 80 % = 32 %.


In der Regel wird der Unfall gemeldet und nach einer Frist von einem Jahre und den anschließender weiterer drei Monate muß ein Arzt die Diagnose bestätigt haben.

„In der Regel wird der Unfall gemeldet…“, na ja, wer keinen Unfall meldet, wird nichts bekommen. Und bitte beachten: Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht herbeiführt, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen und der Versicherer zu unterrichten. (AUB 94, §9 I.)

Und weiter: Die Invalidität muß innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren drei Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht sein. (AUB 94, § 7, I. (1)) Es können auch andere Fristen vereinbart sein!


Übrigens bis zur endgültigen Schadensabwicklung sind drei Jahre nach dem Unfall anzusetzen.

Nein, kann man so nicht sagen! Der Versicherer lehnt Ansprüche ab oder macht ein mickriges Angebot, etwa 1,5 Jahre (je nach AUB) nach Unfall. Der Versicherungsnehmer akzeptiert oder macht seine Ansprüche gerichtlich geltend.

Gruß
Luise
 
hallo, luise

hatte vor meinem unfall (98) keine athrose in der schulter, nachweisbar durch aufnahmen danach.

wa nun letzte woche beim orthopäden, (wegen der anhaltenden schmerzen) er machte eine sonographie und murmelte etwas wie athrose.

wie lässt sich der nachweis einer folgeschädigung erbringen?

mfg
pussi
 
Hallo pussi,

dein Unfall war vor 10 Jahren, wem willst du jetzt Folgeschäden beweisen?

Ich bin kein Arzt, aber es gibt Mediziner die vertreten die Auffassung, das älter werden, der körperliche Verschleiß/Verfall/ Arthrose beginne mit der Geburt.

Wenn vor 10 Jahren keine Arthrose festgestellt wurde und jetzt doch, was hat das mit dem Unfall zu tun?

Gruß
Luise
 
tibiakopffraktur

Hallo Siegmund !

Schön das du hier im Forum gelandet bist.
Als stiller Leser kann ich hier nur gutes Berichten,was ich in meinem leben schon anwenden konnte.

Nun zu deinem Gelenkkopf.Du wirst auf jeden fall einen Dauerschaden dafon tragen.

Es währe auch ratsahm, nicht nur einen Arzt in betracht zu ziehen.Wort wörtlich:Brech nicht alles übers Knie

meine Erfahrung ist:Ich Habe auf Gelenkkopfbruch vom Jahr06 50%+G
5/10Beinwert Versicherung,aber es ist ja nicht mein Bein defekt,sondern das Knie .Wo ich nun ende des Jahres mit meinem Anwalt gegenschmettern werde,und zum 1.08 eine EMR erhallten werde(Erwerbsminderungsrente -volle)

ich hoffe du hast den längeren Atem und Lese die vielen sehr guten Berichte hier.Hatte mir auch gehollfen.
Wünsche dir alles gute.

MfG an alle Nala:)
 
Tibiakopfmehrfaragmentfraktur

hallo @ Alle,

ich verstehe das ganze nicht, viele von Euch haben die GdB 50+G. Mit den ähnlichen beschwerden. Ich hatte erst 30 dann 40 und seit über 2 Jahren kämpfe ich mit dem Sozialgericht um die 50 + G.

Ich habe an meinem Knie 8 OP´s hinter mir davon 2 TEP´s. Trozt allem instabil!
Muss ständig eine Orthese tragen, da der OS Muskel sich nicht mehr aufbauen lässt und somit das Knie keinen Halt mehr hat! Habe am anderen Knie schon anerkannte Folgeschäden (2 OP´s). Und dadurch einen kaputten Rücken (Bandscheibenprolaps L5/S1), alles angegeben und die wollen mir trotzdem nicht die GdB 50 +G geben. :(
Mache ich etwas falsch?:confused:

Viele Grüße
moni
 
Hallo Moni,

ja, ...:)
Wir haben doch schon öfter über das Versorgungsamt und die Abwicklung, besonders in Berlin, gesprochen hier im Forum.
Warst Du persönlich bei Deinem Sachbearbeiter?
HAst Du Akteneinsicht genommen?

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

nein, dass hab ich nicht! Am Anfang ging alles schriftlich, da konnte ich nicht da hin! Und seit dem das über das Sozialgericht geht macht das alles meine Anwältin!

Hast Du noch einen Tip den ich an sie weiterreichen kann?

LG
moni
 
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Hallo nochmal Siegmund,habe mich sehr über die Reaktionen gefreut und dabei gemerkt das ich wahrscheinlich nicht genau erklärt habe.Ich versuche das jetzt mal:Die 30% Gdb habe ich schon vor dem Unfall gehabt.Der genaue Wortlaut des Chefarztes der Reha-Klinik schriftlich lautet:Dauernd eingeschränkte Beweglichkeit und Belastbarkeit nach op.Versorgung einer Tibiakopffraktur li.(Linkes Kniegelenk:Streckung/Beugung 0-20-110° Zohlenzeichen negativ.
Dasgleiche hat sowohl mein Orthopäde und mein hausarzt schriftlich bestätigt.Zusätzlich ist das rechte Kniegelenk dazugekommen mit folgender Diagnose:ausgesprochene Retropatellaarthrose mit Spondylophytenbildung des Patellagleitlagers;beginnende Gelenkspaltverschmälerung medial und lateral.Ich hoffe die Darstellung ist etwas genauer.
Grüße Siegmund
 
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