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Sozialgericht 1. Instanz

hallo, seenixe

ist es zwingend vorgeschrieben, dass das protokoll vorgelesen/abgespielt und genehmigt werden muss?
habe sowohl in sg- als auch im zp-verfahren nix davon gehört.
mfg
pussi
 
...ja pussi, das Band wird laut vorgespielt und der Richter fragt nach der Genehmigung der Parteien.

Achtung: Es wird nicht die gesamte Verhandlung aufgenommen (ein Schelm, wer Böses denkt). Daher mußt du bei Sachen, die dir wichtig erscheinen ausdrücklich die Aufnahme ins Protokoll verlangen
 
hallo, tamtam
bei mir wurde nix vorgespielt.
hätte mich schon artikuliert, wenn etwas ausgelassen wurde.
es wurde in der mündl. verhandlung so vieles übergangen. deshalb würde ich mich an das vorspielen ganz sicher erinnern.
das schlimme ist, dass man es immer erst im urteil erfährt. da liegt das kind dann schon im brunnen.
wäre es ein verfahrensfehler, wenn das protokoll nicht verlesen oder abgespielt wurde?
ich weiss, ich nerve. - nützt nix - muss da durch!
lg
pussi
 
Hallo Leute,

ein Tipp von mir aus schlechter Erfahrung zum Thema Besuch von Verhandlungen des eigenen Richters:

zuvor bei der Geschäftstelle genau in Erfahrung bringen, welcher Richter eigentlich genau für das eigene Verfahren zuständig ist.

Ich hatte mal falsch geschlossen, der Richter, der ein Schreiben unterzeichnet hatte, sei auch der für mich zuständige Richter.

Ich habe darauf irrtümlich die Verhandlungen eines anderen Richters besucht der das Schreiben nur unterzeichnet hatte weil mein Richter gerade krank gewesen war und er dessen Arbeit mit erledigen musste.

Ich habe richtig dumm gekuckt als ich in meiner Verhandlung plötzlich einen ganz anderen Richter vor mir hatte, und auch noch so einen der in erster Linie schnellseinen Tisch leer haben will!

Das könnte übrigens auch passieren wenn der richtige Richter nicht mehr da ist (befordert, Ruhestand usw.), das wäre dann aber unvorhersehbares Pech.

Gruß
Jürgen
 
hallo, tamtam
" es ist vollbracht"

habe meinem ra die vollmacht entzogen, schreiben ans lsg
wegen termin bestägigung-
und wenn die nicht wollen?
mfg
pussi
 
Hallo,
vielleicht noch einmal:
Es wird ein Protokoll angefertigt. Das macht das Gericht. Dieses Protokoll muß von Kläger und Beklagter genehmigt werden. Warum hast Du dann dem zugestimmt?

Dort ist der Zeitpunkt......Darauf bezieht sich dann auch die nächste Instanz.

Gruß von der Seenixe

Hallo Seenixe,
ich habe eben mal den betreffenden Punkt markiert. Ist es also üblich, dass bei einem Verfahrenstermin ein Protokoll geführt wird? LSG wie SG? Bei meiner "Verhandlung" wurde ich weder gefragt noch mein Anwalt wurde gefragt, entsprechendes zu bestätigen.

Es wurde nur eine ganze Reihe von Fakten vorgelesen die nicht wirklich den Ablauf des Geschehens wiedergegeben haben. Obwohl ich mehrfach um Korrektur bzw. Ergänzung gebeten habe, wurde das in etwas so kommentiert " sie werden gleich noch Gelegenheit haben, sich zur Sache zu äußern, ich verlese erst.... und dann später könnnen sie es ergänzen etc....." So in etwa wurde das gesagt. Dass ich dann aber später dennoch nicht zu Wort gekommen bin oder überhaupt befragt worden bin, hat mein Anwalt zwar mehrfach betont und wiederholt gesagt, doch reagiert hat niemand darauf. Auch nicht beim späteren "vorspielen" der zwischendurch immer mal wieder gestarteten Aufnahme. (Das Band lief, soweit ich das beurteilen konnte, nicht laufend, denn ich wurde nur einmal gefragt, ob das eben vorgelesene und vorgespielte so korrekt sei. Das bezog sich aber explizit auf diese eine Sache und war mittendrin!)

Wenn ein entsprechendes Protokoll bei einer Verhandlung geführt wird, wo kann ich das dann bekommen? (das ganze ist mir wirklich schleierhaft, denn es wurde nix davon gesagt, dass eine Aufnahme gemacht wird!)

Ich weiß, das ist vielleicht ne "dämliche" Frage, doch da ich meinen Anwalt erst am Freitag erreichen kann und mir das ganze mehr als unter den Nägeln brennt, bitte ich Dich oder den der mag, mir eine kurze Antwort hierzu zu schreiben.

Liebe Grüße vonnet NixchenII :confused:;)


..... wer nicht fragt bleibt dumm :eek::D... und wenn ich schreiben könnte bräuchte ich diesen Beitrag nicht der Edith zur Last legen
 
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