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Sozialgericht 1. Instanz

Hallo Seenixe,

pussi ist nun vor den Abgründen, Du schreibst aber
"Sie es nicht als persönlichen Angriff an, sondern helfe uns, damit andere nicht Deine Fehler wiederholen."

Warum wird dann nicht ein Pool gemacht in dem solche Informationen wie z.B.
"wie sollte das Verfahren am Soz. Gericht RICHITG von statten gehen" oder
"wie verhalte ich mich bei einem Gutachten"
stehen und wo waorauf man Zugriff hat? Gepflegt bzw. geändert werden kann
das nur durch die Mods

Dann wird den, die uns noch folgen, geholfen!

ondgi
 
Hallo Ondgi,

wir sind längst an der Arbeit dran, aber Rom wurde auch nicht in einem Jahr erbaut und ich bin selbst momentan in Prozessstreß, da ich sehr bald nach 4 Jahren endlich meine SG verhandlung habe...Besucher gerne eingeladen ;)

Gruß von der Seenixe
 
hallo, seenixe

wie kommst du darauf, dass ich in der verhandlung nicht anwesend war?
ich war da!
plötzlich - ich dachte, es geht jetzt los - im namen des volkes - alles stand stramm, ich einbegriffen, wusste gar nicht, was los war - urteilsverkündung - klageabweisung.
ich wusste nicht, wie mir geschah! mich hat auch keiner gezwickt, damit ich aus meinem schock erwache.
ich nehme gar nichts persönlich. bin ja kein racheengel!
nun weiss ich aber immer noch nicht, wo der rechtsbehelf der 2-wochen-notfrist steht. das urteil habe ich doch nicht in die hand gedrückt bekommen. da steht auch nix von einer notfrist.
woher soll ich den ordnungsgemässen ablauf einer verhandlung kennen?

wer kann denn , bt, im eiltempo:
jura und medizin studieren, wenn selbst ra und ärzte versagen`
deshalb bin ich ja froh, dass es dieses forum gibt.
es ist schon eigenartig, dass die fristsetzung für den kläger so kurz gehalten werden. da frage ich mich doch, wie läppern sich die 10 jahre zusammen?
mfg
pussi
 
Hallo Pussi,

die Anhörungsrüge ist in § 178a SGG geregelt:

(1) Auf die Rüge eines durch eine gerichtliche Entscheidung beschwerten Beteiligten ist das Verfahren fortzuführen, wenn

1. ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf gegen die Entscheidung nicht gegeben ist und
2.das Gericht den Anspruch dieses Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.

Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüge nicht statt.
(2) Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs zu erheben; der Zeitpunkt der Kenntniserlangung ist glaubhaft zu machen. Nach Ablauf eines Jahres seit Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung kann die Rüge nicht mehr erhoben werden. Formlos mitgeteilte Entscheidungen gelten mit dem dritten Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Die Rüge ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle bei dem Gericht zu erheben, dessen Entscheidung angegriffen wird. Die Rüge muss die angegriffene Entscheidung bezeichnen und das Vorliegen der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 genannten Voraussetzungen darlegen.
(3) Den übrigen Beteiligten ist, soweit erforderlich, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(4) Ist die Rüge nicht statthaft oder nicht in der gesetzlichen Form oder Frist erhoben, so ist sie als unzulässig zu verwerfen. Ist die Rüge unbegründet, weist das Gericht sie zurück. Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluss. Der Beschluss soll kurz begründet werden.
(5) Ist die Rüge begründet, so hilft ihr das Gericht ab, indem es das Verfahren fortführt, soweit dies aufgrund der Rüge geboten ist. Das Verfahren wird in die Lage zurückversetzt, in der es sich vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung befand. In schriftlichen Verfahren tritt an die Stelle des Schlusses der mündlichen Verhandlung der Zeitpunkt, bis zu dem Schriftsätze eingereicht werden können. Für den Ausspruch des Gerichts ist S 343 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
(6) S 175 Satz 3 ist entsprechend anzuwenden.
 
hallo, tamtam

dks für die §§
muss ich erstmal richtig lesen.
soll ich dieses meinem anwalt geben?
da er ja das mandat nicht niedergelegt hat, muss das gericht von mir nichts annehmen.
das ist schon ein kreuz mit anwälten!

mfg
pussi
 
Hallo pussi,

Gegenfrage: was hast du von diesem Anwalt noch zu erwarten, außer noch seine Rechnungen zu zahlen. Rechnest du mit Erfolgen von ihm, wenn er noch nicht einmal sein juristisches Handwerk kennt?

Mandat entziehen (auch dem Gericht mitteilen) und selber machen.
 
Sorry Seenixe wusste ich nicht das Ihr an solchen Sachen drann seit, steht
nirgends geschrieben was für Veränderungen ins Haus stehen.

Auf alle viel Glück für Deinen Prozess !

ondgi
 
hallo pussi,
kann dir nur recht geben, ich war in erster instanz auch anwesen und wurde gehört doch die gegenseite sah mich mit dem allerwertesten nicht an und obwohl der richter versuchte sie zu überzeugen meiner meinung nach auch ernsthaft wollten die schöffen - zwei ältere herren - nicht begreifen das ich mit rollstuhl und meiner behinderung nun mal weiteres vom versorgungsamt benötige.
nun ist das ganze seit zwei jahren in der zweiten instanz und ich weiß nicht wann da eine verhandlung geschieht.
an anderen fronten sieht es teilweise so aus das vergleiche geschlossen werden und ich stappel die gutachten die sich in ihrer genialität mittlerweile selbst immer wieder übertreffen. jetzt habe ich eins was mir 10% behinderung (und dies bei bisher 50-70%) aus dem unfall bescheinigt und noch eins vom selben gutachter wo er schreibt das die ärzte ja nicht schuld seien, da ich ja kein risikopatient war ...
also alles ellenlanges spiel und ich komm mir vor wie auf dem basar!
jetzt kommen wieder stellungnahmen über stellungnahmen und anfragen wie den dieser oder jener absatz wohl gemeint ist.
ich bin übrigens bisher mit meinem anwaltsbüro zufrieden aber sie brauchen eben ausführlich meine mitarbeit und meine zeugen!
viele grüße
 
hallo, tamtam

ich würde mich gerne vor gericht selber vertreten, wenn es denn im schriftlichen verfahren wäre.
mündlich, geballte konzentration, sich nicht aus der fassung bringen lassen, den faden nicht verlieren - das schaffe ich nicht. meine konzentration ist nach 5 minuten am ende, dann will ich nur noch schlafen.
würde sogar mein todesurteil unterschreiben, nur, damit ich meine ruhe habe.

schönes we
pussi
 
Hallo pussi,

dann stell den Antrag auf schriftliches Verfahren und füge dem die ärztlichen Befunde oder Gutachten bei, in denen dir Konzentrationsschwäche etc. bescheinigt wird. Bisher habe ich den Eindruck, dass meine Richter immer erleichtert waren, wenn ich den Antrag stellte und nach spätestens 14 Tagen hatte ich immer den entsprechenden Beschluss bzw. die Termine für die mündliche Verhandlung wurden sofort aufgehoben.

Jetzt ist es mit dem ganzen Schriftverkehr viel leichter Verfahrensfehler nachzuweisen und immerhin ist vorkurzem in einer Sache meiner NZB stattgegeben wurden. Schaun wir mal, was da noch kommt...
 
hallo, tamtam

na, wenn das geht, wäre die beste lösung.
aber
wenn es abgelehnt wird, was dann?

mfg
pussi
 
@pussi,
ich sende Dir mal eine PN inkl. Datei, habe ich gefunden und hilft Dir eventuell.

ondgi
 
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