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SHT-Folgen und mittelgradige Depression nach Unfall

Rosi70

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
14 Nov. 2014
Beiträge
570
Hallo,

heute schildere ich euch mal meinen Leidensweg.

Im September 2013 ... also vor über einem Jahr ... hatte ich einen Wegeunfall mit Schädel-Hirn-Trauma, Handgelenk-Prellung, Rückenstauchung und einer Platzwunde an der linken Stirn. Ich wurde bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert, wo ich 4 Tage mit höllischen dumpfen Kopfschmerzen lag. CT und MRT zeigten keine Verletzungen oder Blutungen im Schädel. Nach Entlassung lag ich eine Woche im Bett und als ich dann zum Unfallarzt fahren wollte, stelle ich fest, dass ich bewegte Bilder nicht verarbeiten kann und mein Gesichtsfeld eingeschränkt ist. Nach unzähligen Arztbesuchen beim Unfallarzt, Augenarzt, Neurologen, HNO-Arzt und zwei weiteren Krankenhausaufenthalte ... zuletzt 11 Wochen in einer psychosomatischen Klinik leide ich noch an folgenden Symptomen:

- täglichen Kopfschmerzen ... meistens rechtsseitig
- Schwindel
- Gesichtsfeldeinschränkung
- Klopfen auf dem rechten Ohr
- Merkfähigkeitsstörung
- Probleme bei der Verarbeitung bewegter Bilder
- Schulter-Nackenbeschwerden, da ich wegen des Schwindels Kopfbewegungen vermeide
- Schlafstörung
- mittelgradige Depression

Die BG hat die Zahlung nach 6 Monaten mit der Begründung, dass die Symptome nicht´s mehr mit dem Unfall zu tun haben können, eingestellt. Ein Gutachten wurde von einem BG-Gutachter lt. Aktenlage erstellt.

Mein gestellter Rentenantrag wurde ohne Begutachtung oder persönlicher Vorstellung ebenfalls abgelehnt.

Meine private Unfallversicherung, bei der ich seit 25 Jahren versichert bin, hat die Zahlung des Krankenhaustagegeldes abgelehnt, weil ich ja psychisch krank sei, was völliger Quatsch ist. Meine psychischen Symptome sind erst im Verlauf der Schmerzsymptomatik hinzugekommen. Wenn man 4 Tage am Stück mit Kopfschmerzen flach liegt, ist die Stimmung entsprechend im Keller.

Ich finde es unverschämt, denn vor meine Unfall war ich nie psychisch krank, hatte keine Unfälle und keine Erkrankungen. Jetzt kann ich zeitweise das Haus nicht verlassen, bin nicht einmal in der Lage am Herd zu stehen, um mir Essen zu kochen, kann nur wenige Zeilen lesen, weil dann die Buchstaben verschwimmen, habe täglich Kopfschmerzen, kann nicht länger auf der Stelle stehen oder länger als 20 Minuten gehen, habe mich zurückgezogen und meine sozialen Kontakte minimiert. Sport oder Freizeitaktivitäten sind kaum möglich. Ich bin sehr schnell erschöpft und fühle mich nicht in der Lage, 2 Stunden am Stück arbeiten zu können.

Hat jemand vielleicht ähnliche Symptome oder Erfahrungen mit BG, Rentenversicherung oder Unfallversicherung gemacht?

Werden psychische Symptome als Unfallfolgen anerkannt?

Welcher GdS Wert passt zu meinen Symptomen?

Vielen Dank im Voraus.

LG
 
Hallo Rosi,

meine Frau (übrigens heißt sie Rosa :)) hat das gleiche dreiste Spiel der BG am Laufen.
Sie hatte im April 2013 einen Wegeunfall, allerdings wurden nach der BG Behandlung diverse Schäden gefunden (wie wundersam).

Unter anderem neben dem SHT (das beim ersten D-Arzt dann plötzlich eine leiche HWS-Distorsion war) mit Hemiparese und motorischer Darmstörung auch eine knöchernde Verletzung der HWS mit Instabilität, eine Ossifikation an der re. Schulter nach Bruch des Schlüsselbeins und Acromions und nach nochmaliger Recherche wird auch ein Bruch des Kreuz-Darmbein-Gelenkes vermutet.

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=29733

Wenn man das Sprichwort "Lügen haben kurze Beine" ummüntzen würde auf die BG, dann müßten die nur noch auf dem Hals umher springen.
 
Hallo Rosi70,

hat das Krankenhaus den Ergänzungsbericht Kopfbogen F 1002 angelegt und in welchen Sequenzen wurde das MRT gemacht?

Gruß
tamtam
 
Hallo Rajo 1967,

deine Antwort motiviert mich nicht unbedingt. Im Fall deiner Frau sind Schäden diagnostiziert worden und trotzdem müsst ihr um sein Recht kämpfen? Unglaublich!

In meinem Fall ist es schwieriger, weil ja der Schädel keine Defekte aufweist und trotzdem habe ich diverse Einschränkungen. Das einzige was diagnostiziert wurde ist eine Sehnervverletzung und ein Verdacht auf Horner-Syndrom.

Im Streitfall habe ich ja gar keine Chance :-(

Traurig, traurig
 
Hallo Tamtam,

von einem Kopfbogen weiß ich nichts.

Das CT und MRT wurde unmittelbar nach dem Unfall im Krankenhaus durchgeführt.

Die Augenärztin hatte schon vor vielen Monaten angeregt, ein MRT erneut zu machen, da sich die Sehschärfe und Gesichtsfeldeinschränkung verschlechtert hatten. Da es keine Unterschied zwischen einem MRT vor und dem MRT nach dem Unfall gab, wurde ein weiteres MRT abgelehnt.

Im MRT kann man auch nicht alles erkennen. Welche Methoden gibt es denn noch.

LG
 
Warum nicht? Hole Dir eine Kopie des Notarztberichtes (nur deshalb können wir die Einlieferungsdiagnose SHT auch nachweisen).
Hole Dir die komplette Dokumentation des erstbehandelnden Krankenhauses.

Du hast eine Platzwunde am Kopf, somit ist eine erhebliche Schädelprellung bewiesen und die Bewußtlosigkeit, die dokumentiert ist. Es gibt SHT-Verletzungen die kann man nicht im MRT nachweisen (cup-contrecup / diffuse Axonale Schädigung u.s.w.) - das heißt aber nicht das da nichts ist. Das man nen deutlich sichtbaren Bluterguss haben muss, so wirds gerne dargestellt von den BG´n um Ansprüche abzulehnen. Bei einem leichten SHT mit dokumentierten Schädigungen (wie retrograder Amnesie u.s.w.) muss die BG schon eine MdE von 20 auf Dauer gewähren und da liegt der Hase im Pfeffer (eine kurzfristige MdE von 20 gibt es bei leichten SHT, wenn keine Bewußtseinstörungen aufgetreten sind und nur "Kopfschmerzen" das Geschehen dominieren)

Schaue in die AWMF Leilinien Schädel-Hirn-Trauma im Erwachsenenalter. Da findest Du weitere Beweise.
Am Anfang standen wir auch ohne "Beweise" da, inzwischen haben wir so viel in der Hand das es für eine Strafanzeige gegen den Arzt reichen würde.
 
Rajo, du scheinst dich auf diesem Gebiet gut auszukennen.

Das mit der Krankenhausakte ist ein Weg, den ich äußerst ungern gehe. Ich habe in diesem Krankenhaus gearbeitet. Nach 6 Wochen AU hat man mir eine Änderungskündigung angeboten, die so schlecht war, dass ich dankend abgelehnt habe. Danach wurde mir zu Unrecht gekündigt. Traurig, dass ein Krankenhaus seine Mitarbeiterin nach einem Wegeunfall kündigt.
Vor Gericht wurde Kündigungsgründe genannt, die voller Lügen waren...ich hätte Medikamente entwendet, wäre völlig unfähig zu arbeiten,... und das, obwohl ich dort 3 Jahre gearbeitet habe und ich stundenmäßig kontinuierlich hochgestuft wurde. Was soll ich sagen, wir sind nicht im freundschaftlichen auseinander gegangen. Die Richterin hat schnell erkannt, dass hier was nicht stimmt und die gegnerische Partei hat sich in Widersprüchen verstrickt. Auf die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bestand ich nach all dem nicht mehr.

Deine Tipps helfen mir auf jeden Fall weiter. Vielen lieben Dank
 
Hallo Rosi,

in dem Fall bist Du Patient und mache das ganz einfach schriftlich, das Patientenrechtegesetz wirst dann ja kennen.

Verlange die "komplette Dokumetation" des Krankenhausoffenthaltes inklusive der Einlieferungs- und Abrechnungsdiagnosen und eine Kopie des Notarztprotokolls/-einsatzprotokolls.

Wenn die vorher schon solch einen Ärger gemacht haben, dann wär mir das völlig egal.
Was meinst Du was wir schon durch haben, wir führen bereits einen Arzthaftungsprozess wegen einer vorherigen Sache (dort wurde ihr Knie operiert weil ein massiver Gelenkerguss vorlag, angeblich ein gesicherter Meniskusriss - nach der OP wars dann ein drittgradiger Knorpelschaden und bei einer Re-Arthroskopie 2 Jahre später war das alles i.O. und durch Zufall stellen wir fest, das bei der strittigen OP bereits eine floride Synovialitis - also eine akute Entzündung - festgestellt wurde) und da läufst Du manchmal Spiesruten.

Inzwischen gehen wir knallhart dagegen vor, mit den legalen Mitteln die uns zur Verfügung stehen. Bei den betreffenden Personen und wenn es tausendmal Ärzte sind kümmert auch keinen wie Dein zukünftiges Leben aussieht.
 
Hallo Rosi70,

nimm Akteneinsicht bei der BG und such diesen Kopfbogen. Wenn der auch auf ausdrückliche Nachfrage nicht da sein sollte greift höchst wahrscheinlich auch im Sozialgerichtsverfahren die Beweislastumkehr wegen unterlassener Befunderhebung.

Sieh Dir nochmal den Radiologiebericht an. Ich vermute mal, dass nur T2-gewichtete Sequenzen gemacht wurden. Aber die BG weiss, dass mit dieser Methode schon mal von vornherein 80 % der morphologischen Korrelate nicht nachweisbar sind. Zum Hämosiderinnachweis braucht es schon die sensitiveren T2*-gewichteten Sequenzen, siehe BG-Arzt Gonschorek

http://www.dguv.de/medien/landesver...ne/2008/documents/lv2_20080628_gonschorek.pdf

Gruß
tamtam
 
Ja, werde dies angehen oder meinen Anwalt übergeben.

Ihr macht das richtig. Man darf sich nicht alles gefallen lassen und sollte für sein Recht kämpfen. Leider schützen sich ja alle untereinander, was für den Geschädigten dann im Streitfall schwierig wird.

Euch viel Erfolg und nochmals vielen Dank.
 
Danke Tamtam,

ich werde dies mal prüfen und gleich mal deinen Link durchlesen.

LG
 
3 "Fälle" in einem

Hallo Rosi70
und willkommen im Forum. du hast ja einiges hinter dir ...

... aber auch viel vor dir. Vergiss bei den ganzen rechtlichen Problemen nicht, dass du dich auch erholst und deinem Körper nicht die Kraft zum Gesundwerden nimmst.
Ich weiß, dass das gerade am Anfang nicht leicht ist.

Mir hat als Anfänger der Tipp geholfen, mir ein Heft zuzulegen, in dem ich alle Tipps sammle, eine "to do"-Liste anlege etc.
Die vielen kleinen Zettelchen mit Notizen sind schnell verlegt und verloren.
Lege dir für alle Unterlagen einen Ordner an.

Schreibe eine Art Tagebuch, in dem du deinen Zustand protokollierst.

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du gleich 3 Sachen am Hacken:

1.) Wegeunfall = (Rubrik) Berufsunfall mit Personenschaden
Du hast es mit der Gesetzlichen Unfallversicherung, der BG zu tun.
Hier gilt ein eigenes Recht, anders als bei 2.)i

2.) Private Unfallversicherung
Wichtig ist hier zunächst, den Unfall offiziell zu melden.
Offiziell = schriftlich = nachweisbar.

Die Spezis werden dir die Fristen nennen.

3.) Arbeitsrecht
Du musst nicht hinnehmen, dass dir mit Verleumdungen gekündigt wird.
Gegen die Kündigung kannst du vor dem Arbeitsgericht klagen, wenn du die genannten Künd.gründe schriftlich vorliegen hast.

Bist du rechtsschutzversichert?

Bist du evtl. über deine Gewerkschaft rechtsschutzversichert oder kannst evtl bei der Personalvertretung oder der Gewerkschaft zumindestens bzgl der Kündigung Hilfe einholen?

Bzgl medizinischer Fragen und Problemen mit Gesetzlicher Unfallversicherung habe ich gute Ratschläge von der Unabhängigen Patientenberatung UPD erhalten.

Wichtig ist wegen BG der Schritt, den tamtam schon genannt hat:
Fordere deine Akte ein.
Über die Suche findest du einen Vordruck.
(Vielleicht stellt dir jd den Link ein, ich hab leider gerade wenig Zeit ...)
Wenn du die Akte hast, dann hast du auch die Arztberichte, die der BG vorliegen.
Mache alles schriftlich, du musst alles nachweisbar machen. Eine Vereinbarung per Telefon ist nicht nachweisbar. Außerdem siehst du nicht, welche Notiz sich der Sachbearbeiter (SB) bei dem Telefonat macht und deiner Akte beifügt.

Wurde dir dein Arbeitsunfall bereits schritlich anerkannt?
Was steht darin?
Wenn nein: Hast du den Unfall gemeldet? (davon gehe ich aber mal aus)

Hast du Ablehnung der weiteren Unfall-Heilbehandlung schriftlich?
Was steht darin?

Zum Medizinischen:
Augen
a) Für solche Augenprobleme/Sehprobleme gint es natürlich Gründe. Es gibt spezialisierte Augenärzte. (Ich weiß grad deren Fachbegriff nicht, da hilft bestimmt noch jemand).
b) Meines Wissens benötigt man ein CT, kein MRT, um zu sehen, was mit den Sehnerven los ist, ob die eingeengt sind etc. Wurde das beim 1. CT mit untersucht?

So, das soll fürs erste genügen ...
Alles Gute und liebe Grüße
HWS-Schaden
 
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