Lillyfix
Mitglied
Hallo,
ja - die Ansprüche ggü. der Haftpflicht sind bereits am Laufen und auch schon anerkannt. Die haben sich freiwillig für fünf Jahre verpflichtet. Dann muß ich meine Ansprüche erneut anmelden. Ich denke da an eine lebenslängliche Haftung von der Versicherung mir ggü. - muss dafür wohl erst das Behandlungsende und die Begutachtung abwarten.
Hat jemand von Euch schon Erfahrung gemacht, was die Erstattung von Pflegestunden von Seiten der Familienangehörigen angeht. Ich meine jetzt bei einem Haftpflichtschaden.
Denn mein Gedanke ist, dass bei einem unverschuldeten Unfall ja nicht die Angehörigen verpflichtet werden können, die Pflege zu übernehmen. Normalerweise sind die Angehörigen ja dazu verpflichtet - aber bei einem durch Dritte verursachten Schaden?
Lillyfix
Hallo Orthese, hallo Luise!
Sorry - wollte hier kein Streitthema vom Zaun brechen!
Eure Beiträge waren beide für mich sehr wichtig!
Vielen Dank
Seenixe
ja - die Ansprüche ggü. der Haftpflicht sind bereits am Laufen und auch schon anerkannt. Die haben sich freiwillig für fünf Jahre verpflichtet. Dann muß ich meine Ansprüche erneut anmelden. Ich denke da an eine lebenslängliche Haftung von der Versicherung mir ggü. - muss dafür wohl erst das Behandlungsende und die Begutachtung abwarten.
Hat jemand von Euch schon Erfahrung gemacht, was die Erstattung von Pflegestunden von Seiten der Familienangehörigen angeht. Ich meine jetzt bei einem Haftpflichtschaden.
Denn mein Gedanke ist, dass bei einem unverschuldeten Unfall ja nicht die Angehörigen verpflichtet werden können, die Pflege zu übernehmen. Normalerweise sind die Angehörigen ja dazu verpflichtet - aber bei einem durch Dritte verursachten Schaden?
Lillyfix
Hallo Orthese, hallo Luise!
Sorry - wollte hier kein Streitthema vom Zaun brechen!
Eure Beiträge waren beide für mich sehr wichtig!
Vielen Dank
Seenixe
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