Hallo Lillyfix,
Du fragst nach drei Renten: BU-Verletztenrente, Schadenersatzrente und Schmerzensgeldrente.
BU-Verletztenrente
Aufgrund eines Wegeunfalls bist Du in Deiner Erwerbsfähigkeit gemindert, Du erhältst weniger Lohn. Die Berufsgenossenschaft zahlt Dir nach den gesetzlichen Vorgaben einen Ausgleich – die BU-Verletztenrente.
Schadenersatzrente
Verringerter Lohn und BU-Verletztenrente müssen in der Summe nicht unbedingt die Höhe des Lohnes vor dem Unfall erreichen. Zukünftige Lohnerhöhungen (beruflicher Aufstieg) sind mit der BU-Verletztenrente auch nicht abgegolten. Hier kommt die Haftplicht des Unfallverursachers zum Tragen. Denn: Ein Schädiger hat den Geschädigten so zu stellen, als währe der Unfall nicht geschehen, also den Schaden – auch den möglicherweise zukünftigen - zu ersetzen. Unter Schadenersatzrente fällt mir nur der Erwerbsschaden ein, der die Differenz zwischen verringertem Lohn (+ BU-Verletztenrente) und Deinem letzten und dem eventuell zukünftigen Einkommen ausgleicht.
Schmerzensgeld (-rente)
Mit dem Schmerzensgeld sollen alle Unannehmlichkeiten, seelische Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einher gehen. Das Schmerzensgeld wird in der Regel als Einmalzahlung geleistet, eine zusätzliche Schmerzensgeldrente kann vereinbart oder vom Gericht zugesprochen werden. Auf keinen Fall kann Schmerzensgeld mit anderen Leistungen verrechnet werden, auch nicht mit der BU-Verletztenrente.
Gruß
Luise
Du fragst nach drei Renten: BU-Verletztenrente, Schadenersatzrente und Schmerzensgeldrente.
BU-Verletztenrente
Aufgrund eines Wegeunfalls bist Du in Deiner Erwerbsfähigkeit gemindert, Du erhältst weniger Lohn. Die Berufsgenossenschaft zahlt Dir nach den gesetzlichen Vorgaben einen Ausgleich – die BU-Verletztenrente.
Schadenersatzrente
Verringerter Lohn und BU-Verletztenrente müssen in der Summe nicht unbedingt die Höhe des Lohnes vor dem Unfall erreichen. Zukünftige Lohnerhöhungen (beruflicher Aufstieg) sind mit der BU-Verletztenrente auch nicht abgegolten. Hier kommt die Haftplicht des Unfallverursachers zum Tragen. Denn: Ein Schädiger hat den Geschädigten so zu stellen, als währe der Unfall nicht geschehen, also den Schaden – auch den möglicherweise zukünftigen - zu ersetzen. Unter Schadenersatzrente fällt mir nur der Erwerbsschaden ein, der die Differenz zwischen verringertem Lohn (+ BU-Verletztenrente) und Deinem letzten und dem eventuell zukünftigen Einkommen ausgleicht.
Schmerzensgeld (-rente)
Mit dem Schmerzensgeld sollen alle Unannehmlichkeiten, seelische Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einher gehen. Das Schmerzensgeld wird in der Regel als Einmalzahlung geleistet, eine zusätzliche Schmerzensgeldrente kann vereinbart oder vom Gericht zugesprochen werden. Auf keinen Fall kann Schmerzensgeld mit anderen Leistungen verrechnet werden, auch nicht mit der BU-Verletztenrente.
Gruß
Luise