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Schadensersatzrente

Hallo Lillyfix,

Du fragst nach drei Renten: BU-Verletztenrente, Schadenersatzrente und Schmerzensgeldrente.

BU-Verletztenrente
Aufgrund eines Wegeunfalls bist Du in Deiner Erwerbsfähigkeit gemindert, Du erhältst weniger Lohn. Die Berufsgenossenschaft zahlt Dir nach den gesetzlichen Vorgaben einen Ausgleich – die BU-Verletztenrente.

Schadenersatzrente
Verringerter Lohn und BU-Verletztenrente müssen in der Summe nicht unbedingt die Höhe des Lohnes vor dem Unfall erreichen. Zukünftige Lohnerhöhungen (beruflicher Aufstieg) sind mit der BU-Verletztenrente auch nicht abgegolten. Hier kommt die Haftplicht des Unfallverursachers zum Tragen. Denn: Ein Schädiger hat den Geschädigten so zu stellen, als währe der Unfall nicht geschehen, also den Schaden – auch den möglicherweise zukünftigen - zu ersetzen. Unter Schadenersatzrente fällt mir nur der Erwerbsschaden ein, der die Differenz zwischen verringertem Lohn (+ BU-Verletztenrente) und Deinem letzten und dem eventuell zukünftigen Einkommen ausgleicht.

Schmerzensgeld (-rente)
Mit dem Schmerzensgeld sollen alle Unannehmlichkeiten, seelische Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden, die mit einer erlittenen Verletzung am Körper einher gehen. Das Schmerzensgeld wird in der Regel als Einmalzahlung geleistet, eine zusätzliche Schmerzensgeldrente kann vereinbart oder vom Gericht zugesprochen werden. Auf keinen Fall kann Schmerzensgeld mit anderen Leistungen verrechnet werden, auch nicht mit der BU-Verletztenrente.

Gruß
Luise
 
sag niemals nie :)

Hi allerseits :))

in der ersten Schreibwut habe ich nur von meiner verschwommenen Errinnerung leiten lassen, eine Nacht drüber geschlafen, wird es auch wieder klarer.

Also die gegn. Versicherung wußte bei mir von Anfang an, daß es ein Wegeunfall war und weil sie schon in den ersten außergerichtlichen Verhandlungen eine Anrechnung der "wahrscheinlich zu zahlenden Leistung der BG" einbeziehen wollten, ging ich mit der Anwaltskanzlei Tölle und Partner in Münster vor das Landgericht Münster. Soweit so gut, Hinhaltetaktik, da Rechtschutzversichert und ab vor das OLG Hamm. Damals unterlagen die Anwälte noch einer Zulassungsermächtigung und ich habe die Kanzlei Eick und Partner in Hamm beauftragt, da Herrn Dr. Rainer Heß.

Der Vergleich den das OLG Hamm vorgeschlagen hatte, war akzeptabel für mich, die LVM holte zum vernichtenden Schlag aus, ich hätte die Verletzenrente verschwiegen und Dr. Heß konnte nur in der Kanzlei großartig argumentieren, vor Gericht hörte man fast nix von ihm.

Die Verletztenrente ist schließlich auf den Haushaltsführungschaden, der als monatliche Schadenersatzrente ausgehandelt wurde, angerechnet worden.

Bitte verzeiht mir meine erste ungenaue Aussage, der Unfall ist jetzt schon volljährig und die Erinnerung an die Gerichtsverfahren zieht mich eher runter, bzw. ist in keinster Weise aufbauend für mein Gemüt.

fliedertigerische Grüße :p:p:p

das ps.: @Luise

Deine Ausführungen zur Verletztenrente der BG stimmen so nicht, wäre vielleicht ein eigenes Thema wert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:
"Hast Du mal in die BG-Akte wegen Anmeldung von Forderungen an die Haftpflicht geschaut?"

Habe die Frage so verstanden, das ICH in die Akte von Lillifix hineinschauen sollte - und mich darüber geärgert.
Ich bin nämlich gar nicht betroffen......

Im übrigen ist die "Schmerzensgeldrente" in Deutschland wohl eher ein Ausnahmefall - es handelt sich dann um einen Kapitalbetrag, der mathematisch verrentet wird. Ob sinnvoll oder nicht, mag dahingestellt bleiben.......

eine Bitte an die oberschlauen Forenbeitragsbewerter, "Blockwarte", Schiedsrichter oder wer auch immer sich angesprochen fühlt:
Wenn meine Meinung hier nicht gefragt ist, bitte melden.
Ich kann es auch lassen......., hier meine Zeit zu investieren, um anderen zu helfen!
 
Hallo Orthese,
sicher kann man sicheinfach mal ärgern und sicher kann man auch mal was falsch verstehen, aber Beleidigungen sollten deshalb trotzdem nicht passieren. ;-)
Wenn ich in die Juris-datenbank schaue, dann erhalte ich bei dem Wort "Schmerzensgeldrente" auf Anhieb 600 Urteile gelistet. So selten scheint das Thema nicht zu sein. Ich kann Dir andere Stichworte sagen, da kommen weit unter 100 Urteile hoch. Sicher betrifft es in den Entscheidungen Schwerste Verletzungen, alles andere wird über Einmalzahlung abgehandelt.
Du warst doch eigentlich auch nicht der Fragesteller. Wenn Du den Artikel noch einmal anschaust, dann wirst Du auch einsehen, dass diese Sache nicht an Dich gerichtet war.

Gruß von der Seenixe
 
Zitat Seenixe

lieber/liebe Orthese: Es gibt im deutschen Recht .......
.... deshalb ist mir die Aussage von Fliedertiger nicht ganz verständlich. Hast Du mal in die BG-Akte wegen Anmeldung von Forderungen an die Haftpflicht geschaut?

Zitat Seenixe:
Wenn Du den Artikel noch einmal anschaust, dann wirst Du auch einsehen, dass diese Sache nicht an Dich gerichtet war.


?

Sorry, ich bin im Moment wirklich nicht gut drauf - und will auch keinen beleidigen.
Aber aus den obigen Zitaten jetzt abzuleiten, das der Text NICHT an mich gerichtet war, fällt mir schwer. Verdammt schwer.
 
Hallo Orthese,

dieses Forum hat nur Sinn, wenn Fragen richtig beantwortet werden. Eine Antwort wie:

Es GIBT in Deutschland keine SCHMERZENSGELDRENTE

ist halt falsch und bedarf der Korrektur!


Im übrigen ist die "Schmerzensgeldrente" in Deutschland wohl eher ein Ausnahmefall - es handelt sich dann um einen Kapitalbetrag, der mathematisch verrentet wird. Ob sinnvoll oder nicht, mag dahingestellt bleiben.......

Eine lebenslange Schmerzensgeldrente wird – zusätzlich zu einer Einmalzahlung - von den Gerichten gerne jüngeren Menschen zugesprochen. Eine „dicke“ Einmalzahlung könnte in wenigen Jahren verbraucht sein.

Gruß
Luise
 
Schmerzensgeld als Ersatz ideeller Schäden

Beim Schmerzensgeld handelt es sich um einen ideellen Der Ersatz ideeller Schäden ist durch Naturalrestitution unmöglich ist, spielt die Entschädigung in Geld die größte Rolle. Also, beim Schmerzensgeld handelt es sich um einen ideellen Schaden, der durch eine billige Entschädigung in Geld, § 253 Absatz 2 BGB, auszugleichen ist.

Schmerzensgeld und die Bestimmung der Höhe

In einem Prozess wird das Gericht die Höhe des Schmerzensgeldes nach billigem Ermessen bemessen, § 287 ZPO.

Dabei werden zur Bestimmung des Schmerzensgeldes vergleichbare Fälle herangezogen unter Berücksichtigung der Genugtuungs- und Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes. Herangezogen werden die schwere der psychischen und physischen Störungen. Hier sind als Kriterien heranzuziehen vor allem das Maß der Lebensbeeinträchtigung, der Größe, Dauer und Heftigkeit der Schmerzen, Leiden, Entstellungen, der Dauer der stationären Behandlung, der Arbeitsunfähigkeit, der Trennung von der Familie, Ungewissheit einer Heilung, der Grad des Verschuldens und des Mitverschuldens.

Bei schweren Dauerschäden kann als Schmerzensgeld auch eine Schmerzensgeldrente in Betracht kommen. Insgesamt dürfen ein gezahlter Betrag (Kapitalbetrag) und die kapitalisierte Rente ein vom Gericht festgesetztes angemessenes Schmerzensgeld nicht übersteigen.

Berechnung von Schmerzensgeld

Konkrete Angaben zum Schmerzensgeld und dessen Höhe können nicht gemacht werden. Die Höhe des Schmerzensgeldes ist letztlich abhängig vom Einzelschicksal. Hierzu gibt es eine umfangreiche Rechtssprechung.

Es sind einige Schmerzensgeldtabellen erschienen, die es ermöglichen, sich einen ersten Überblick zu verschaffen über eine realistische Schmerzensgeldhöhe.

Insbesondere ist bei der Bemessung der Schmerzensgeldhöhe die individuelle Beeinträchtigung des Geschädigten zu berücksichtigen. Dabei können folgende Kriterien zur Beurteilung herangezogen werden:

- Schwere der Verletzung?
- War eine stationäre und/oder ambulante Behandlung erforderlich?
- Welchen Zeitraum erfasste die Behandlung?
- Auftreten von Schmerzens unter Angabe von Art, Häufigkeit und erforderlicher Therapie.
- Heilungsprognose?
- Werden Dauerschäden zurück bleiben?

Die Höhe des Schmerzensgeldes unterliegt einer erheblichen Streuung und kann hier im einzelnen nicht wiedergegeben werden.


@ Luise:




Ob das Schmerzensgeld jetzt als Rente oder Kapital gezahlt wird, ändert nichts an Höhe -- also der Gesamtleistung.
Natürlich müssen echte Fehler richtig gestellt werden.
Habe aber keine Lust auf ständigen Streit über Formalien, die am eigentlichen Hauptproblem (die Höhe des SG) vorbei gehen.
Ich trete hier auch nichts als Rechtsberater an - das wäre auch gar nicht zulässig........

Leben ist Leiden: wie immer "ohne Gewähr"
 
Hallo Fliedertiger, hallo Forum,
bezügl. Deiner Aussage: "Die Verletztenrente ist schließlich auf den Haushaltsführungschaden, der als monatliche Schadenersatzrente ausgehandelt wurde, angerechnet worden."

Ich beschäftige mich auch gerade mit dem Thema Haushaltsführungsschaden, darum meine Frage an Dich und Euch,
gibt es zu o.g . Ausführung Urteile, Gesetze oder sonstiges Infomaterial

mit freundlichen Grüßen

Hansen
 
Hallo Orthese,

Ob das Schmerzensgeld jetzt als Rente oder Kapital gezahlt wird, ändert nichts an Höhe -- also der Gesamtleistung.
Richtig, war auch nicht das Thema.

Habe aber keine Lust auf ständigen Streit über Formalien, die am eigentlichen Hauptproblem (die Höhe des SG) vorbei gehen.
Die Höhe eines angemessenen Schmerzensgeldes war bisher auch kein Thema. Siehe Eingangsfrage von Lillyfix

Gruß
Luise
 
Schmerzensgeld

Hallo Seenixe,
vielen Dank für die ausführliche Antwort! Demnach sind Schmerzensgeld und Verletztenrente zwei völlig unterschiedliche Ansprüche! :cool:

Mal ´ne blöde Frage zum Thema Akteneinsicht: Schickt mir die BG eine Kopie der gesamten Akte zu wenn ich Einsicht nehmen möchte? Das halte ich für ziemlich umfangreich, zumal ja auch unterschiedliche Sachbearbeiter der BG an dem Fall beiteiligt sind.

Forderungen zum Thema Verletztenrente ggü der Haftpflicht gibt es noch nicht, da der Heilprozess n.n. abgeschlossen ist und eine Begutachtung somit noch aussteht.

Ich denke eher, ich muß mich vor Ort der BG einfinden um Einsicht in die Akte zu nehmen - oder (so wie bei Einsicht in die eigene Personalakte beimArbeitgeber) ?

Seenixe
 
Hallo Lillyfix,

Du siehst es sehr richtig, Akteneinsicht nimmt man bei der BG. Dabei gibt es auch noch einiges zu beachten. Zum Beispiel sollten die einzelnen Blätter aufeinanderfolgend nummeriert sein. Du kannst eine Kopie der kompletten Akte verlangen, aber auch alle Seiten, die Dich interessieren als Kopie beauftragen.
Gegenüber der Haftpflichtversicherung hast Du eine Menge von Anspüchen. Da ist neben Schmerzensgeld der Haushaltsführungsschaden, die Differenz zwischen Verletztengeld und Arbeitsverdienst usw....darüber gibt es im Forum genügend Material.

Gruß von der Seenixe
 
hallo, lillyfix

denke dran, deine ansprüche gegen die gegnerische haftpflicht verjähren nach 3 jahren
die sind schnell um.

mfg
pussi
 
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