Hallo Michael,
meinst Du was der Gutachter von der BG bekommen hatte, wo ich im Dez. zum Begutachten war. Der hatte nur ca. 20 A4-Seiten in seiner Klarsichthülle, was er von der BG bekommen hat. Und als er sah was ich dabei hatte, als Spiegelakte, der wäre bald vom Stuhl gefallen. Er hat nur die Ermittlung/Berechnung des TAD und zwei Befundberichte vom Radiologen und gut war´s.
Ich gab ihm erst einmal alles was er in diesem Verfahren bzw. Gutachten alles brauchte, damit er " wahrscheinlich " hoffe ein neutrales vernünftiges Gutachten angefertigt hat. Das habe ich noch nicht, zum Einblick, ist wohl jetzt von der Klinik zur BG. Wollte eigentlich vom Gutachter eine Kopie haben, bevor die BG das bekommt. Aber er rückte es nicht raus, weil die BG der Auftraggeber war/ist. Ansonsten hätte er mir eine Kopie zu kommen lassen. Wäre schon interessant, was er schrieb bzw. geschrieben hat und was vielleicht die BG unter den Tisch fallen lässt, oder mir verheimlicht, damit es passt für die BG.
Beim anderen offiziellen beratungsärztlichen Stellungnahme, was inoffiziell ein Gutachten ist nach Aktenlage, hat ja die BG das schon so gesteuert, das es in die Richtung geht. Das einzigste was mir jetzt hier bleibt, in Widerspruch zu gehen und das mit meinem RA gut Begründen. Habe mein RA auch draufhingewiesen, das die BG den § 200 SGB VII gut umschifft hat und das so gedeichselt hat.
Schauen wir mal, was die BG macht und wie sie reagiert. Könnte mir auch gut vorstellen, das sie wieder sich auf das Gutachten beruft und gut ist es.
Gruß Karl