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Rentenanerkennung Berufskrankheit 2113 ?

Michael Schütz

Neues Mitglied
Registriert seit
30 Aug. 2019
Beiträge
23
Hallo zusammen,
gibt es in diesem Forum Mitglieder die auf die Berufskrankheit 2113 (CTS) eine Rentenzahlung der BG anerkannt bekommen haben?

Gruß Michael
 
Hallo Michael,

ich hatte ein SG Verfahren, mit Gutachten das von der Beklagten bezahlt wurde.
GA mit MdE 10 (hätte bei mir gezählt)
Aber Frau Richterin in Augsburg hat dem Beratungsarzt Dr. Hierholzer aus Pulheim mehr Glauben geschenkt,
als der erfahrenen Gutachterin.

So ist zwar CTS beidseitig anerkannt, aber ohne MdE
 
Hallo oerni,

danke für Deine Antwort, mich würde interessieren ob es überhaupt jemanden gibt der auf CTS eine BG-Rente bekommt.

Grüße Michael
 
Hallo Michael Schütz,

ich stehe auch gerade im Verfahren BK-2113. Das liegt zur Zeit gerade beim Beratungsarzt der soll eine Stellungnahme abgeben. Aber ich kenne die Fragestellung der BG und es scheint mir eher so in Richtung Gutachten nach Aktenlage zu gehen, als zu einer Stellungnahme. Damit möchte die BG den § 200 umgehen.

Soweit ich jetzt Einblick habe, soll wohl die ominöse Stellungnahme in 2-3 Wochen bei der BG eingehen, die ganzen Unterlagen liegen seit 09/2020 bei diesem ominösen Beratungsarzt.

Gruß Karl
 
Hallo,

bei mir sind es seit Antragstellung 03.2017 immerhin 6 Begutachtungen, davon 3 Neurologische. Zudem hat die BG noch Ihren Beratungsarzt
Dr. Boxberg um seine Meinung gefragt.

Und es ist noch kein Ende in Sicht.

Grüße Michael
 
So ist zwar CTS beidseitig anerkannt, aber ohne MdE

Hallo oerni,

da hast Du Glück, das es wenigstens anerkannt wurde. Natürlich ist es blöd wenn kein MdE ist, da bekommst Du ja nichts, sprich Physio & Co usw.

nun nach Diagnose des Neurologen habe ich auch ein bds. KTS. Aber dieses wurde jetzt seitens des ominösen Beratungsarzt oder eher des Gutachters regeros Abgelehnt. Nach dem habe ich kein KTS, sondern das kommt von anderen Krankheiten. Der stützt sich auf Diagnosen die ich nicht habe und es dafür auch keine Befunde gibt.

Gruß Karl
 
Irrtum Karl,

mit der Anerkennung der BK 2113 ist die ETEM verpflichtet, Behandlungen zu übernehmen, was sie auch bisher anstandslos gemacht haben.
MdE lt. Gutachterin mit 10 wurde durch SG Augsburg trotz Anwalt nicht anerkannt.
Zur Ablehnung wurde der bekannte Beratungsarzt Dr. Hierholzer aus Pulheim angeschrieben, der sagte BK ja, MdE nein.

Sprichwort:
Heute ist nicht alle Tage, ich komm wieder keine Frage, was nichts anderes bedeutet, die Zeit wird's bringen.
 
Hallo oerni,

gut, da hast Du recht. Ich werde jetzt erstmal in Widerspruch gehen und dann sehen, was da passiert. Vorallem der sogenannte Beratungsarzt der sich jetzt als CPU-Gutachter entpuppt hat, hat sich auf Diagnosen gestützt, die gar nicht vorhanden sind bei mir. Der ist von den Risikofaktoren ausgegangen, die da stehen für Entstehung eines KTS, wie Adipositas, Diabetes usw. Nun die BG hat ihm alles hingeschickt was sie hatte an Unterlagen und Befundberichte, alles von der LWS, BWS, HWS, dann die Befundberichte von dem Leistenbruch, jedenfalls alles. Nun frage ich mich, was hat das mit KTS zutun? Glaube da hat die BG schon wieder im Vorfeld die Richtung gewiesen, wo sie hinmöchte und der " Beratende Arzt " folgte dem, schließlich war es ein Parteiauftrag. Dadurch konnte ja die BG den § 200 SGB VII gut umschiffen und deklarierte das als beratungsärztliche Stellungnahme.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

eins solltest Du wissen,

grundliegend beeinflusst die BG jeden Gutachter, Beratungsarzt und D-Arzt, sollte bei einer Begutachtung etwas nicht so sein wie die BG es
haben möchte, wird alles nachgebessert so wie die BG es möchte. Verschenkt wird nichts, und immer schön unter 20% bleiben. Bei einer meiner Begutachtungen sagte mir der Begutachtende Neurologe schon kurz nach Beginn der Nervenmessung: es ist alles besser geworden, die Schädigung hat sich gebessert, ich fragte was hat sich gebessert? der Arzt: das muss ich mir erst mal noch genauer ansehen. Und es kam alles so wie die BG es befohlen hatte, die vorhandene MdE 15% wurde auf 10% runtergesetzt, so wie von der BG gewollt (verlangt). Die neu dazu gekommenen Schäden werden einfach nicht erwähnt, und nicht anerkannt.

Gruß Michael
 
Hallo Michael,

meinst Du was der Gutachter von der BG bekommen hatte, wo ich im Dez. zum Begutachten war. Der hatte nur ca. 20 A4-Seiten in seiner Klarsichthülle, was er von der BG bekommen hat. Und als er sah was ich dabei hatte, als Spiegelakte, der wäre bald vom Stuhl gefallen. Er hat nur die Ermittlung/Berechnung des TAD und zwei Befundberichte vom Radiologen und gut war´s.
Ich gab ihm erst einmal alles was er in diesem Verfahren bzw. Gutachten alles brauchte, damit er " wahrscheinlich " hoffe ein neutrales vernünftiges Gutachten angefertigt hat. Das habe ich noch nicht, zum Einblick, ist wohl jetzt von der Klinik zur BG. Wollte eigentlich vom Gutachter eine Kopie haben, bevor die BG das bekommt. Aber er rückte es nicht raus, weil die BG der Auftraggeber war/ist. Ansonsten hätte er mir eine Kopie zu kommen lassen. Wäre schon interessant, was er schrieb bzw. geschrieben hat und was vielleicht die BG unter den Tisch fallen lässt, oder mir verheimlicht, damit es passt für die BG.

Beim anderen offiziellen beratungsärztlichen Stellungnahme, was inoffiziell ein Gutachten ist nach Aktenlage, hat ja die BG das schon so gesteuert, das es in die Richtung geht. Das einzigste was mir jetzt hier bleibt, in Widerspruch zu gehen und das mit meinem RA gut Begründen. Habe mein RA auch draufhingewiesen, das die BG den § 200 SGB VII gut umschifft hat und das so gedeichselt hat.
Schauen wir mal, was die BG macht und wie sie reagiert. Könnte mir auch gut vorstellen, das sie wieder sich auf das Gutachten beruft und gut ist es.

Gruß Karl
 
Hallo Karl,

dazu nur noch das:

Meine letzte Begutachtung im Auftrag der BG Mitte Mai 2020, Anfang Juli ist a Gutachten bei der BG eingegangen und die Rechnung wurde
bezahlt Lt. meine BG.
Auf meine Nachfragen im Begutachtendem Krankenhaus, keiner kann etwas sagen bei der BG auch nicht.
Die BG erinnert das Krankenhaus ständig und niemand kann sagen wo das Gutachten ist.

Ende September bekomme ich von der BG eine Kopie vom Gutachten, die BG hat das Gutachten 12 Wochen zurückgehalten um es in ihrem Sinne Ändern zu lassen, ganz nach Vorstellung der BG !!!!
Das zur Begutachtung.

Schönes Wochenende

Michael
 
Hallo Michael,

ein simples Beispiel aus meiner Vergangenheit was zu dem von Dir niedergeschriebenen Praxis zählt.
Arbeitsunfall 2005 - Folgen Tinnitus
BG Gutachten Klinikum Großhadern - Tinnitus Unfallfolge MdE 10
BG Beratungsarzt Prof. Dr. Klinikum Nürnberg
Anschreiben an GA Klinikum Großhadern , GA Auffassung bestätigt.
Erneutes Anschreiben des Gutachters - GA bezweifelt seine Argumentation,
dann nochmaliges Anschreiben des GA - daraufhin ändert der Gutachter sein GA total ab und ist der Meinung des Beratungsarztes
und der Sachbearbeiter der BG

Was folgte war dann ein § 106 GA und da wurde die letzte Interpretation des GA von der Gutachterin zerfetzt,
ich bekam MdE 10 zugesprochen. -
Da es noch ein zweites Verfahren gabt und dort aus die MdE 10 existiert, bekomme ich logischer Weise Rente.
Was der ETEM BV. Nürnberg nicht schmeckt und mich gar als Sozialversicherungsbetrüger - Leben zu Lasten der BG -
in einem Gerichtsverfahren bezeichnet hat.

Das nur als Ergänzung wie BG`en versuchen Gutachter zu beeinflussen.
In Deinem Fall hätte ich Strafanzeige gegen den GA gemacht, was dem GA sicherlich nicht geschmeckt hätte.
Meinem GA beim Klinikum auch nicht, er wurde zwar nicht gesetzlich bestraft, aber kurze Zeit später unehrenhaft entlassen.
 
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