Hallo forum,
das LSG NRW hat erneut ein fast unglaubliches,bahnbrechendes Urteil gefällt.
Es ging um Herausgabe der Kausalitätsprüfung im BG-Verfahren. Diese ist laut BSG Urteil zwingend vorgeschrieben, um eine eventuelle Ablehnung der Ansprüche überhaupt begründen zu können.
Der im Aktenzeichen L 17 U 682/12 Betroffene hat auf Herausgabe einer Kopie dieser Prüfung geklagt. Das LSG hat die Klage jetzt abgewiesen, es wäre nicht vorgesehen, dass der Betroffene die Kausalitätsprüfung erhält. Die genaue Begründung steht noch aus und wird hier natürlich veröffentlicht.
Es ist jetzt also soweit: Ein LSG hat das Grundrecht auf Chancengleichheit und ein faires Verfahren offiziell für nichtig erklärt. Berufen sich jetzt andere Gerichte auf dieses Urteil, so haben wir unsere Verfahren bereits alle verloren. Denn wie sollen wir argumentieren, wenn wir die Begründung der Ablehnung unserer Ansprüche nicht mehr einsehen dürfen?
Hintergrund: Das LSG NRW steht zu 100 Prozent auf Seiten der BGs. Diese wissen dies und machen sich deswegen gar nicht die Mühe, eine Kausalitätsprüfung zu erstellen. Das heißt, rechtswidrigerweise gibt es also dieses Dokument in den meisten Fällen gar nicht. Das weiß natürlich auch das LSG und damit es dies nicht zugeben muss, fällt es so ein hahnebüchendes Urteil.
Viele Grüße aus dem rechtsfreien Staat,
muppet
das LSG NRW hat erneut ein fast unglaubliches,bahnbrechendes Urteil gefällt.
Es ging um Herausgabe der Kausalitätsprüfung im BG-Verfahren. Diese ist laut BSG Urteil zwingend vorgeschrieben, um eine eventuelle Ablehnung der Ansprüche überhaupt begründen zu können.
Der im Aktenzeichen L 17 U 682/12 Betroffene hat auf Herausgabe einer Kopie dieser Prüfung geklagt. Das LSG hat die Klage jetzt abgewiesen, es wäre nicht vorgesehen, dass der Betroffene die Kausalitätsprüfung erhält. Die genaue Begründung steht noch aus und wird hier natürlich veröffentlicht.
Es ist jetzt also soweit: Ein LSG hat das Grundrecht auf Chancengleichheit und ein faires Verfahren offiziell für nichtig erklärt. Berufen sich jetzt andere Gerichte auf dieses Urteil, so haben wir unsere Verfahren bereits alle verloren. Denn wie sollen wir argumentieren, wenn wir die Begründung der Ablehnung unserer Ansprüche nicht mehr einsehen dürfen?
Hintergrund: Das LSG NRW steht zu 100 Prozent auf Seiten der BGs. Diese wissen dies und machen sich deswegen gar nicht die Mühe, eine Kausalitätsprüfung zu erstellen. Das heißt, rechtswidrigerweise gibt es also dieses Dokument in den meisten Fällen gar nicht. Das weiß natürlich auch das LSG und damit es dies nicht zugeben muss, fällt es so ein hahnebüchendes Urteil.
Viele Grüße aus dem rechtsfreien Staat,
muppet