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Rechtsstaatlichkeit ist vom LSG NRW nun offiziell beerdigt

muppet

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 März 2009
Beiträge
241
Hallo forum,

das LSG NRW hat erneut ein fast unglaubliches,bahnbrechendes Urteil gefällt.

Es ging um Herausgabe der Kausalitätsprüfung im BG-Verfahren. Diese ist laut BSG Urteil zwingend vorgeschrieben, um eine eventuelle Ablehnung der Ansprüche überhaupt begründen zu können.

Der im Aktenzeichen L 17 U 682/12 Betroffene hat auf Herausgabe einer Kopie dieser Prüfung geklagt. Das LSG hat die Klage jetzt abgewiesen, es wäre nicht vorgesehen, dass der Betroffene die Kausalitätsprüfung erhält. Die genaue Begründung steht noch aus und wird hier natürlich veröffentlicht.

Es ist jetzt also soweit: Ein LSG hat das Grundrecht auf Chancengleichheit und ein faires Verfahren offiziell für nichtig erklärt. Berufen sich jetzt andere Gerichte auf dieses Urteil, so haben wir unsere Verfahren bereits alle verloren. Denn wie sollen wir argumentieren, wenn wir die Begründung der Ablehnung unserer Ansprüche nicht mehr einsehen dürfen?

Hintergrund: Das LSG NRW steht zu 100 Prozent auf Seiten der BGs. Diese wissen dies und machen sich deswegen gar nicht die Mühe, eine Kausalitätsprüfung zu erstellen. Das heißt, rechtswidrigerweise gibt es also dieses Dokument in den meisten Fällen gar nicht. Das weiß natürlich auch das LSG und damit es dies nicht zugeben muss, fällt es so ein hahnebüchendes Urteil.

Viele Grüße aus dem rechtsfreien Staat,

muppet
 
Hi Muppet,

warum befindet sich die Kausalitätsprüfung nicht in der BG-Akte?

Was nicht darin, auch nicht ausgeführt / durchgeführt.

Wenn nicht, wo dann sollte diese Kausalitätsprüfung sichtbar sein für BG-Mitarbeiter, für Richter, für das UO?

Somit unglaublich, was sich das Gericht einfallen lässt um Recht zu brechen und Beweismittel zu unterschlagen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Zuletzt bearbeitet:
Kausalitätsprüfung

Hallo Kassandra,

wie in allen Fällen, die mir bekannt sind, existiert auch in diesem Fall die Kausalitätsprüfung wohl gar nicht.

Damit läge ein Verfahrensfehler vor und das Unfallopfer hätte wahrscheinlich schon gewonnen.

Das will das LSG NRW aber nicht und fällt deswegen solche Urteile.

Die BG ist sich in NRW des Ausganges der Verfahren vor dem LSG so sicher, dass sie noch nicht einmal mehr den Anschein wahrt, als hätte sie den Fall geprüft. Selbst diese normale Vorgehensweise nehmen die BGs in NRW nicht mehr auf sich, weil sie wissen, dass sie in jedem Fall gewinnen.

Und diese unglaubliche Offensichtlichkeit regelmäßiger Rechtsbeugung seitens des LSG NRW ist es, die uns so aufregt.

Viele Grüße,

muppet
 
Willkürhandlung des Gerichts

Hallo zusammen,

Ein Urteil muss sich auf für beide Parteien nachvollziehbaren Tatsachen begründen.
Sind die Tatsachen nicht nachvollziehbar, so ist die Urteilsbegründung willkürlich.

Es gibt noch eine Folge-Instanz?

Gruß Ariel
 
Lsg nrw

Hallo ariel,

nein, es gibt leider keine Folgeinstanz.

Begründung, Tatsachen?Fehlanzeige, das hat das LSG gar nicht nötig.

Das LSG beruft sich eigentlich nie auf Tatsachen. In einem anderen Fall gibt es nur ein für das Unfallopfer positives Gutachten, ausführlich und allen Richtlinien und aktuellen medizinischen Standards entsprechend.
Es wurde aber nicht einmal berücksichtigt, sondern die Klage grundlos, gegen alle BSG Urteile urteilend, abgelehnt. Grund: Das LSG arbeitet für die BG.

Mein Vorschlag: Das LSG soll doch alle Unterlagen und Formulare direkt an die Bgs schicken, damit diese die ausfüllen. Ergebnis wäre das gleiche.

Viele Grüße,

muppet
 
Lsg nrw

Revision nicht zugelassen. Gang zum BSG ist eigentlich nur möglich als Nichtzulassungsbeschwerde. Diese findet aber meines Wissens nach nur Anwendung, wenn einem Antrag auf rechtliches Gehör unrechtmäßig nicht stattgegeben wurde. Dies ist aber hier nicht der Fall, da es ja "nur" um Herausgabe einer Kopie eines entscheidenden Beweisstückes ging.

Viele Grüße,

muppet
 
Hallo Muppet

Welche Aktion plant ihr genau? Ich kann momentan nix selbst organisieren würde mich aber gern beteiligen an evtl. stattfindenden Aktionen.

Natürlich wäre es jetzt so kurz vor der Wahl wirklich gut, sich als Betroffenen an Frau Kraft zu wenden. ....

Leider kann ich das Urteil (L 17 U 682/12) nicht finden im Internet. Ist es da überhaupt veröffentlicht?

Gruss
fridaco
 
Revision nicht zugelassen. Gang zum BSG ist eigentlich nur möglich als Nichtzulassungsbeschwerde. Diese findet aber meines Wissens nach nur Anwendung, wenn einem Antrag auf rechtliches Gehör unrechtmäßig nicht stattgegeben wurde. Dies ist aber hier nicht der Fall, da es ja "nur" um Herausgabe einer Kopie eines entscheidenden Beweisstückes ging.

Viele Grüße,

muppet

Naja, da sagt aber die Seite des BSG selbst etwas anderes: http://www.bsg.bund.de/DE/01_Das_Gericht/02_Zugang_zur_Revisionsinstanz/zugang_zur_revsion_node.html

Wenn das Urteil tatsächlich gegen bisherige BSG - Rechtsprechung verstößt, wäre ja der zweite Punkt nicht uninteressant.
 
Nichtzulassungsbeschwerde unbedingt

Hallo muppet,

Revision nicht zugelassen..... Diese findet aber meines Wissens nach nur Anwendung, wenn einem Antrag auf rechtliches Gehör unrechtmäßig nicht stattgegeben wurde.
Es gibt noch mehr Gründe.
Außerdem gibt es Gründe, die sich in den Zulassungsgründen "versteckt" befinden. Man muss die Sache nur logisch aufrollen. Ein guter Anwalt müsste das können. Wegen der Kopie hätte Dein Anwalt schon im Verfahren einen Antrag stellen müssen. Wird die Bearbeitung des Antrages unbegründet verweigert, so ergibt sich daraus ein Grund für die Nichtzulassungsbeschwerde.
Siehe zur Zeit den NSU-Prozess, bei dem gerade die Anträge sogar eine Woche Bearbeitungszeit benötigen.

Meine Meinung: Es ist immer auch ein Anwaltsfehler, wenn das Gericht willkürlich handeln kann. Der Anwalt muss sofort erkennen und nach Bedarf entsprechend der Sachlage zügig handeln.

Frage: Ist LSG NRW das da?:
Hausanschrift
Zweigertstraße 54, 45130 Essen

Es gibt ja noch andere Gerichte in Städten in NRW, daher meine Frage.
 
Anträge

Hallo ariel,

natürlich sind die Anträge alle zig Mal ordnungsgemäß gestellt worden, aber vom LSG nie beachtet worden, auch vom SG vorher schon nicht. Egal, wie gut der Anwalt ist, das LSG macht, was es will (und auch schon viele Instanzen vorher in NRW).

Ja, das LSG ist auf der Zweigertstr. in Essen.

Hallo fridaco,

wir planen auf jeden Fall eine Demonstration, weil es nicht sein kann, dass so eine Rechtsbeugung hier in NRW normal ist. Da alle Verantwortlichen bis jetzt nicht reagieren, wollen wir sie dadurch dazu zwingen, etwas tun zu müssen. Ob es klappt, sei dahingestellt, aber wir wollen es wenigstens versuchen. Aber wir sind auch immer für neue Ideen offen, wie einen Termin mit der Präsidentin des LSG. Ob Sie sich darauf einlässt, sei noch dahingestellt.

Das Urteil ist noch nicht in der Datenbank, weil es erst am 24.4.13 ergangen ist. Siehe auch hier: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=225437#post225437

Viele Grüße,

muppet
 
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